Ende der 1970er bis Anfang der 1980er fand in Aschaffenburg
ein Auschwitz Prozess statt. Inhalt waren die Vorgänge im
KZ Jaworzno (Neu Dachs) ein Nebenlager des KZ Auschwitz  in Polen.

 

Dies ist die Urteilsbegründung des Schwurgerichts beim Landgericht Aschaffenburg gegen

0lejak Hans Stefan und Pansegrau  Ewald
wegen der Anklage des Mordes
vom 29 Juli 1981

(Das Original wurde eingescannt)

möge sich die Leserschaft ihr eigenes Urteil bilden.

              ___________________________________________________

 

 
 

- I -

INHALTSÜBERSICHT

 

                                  A )                

                                                                                  Seite

 

Gegenstand der Verfahrens:                                                  4

 

B)

Feststellungen:

 

I.   Der Lebenslauf des Angeklagten Olejak                              5

II.  Der Lebenslauf des Angeklagten Pansegrau                         8

III. Das Konzentrationslager Jaworzno (J.)

 

 

1.   Lage und Aufbau des Lagers J.                                       11

2.   Die Häftlinge des Lagers J.                                            17

3.   Der Arbeitseinsatz der Häftling im Lager J.                      19

4.   Die Verwaltung des Lagers J. durch die SS                        22

5.               Die Selbstverwaltung des Lagers J. durch

     die Häftlinge                                                                28

6.           Die Bewachung des Lagers J. und der einzelnen

     Arbeitskommandos                                                        30

7.   Die Behandlung der Häftlinge im Lager J.                         33

8.   Die sogenannte Hängeaktion am 6.12.1943                      42

 

IV.  Die Evakuierung des Lagers J.                                        46

 

V.   Das Lager J. nach dem Kriege                                       53

 

VI.  Das Lager Blechhammer und die Tätigkeit

     des Angeklagten Olejak in diesem Lager                            54

 

VII. Das Konzentrationslager Czechowitz (C.)

 

1.   Lage und Aufbau des Lager C.                                        56

2.   Der Arbeitseinsatz der Häftlinge des Lagers C.                  58

3.   Die Verwaltung des Lagers C.                                         59

- II -

4.   Der Einsatz des Angeklagten Olejak im Lager C.                60

5.   Die Hochzeit des SS. Mannes Witowski und der

     Fall Konjor                                                                  60

6.   Die Flucht der Ehefrau des Angeklagten Olejak                  61

 

VIII. Die Evakuierung des Lagers C.                                       62

IX.  Das Lager C. nach dem Kriege                                       63

 

C.

 

Beweiswürdigung zu den unter B ) I - V getroffenen

Feststellungen:

 

I.   Die Einlassung des Angeklagten Olejak                              64

 

1.   Bis zu seinem Einsatz im Lager J.                                   64

 

2.   Zum Lager J.                                                              64

 

3.   Zum Lager Blechhammer                                               65

 

4.   Zum Lager C.                                                              66

 

5.   Zur Flucht seiner Ehefrau                                              70

 

6.   Zur Evakuierung des Lagers C.                                       70

 

7.          Zum Besuch bei seinem Schwager Otto Kaesmarker

     und zur Hochzeit des SS.Mannes Witowski                         72

 

8.   Zu seinem weiteren Werdegang                                      73

 

II.  Die Einlassung des Angeklagten Pansegrau                         74

 

1.   Bis zu seinem Einsatz im Lager J.                                   74

2.   Zum Lager J. und zur Evakuierung dieses

     Lagers                                                                        74

5.   Zu seinem weiteren Werdegang                                      79

 

III. Allgemeine Ausführungen zur Beweiswürdigung                   80

 

 

1.   Umfang und Gegenstand der Beweisaufnahme                  80

2.   Das Gutachten des Sachverständigen Prof.

     Dr. Undeutsch                                                              82

- III -

IV.  Das Lager J.                                                               86

 

1.   Der Aufbau des Lagers J. (zu B III 1)                               86

2.   Die Häftlinge des Lagers J., die Ankunft

     der "Ungarn-Häftlinge" und der " Lagischa -

     Häftlinge im Lager J. und das Buch "Rückkehr

     unerwünscht" von Dr. Milos Novy (zu B III 2)                      92

3.   Der Arbeitseinsatz der Häftlinge im Lager J.

     (zu B III 3)                                                                 104

4.   Die Verwaltung des Lagers J. durch die SS.

     (zu B III 4)                                                                 107

5.   Die Selbstverwaltung des Lagers J. durch die

     Häftlinge (zu B III 5)                                                    114

6.   Die Bewachung der Häftlinge (zu B III 6)                         118

7.   Die Behandlung der Häftlinge im Lager J.

     (zu B III 7)                                                                 120

8.   Die sogenannte Hängeaktion am 6.12.1943

     (zu B III 8)                                                                 124

 

V.   Die Evakuierung des Lagers J. (zu B IV)                         130

 

1.   Der Bericht von Dr. Novy in dem Buch

     „Rückkehr unerwünscht“                                              131

2.   Der Bericht des Zeugen Dr. Paul Heller aus

     dem Jahre 1945 und die Aussage dieses Zeugen

     vor dem Generalkonsulat der Bundesrepublik

     Deutschland in Chicago                                                134

 

D)

 

Die Beweiswürdigung zum Aufenthalt des Angeklagten

Olejak in Konzentrationslager Blechhammer (zu 13 VI)            147

 

1.   Der Zeitpunkt der Versetzung aus Jaworzno                    147

II.  Die über den Einsatz des Angeklagten Olejak

     in Blechhammer vorhandenen Dokumente aus dem

     Jahre 1944                                                                148

- IV -

III. Der Lagerführer des Konzentrationslager Blechhammer      151

 

IV.  Der Zeitpunkt der Versetzung des Angeklagten

     Olejak aus dem Lager Blechhammer                               151

 

Der Kommandanturbefehl Nr. 11/44 vom 11.11.1944             152

 

1.   Die Aussage des Zeugen Kurt Czapla                              153

2.   Die Aussage des Zeugen Karl Maselli                               156

3.   Die Aussage des Zeugen Peter Quirin                             156

     Würdigung der Aussagen dieser 3 Zeugen                        157

 

V.   Hinweis auf die Aussagen von Zeugen, die im

     Lager Jaworzno inhaftiert waren                                   159

 

VI. Die Aussage des Zeugen Otto Kaesmarker                       160

 

E )

 

Beweiswürdigung zur Person des letzten Rapport-

führers im Lager J.                                                          166

 

1.   Allgemeine Ausführungen zu den Aussagen der

     einzelnen Zeugen und Zeugengruppen sowie zur

     Durchführung der Vernehmung der Zeugen in der

     Hauptverhandlung                                                       166

 

II.1. Die Aussage der Zeugin Maria Wilk                                173

2.               Die Aussage und das Buch "Rückkehr unerwünscht"

     aus dem Jahre 1949 von Dr. Milos

     Novy sowie die Aussagen einzelner Zeugen

     über den Inhalt und den Autor dieses Buches                    175

- V -

3. Die Aussagen der Zeugen

 

Moritz Salz                                                                      191

Karl Fried                                                                       191

Frantizek Herstik                                                             192

Pesach Nitenberg                                                             193

Irmgard Pansegrau                                                           194

 

4.   Die Einlassung des Angeklagten Pansegrau                       194

 

 

F)

 

Beweiswürdigung zum Lager C., insbesondere zu

den beiden Lagerführern und Umfang der insoweit

durchgeführten Beweisaufnahme                                         198

 

1.1. Die Errichtung des Lagers C.                                        199

2.   Die Umgebung des Lagers C., insbesondere

     die Unterkunft der SS.Leute                                          204

3.               Der Arbeitseinsatz der Häftlinge des Lagers C.

     und ihre Bewachung                                                     206

 

4.   Die Kommandantur des Lagers C.                                  207

5.   Die Evakuierung des Lagers C.                                      213

6.   Der Vergleich der Einlassung des Angeklagten

     Olejak mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme                  220

7.   Die Bedeutung der Einlassung des Angeklagten

     Olejak über das Lager C.                                              225

 

III.      Die Beweisaufnahme zur Person des 2. Lagerführers

     im Lager C.                                                               230

 

Die Aussagen der Zeugen

 

1.   Friedrich Repke                                                          230

2.   Ernst Kraschewski                                                       232

3.   Zwi Gutmann                                                             233

4.   Ervin Habal                                                                233

- VI –

5.   Josef Goldberg                                                          234

6.   Gedaliahu Unikowski                                                   235

8.           Die Aussagen der Zeugen Goldberg und Unikowski

     vor dem Amtsgericht in Tel Aviv                                    236

9.   Die Aussagen der übrigen Zeugen, die im

     Lager C. waren                                                          246

 

III. Die Aussagen der Zeuginnen

1.   Rudolfine Hassel                                                         249

2.   Rosa Zdunek                                                              252

3.   Franziska Wasserthal                                                   253                  

4.   Marianne und Gisela Konjor                                          254

 

G)

 

Die Aussagen der im Lager Jaworzno inhaftierten

Zeugen1 die den Angeklagten Olejak auch im Sommer

1944 im Herbst 1944 und beim Evakuierungsmarsch

gesehen haben wollen und die die Kammer nicht für

zutreffend hält                                                                255

 

Die Zeugen die vor Frühjahr 1944 nach Jaworzno

gekommen sind:

 

1.   Raimund Zejer                                                          255

2.   Wiktor Pasikowski                                                      256

3.   Wlodzislaw Smigielski                                                  256

4.   Antoni Sicinski                                                           257

5.   Mieczyslaw Zewski                                                      258

6.   Dr. Paul Heller                                                           258

7.   Dr. Boris Braun                                                          258

 Würdigung dieser Aussagen                                               259

 

8.   Tadeusz Usielski                                                         262

9.   Walerian Redyk                                                          263

10.  Mieczyslaw Baran                                                       264

- VII -

11.  Motek Weltfreid                                                        264

12.  Lipa Dinur                                                                265

13.  Mosche Jachimowicz                                                   268

14.  Hillel Charlupski                                                         269

15.  Jehoschua Krawicki                                                    270

16.  Ahron Ojzerowicz                                                      271

17.  Schmuel Ben-David                                                     271

18.  David Lerer                                                               273

19.  Jakob Arroyo                                                             273

20.  Wigdor Siwek                                                            274

21.  Jakob Wigdor                                                            275

22.  Hersch Nowak                                                           275

23.  Gerschon Sieradzki                                                     276

24.  Meir Sommer                                                            277

25.  Benjamin Jachimowicz                                                277

26.  Aron Pernat                                                              278

27.  Eljahu Tenzer                                                            280

28.  Abraham Kowalski                                                      281

29.  Lernel Orenbach                                                        283

30.  Abraham Nizachon                                                     286

31.  David Zimmermann                                                    288

32.  Max Diamond                                                            289

33.  Jakob Glazer                                                             290

34.1. Abraham Rabinowicz                                                291

54.2. Isaak Mittelmann                                                     291

34.3. Jechiel Sieradzki                                                      294

34.4. Chaim Schulz                                                           296

 

 

II.  Die Aussagen der Ungarn-Häft1inge                                297

1.   David Preisler                                                             297

2.   Jonah Schwarz                                                           298

3.   Meir Mosche Shimoni                                                   301

4.   Schmuel Grol                                                             302

5.   Mordechaj Hoffmann                                                  304

6.   Chaim Schuler                                                            306

- VIII -

 

III. Die Aussagen der Lagischa-Häftlinge                               308

 

1.   Arie Leon Rosenkranz                                                 308

2.   Joel Ryz                                                                    312

3.   Zbigniew Tokarski                                                      315

4.   Zbigniew Mroczkowski                                                 315

5.   Barry Lipsitz                                                              316

6.   Irvin Balsam                                                              316

7.   Henry Rosenblatt                                                        317

8.   David Burdowski                                                         318

9.   Israel Lior                                                                 319

10.  Jechiel Liebermann                                                    319

 

IV.  Die Aussagen der Zeugen Mietek Zurkowski und

     Menachem Pruszanowski                                               321

 

V.   Hinweis auf die übrigen Zeugen                                    323

 

VI.  Zusammenfassung des Ergebnisses der Beweisaufnahme    323

 

H )

 

Die dem Angeklagten Olejak im einzelnen zur Last

liegenden Straftaten:                                                        330

 

1.   Fall I 1 (Erschießung eines Häftlings vom

      Arbeitskommando Rudolfsgrube/Nachtschicht)                331

 

1.   Gegenstand der Anklage und Beweismittel                      331

2.   Das Kommando Rudolfsgrube/Nachtschicht                     333

3.   Die Aussagen der Zeugen

3.1. Motek Weltfreid                                                        335

3.2. Ahron Ojzerowicz                                                      336

3.3. Abraham Kowalski                                                     338

3.4. Eljahu Tenzer                                                           339

3.5. Aron Pernat                                                              340

3.6. Lipa Dinur                                                                341

- IX -

 

4.               Die Aussagen der anderen Zeugen, die im Frühjahr

     1944 bei dem Kommando Rudolfsgrube/Nachtschicht waren:

 

4.1. Arie Leib Jakubtschak                                                 342

4.2. Leo Neuhaus                                                             343

4.3. Henry Gage                                                              344

4.4. Berik Beni Kutnowski                                                  344

4.5. Gerschon Sieradzki                                                    345

4.6. Simon Seidmann                                                       346

4.7. Schlomo Szulc                                                           346

4.8. Henrik Gutmacher                                                     347

4.9. Schama Zlot                                                             348

4.l0. Jaacov Herschkowicz                                                 348

5.   Die Aussagen anderer Zeugen über die Frage

     der Erschießungen von Häftlingen im Lager J.

5.1. Dr. Paul Heller                                                          349

5.2. Raimund Zejer                                                          350

5.3. Wlodzislaw Smigielski                                                  350

5.4. Wiktor Pasikowski                                                      351

5.5. Mieczyslaw Zewski                                                      351

5.6. Antoni Sicinski                                                           351

5.7. Dr. Boris Braun                                                          351

5.8. Kazimierz Glapinski                                                    352

5.9. Jakob Glazer                                                             352

5.1O. Mendel Kalischmann                                                 352

5.11. Lemel Orenbach                                                       352

5.12. Dr. Milos Novy                                                         352

5.12. Issak Chensky                                                          353

 

6.   Zusammenfassende Würdigung des Ergebnisses

     der Beweisaufnahme zum Fall I 1                                   353

- X -

II.  Fall I 2 der Anklage(Erschießung eines Häftlings

     vom Kommando Dachsgrube)                                        355

     Gegenstand und Beweismittel                                        355

 

1.   Die Aussage des Zeugen Jehoschua Krawicki                    355

2.   Die Aussage des Zeugen Moshe Jachimowicz                    356

 

III. Fall I 3 der Anklage (Erschlagen eines Häftlings

     des Arbeitskommandos Friedrich-August-Grube)               358

     Gegenstand und Beweismittel                                        358

 

1.   Die Aussage des Zeugen Mark Pusryk                              358

2.   Die Aussage des Zeugen Schimschon Ganz                       358

 

IV.  Fall I 4 der Anklage (Tötung des Häftlings

     Goldberg am Lagereingang                                           360

     Gegenstand und Beweismittel                                        360

     Die Aussagen der Zeugen

 

1.   Abrahams Rabinowicz                                                  361

2.   Benjamin Jachimowicz                                                361

3.   Menachem Pruszanowski                                              362

4.   Chaim Schuler                                                            362

5.   Mordechaj Hoffmann                                                  363

6.   Isaak Mittelmann                                                        363

7.   Hersch Nowak                                                           364

8.   Aron Pernat                                                              364

 

IV.           Fall I 5 der Anklage (Erschlagen von zwei Häftlingen

     - Vater und Sohn - auf der Baustelle                               365

     Gegenstand und Beweismittel                                        365

     Die Aussage des Zeugen Schmuel Grol                             365

 

VI.  Anklagepunkte I 6, I 7 und I 8 (Erschießungen

     von Häftlingen auf dem Evakuierungsmarsch                    367

     Gegenstand und Beweismittel                                        367

 

     Die Aussagen der Zeugen

- XI -

1.   Arie Leib Jakubtschak                                                 369

2.   Joel Ryz                                                                    370

3.   Lemel Orenbach                                                         372

 

I)

 

Die dem Angeklagten Pansegrau zur Last liegenden

Straftaten, soweit sie das Lager Jaworzno betreffen:

 

Gegenstand der Anklage und Einlassung des Angeklagten

Pansegrau                                                                       378

 

I.               Allgemeine Ausführungen zur Person des Angeklagten

     Pansegrau:

 

1.   Stellung des Angeklagten Pansegrau im Lager J.              378    

 

2.               Die Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten

     Pansegrau und dem Zeugen Zitzmann an

     Ostern 1944 und die Arreststrafe des Angeklagten

     Pansegrau                                                                 379

3.   Die Identität des Angeklagten Pansegrau mit

     dem SS.Mann mit dem Spitznamen „Mietliczka“               380

4.   Hatte der Angeklagte Pansegrau in J. einen

     Hund ?                                                                      381

 

II.  Anklagepunkt II 1 (Erschießung eines Häftlings

     auf dem Rückweg von der Baustelle in das Lager)             383

 

1.   Gegenstand und Beweismittel                                       383

2.               Das Kommando Kraftwerk Wilhelm und die Erschießung

     von Häftlingen bei den Außenkommandos                        384

3.   Die Aussagen der Zeugen

3.1. Benjamin Jachimowicz                                               385

3.2. Aron Pernat                                                              386

3.3. Josef Sieradzki                                                          388

- XII -

3.4. Moshe Jachimowicz                                                    388

3.5. David Preisler                                                            389

3.6. Szabtei Leszczinsky                                                    390

 

4.   Würdigung der Aussagen der vorgenannten

     Zeugen Benjamin Jachimowicz, Aron Pernat

     und David Preisler                                                        392

 

5.   Bedeutung des § 264 StPO im vorliegenden Fall                393

 

6.   Würdigung der Aussage des Zeugen Szabtei

     Leszczinsky                                                                394

 

7.               Würdigung der Aussagen der Zeugen Moshe Jachimowicz

     und Josef Sieradzki                                                      397

 

II.           Fall II 2 der Anklage (Erschießung eines Häftlings

     am Lagereingang)                                                       4oo

 

1.   Gegenstand und Beweismittel                                       4oo

2.   Die Aussage des Zeugen Chaim Mastbaum                       4oo

 

III.      Fall II 3 der Anklage (Erschießung eines Häftlings

     in der Nahe des Magazins)                                            403

 

Gegenstand und Beweismittel                                             403

 

1.   Die Aussage des Zeugen Jonah Schwarz                          403

2.   Die Aussage des Zeugen Szabtei Leszczinsky                    405

3.   Würdigung der Aussagen des Zeugen Schwarz

     im Hinblick auf das übrige Ergebnis der

     Beweisaufnahme                                                         405

4.   Weitere Würdigung der Aussage des Zeugen

     Schwarz                                                                     407

5.   Würdigung der Aussage des Zeugen Leszczinsky                409

 

V.   Fall II 4 der Anklage (Tötung der Häftlinge Herschl

     und Meir Goldbart vor der Blockführerstube)                    410

 

Gegenstand und Beweismittel                                             410

 

1.   Die Aussage des Zeugen Mordechaj Goldbart                   410

2.   Würdigung der Aussage dieses Zeugen                            413

 

VI.  Fall II 5 der Anklage (Tötung eines griechischen

     Juden in Block 12)                                                       413

- XIII -

Gegenstand und Beweismittel                                             413

 

Die Aussage des Zeugen Shimoni                                         414

 

VII. Fall II 6 der Anklage (Tötung eines Häftlings im

     Lager J.                                                                    417

 

Gegenstand und Beweismittel                                             417

 

Die Aussage des Zeugen Lerer                                             417

 

VIII. Fall II 7 der Anklage (Erschlagen eines Häftlings

     im Lager J.                                                               420

 

Gegenstand und Beweismittel                                             420

 

1.   Die Aussage des Zeugen Aron Pernat                              421

2.   Die Aussage des Zeugen Krawicki                                   421

3.   Würdigung der Aussagen der beiden vorgenannten

     Zeugen                                                                      422

 

IX.  Fall II 8 der Anklage (Ertränken eines Häftlings

     im Lagerlöschteich)                                                     423

 

Gegenstand und Beweismittel                                             423

 

1.   Die Aussage des Zeugen Krawicki                                  424

2.   Hinweis auf das übrige Ergebnis der Beweisaufnahme       425

 

J )

 

Die dem Angeklagten Pansegrau zur Last liegenden

Straftaten, soweit sie den Evakuierungsmarsch betreffen:

 

 

Gegenstand der Anklage und Einlassung des Angeklagten

Pansegrau                                                                       426

 

I.   1. Der Ablauf des Evakuierungsmarsches                          426

2.   Die Situation der Häftlinge auf dem Evakuierungsmarsch   428

3.   Die Teilnahme des Angeklagten Pansegrau am

     Evakuierungsmarsch                                                    429

- XIV -

 

II.  Anklagepunkt II 9 (Erschießung von insgesamt 10

     Häftlingen bei der Evakuierung auf der Strecke

     zwischen Jaworzno und Blechhammer                             430

 

Gegenstand und Beweiswürdigung                                       430

 

III. Die Aussagen der Zeugen

 

1.   Motek Welfreid                                                          433

2.   Lipa Dinur                                                                 436

3.   Josef Sieradzki                                                           437

4.   Moshe Jachimowicz                                                     438

5.   Jehoschua Krawicki                                                     438

6.   Jonah Schwarz                                                           440

7.   Meir Mosche Shimoni                                                   443

8.   Hillel Charlupski                                                          444

9.   Schmuel Ben-David                                                      450

10.  Israel Grol                                                                 452

11.  David Lerer                                                               452

12.  Mordechaj Hoffmann                                                  454

13.  Aron Pernat                                                              464

14.  Leon Krzetowski                                                        464

15.  Tadeusz Lopaczewski                                                 465

16.  Piotr Kowalozyk                                                         471

17.  Jozef Szundt                                                             473

18.  Walerian Redyk                                                         477

19.  Mieczyslaw Baran                                                       478

20.  Mordechaj Goldbart                                                    481

21.  Israel Lior                                                                 481

22.  Jakob Frenkel                                                            483

23.  Chaim Mastbaum                                                       484

24.  Lemel Orenbach                                                        485

25.  Abraham Strykowski                                                  486

26.  Tadeusz Usielski                                                        487

27.  Szabtei Leszczinsky                                                    489

28.  David Burdowski                                                         490

29.  David Zimmermann                                                    492

30.  Hinweis auf die übrigen vernommenen Zeugen                493

- XV -

IV.  Anklagepunkt II 10 (Begraben von lebendigen Häftlingen

     nach einer Übernachtung während des Evakuierungsmarsches

 

1.   Gegenstand und Beweismittel                                       494

2.   Die Aussagen der Zeugen

2.1. Menachem Pruszanowski                                             493

2.2. Mordechaj Hoffmann                                                 495

2.3. Chaim Mastbaum                                                       495

2.4. Eljahu Tenzer                                                           496

2.5. Abraham Podebski                                                     496

2.6. David Zimmermann                                                    497

 

V.   Zusammenfassung                                                      499

 

VT.  Mittäterschaft und Beihilfe                                          500

 

1.   Die Befehlssituation auf dem Evakuierungsmarsch            500

2.   Der Zweck des Evakuierungsmarsches                            500

3.   Verneinung der Voraussetzung für eine Mittäterschaft      502

4.   Verneinung der Voraussetzungen für eine Beihilfe            503

 

-K-

 

Nebenentscheidungen                                                       504

 

 

Landgericht Aschaffenburg

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

URTEIL

Das Schwurgericht beim Landgericht Aschaffenburg erkennt

 

in der öffentlichen Sitzung vom 3. November 1980,

 

an welcher teilgenommen haben:

 

 

1) als Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Link,

2) als Beisitzer: a) Richter am Landgericht Dr. Martin,

               b)  Richter am Landgericht Staab,

 

3) als Schöffen:  a) Bachmann Roman, Versicherungskaufmann,

                     Elsenfeld,

                  b) Bleuel Margot, Hausfrau, Aschaffenburg,

 

4) als Ergänzungsrichter: Richter am Landgericht Amon,

 

5) als Ergänzungsschöffen: a) Zang Heinrich, technischer Revisor, Goldbach,

                           b) Flörchinger Alois, Schlosser,

                              Aschaffenburg,

6) als Anklagevertreter: Oberstaatsanwalt Dr. Fischer,

                         Erster Staatsanwalt Gandorfer,

                         Staatsanwalt als Gruppenleiter Hartrich,

                         Staatsanwalt Renz,

                         Staatsanwalt Merkle,

                         alle von der Staatsanwaltschaft

                         Würzburg,

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7) als Verteidiger des Angeklagten Olejak:

   a) Rechtsanwalt Dr. Imhof, Aschaffenburg,

   b) Rechtsanwalt Stollberg, Aschaffenburg,

   c) Rechtsanwalt Ringe, Aschaffenburg,

 

8) als Verteidiger des Angeklagten Pansegrau:

   a) Rechtsanwalt Haase, Aschaffenburg,

   b) Rechtsanwalt Fischer, Aschaffenburg,

   c) Rechtsanwalt Dr. Pieper (ab 21.11.1977), Aschaffenburg,

 

9) als Urkundsbeamter: Justizassistent Amrhein,

 

 

in dem Strafverfahren

 

 

gegen

 

a) 0 1 e j a k Hans Stefan, geboren am 9.8.1918 in Kunzendorf,

               Kreis Bielitz, verwitweter Vergolder, wohnhaft

               Spessartstraße 1, 8761 Bürgstadt,

               deutscher Staatsangehöriger;

 

 

 

b) P a n s e g r a u    Ewald, geboren am 13.8.1921 in Fleiß-

                        acker, Kreis Rippin, verheirateter

                        Schweißer, wohnhaft Am Alsbach 18,

                        4060 Viersen,

                        deutscher Staatsangehöriger

 

                        wegen Mordes

 

auf Grund der am 26.9.1977 begonnenen Hauptverhandlung

zu Recht:

- 3 -

I. Die Angeklagten Hans Stefan Olejak und Ewald Pansegrau werden freigesprochen.

 

 

II. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen

Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

 

 

 III. Die beiden Angeklagten sind für den durch den

     Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden

     aus der Staatskasse zu entschädigen und zwar

     der Angeklagte Olejak für die Zeit von

 

             8.7.1976 bis 24.4.1978,

 

     der Angeklagte Pansegrau für die Zeit vom

 

             8.7.1976 bin 14.12.1978

             vom 27.1.1979 bis 12. 4.1979

             vom 17.5.1979 bis 31. 5.1979                 

             und von 12.7.1979 bis 13. 7.1979.

- 4 -

Gründe:

 

 

A)

 

Gegenstand des Verfahrens:

 

Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß legen den beiden Angeklagten zur Last, als Angehörige der Lagerkommandantur des Konzentrationslagers Jaworzno, das von Mitte Juni 1943 bis zum 17. Januar 1945 als Nebenlager des Konzentrationslagers Auschwitz bestanden hat und in dem vorwiegend jüdische Häftlinge untergebracht waren, mindestens 6 Häftlinge (Angeklagter Olejak)bzw. 11 Häftlinge (Angeklagter Pansegrau) teils allein, teils als Mittäter mit anderen SS.Leuten eigenmächtig und ohne Befehl unter den Voraussetzungen des § 211 StGB getötet zu haben.

 

Weiter liegt den Angeklagten zur Last, bei der Evakuierung der Häftlinge des Lagers Jaworzno auf der Teilstrecke zwischen Jaworzno und dem Konzentrationslager Blechhammer, die von den Häftlingen zwischen dem 17. Januar 1945 und dem 21. Januar 1945 zu Fuß zurückgelegt worden ist, zur Begleitmannschaft gehört und dabei wiederum eigenmächtig und ohne Befehl 26 Häftlinge (Angeklagter Olejak) bzw. 11 Häftlinge (Angeklagter Pansegrau) unter den Voraussetzungen des § 211 StGB getötet zu haben, wobei der Angeklagte Olejak in 5 Fällen und der Angeklagte Pansegrau in einem Fall in Mittäterschaft mit an-

deren SS.Leuten gehandelt haben soll.

 

Nach Durchführung der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Olejak noch in 9 Fällen von Häftlingstönungen (einen Fall im Lager Jaworzno, 8 Fälle wahrend der Evakuierung des Lagers) und den Angeklagten Pansegrau in 12 Fällen von Häftlingstötungen ( 2 Fälle im Lager Jaworzno, 10 Fälle wahrend der Evakuierung des Lagers) für überführt.

- 5 -

B)

 

Feststellungen:

 

 

I.

 

 

Der Lebenslauf des Angeklagten Olejak:

 

Der Angeklagte wurde am 8.9.1918 in Kunzendorf Kreis Bielitz in Polen geboren. Sein Vater war als Emaillebrennermeister tätig und der Angeklagte hatte noch 7 Geschwister. Er wuchs im Elternhaus auf und besuchte zunächst 5 Jahre die deutsche Volksschule in Kunzendorf und anschießend 2 Jahre eine deutsche Volksschule in Bielitz. Er war ein guter Durchschnittsschüler und wurde aus der 7. Klasse entlassen.

 

Nachdem er zunächst ein Jahr arbeitslos gewesen war, arbeitete er 2 Jahre als Hilfsarbeiter in einer Gärtnerei Maurer. Von März 1937 bis Dezember 1939 arbeitete er als angelernter Tuchweber in der Tuchfabrik Schanze in Bielitz. Während dieser Zeit war er Mitglied bei der deutschen katholischen Jugend und bei einem deutschen Männergesangverein.

 

Seit September 1939 war der Angeklagte Mitglied bei einem deutschen Selbstschutz. Nachdem er zuvor schon für die polnische Armee gemustert worden war, ohne eingezogen worden zu sein, erfolgte am 12.12.1939 die Musterung durch deutsche Behörden. Am 16.12.1939 wurde der Angeklagte zur Waffen-SS eingezogen.

 

Zur Ausbildung kam der Angeklagte zu einem in Buchenwald stationierten Regiment, das ausschließlich aus volksdeutschen Rekruten bestand. Im Januar oder Februar 1940 wurde er zur weiteren Ausbildung nach Radolfszell am Bodensee verlegt. Dort wurde er jedoch schon nach kurzer Zeit wegen eines Herzfehlers, der von einer doppelseitigen Lungenentzündung herrührt, gvh (Garnisonsverwendungsfähig Heimat) geschrieben

- 6 -

und bekam keine Weitere militärische Ausbildung mehr. Von Radolfszell ans wurde der Angeklagte nach Berlin verlegt wo damals gvh-Kompanien stationiert waren.

 

Aufgrund verschiedener Aufforderungen meldete sich der Angeklagte dann zum Dienst in Lager Auschwitz. Grund hierfür war, daß der Angeklagte aus der Nähe von Auschwitz stammte und durch die Versetzung erreichen wollte, wieder näher an seine Heimat zu kommen. Im Juli oder August 1940 wurde der Angeklagte dann von Berlin nach Auschwitz versetzt.

 

In Lager Auschwitz, das sich damals noch in Stadium des Aufbaus befand, machte der Angeklagte zunächst kurze Zeit bei der Wacheinheit Dienst. Wegen seiner Herzbeschwerden und wegen seiner polnischen Sprachkenntnisse wurde er alsbald zur Kommandantur des Lagers Auschwitz versetzt.

 

In der Folgezeit hatte er in Lager Auschwitz die Funktionen eines Kommandoführers, Blockführers und Arbeitsdienstführers inne. Von Januar 1941 bis Juni 1941 war der Angeklagte als Kommandoführer für ca. 20 Häftlinge beim Bau eines SS.-Erholungsheimes in Mienzebrodze eingesetzt. Nach seiner Rückkehr in das Lager Auschwitz war der Angeklagte zeitweilig auch als Kommandoführer beim Aufbau des Lagers Birkenau tätig, stationiert war er in Lager Birkenau zu keinem Zeitpunkt.

 

Mit Wirkung vom 1.12.1941 wurde der Angeklagte zum SS.Rottenführer und mit Wirkung vom 1.9.1942 zum SS.-Unterscharführer befördert. Diesen Rang hatte der Angeklagte bis Kriegsende inne.

 

In Januar 1943 erkrankte der Angeklagte an Fleckfieber und wurde deswegen einige Zeit in einem Lazarett in Kattowitz stationär behandelt. Anschließend erhielt der Angeklagte 4 Wochen Genesungsurlaub, den er in den SS.-Erholungsheim

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in Mienzebrodze, an dessen Errichtung er mitgearbeitet hatte, verbrachte. Nach einem weiteren Heimaturlaub von ca. 4 Wochen kehrte der Angeklagte zur Dienstleistung in das Lager Auschwitz zurück.

 

Mitte Juni 1943 wurde der Angeklagte Olejak als Rapportführer in das neuerrichtete Lager Jaworzno versetzt.

 

Ende März oder Anfang April 1944 wurde der Angeklagte von Jaworzno aus in das Konzentrationslager Blechhammer versetzt, wo er ebenfalls als Rapportführer eingesetzt war. Dort blieb der Angeklagte bis zum 9.11.1944.

 

Am 23.9.1944 heiratete der Angeklagte in Schakowa Fräulein Else Kaesmarker. Der Angeklagte hatte seine spätere Ehefrau, die damals mit ihrer Familie in dem nur wenige Kilometer von Jaworzno entfernten Schakowa wohnhaft war, während seiner Stationierung in Lager Jaworzno kennengelernt. Nach einem kurzen Urlaub, den er in Schakowa verbrachte, kehrte der Angeklagte nach Blechhammer zurück, während seine Ehefrau bei ihren Eltern in Schakowa blieb.

 

Von Blechhammer aus wurde der Angeklagte am 9.11.1944 nach Czechowitz in der Nähe von Bielitz versetzt, wo er in einem kleineren, in der Nähe einer Öl-Raffinerie gelegenen Lager die Funktion des Lagerführers übernahm. Dort blieb er bis zum 18.1.1945.

 

Die Häftlinge dieses Lagers wurden am 18.1.1945 evakuiert und erreichten nach einem längeren Fußmarsch und einem mehrtägigen Bahntransport am 23.1.1945 das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar. An dieser Evakuierung nahm der Angeklagte Olejak teil.

 

Nachdem er noch einen Transport von weiblichen Häftlingen von Buchenwald aus nach Bergen-Belzen begleitet hatte, kam der Angeklagte zu einem Panzergrenadierbataillon, mit dem er kurz

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vor Kriegsende in englische Kriegsgefangenschaft geriet. Im Juni 1948 wurde er aus einem Lager in Nottingham entlassen.

 

Bis 1954 wohnte der Angeklagte, aus dessen Ehe zwei 1949 bzw. 1954 geborene Saline hervorgegangen sind, mit seiner Familie in einem Flüchtlingslager in Hammelburg. Von dort verzog er nach Miltenberg und im Jahre 1958 nach Bürgstadt bei Miltenberg, wo er sich ein eigenes Haus errichtet hat, in dem er heute noch wohnt. Die Ehefrau des Angeklagten ist im Jahre 1970 verstorben.

 

Seit 1949 ist der Angeklagte bei der Firma Miltenberger Bilderleisten und Rahmenfabrik R. ä H. Austel beschäftigt, in der er derzeit die Funktion eines Betriebsmeisters inne hat.

 

Strafrechtlich ist der Angeklagte Olejak bisher noch nicht in Erscheinung getreten.

 

In vorliegender Sache befand sich der Angeklagte vom 8.7. 1976 bis zum 24.4.1978 in Untersuchungshaft.

 

II.

 

Der Lebenslauf des Angeklagten Pansegrau:

 

Der Angeklagte Ewald Pansegrau wurde am 13.8.1921 in Fleißacker/Kreis Rippin geboren. Seine Eltern hatten dort einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Angeklagte hatte noch 4 jüngere Geschwister. Er besuchte zunächst 4 Jahre die deutsche und anschießend 3 Jahre die polnische Schule.

 

Nach der Entlassung aus der Schule arbeitete er bis zu seiner am 19.11.1939 erfolgten Einberufung im elterlichen Betrieb mit.

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Obwohl sich der Angeklagte zu einem Einsatz bei der Polizei gemeldet hatte, wurde er zur SS. eingezogen. In Buchenwald erhielt er als Angehöriger des 10. Totenkopfregimentes eine sechsmonatige Grundausbildung. Wegen eines Magenleidens wurde der Angeklagte gvh geschrieben und etwa Mitte 1940 zur Wachmannschaft des Konzentrationslager Auschwitz versetzt. Nach kurzer Zeit kam er von dort auf eigenen Wunsch in die Abteilung Landwirtschaft des Konzentrationslagers Auschwitz, wo er bis Juni 1943 verblieb.

 

Mit Wirkung von 30.1.1941 wurde der Angeklagte zum SS.-Sturmmann und mit Wirkung von 1.12.1941 zum SS.-Rottenführer der Reserve ernannt. Diesen Rang hatte der Angeklagte bis Kriegsende inne.

 

Anläßlich der Errichtung des Nebenlagers Jaworzno im Juni 1943 wurde der Angeklagte von Auschwitz in dieses Lager versetzt, wo er als Angehöriger der Lagerkommandantur als Blockführer und Kommandoführer tätig war.

 

Mm 18.12.1943 heiratete der Angeklagte in Jaworzno Frau Irmgard Wollny, mit der er zusammen eine Wohnung in Jaworzno bezog. Zuvor hatte der Angeklagte, wie die Mehrzahl der übrigen in Lager Jaworzno eingesetzten SS.-Leute, in einer Unterkunftsbaracke in der Nähe des Lagers gewohnt.

 

In Lager Jaworzno verrichtete der Angeklagte Pansegrau mit Ausnahme eines Zeitraums von mehreren Monaten, während dessen er sich in Lager Auschwitz in Haft befand und auf den später noch näher eingegangen wird, seinen Dienst bin zum 17.1.1945. Am Abend dieses Tages wurde das Lager Jaworzno wegen des Heranrückens der russischen Armee evakuiert. Der Angeklagte begleitete eine zeitlang die Häftlingskolonne auf ihren Fußmarsch zu dem Lager Blechhammer. Während dieser Zeit hielt sich die Ehefrau des Angeklagten, auf einem Pferdefuhrwerk mitfahrend, ebenfalls in der Nähe der Häftlingskolonne auf.

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Im weiteren Verlauf der Evakuierung verließ der Angeklagte mit seiner Ehefrau die Häftlingskolonne und fuhr in Begleitung eines weiteren SS.-Mannes namens Riedel mit dem Pferdefuhrwerk in Richtung Berlin weiter. Unterwegs verließ Frau Pansegrau ihren Mann und setzte die Flucht aus den Osten mit der Bahn fort.

 

Bis Kriegsende kam der Angeklagte Pansegrau noch zu verschiedenen anderen Einheiten. In Mai l945 geriet er in Kriegsgefangenschaft, aus der er in August 1945 wieder entlassen wurde. Bis 1952 hielt sich der Angeklagte mit seiner Familie in Sachsen auf, seit dieser Zeit wohnt er nunmehr in Viersen bei Düsseldorf. Aus der Ehe des Angeklagten sind 4 Kinder hervor gegangen, die zwischenzeitlich alle verheiratet sind.

 

Bis zu seiner vorläufigen Festnahme arbeitete der Angeklagte als Elektroschweißer bei der Fa. Babcock in Oberhausen. Seit Anfang des Jahres 1980 bezieht der Angeklagte wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente.

 

Strafrechtlich ist der Angeklagte bisher noch nicht in Erscheinung getreten.

 

Der Angeklagte Pansegrau befand sich in vorliegender Sache

von 8.7.1976 bis. 14.12.1978,

vom 27.1.1979 bis 12.4.1979,

von 17.5.1979 bis 31.5.1979

und vom 12.7.1979 bis 13.7.1979

in Untersuchungshaft.

 

Zu diesen mehrmaligen Verhaftungen des Angeklagten kam es dadurch, daß der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Bamberg jeweils auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft hin Beschlüsse der Kammer, durch die der Haftbefehl des Amtsgerichts Aschaffenburg außer Vollzug gesetzt wurde, aufgehoben hat.

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III.

 

Das Konzentrationslager Jaworzno:

 

1. Das Konzentrationslager Jaworzno wurde im Sommer 1943 als eines der zahlreichen Nebenlager des Konzentrationslagers Auschwitz errichtet und bestand als Konzentrationslager bis zum 17.1.1945. Teilweise wurde für das Lager auch die Bezeichnung „Neudachs“ verwendet. Grund für die Errichtung des Lagers war, daß die Fa. EVO (Elektrizitätsversorgung Oberschlesien) in der Nähe der Stadt Jaworzno ein Elektrizitätswerk errichten wollte, für dessen Bau Häftlinge als Arbeitskräfte verwendet werden sollten. Die Stadt Jaworzno liegt an der Hauptverbindungsstraße von Kattowitz nach Krakau und hatte damals ca. 10.000 Einwohner. In der Stadt selbst und in der näheren Umgebung gab es mehrere Kohlengruben. Die aus ihnen geförderte Kohle sollte nach dessen Fertigstellung zum Betrieb des Kraftwerkes, das den Namen „Kraftwerk Wilhelm“ erhielt, verwendet werden.

 

Schon vor dem Eintreffen der ersten Häftlinge und ihrer Bewacher waren auf dem für die Errichtung des Lagers vorgesehenen Gelände, das östlich der Stadt Jaworzno lag und mit seiner Nordseite an die bereit erwähnte Verbindungsstraße Kattowitz-Krakau angrenzte, drei Baracken errichtet worden. Um diese Baracken wurde ein provisorischer, an Holzpfosten befestigter Drahtzaun gezogen. Ob dieser Zaun bereits bei der Ankunft der ersten Häftlinge bestand, oder erst von diesen Häftlingen errichtet wurde, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Das Lagertor befand sich an der Nordostseite den Zaunes in Richtung der erwähnten Straße.

 

Der erste Häftlingstransport mit ca. 100 Häftlingen, zu denen im wesentlichen polnische und tschechische Häftlinge gehörten, die im Zivilberuf als Handwerker ausgebildet

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waren, traf an 15.6.1943 mit 2 LKW's in Jaworzno ein. Eine der bereits erwähnten Baracken, die Blocks genannt wurden, wurde als Unterkunft für die ersten Häftlinge und eine weitere Baracke als Unterkunft für die ersten SS.-Leute, die mit den Häftlingstransport von Auschwitz nach Jaworzno gekommen waren, als Unterkunft verwendet.

In der dritten Baracke wurde eine Schreibstube und die Küche eingerichtet.

 

Von dieser ersten Gruppe von Häftlingen und den in kurzen Zeitabständen aus dem Hauptlager Auschwitz weiter nach Jaworzno gebrachten Häftlingen wurde in der Folgezeit das eigentliche Lager errichtet.

 

Zur Unterbringung der Häftlinge wurden weitere elf oder zwölf Blocks gebaut. Dazu wurden aus Holz vorgefertigte sogenannte RAD (Reichsarbeitsdienst)- Baracken verwendet, die von den Häftlingen im Lager zusammengebaut und auf 60 bis 80 cm hohen, in den Boden eingegrabenen Holzpflöcken gestellt wurden. Um das für den Endausbau des Lagers vorgesehene Gelände, das nicht ganz eben war, und in etwa die Form eines Rechteckes hatte, wobei lediglich die westliche Seite des Lagers schräg verlief, wurde ein doppelter Drahtzaun gezogen, der auf Betonpfosten gespannt wurde. Diese Pfosten wurden von Häftlingen in Lager selbst hergestellt. Die für den inneren Zaun vorgesehenen Pfosten wurden mit Isolatoren versehen, damit der Drahtzaun unter Strom gesetzt werden konnte.

 

An der Südseite und damit an der Straße gegenüberliegenden Seite wurde ein neues Tor errichtet. Dieses hatte 2 Flügel, die jeweils aus einem mit Maschendraht bespannten Holzrahmen bestanden mit einem Vorhängeschloß abgeschlossen werden konnten. Daneben befanden sich noch eine in gleicher Weise gefertigte kleinere Türe. Dieses Tor war nach der Inbetriebnahme das Haupttor des Lagers.

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Ob in der neuen Umzäunung auch an der Nordostseite des Lagers, wo sich im provisorischen Zaun das Tor befunden hatte, ein Tor angebracht wurde, konnte nicht endgültig geklärt werden, wahrscheinlich war es jedoch nicht der Fall.

 

An den vier Ecken der neuen Lagereinzäunung, möglicherweise auch noch in der Mitte der Ost-, Nord und der Westseite des Lagers, wurden hölzerne Wachtürme errichtet, auf denen Scheinwerfer zur Beleuchtung der Lagerumzäunung montiert wurden. Der innere der beiden Zäune wurde nach seiner endgültigen Fertigstellung regelmäßig unter Strom gesetzt.

 

Die Aufstellung der als Häftlingsunterkünfte vorgesehenen 14 oder 15 Blocks, die zur Kenntlichmachung die Nummern 1 - 14 bzw. 15 erhielten, erfolgte in der Weise, daß sich an der Ostseite den Lagers die Blocks 1 - 7 befanden, wobei Block 1 in der unmittelbaren Nähe des neuen Lagertores stand. Block 1 und 2 standen mit einer Schmalseite und die übrigen Blocks, die mit Ausnahme von Block 5 in einer Doppelreihe errichtet wurden, mit einer Längsseite zum östlichen Lagerzaun.

 

In der Nordostecke des Lagergeländes stand, etwas erhöht, der Block 8. An ihn schlossen sich, wiederum in einer Doppelreihe und mit seiner Schmalseite zur nördlichen Lagerbegrenzung stehend, die Blocks 9 - 14 bzw. 15 an.

 

Mit Ausnahme von Block 8 waren die einzelnen Unterkunftsbaracken in 3 Räume unterteilt, von denen jeder auf einer Längsseite der Baracke einen gesonderten Eingang hatte. In den beiden äußeren Räumen befanden sich dreifache Stockbetten als Schlafgelegenheit für die Häftlinge, der mittlere Raum war eine Art Aufentha1tsraum, von dem ein Teil als Schlafraum für die in jedem Block eingesetzten Funktionshäftlinge abgeteilt war. Im Winter konnten die einzelnen Blocks mit Holz- bzw. Kohleöfen geheizt werden. Irgendwelche sanitären Anlagen gab es in den einzelnen Blocks nicht.

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Der Block 8, in dem, worauf noch näher eingegangen werden wird, die Funktionshäftlinge des Lagers untergebracht waren, war in mehrere Einzelräume unterteilt. Vor Block 8 wurde ein größerer Platz angelegt, der Appellplatz des Lagers.

 

Neben Block 5 wurde eine sogenannte Duschbaracke eingerichtet, das Wasser wurde mit einer ausrangierten Lokomotive, die vor der Baracke stand, erwärmt.

 

In den jeweiligen Ecken des Lagers wurden Latrinenbaracken aufgestellt, da, wie erwähnt, die einzelnen Blocks keine sanitären Anlagen hatten. Während der Nacht wurden in den Blocks, die die Häftlinge zu dieser Zeit nicht verlassen durften, zu Verrichtung der Notdurft einfache Eimer aufgestellt.

 

In einem Block waren durchschnittlich zwischen 200 und 300 Häftlinge untergebracht.

 

Von neuen Tor aus wurde, rechts an den Blocks 1 - 7 und der Duschbaracke vorbei, die sogenannte Lagerstraße gebaut, die vor Block 8 fast in eines rechten Winkel nach Osten abknickte und zwischen den Blocks 9 - 14 bzw. 15 hindurchführte. Ob diese Straße befestigt war, konnte nicht eindeutig geklärt werden.

 

Etwa in der Mitte des Lagergeländes, und zwar vom neuen Tor aus gesehen rechts der Lagerstraße und in Höhe der Duschbaracke, wurde von den Häftlingen das einzige Steingebäude des Lagers errichtet. Dieses hatte in Grundriß die Form eines T und wurde Ende 1943 oder Anfang 1944 fertiggestellt. In dem parallel zur Lagerstraße verlaufenden Teil den Gebäudes wurden in mittleren Teil die Bekleidungskammer, in den zum Tor hin gelegenen südlichen Teil die Lagerschreibstube und im nördlichen Teil die Häftlingskantine eingerichtet. In letzterer konnten Häftlinge, die im Besitz von Prämienscheinen waren, bestimmte Waren wie Seife, Zigaretten und

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manchmal auch Lebensmittel erhalten. In dem senkrecht zu dem erwähnten Teil des Steingebäudes stehenden Flügel wurde nach dessen Fertigstellung die Häftlingsküche und die notwendigen Lagerräume für die Lebensmittel untergebracht.

 

In der südöstlichen Ecke des Lagergeländes, die höher lag als der übrige Teil des Lagers, wurde der Häftlingskrankenbau (HKB) errichtet. Zu diesen Zweck wurde das Gelände teilweise abgetragen und eingeebnet. Der HKB bestand aus 3 in U-Form aufgestellten Holzbaracken, und zwar sogenannten Luftwaffenbaracken. Diese hatten im Gegensatz zu den als Wohnblocks aufgestellten RAD-Baracken, in Längsrichtung gesehen, in der Mitte einen durch die ganze Baracke führenden Gang, von dem links und rechts kleinere Räume lagen. Diese Baracken waren zumindest teilweise unterkellert, die Kellerräume waren sowohl von innen als auch von außen zugänglich. In einen Teil dieser Kellerräume wurden von den Häftlingen für den Lagerführer Schweine und Kaninchen gefüttert.

 

Bevor der neue HKB in Betrieb genommen wurde, war ein Teil einer Wohnbaracke, wahrscheinlich Block 5, provisorisch als Krankenbau eingerichtet, wobei zur Behandlung der Häftlinge nur 3 - 4 Betten zur Verfügung standen.

 

Zwischen dem neu errichteten HKB und dem Haupttor wurde 1944 an der Südseite des Lagerzauns eine Baracke errichtet, in der die Wäscherei für die Häftlingskleidung und die sogenannte Entlausung eingerichtet wurden. Vor der Inbetriebnahme dieser Einrichtungen wurde die schmutzige Wäsche der Häftlinge mit LKW nach Auschwitz gebracht und dort gewaschen.

 

Im Jahre 1944 wurde zwischen dem gemauerten Wirtschaftgebäudes und dem vor Block 8 liegenden Appellplatz von den Häftlingen ein gemauerter bzw. betonierter Feuerlöschteich gebaut, der nach der Fertigstellung auch mit Wasser gefüllt

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wurde. Dieses Wasserbecken wurde von manchen Häftlingen im Sommer 1944 auch zum Schwimmen und Baden benutzt.

 

Um die Sicht von der an der Nordseite des Lagers vorbeiführenden öffentlichen Straße in das Lager hinein unmöglich zu machen, wurde bereits im Jahr 1943 entlang der Straße und an der nordöstlichen Seite des Lagers eine 2 - 3 Meter hohe, aus Ziegelsteinen gefertigte Mauer errichtet.

 

Zum Transport der zum Aufbau des Lagers notwendigen Baumaterialien wie der vorgefertigten Teile für die Holzbaracken und der Steine für den Bau des Wirtschaftgebäudes und der Mauer sowie zur Durchführung der bereits erwähnten Planierungsarbeiten im Lager wurden im Lager Schienen für eine Kleinbahn verlegt. Diese Schienen führten auch durch das neu errichtete Tor aus dem Lager heraus bis zu einer in der Nähe gelegenen Ziegelei und zur Baustelle des Kraftwerks.

 

Außerhalb des neuen Haupttores wurde, ins Lagerinnere gesehen, auf der rechten Seite den Tores die sogenannte Blockführerstube in Form eines eingeschossigen Steingebäudes errichtet. Daneben wurde die für die Elektrifizierung des Zaunes erforderliche Trafostation gebaut. In der Nähe der Blockführerstube, ebenfalls außerhalb den Lagers wurde ein Stall für die Pferde des Lagerführers und eine Garage errichtet.

 

Südlich des Lagers wurden von den Häftlingen auf einem kleinen Hügel die Unterkünfte und Wirtschaftsräume für die SS.-Lagerbesatzung gebaut. Hierzu wurden ebenfalls vorgefertigte Holzbaracken verwendet, von denen 3 in U-Form aufgestellt wurden. In der linken und rechten Baracke waren die Unterkünfte für die SS.-Leute und in der mittleren Baracke die Wirtschafträume wie Küche und Kantine untergebracht.

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2. Die Häftlinge des Lagers Jaworzno:

 

Wie bereits ausgeführt, bestand der erste Transport von Häftlingen, der am 15.6.1943 vom Hauptlager in Auschwitz nach Jaworzno verlegt wurde, aus ca. 100 Häftlingen, in erster Linie Polen und Tschechen. Dieser Transport setzte sich, wie auch alle übrigen, nur aus männlichen Häftlingen zusammen. Weibliche Häftlinge waren im Lager Jaworzno zu keiner Zeit inhaftiert.

 

Am 21.6.1945 wurden weitere 150 Häftlinge von Auschwitz nach Jaworzno verlegt. Auch dieser Transport bestand wiederum in der Hauptsache aus polnischen und tschechischen Häftlingen, die im Zivilberuf Handwerker waren. Auch einige deutsche Häftlinge befanden sich in dieser Gruppe.

 

Am 2.7.1943 kam der erste größere Häftlingstransport nach Jaworzno, der aus etwa 1.000 Häftlingen bestand, vorwiegend Juden, die aus Griechenland deportiert worden waren.

 

Ein weiterer Transport von 750 Häftlingen erreichte am 15.7.1943 das KZ Jaworzno, am 7.9.1943 wurden 500 Häftlinge und am 14.9.1943 300 Häftlinge vom Hauptlager nach Jaworzno verlegt, wobei es sich fast ausschließlich um jüdische Häftlinge handelte. Die meisten dieser Häftlinge waren zuvor in Zwangsarbeitslagern in Polen inhaftiert gewesen. Anfang März 1944 kamen 800 neue Häftlinge in das Lager Jaworzno, darunter etwa 300 russische Gefangene.

 

Anfang Juni 1944 wurden ca. 1.500 jüdische Häftlinge, die aus Ungarn deportiert worden waren, in vier Transporten nach Jaworzno gebracht. Unter ihnen befanden sich auch zahlreiche relativ junge Häftlinge im Alter von etwa 16 Jahren.

 

Im September 1944 schließlich wurden 2 Transporte von je ca. 500 Häftlingen nach Jaworzno gebracht. Bei einem dieser Transporte handelte es sich um Häftlinge, die

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vorher in den Konzentrationslager Lagischa untergebracht waren, das zu diesen Zeitpunkt aufgelöst wurde.

 

Der letzte Transport von Häftlingen kam am 7.12.1944 in Jaworzno an und umfaßte ca. 550 Häftlinge, die aus den Konzentrationslager Gleiwitz nach Jaworzno verlegt wurden.

 

Ob es sich bei dieser Zahl von 6.650 Häftlingen um alle oder auch nur um annähernd alle Häftlinge handelt, die vom 15.6.1943 bis 17.1.1945 in Konzentrationslager Jaworzno inhaftiert waren, konnte nicht sicher geklärt werden. Die Kammer geht davon aus, daß die durchschnittliche Belegung

des Lagers Jaworzno nach Errichtung der insgesamt 14 oder 15 Wohnblocks zwischen 3.000 und 4.000 Häftlingen gelegen hat. Den weitaus größten Teil dieser Häftlinge bildeten Juden.

 

Zu dieser im Verhältnis zu den Neuzugängen niedrigeren Zahl von Häftlingen kam es deswegen, weil zahlreiche im Lager Jaworzno untergebrachten Häftlinge in Jaworzno selbst verstorben sind oder anläßlich von Selektionen nach Auschwitz oder Birkenau zurückgebracht wurden. Hierauf wird später noch näher eingegangen werden. Vereinzelt kam es auch zu Verlegungen von Häftlingen in andere Lager. So wurden zum Beispiel schon am 16.8.1943 etwa 50 tschechische politische Häftlinge über Auschwitz in das Konzentrationslager Buchenwald verlegt. Im November 1944 wurde eine der Zahl nach nicht genau feststellbare Gruppe von polnischen Häftlingen in das Lager Mauthausen verlegt. Schließlich gelang auch einigen wenigen Häftlingen die Flucht aus dem Lager Jaworzno.

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3. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge im Lager Jaworzno:

 

Zu Beginn des Bestehens des KZ. Jaworzno wurden praktisch alle im Lager untergebrachten Häftlinge beim Ausbau des Lagers eingesetzt. Auch nach Fertigstellung des Lagers arbeitete ein Teil der Häftlinge ständig in Lager, zum Beispiel in der Schreibstube, in der Küche, in der Bekleidungskammer, in Krankenbau und in den einzelnen Blocks. Außerdem gab es ständig eine Gruppe von Häftlingen, die im Lager als Tüncher, Dachdecker, Elektriker, Friseure, Schmiede und in ähnlichen Handwerksberufen eingesetzt war. Ein nicht geringer Teil der Belegschaft des Lagers war ständig so schwer erkrankt, daß er nicht arbeiten konnte. Im Dezember 1944 betrug zum Beispiel dieser Anteil ca. 550 Häftlinge, also weitaus mehr als 10% der Gesamtbelegschaft des Lagers.

 

Der Großteil der ins Lager inhaftierten Häftlinge kam jedoch außerhalb des eigentlichen Lagers zum Arbeitseinsatz. Daß größte Arbeitskommando war das sogenannte Außenkommando, dessen Mitglieder beim Bau des Kraftwerkes Wilhelm eingesetzt wurden. Die Baustelle war etwa ein bis zwei Kilometer vom Lager entfernt, den Weg mußten die Häftlinge zu Fuß zurücklegen. In diesem Kommando wurde nur tagsüber gearbeitet, und zwar jeden Tag mit Ausnahme der Sonntage. Einen Schichtbetrieb gab es in diesem Kommando nicht.

 

Das Außenkommando umfaßte zeitweise ca. 1.700 bis 2.000 Häftlinge, die auf der Baustelle in Einzelkommandos aufgeteilt und den an der Errichtung des Kraftwerks beteiligten Firmen zugeteilt wurden. Beim Bau dieses Kraftwerkes waren auch Zivilisten, darunter auch Frauen, beschäftigt.

 

Daneben kamen zahlreiche Häftlinge in mehreren Kohlengruben zum Arbeitseinsatz.

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Ca. 300 - 350 Häftlinge arbeiteten täglich in 3 Schichten in der Dachsgrube, die ziemlich nahe südöstlich den Lagers gelegen war. Den Weg von Lager zu der Grube und zurück mußten die Häftlinge jeder Schicht, unter Bewachung von SS.-Leuten, zu Fuß zurücklegen. Jeder Schicht gehörten ca. 100 - 120 Häftlinge an. Ihren Arbeitsplatz in der Dachsgrube erreichten die Häftlinge durch einen schräg nach unten in den Berg führenden Stollen. Die Arbeitszeit der Frühschicht dauerte von 6.00 bis 14.oo Uhr, die der Mittagsschicht von 14.oo bis 22.00 Uhr und die der Nachtschicht von 22.00 bis 6.oo Uhr.

 

Jede Woche fand zwischen den in den verschiedenen Schichten eingesetzten Häftlinge ein Wechsel statt, so daß der einzelne Häftling abwechselnd in jeder der drei Schichten arbeiten mußte.

 

Ebenfalls 300 - 350 Häftlinge arbeiteten in der sogenannten Rudolfsgrube. Diese Grube lag in einer Entfernung von 5 - 6 km am anderen Ende der Stadt Jaworzno. Um diese Grube zu erreichen, mußten die Häftlinge deshalb die Stadt Jaworzno passieren.

 

Auch in dieser Grube wurde von den Häftlingen in drei Schichten mit den gleichen Arbeitszeiten wie in der Dachsgrube gearbeitet. Anders als in der Dachsgrube fand jedoch in der Rudolfsgrube zwischen den einzelnen Schichten kein regelmäßiger Wechsel statt, das heißt die einzelnen Häftlinge gehörten während des ganzen Zeitraums, in dem sie in der Rudolfsgrube eingesetzt waren, immer der gleichen Schicht an, zum Beispiel der Nachtschicht. Nur vereinzelt kam es vor, daß Häftlinge nach längerem Einsatz in einer bestimmten Schicht einer anderen Schicht zugeteilt wurden und dann wiederum längere Zeit in dieser Schicht verblieben. Ihren Arbeitsplatz in der Grube erreichten diese Häftlinge mittels eines Förderkorbes.

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Die in der Rudolfsgrube eingesetzten Häftlinge legten den Weg vom Lager durch die Stadt Jaworzno zur Grube meistenteils zu Fuß zurück. Gelegentlich wurden sie auch mit offenen LKW's oder, vor allem am Schluß der Lagerzeit, einen Teil des Weges mit Güterwaggons transportiert.

 

Da es am Anfang der Lagerzeit auf dem Weg zwischen Lager und Kohlengruben zu verschiedenen Fluchtversuchen von Häftlingen gekommen war, wurden die Häftlinge, die in diesen beiden Gruben arbeiteten, auf dem Weg zwischen Lager und Grube gefesselt, um solche Fluchtversuche zu verhindern. Diese Fesselung erfolgte in der Weise, daß jeweils 10 Häftlinge auf einer Seite mit der rechten bzw. linken Hand mittels einer Eisenkette, durch die eine dünne mit einen Vorhängeschloß versehenen Eisenstange geschoben wurde, aneinander gefesselt wurden.

 

Außer in diesen beiden größeren Gruben wurden kleinere Häftlingskommandos auch in der Richard- und Leopoldgrube Eingesetzt, ab Herbst 1944 auch in der neu errichteten Friedrich-August-Grube.

 

Neben dem Außenkommando und den Grubenkommandos gab es noch kleinere Häftlingskommandos für die in der Nähe der Dachsgrube gelegene Ziegelei, zum Abladen von Baustoffen, zum Bau von Geleisen und für Rodungsarbeiten.

 

Entsprechend ihrer Zugehörigkeit an den verschiedenen Arbeitskommandos waren die Häftlinge im Lager untergebracht. Die Häftlinge des Außenkommandos belegten die Blocks 1 - 7 und die Grubenkommandos die Blocks 9 - 14 bzw. 15. Die im Lager selbst eingesetzten Häftlinge waren fast alle im Block 8, dem sogenannten Prominentenblock untergebracht.

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4. Die Verwaltung des Lagers Jaworzno:

 

 a)Die Verwaltung des Lagers Jaworzno oblag der sogenannten Lagerkommandantur, an deren Spitze der Lagerführer stand. Diese Funktion hatte in Jaworzno während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers der SS.Angehörige Bruno Pfütze inne, der vorher im Hauptlager Auschwitz als Rapportführer eingesetzt war. Bei Beginn seiner Tätigkeit in Jaworzno hatte er den Rang eines SS.Untersturmführers inne, mit Wirkung vom 9.11.1944 wurde er zum SS.Obersturmführer befördert. Im Zivilberuf war er Tüncher und Lackierer gewesen. Er hatte ein Büro in der am Lagertor stehenden Blockführerstube. Zusammen mit seiner Familie wohnte er in einem Haus in der Stadt Jaworzno, zuvor hatte er in einem Zimmer auf dem Gelände der Dachsgrube gewohnt. Zur Ausübung seines Dienstes stand ihm ein Motorrad zur Verfügung. Außerdem besaß Pfütze in Jaworzno zunächst ein, dann zwei Pferde, die er ritt und auch als Zugpferde für eine Kutsche benutzte. Der Stall für diese Pferde befand sich in der Nähe der Blockführerstube außerhalb des eigentlichen Lagers. Der derzeitige Aufenthalt von Pfütze konnte nicht ermittelt werden, er soll 1945 in Norwegen verstorben sein. Neben dem Lagerführer gehörten noch der Rapportführer und die Blockführer der Lagerkommandantur an. Dabei gab es im Lager Jaworzno zur gleichen Zeit immer nur einen Rapportführer. Aufgabe des Rapportführers war die Abnahme der täglichen Appelle. Diese fanden, als das Lager noch nicht voll belegt war, für das gesamte Lager auf dem Appellplatz vor Block 8 statt. Später wurden die Appelle neben den einzelnen Blocks abgehalten. Dem Rapportführer wurden von den jeweils zuständigen Blockführern die Belegzahlen der einzelnen Blocks und Arbeitskommandos sowie die Zahl der arbeitsunfähigen Häftlinge gemeldet, die er dann im Laufe des Tages telefonisch in das Hauptlager nach Auschwitz weitermeldete. Dies war praktisch seine

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Hauptaufgabe im Lager Jaworzno. Weiter gehörte zum Aufgabenbereich des Rapportführers die Teilnahme an Kontrollen bei aus- und einrückenden Häftlingskommandos sowie bei Kontrollen in den einzelnen Blocks und an den Arbeitsstellen der Häftlinge. Er war auch für die Einteilung der Häftlinge in die einzelnen Arbeitskommandos zuständig, da es in Jaworzno, anders als in größeren Lagern, keinen eigenen Arbeitsdienstführer gab. Weiter oblag ihm die Aufgabe, die Dienstpläne für die einzelnen Blockführer und Kommandoführer zu erstellen. Insbesondere zu Beginn der Lagerzeit überwachte er zusammen mit dem Lagerführer Pfütze den Aufbau des Lagers.

 

Die Funktion des Rapportführers hatte vom 15.6.1943 bis Ende März/Anfang April 1944 der Angeklagte Olejak inne.

 

Nach der Versetzung des Angeklagten Olejak aus dem Lager Jaworzno übernahm zu einem nicht mehr feststellbarem Zeitpunkt der SS.Mann Otto Hablesreiter dieses Amt, der zuvor als Blockführer und Kommandoführer eingesetzt war. Er war der älteste der im Lager selbst eingesetzten SS. Leute und von großer, kräftiger Gestalt. Von den Häftlingen hat er möglicherweise den Spitznamen "Rasputin" erhalten. Er ist zwischenzeitlich verstorben.

 

Nach Hablesreiter übernahm der SS.Unterscharführer Erich Grauel den Posten des Rapportführers, der Anfang November 1944 in das Lager Jaworzno versetzt worden ist. Grauel war von Zivilberuf Schäfer und gehörte im Jahr 1941 zusammen mit dem Angeklagten Pansegrau der Abteilung Landwirtschaft des Hauptlagers Auschwitz an. Zu einem späteren, nicht genau feststellbarem Zeitpunkt vor seiner Versetzung nach Jaworzno war Grauel Mitglied der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz II, also des Lagers Birkenau, und war als Arbeitsdienstführer eingesetzt. Er ist am 18.2.1945 in Goldschmieden bei Breslau gefallen.

 

Weiter gehörten der Lagerkommandantur noch die sogenannten Blockführer an. Ihre Aufgabe im Lager war es, für Ordnung

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und Sauberkeit in den einzelnen Blocks zu sorgen und an den Appellen teilzunehmen. Dabei war jeweils ein Blockführer für mehrere Blocks zuständig. Einer von ihnen war ständig als sogenannter Blockführer von Dienst in der Blockführerstube an Lagertor tätig, wo er die aus- und einrückenden Häftlingskolonnen kontrollieren und zählen mußte. Daneben wurden die einzelnen Blockführer noch als Kommandoführer eingesetzt. In dieser Eigenschaft brachten sie zusammen mit Angehörigen der Wachmannschaft die Häftlinge vom Lager zu deren Arbeitsplatz.

 

Welche und wieviele SS.Leute in Jaworzno während des Bestehens des Lagers als Block- und Kommandoführer eingesetzt wurden, konnte nicht endgültig geklärt werden. Folgende SS.Leute waren jedoch mit Sicherheit als Blockführer in Jaworzno tätig:

 

Der SS.-Mann Paul Kraus ins Range eines SS.-Rottenführers und ab 1.5.1944 im Range eines Unterscharführers.

 

Ihm fehlten an der linken Hand mehrere Finger. Wegen dieser Verletzung erhielt er von den Häftlingen verschiedene Spitznamen, je nachdem welche Muttersprache die Häftlinge sprachen. So hieß er bei polnischen Häftlingen Lapka oder Rountschka, was soviel wie „Pfote“ bedeutet. Bei tschechischen Häftlingen hatte er den Spitznamen Pradznika, was „Pratze“ bedeutet. Er hielt sich einen oder zwei Schäferhunde, die er auch mit in das Lager nahm und gelegentlich auf Häftlinge hetzte. Hierauf wird später noch näher eingegangen werden. Sein derzeitiger Aufenthalt konnte nicht ermittelt worden.

 

Der an 21.7.1919 geborene SS.-Mann Ernst König war vom Sommer 1943 bis Frühjahr 1944 als Blockführer und Kommandoführer in Jaworzno eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt unternahm er mit seiner Pistole einen Selbstmordversuch, den er jedoch überlebte. Er kam in ein Lazarett und kehrte

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nicht mehr nach Jaworzno zurück. Er wurde in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen.

 

Ein SS.-Mann namens Lausmann (phonetisch), der mit dem Vornamen wahrscheinlich Franz geheißen hat. Er war relativ klein und hatte eine untersetzte Figur. Ein besonderes Kennzeichen von ihn war, daß er mehrere Goldzähne hatte. Er stammte wahrscheinlich aus Rumänien und sprach neben Deutsch auch Jiddisch. Zu weichem Zeitpunkt er in das Lager gekommen ist, konnte nicht genau geklärt werden. Er war jedenfalls an Ende des Bestehens den Lagers in Jaworzno und hat auch die Häftlinge auf dem Evakuierungsmarsch zumindest teilweise begleitet.

 

Die näheren Personalien und sein derzeitiger Aufenthalt konnten nicht ermittelt werden.

 

Weiter war ein SS.Mann namens Markewitsch (phonetisch) als Blockführer in Jaworzno eingesetzt. Hinsichtlich seines Aussehens, Alters und seiner Herkunft konnten keine genauen Feststellungen getroffen werden. Sein derzeitiger Aufenthalt konnte derzeit auch nicht ermittelt werden.

 

Während der meisten Zeit des Bestehens des Lagers Jaworzno übte auch der Angeklagte Pansegrau die Funktion eines Block- und Kommandoführers aus. Er kam in Sommer 1943 von der Abteilung Landwirtschaft des Hauptlagers in Auschwitz nach Jaworzno und verblieb dort zunächst bis Ostern 1944. Am Tag nach Ostern 1944 wurde der Angeklagte Pansegrau verhaftet und kam in das Hauptlager in Auschwitz. Grund hierfür war, daß es an den Osterfeiertagen zwischen dem Angeklagten und den Zeugen Zitzmann, der damals bei der Wachkompanie des Lagers Jaworzno eingesetzt war, zu einer Auseinandersetzung gekommen war, in deren Verlauf der Angeklagte Pansegrau seine Pistole zog. Aus dieser

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löste sich ein Schuß, der den Zeugen Zitzmann in das linke Bein traf. Der Grund für diese Auseinandersetzung war, daß der Zeuge Zitzmann gegenüber Frau Pansegrau, die sich damals bei ihren Mann in den Unterkunftsbaracken der SS.-Leute aufgehalten hatte, zudringlich geworden war. Infolge der durch den Schuß erlittenen Verletzung mußte dem Zeugen Zitzmann in einem Lazarett das linke Bein oberhalb den Knies amputiert werden.

 

Der Angeklagte Pansegrau befand sich längere Zeit, möglicherweise bis Mitte oder Ende September 1944 nicht im Lager Jaworzno, sondern in Haft im Hauptlager Auschwitz. Nach der Entlassung aus der Haft, kehrte der Angeklagte Pansegrau nach Jaworzno zurück, wo er seine frühere Tätigkeit wieder aufnahm. In erster Linie war er dann jedoch als Blockführer in Lager selbst und nur gelegentlich als Kommandoführer eingesetzt.

 

Als Vertreter des Angeklagten Pansegrau kam, als sich dieser in Haft befand, cm SS.Mann namens Bräutigam als Block- und Kommandoführer nach Jaworzno, der auch nach der Rückkehr des Angeklagten in Lager Jaworzno blieb. Nähere Einzelheiten zu seiner Person und sein derzeitiger Aufenthalt konnten nicht ermittelt werden.

 

Vom Sommer 1943 bis Frühjahr 1944 war ein wahrscheinlich aus Kroatien stammender SS.Mann als Blockführer und Kommandoführer in Jaworzno eingesetzt, der entweder Bischof oder Miller hieß. Dieser erschoß ein Dienstmädchen des Lagerführers Pfütze, worauf er verhaftet und aus Jaworzno weggebracht wurde.

 

Außer diesem als Blockführer aufgeführten SS.-Leuten übte, wie bereits erwähnt, der SS.Mann Otto Hablesreiter zeitweise die Funktion eines Blockführers und Kommandoführers ans.

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b)Außer den bereits erwähnten Lagerführer, Rapportführer und den Blockführern war noch eine Reihe von SS.Leuten im Lager zur Beaufsichtigung der Häftlinge in bestimmten Bereichen eingesetzt. So war für die Häftlingsküche im Lager zeitweilig der SS.Mann Alfred Fischer verantwortlich, sein Vertreter war ein SS.Mann namens Hoffmann. Für die Bekleidungskammer war cm SS.Mann namens Lechner, später einer mit Namen Kaufmann zuständig.

 

c)Nicht dem Lagerführer Pfütze, sondern direkt dem Hauptlager unterstellt war die politische Abteilung den Lagers Jaworzno. Aufgabe dar politischen Abteilung war die Überwachung der Sicherheit des Lagers sowie die Kontrolle der Häftlingspost. Ihr Chef war dar SS.Rottenführer Felix Witowski, dessen Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte. Zumindest zeitweilig gehörte dieser Abteilung auch ein SS.Mann namens Willers an, der Ende 1944 als Sachbearbeiter bei der Flucht von Häftlingen aus dem Lager zuständig war.

 

d)Schließlich gab es im Lager Jaworzno selbst noch jeweils einen SS.Mann, der für den Häftlingskrankenbau verantwortlich war, den sogenannten Sanitätsdienstgrad (SDG). Auch dieser unterstand nicht dem Lagerführer des Lagers Jaworzno, sondern direkt dem Lagerarzt im Hauptlager Auschwitz.

 

Die Funktion des SDG hatten im Lager Jaworzno nacheinander der SS.Rottenführer Kallfuß und die SS.Unterscharführer Arno Frank und Emil Hantl inne. Von diesen konnte lediglich der letztgenannte Hantl in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen werden. Dabei konnte nicht eindeutig geklärt worden, ob Hantl schon im Frühjahr 1944 oder erst am 1.9.1944 nach Jaworzno gekommen ist.

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5. Die Selbstverwaltung den Lagers Jaworzno durch die Häftlinge:

 

An der Spitze der Häftlingsselbstverwaltung stand der sogenannte Lagerälteste, der im Lager für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit verantwortlich und gegenüber seinen Mithäftlingen weisungsberechtigt war. Lagerältester des Lagers Jaworzno war von Anfang an bis zum April 1944 der deutsche Häftling Bruno Brodnewicz, der dar erste Häftling im Lager Auschwitz gewesen ist und deshalb die Häftlingsnummer 1 trug. Sein Nachfolger wurde der deutsche Häftling Kurt Pennowitz. Diesem gelang es, am 23.12.1944 in der Nacht aus dem Lager zu flüchten. Seine Flucht wurde dadurch möglich, daß der SS.Unterscharführer Paul Kraus ihn verbotenerweise aus dem Lager mitnahm und ihn unbeaufsichtigt bei Frauen in der Stadt Jaworzno zurückließ, während er selbst ein Häftlingskommando in die Kohlengrube brachte. Bevor Kraus zurückkam, um ihn wieder mit in das Lager zu nehmen, war Kurt Pennowitz geflohen. Weder Brodnewicz noch Pennowitz konnten ermittelt werden.

 

Dem Lagerältesten unterstellt waren die sogenannten Blockältesten, die jeweils für einen Häftlingsblock verantwortlich waren. Sie hatten für Ordnung und Sauberkeit im Block zu sorgen. Außerdem waren sie für die Essensausgabe an die Häftlinge ihres Blocks verantwortlich. Ihnen zur Seite standen für jeden Block mehrere Häftlinge, die als Stubenälteste bezeichnet wurden sowie ein Häftlingsblockschreiber.

 

Die Funktion eines Blockältesten, Stubenältesten und Blockschreibers hatten im Lager Jaworzno in erster Linie deutsche, polnische und tschechische nichtjüdische Häftlinge inne.

 

Eine erhebliche Bedeutung in der Häftlingsselbstverwaltung kam der Häftlingsschreibstube zu. In dieser waren der Arbeitsdienstschreiber und der Rapportschreiber mit ihren

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jeweiligen Gehilfen beschäftigt.

 

Der Arbeitsdienstschreiber hatte in erster Linie die Aufgabe, die Häftlinge den einzelnen Arbeitskommandos zuzuteilen. Diese Funktion hatte während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers der polnische Häftling Theo Piskon inne, der in Januar 1945 bei der Evakuierung des Lagers ums Leben gekommen ist. Einer seiner Gehilfen war der tschechische Häftling Dr. Milos Novy, der damals mit Familienname Gruenhut hieß.

 

Bei dem Rapportschreiber des Lagers liefen die gesamten Meldungen über den Häftlingsstand in den einzelnen Blocks und im Gesamtlager zusammen und er war für die Führung der verschiedenen Häftlingskarteien im Lager verantwortlich.

 

Zu Beginn des Lagers hatte diese Funktion der Zeuge Antoni Sicinski und ab Juli 1943 der Zeuge Raimund Zejer inne, beides polnische politische Häftlinge. Nach der Übernahme des Amtes durch den Zeugen Zejer war der Zeuge Sicinski bis zum 11.4.1944 als Gehilfe des Rapportschreibers Zejer tätig.

 

Weiter gab es in Jaworzno eine Reihe von Häftlingen, die im Lager bestimmte Funktionen ausübten, wie zum Beispiel in der Küche, in der Bekleidungskammer und in der Häftlingskantine. Auch diese Posten hatten im wesentlichen nichtjüdische polnische und tschechische Häftlinge inne. So war der Zeuge Smigielski von Anfang an bis zum 29.11.1944, als ihm die Flucht aus dem Lager gelang, für die Bekleidungskammer und der Zeuge Zewski während der meisten Zeit für die Häftlingsküche verantwortlich. Der bereits erwähnte Zeuge Sicinski leitete mach deren Eröffnung am 11.4.1944 die Häftlingskantine. Nebenbei war er noch als Schreiber für den Leiter der politischen Abteilung Witowski tätig.

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Eine besondere Stellung hatte im Lager Jaworzno der Zeuge Wiktor Pasikowski, wiederum ein polnischer nichtjüdischer Häftling, inne, der zusammen mit den Zeugen Smigielski am 29.11.1944 aus dem Lager geflohen ist. Er war dem Lagerführer Pfütze und dem jeweiligen Lagerältesten zur besonderen Verwendung zugeteilt, weshalb er von den Mithäftlingen mit dem Ausdruck " Pipel " belegt wurde.

 

Eine Sonderstellung in Lager nahm, ebenso wie auf Seiten der SS., der Häftlingskrankenbau ein. Dieser hatte an der Spitze einen eigenen Lagerältesten, der nicht den Lagerältesten den Gesamtlagers unterstand. Weicher Häftling diese Funktion zu Beginn der Lagerzeit inne hatte, konnte nicht ermittelt werden. Während der längsten Zeit war dann bis Oktober/November 1944 der österreichische politische Häftling Josef Luger Lagerältester des HKB. Nach seiner Verlegung in ein anderes Lager übernahm die Funktion der Zeuge Dr. Paul Heller, der als Häftlingsarzt im Krankenbau tätig war.

 

Bei jedem Arbeitskommando schließlich waren Häftlinge als sogenannte Kapos und Vorarbeiter eingesetzt. Diese brauchten, jedenfalls bei den größeren Kommandos, nicht selbst körperlich zu arbeiten, sondern sie führten nur die Aufsicht über die ihnen unterstellten Häftlinge und waren dafür verantwortlich, daß diese die vorgeschriebenen Arbeitsleistungen erbrachten.

 

6. Die Bewachung den Lagers Jaworzno und der einzelnen Arbeitskommandos:

 

Die Bewachung des Lagers selbst und der Häftlinge während ihres Arbeitseinsatzes außerhalb des Lagers erfolgte durch Ca. 200 - 250 SS.Leute. Diese waren in einer Kompanie zusammengefaßt und gehörten dem SS.Totenkopf Sturmbann an.

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Als Kompanieführer war zunächst der SS.Obersturmführer Brossmann eingesetzt, der Ende März/Anfang April 1944 zusammen mit dem Angeklagten Olejak in das Lager Blechhammer versetzt wurde. In der Folgezeit übernahm der Lagerführer Pfütze zusätzlich zu dieser Funktion auch die Führung der Wachkompanie.

 

Als Stabsscharführer (Spieß) fungierte bis zu der bereits erwähnten Auseinandersetzung mit dem Angeklagten Pansegrau der Zeuge Albert Zitzmann. Sein Nachfolger wurde der SS.Oberscharführer Fritz Lorenz. Ob Lorenz diese Stelle bis zur Auflösung den Lagers inne hatte, konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise war dieser SS.Mann Lorenz gleichzeitig auch als Kommandoführer tätig.

 

Nach der Versetzung des Kompanieführers Brossmann nach Blechhammer wurde der am Zeuge vernommene ehemalige SS. Oberscharführer Josef Weiß vom Lager Monowitz zur Wachkompanie den Lagers Jaworzno versetzt. Als Oberscharführer war er nach dem Lagerund Kompanieführer Pfütze der ranghöchste SS.Mann in Jaworzno. Weiche genaue Funktion er in Jaworzno inne hatte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Der Lagerkommandantur jedenfalls gehörte er nicht an.

 

Nach der bereits erwähnten Auflösung des Lagers Lagischa im September 1944 kamen auch einige Mitglieder der dortigen Wachmannschaft zusammen mit den Häftlingen nach Jaworzno und blieben dort.

 

Aufgabe der Wachkompanie war die Bewachung des Lagers selbst sowie der Häftlinge, die in den Außenkommandos arbeiten mußten. Die Bewachung des Lagers erfolgte in zwei Arten, nämlich der sogenannten kleinen und großen Postenkette.

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Die kleine Postenkette umfaßte nur den umzäunten Lagerbereich, wobei die Wachen sich auf den um das Lager errichteten Wachtürmen, auf denen Maschinengewehre von Typ MG 34 und Scheinwerfer montiert waren, aufhielten.

 

Die große Postenkette umfaßte neben dem eigentlichen Lager auch noch den Bereich zwischen Lagertor und SS.Unterkunftsbaracken sowie diese Baracken selbst.

 

Hinsichtlich der Begleitkommandos für die verschiedenen außerhalb des Lagers eingesetzten Häftlinge wurde jeweils am Vorabend von der Lagerkommandantur, meistens dem Rapportführer, der Kompanieschreibstube mitgeteilt, wie viele Wachen für die verschiedenen Kommandos benötigt wurden. Die erforderliche Einteilung war dann Aufgabe des jeweiligen Stabsscharführers der Kompanie. Die Aufsicht über die einzelnen Abteilungen der Wachkompanie, die die Häftlinge begleiteten, oblag regelmäßig einem der Blockführer, die zu diesem Zweck von dem Rapportführer als Kommandoführer eingeteilt worden waren. Bei kleineren Häftlingskommandos wurde die Aufsicht über die Wachen auch Unterführern aus der Wachkompanie übertragen.

 

Das jeweilige Häftlingskommando wurde von den eingeteilten Wachleuten am Lagertor übernommen und zum Beispiel zur Arbeitsstelle am Kraftwerk, den Kohlengruben oder der Ziegelei gebracht. Mit Ausnahme der Kohlengrubenkommandos, die während ihres Arbeitseinsatzes in der Grube nicht gesondert bewacht wurden, gehörte es dann weiter zur Aufgabe der eingeteilten Wachleute, die Häftlinge an ihrer Arbeitsstelle zu bewachen und insbesondere Fluchtversuche zu verhindern, Nach Beendigung der Arbeit wurden die Häftlinge zum Lager zurückgebracht, wobei die Wachleute das Lager selbst nicht betreten durften.

 

Bei ihrem Einsatz waren die Angehörigen der Wachmannschaft mit Gewehren vom Typ K 98 und teilweise mit Maschinenpistolen

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ausgerüstet, die Gruppenführer hatten auch Pistolen.

 

Befehlsgemäß durften die Wachleute von der Schußwaffe nur bei Fluchtversuchen von Häftlingen Gebrauch machen. Hierüber wurden sie auch während ihres Einsatzes in Jaworzno belehrt, ebenso darüber, daß ihnen das Mißhandeln und Schlagen von Häftlingen verboten war.

 

Neben den bereits erwähnten Zeugen Albert Zitzmann und Josef Weiß wurden die Zeugen Anton Oder und Philipp Desch als ehemalige Mitglieder der Wachkompanie in der Hauptverhandlung vernommen

 

 

7. Die Behandlung der Häftlinge im Lager Jaworzno:

 

Die Mehrzahl der Insassen des Lagers Jaworzno bildeten, wie bereits erwähnt, jüdische Häftlinge, die aus fast allen von deutschen Truppen besetzten Ländern Europas stammten und nach kurzem Aufenthalt in den Hauptlagern Auschwitz oder Birkenau nach Jaworzno gebracht wurden.

 

Die übrigen Häftlinge waren einige deutsche sowie polnische und tschechische Häftlinge, die in der Mehrzahl aus politischen Gründen inhaftiert waren. Unter ihnen war auch eine kleine Gruppe von kriminellen Häftlingen, ins Lager BVer (Abkürzung für Berufsverbrecher) genannt. Jeder Häftling bekam vor seiner Überstellung nach Jaworzno in den Hauptlagern Auschwitz oder Birkenau eine Nummer, die in den Unterarm eintätowiert wurde. Zur Kenntlichmachung der verschiedenen Häftlingskategorien wurden an die Häftlinge sogenannte „Winkel„ in Form von verschiedenfarbigen

Stoffdreiecken ausgegeben. Diesen Winkel mußte jeder Häftling, ebenso wie seine Häftlingsnummer, auf der linken Brustseite seiner Kleidung tragen.

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Die Winkel hatten die Farben rot, schwarz und grün, wobei

 

rot = politischer Häftling

grün = krimineller Häftling

schwarz asozialer oder arbeitsscheuer Häftling bedeutete.

 

 Die Juden mußten zur besonderen Kennzeichnung zusätzlich zu dem roten Winkel noch einen gelben Winkel tragen. Beide Winkel wurden teilweise übereinander genäht, so daß die Form eines Sternes entstand. Außerdem hatten die Häftlinge auf dem Winkel noch einen Buchstaben aufgenäht, durch den ihr Herkunftsland gekennzeichnet wurde, zum Beispiel P für Polen. Für jeden Außenstehenden, der die Bedeutung der Winkel und Buchstaben kannte, war deshalb sofort zu erkennen, um welche Art von Häftling es sich handelte.

 

Wie bereits unter III 5 ausgeführt, waren die im Rahmen der Häftlingsselbstverwaltung im Lager Jaworzno vorhandenen wichtigen Positionen, mit Ausnahme der des Lagerältesten, in der Hand von polnischen und tschechischen politischen Häftlingen. Dies gilt insbesondere für die wichtige Position des Arbeitsdienstschreibers, die der Pole Theo Piskon inne hatte. Durch diese hervorgehobene Stellung in Lager, zu der ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den polnischen und tschechischen nichtjüdischen Häftlingen kam, erreichten diese Häftlinge, daß praktisch alle ihre Landsleute, die längere Zeit im Lager waren, irgendwelche gegenüber den anderen Häftlingen hervorgehobene Funktionen erhielten. So wurden sie Blockälteste, Blockschreiber, Stubendienst, Mitglied des Küchen- oder Bekleidungskammerkommandos, Kapo oder Vorarbeiter. Kaum einer dieser Häftlinge mußte während seines Aufenthalts im Lager Jaworzno schwere körperliche Arbeit leisten, wie dies bei fast allen jüdischen Häftlingen der Fall war.

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Darüberhinaus hatten diese Häftlinge gegenüber den jüdischen Häftlingen das Privileg, von ihren Angehörigen Lebensmittelpakete empfangen zu dürfen, sodaß sie nicht nur auf die Lagerverpflegung angewiesen waren.

 

Nur wenigen jüdischen Häftlingen gelang es im Lager, eine Position zu erlangen, in der sie nicht schwerere körperliche Arbeit leisten mußten. Die weitaus meisten jüdischen Häftlinge kamen als einfache Arbeiter beim Bau des Kraftwerks Wilhelm und in den Kohlengruben zum Einsatz. Dabei hatten die Angehörigen der Grubenkommandos noch den Vorteil, daß sie nicht im Freien arbeiten mußten. Dies war insbesondere in der kalten und nassen Jahreszeit von erheblicher Bedeutung. Für die Angehörigen des Kraftwerkkommandos wurden die Lebensumstände noch besonders dadurch erschwert, daß sie durch die Häftlingskleidung, die im Lager und bei der Arbeit getragen werden mußte, nur unzureichend gegen Kälte und Regen geschützt waren. Dazu kam, daß diese jüdischen Häftlinge, wie erwähnt, nur auf die Lagerkost angewiesen waren, die angesichts der schweren Arbeit, die die Häftlinge verrichten mußten, ebenso wie die Kleidung völlig unzureichend war.

 

Diese Umstände führten dazu, daß zahlreiche jüdische Häftlinge, die im Freien arbeiten mußten, gesundheitlich nicht mehr in der Lage waren, die Arbeitsleistungen, die von ihnen erwartet wurden, zu erbringen. Dies gilt im besonderen Maße für solche Häftlinge, die, wie zum Beispiel die griechischen Häftlinge, aus wärmeren Ländern stammten und den kalten polnischen Winter nicht gewohnt waren.

 

Das Zurückbleiben hinter der geforderten Arbeitsleistung hatte zur Folge, daß die schon schwachen und kranken Häftlinge oft schwer geschlagen und mißhandelt wurden, damit sie mehr und schneller arbeiteten. Hierfür zeichneten in erster Linie die Oberkapos, Kapos und Vorarbeiter, also Mithäftlinge verantwortlich. Diese waren darauf bedacht,

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daß die ihnen unterstellten Häftlinge die geforderten Arbeitsleistungen erbrachten, damit sie selbst keine Schwierigkeiten mit den verantwortlichen SS.Leuten bekamen. Außerdem kamen die privilegierten Häftlinge bei guten Arbeitsleistungen der ihnen unterstellten Häftlinge in den Genuß von Prämienscheinen zum Einkauf in der Kantine und zu ähnlichen Privilegien.

 

Etwas erträglicher waren die Umstände bei den Grubenkommandos. Neben dem Vorteil, insbesondere im Winter nicht im Freien arbeiten zu müssen, gelang es vielen dieser Häftlinge, von volksdeutschen oder polnischen Zivilarbeitern, die mit ihnen zusammen in der Grube arbeiteten, zusätzliche Lebensmittel zu erhalten. Aber auch bei diesen Kommandos kam es vor, daß Häftlinge von Kapos oder Vorarbeitern und auch von Steigern und Hauern, denen sie zugeteilt waren, schwer geschlagen wurden, um sie zu höheren Arbeitsleistungen zu veranlassen.

 

Die geschilderten Umstände führten dazu, daß viele schon geschwächte jüdische Häftlinge infolge der Mißhandlungen an Ort und Stelle verstarben. Dies gilt insbesondere für Häftlinge, die beim Bau des Kraftwerkes eingesetzt waren und hier wiederum in erster Linie für die Wintermonate 1945 und 1944. Die Leichen der so verstorbenen Häftlinge mußten von den anderen Häftlingen nach Arbeitsschluß mit in das Lager getragen werden.

 

Zu zahlreichen Mißhandlungen von Häftlingen, insbesondere durch die Angehörigen der SS.Lagerkommandantur, aber auch durch Funktionshäftlinge wie Lagerälteste, Blockälteste und Kapos, kam es auch in den Fällen, in denen Häftlinge gegen die Lagerordnung verstießen. Darüber, wie sie sich im Lager zu verhalten hatten, wurden die Häftlinge durch den jeweiligen Lagerältesten und Blockältesten belehrt, die wiederum von den Angehörigen der SS.Lagerkommandantur belehrt wurden.

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So war es für die Häftlinge streng verboten, irgendwelche Gegenstände aus den Lager heraus oder in das Lager hinein mitzunehmen. Da, wie ausgeführt, die Verpflegung im Lager für die nichtjüdischen Häftlinge völlig unzureichend war, versuchten vor allem Angehörige der Grubenkommandos, Decken, Kleidungsstücke und Schuhe aus dem Lager herauszuschmuggeln, um diese Sachen in der Grube bei den dort beschäftigten Zivilisten gegen Lebensmittel, Schnaps und Zigaretten einzutauschen. Die so erhaltenen Waren wurden, soweit sie nicht an Ort und Stelle verzehrt wurden, von den Häftlingen unter der Kleidung verborgen, mit in das Lager genommen. Zum Teil geschah das Mitnehmen in das Lager deswegen, um die zusätzlichen Lebens- und Genußmitte1 mit solchen Häftlingen zu teilen, die zu diesen Tauschgeschäften keine Gelegenheit hatten. Da die Tauschgeschäfte der SS.Lagerleitung bekannt waren und diese auch befürchtete, von den Häftlingen könnten Waffen mit in das Lager geschmuggelt werden, wurden die aus- und einrückenden Häftlinge der Arbeitskommandos von den zuständigen Kommandoführern, dem Blockführer vom Dienst und oft auch von dem Rapportführer am Lagertor kontrolliert. Dies geschah in der Form, daß entweder alle Häftlinge des Kommandos durchsucht oder auch nur Stichproben gemacht wurden. Wenn bei einer solchen Kontrolle ein Häftling mit verbotenen Gegenständen angetroffen wurde, so bestand für den SS.Mann, der für die Kontrolle verantwortlich war, der Befehl, dem Häftling die mitgeführten Gegenstände abzunehmen und ihn zu melden. Die Meldung wurde dann von dem Lagerführer und dem verantwortlichen Mann der politischen Abteilung des Lagers auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben und an das Hauptlager in Auschwitz bzw. später in Monowitz weitergeleitet. Vom Hauptlager wurde eine Strafe in Form einer bestimmten Anzahl von Stockschlägen festgesetzt. Diese Strafe wurde einige Tage später, meistens an einem arbeitsfreien Sonntag, im Beisein der anderen Häftlinge im Lager vollzogen. Von den Häft1ingen wurde diese Prozedur

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„Auszahlung“ genannt.

 

Im Laufe den Bestehens den Lagers Jaworzno sind auf diese Weise zahlreiche Häftlinge von den SS.Leuten gemeldet und einige später bestraft worden. In den meisten Fällen jedoch, in denen anläßlich einer Kontrolle am Lagertor bei einem Häftling etwas gefunden wurde, wurde der betreffende Häftling von dem kontrollierenden SS.Mann an Ort und Stelle zum Teil schwer geschlagen und mißhandelt. Es kam auch vor, daß der Häftling von dann SS.Leuten mit in die Blockführerstube genommen und dort geschlagen und mißhandelt wurde.

 

Nicht selten kam es vor, daß der betreffende Häftling anschließend noch zusätzlich von dem für sein Kommando verantwortlichen Kapo oder seinem Blockältesten geschlagen wurde.

 

Da, wie ausgeführt, die den Häftlingen zur Verfügung gestellte Kleidung in den Wintermonaten bei den Häftlingen, die im Freien arbeiten mußten, nicht ausreichend war, versuchten viele dieser Häftlinge, sich zusätzlich gegen die Kälte zu schützen, indem sie sich zum Beispiel leere Zementsäcke unter die Kleidung steckten. Dies war, insbesondere auch wegen der von diesen Säcken ausgehenden Infektionsgefahr, streng verboten. Wenn ein Häftling bei einer Kontrolle oder sonst mit einem solchen Zementsack unter der Kleidung angetroffen wurde, wurde er oft auf das schwerste geschlagen und mißhandelt.

 

Auch bei anderen Verstößen gegen die Lagerordnung wie bei nicht ordnungsgemäßem Gruß, bei nicht korrektem Stehen bei Appellen und Kontrollen oder bei Verstößen gegen die vorgeschriebene Ordnung im Block wurden Häftlinge ebenfalls sowohl von SS,Leuten als auch von Funktionshäftlingen geschlagen.

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Von den Angehörigen der Lagerkommandantur hatte, wie ausgeführt, zumindest der Blockführer Paul Kraus einen oder zwei Schäferhunde, die er auch mit in das Lager nahm. Diese Hunde hetzte er öfters auf Häftlinge, die in vielen Fällen von den Hunden gebissen und verletzt wurden.

 

Im Lager kam es im Jahr 1944, als der Feuerlöschteich gebaut worden war, öfter vor, daß Häftlinge zur Strafe für irgendwelche Vergehen von SS.Leuten oder auch Funktionshäftlingen in diesen Teich gestoßen oder gejagt und dann längere Zeit am Verlassen des Löschteichs gehindert wurden. Wahrscheinlich gab es hierbei auch Fälle, wo Häftlinge ertrunken sind oder ertränkt wurden.

 

Schließlich kam es infolge unzureichender Sicherheitsvorkehrungen und des oft schlechten Gesundheitszustandes der Häftlinge an den Arbeitsstellen am Kraftwerk und in den Kohlengruben zu zahlreichen Unfällen, die zum sofortigen Tod von Häftlingen oder zu mehr oder weniger schweren Verletzungen geführt haben.

 

 

Falls die geschilderten Mißhandlungen von Häftlingen oder die Unfälle nicht zum sofortigem Tod führten, wurden die kranken oder verletzten Häftlinge in den HKB (Häftlingskrankenbau) eingeliefert.

 

Dieser HKB wurde, wie bei der Beschreibung des baulichen Zustandes des Lagers ausgeführt, bereits kurz nach Gründung des Lagers in einem Teil einer Wohnbaracke provisorisch eingerichtet. Zur stationären Behandlung von erkrankten oder verletzten Häftlingen standen den Häftlingsärzten, an ihrer Spitze dem Zeugen Dr. Paul Heller, nur 3 - 4 Betten zur Verfügung. Alle Häftlinge, die schwer erkrankt oder verletzt waren, wurden deshalb zur damaligen Zeit in am anderes Lager verlegt.

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Neben den fehlenden Räumlichkeiten war die Behandlung von Häftlingen im HKB zum Anfang der Lagerzeit auch deswegen besonders schwierig, weil sich der auf Seiten der SS. verantwortliche SDG, der Rottenführer Kalfuß, sehr wenig um die Häftlinge im HKB kümmerte und gern dem Alkohol zusprach. Erst unter dem Nachfolger von Kalfuß, dem SDG Arno Frank, verbesserten sich die Verhältnisse für die kranken Häftlinge in Jaworzno wesentlich. Zu dieser Besserung trug auch die bereits geschilderte Errichtung des neuen, wesentlich größeren und besser eingerichteten HKB in der Südostecke des Lagers bei. Ebenso kümmerte sich der zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt ernannte neue Lagerälteste des HKB, der Häftling Sepp Luger, sehr um das Schicksal der in den HKB eingelieferten Häftlinge. Noch besser wurden die Verhältnisse im HKB, als der Zeuge Emil Hantel als Nachfolger für Arno Frank SDG in Jaworzno wurde. Hantl kam zwischen Frühjahr 1944 und September 1944 nach Jaworzno, der genaue Zeitpunkt konnte nicht festgestellt werden.

 Ende 1944 war der HKB dann soweit ausgebaut, daß bis zu 400 Häftlinge gleichzeitig von den dort tätigen etwa 10 Häftlingsärzten und den Häftlingspflegern behandelt werden konnten. Trotz des Fehlens von Medikamenten und teilweise auch technischer Einrichtungen wurden im HKB des Lagers Jaworzno schwierige Operationen und Behandlungen durchgeführt. In erster Linie zeichnete hierfür neben dem Zeugen Dr. Heller der Häftlingsarzt Dr. Kohn verantwortlich, der ausgebildeter Chirurg war. So wurde zum Beispiel dem Zeugen Schwarzbart, der am 1.10.1944 in einer Kohlengrube einen Arbeitsunfall erlitt, ein Fuß amputiert und für ihn eine Prothese angefertigt und der Sol Pachlin wurde am Blinddarm operiert.

 

Trotz der Bemühungen der Häftlingsärzte sind im Laufe des

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Bestehens des Lagers Jaworzno im HKB zahlreiche Häftlinge an den Folgen von Erkrankungen und Mißhandlungen verstorben. Eine genaue Zahl konnte nicht festgestellt werden.

 

Zur Aufbewahrung der Leichen der Verstorbenen gab es im Keller des neu errichteten HKB einen gesonderten Raum, der auch von außen zu betreten war und zu dem nur dar jeweilige SDG den Schlüssel hatte. Die Leichen der Verstorbenen wurden nicht in Jaworzno beerdigt oder verbrannt, sondern in regelmäßigen Abständen mit Kraftfahrzeugen nach Auschwitz oder Birkenau abtransportiert.

 

In Lager Jaworzno kam es auch regelmäßig zu sogenannten Selektionen, bei denen „Muselmänner“(das war die Bezeichnung für kranke, nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge) ausgesondert und aus dem Lager abtransportiert wurden. Diese Selektionen wurden nicht oder zumindest nicht allein von SS.Leuten durchgeführt, die in Jaworzno stationiert waren, sondern von einer SS.Ärztekommission, die zu diesem Zweck aus dem Hauptlager nach Jaworzno anreiste, Meistens erfolgte diene Aussonderung im Rahmen von Appellen, bei denen die Häftlinge antreten mußten. Manchmal wurden sie auch in den einzelnen Blocks oder im HKB durchgeführt. Wieviele Häftlinge auf diese Weise aus dem Lager abtransportiert wurden, konnte nicht genau geklärt werden. Die Zahl dürfte jedoch zwischen 2.000 und 3.000 Häftlingen liegen.

 

Allerdings wurden nicht alle arbeitsunfähigen und kranken Häftlinge im Lager Jaworzno, auch wenn sie längere Zeit krank waren, von diesen Selektionen betroffen. Da die Durchführung der Selektionen dem SDG und den verantwortlichen Häftlingsärzten vorher bekannt wurde bemühten diese sich, auf Seiten der SS. jedenfalls der Zeuge Hantl, möglichst viele Häftlinge aus dem HKB, wenn auch nur vorübergehend, in einen Block zu entlassen, damit sie der Ärztekommission aus dem Hauptlager nicht unter die Augen kamen.

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Anschließend kehrten die kranken Häftlinge in vielen Fällen wieder in den HKB zurück.

 

Auch bedeutete nicht jeder Abtransport eines kranken Häftlings aus dem Lager den sicheren Tod des Häftlings. So wurde zum Beispiel der Zeuge Saphirstein, ein jüdischer Häftling, Anfang 1944 aus dem HKB des Lagers Jaworzno abtransportiert und in das Krankenhaus des Hauptlagers in Monowitz eingeliefert, wo er wieder gesundete. Auch der Zeuge Usielski kam aus dem HKB des Lagers Jaworzno für zwei Monate in den Häftlingskrankenbau in Monowitz, von wo er nach seiner Gesundung wieder nach Jaworzno zurückverlegt wurde.

 

Daß kranke Häftlinge im HKB des Lagers Jaworzno von den verantwortlichen SS.Leuten vorsätzlich, etwa durch die Injektion von Spritzen getötet wurden, ist nicht sicher festgestellt worden.

 

Auf die Frage, ob im Lager Jaworzno selbst oder auf den Arbeitsstellen der Häftlinge sowie auf dem Weg zwischen Lager und Arbeitsstellen Häftlinge von Angehörigen der Lagerkommandantur oder Mitgliedern der SS.Wachmannschaft erschossen worden sind, wird bei der Erörterung der den Angeklagten zur Last gelegten Einzeltaten eingegangen werden. Dies gilt auch für die Frage, inwieweit sich die Angeklagten an den geschilderten Mißhandlungen von Häftlingen beteiligt haben.

 

8. Im Rahmen der Ausführungen zu der Behandlung von Häftlingen im Lager Jaworzno ist auf ein Ereignis besonders hinzuweisen, obwohl dies nicht Gegenstand der Anklage ist, nämlich die sogenannte Hängeaktion.

 

Im Herbat 1943 bereiteten polnische und tschechische Häftlinge, die in dem in der Nähe des Lagerzaunes stehenden Block 2 untergebracht waren, einen Ausbruchsversuch vor,

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indem sie mit primitivsten Mitteln von dem Block aus einen unterirdischen Gang unter dem Lagerzaun hindurch gruben. Nachdem der Fluchttunnel bis auf den Durchstich zur Oberfläche fertiggestellt war, sollte die Flucht der Häftlinge aus Block 2 in der Nacht zum 19.10.1943 erfolgen. Wahrscheinlich durch Verrat eines Häftlinge erfuhr der damalige Lagerälteste Bruno Brodnewicz von dem Vorhaben und meldete es dem Angeklagten Olejak als dem Rapportführer den Lagers. Dieser gab die Meldung an den Lagerführer Pfütze und den Leiter der politischen Abteilung Witowski weiter. Außerdem erfolgte sofort befehlsgemäß Meldung an das Hauptlager.

 

Nach Bekanntwerden des Fluchtplans wurden alle Häftlinge, die außerhalb des Lagers arbeiteten, in das Lager zurückgebracht und ein Appell des gesamten Lagers durchgeführt. Die in Block 2 untergebrachten Häftlinge, darunter der Zeuge Karel Bulaty, der damals Blockältester in Block 2 war, wurden festgenommen und zunächst von dem Lagerführer Pfütze, dem Angeklagten Olejak und dem Leiter der politischen Abteilung in Jaworzno Witowski einzeln verhört. Dies geschah in dem Block 9, Bei diesen Verhören wurden die Häftlinge von den drei genannten SS.Leuten erheblich geschlagen und mißhandelt, um von ihnen zu erfahren, welche Häftlinge von dem Fluchtversuch gewußt haben und welche bei der Vorbereitung beteiligt waren. Der Zeuge Bulaty wurde dabei so schwer mißhandelt, daß er längere Zeit bewußtlos war. Von Mithäftlingen wurde er in den HKB gebracht und dort behandelt.

 

Im Laufe des Nachmittags kamen auch einige SS.Offiziere aus dem Hauptlager in Auschwitz, die sich ebenfalls an den Vernehmungen beteiligten. Anschließend wurden etwa 50 polnische und tschechische Häftlinge nach Auschwitz abtransportiert.

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Am 6.12.1943 wurde unter Leitung des Lagerältesten Bruno Brodnewicz von Häftlingen vor dem im Lager erhöht stehenden Block 8 ein Galgen in der Weise aufgebaut, daß Pfähle in die Erde gegraben und auf ihnen ein längerer Holzbalken waagrecht befestigt wurde. An diesem Galgen befestigte man insgesamt 26 Schlingen. Unter dem Galgen wurden Tische aufgestellt.

 

Am Nachmittag dieses Tages mußten die Häftlinge des Lagers Jaworzno auf dem Appellplatz vor Block 8 und damit um den Galgen herum zu einem Appell antreten. Zur gleichen Zeit wurden mit einem geschlossenen LKW 26 der ursprünglich 50 am 18.10.1943 verhafteten Häftlinge, die Hände mit Draht auf den Rücken gefesselt, in das Lager gebracht. Diese 26 Häftlinge mußten sich auf den Tischen unter den jeweiligen Schlingen aufstellen. Unter Beteiligung des Lagerältesten Bruno Brodnewicz wurden ihnen dann die Schlingen um den Hals gelegt. Ob sich auch der Angeklagte Olejak an dem Umlegen der Schlingen beteiligt hat, konnte nicht sicher festgestellt werden.

 

In Anwesenheit des SS.Hauptsturmführers Schwarz, des Leiters des Lagers Monowitz, dem Jaworzno schon damals unterstand, wurde ein Urteil verlesen, das die Verurteilung der 26 Häftlinge zum Tode wegen des beabsichtigten Fluchtversuchs zum Ausdruck brachte. Der Lagerführer Pfütze hielt eine Rede, in der er den um den Galgen angetretenen Häftlinge empfahl, nicht dem Beispiel dieser 26 Häftlinge zu Folgen und keinen Fluchtversuch zu unternehmen.

 

Noch während der Rede des Lagerführers riefen einige der bereits mit den Schlingen um den Hals auf den Tischen stehenden zu Tode verurteilten Häftlinge Parolen wie „ Es lebe die Tschechoslowakei! Es lebe Polen! Tod dem Verräter!„

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Daraufhin gab der Lagerführer Pfütze den Blockältesten und Kapos, die zu diesem Zweck ausgesucht waren und schon hinter den Tischen standen, den Befehl, die Tische, auf denen die Häftlinge standen, umzustoßen. Dies geschah auch. Nach einiger Zeit durften die Häftlinge wieder in ihre Blocks zurückkehren. Der Zeuge Dr. Heller als Häftlingsarzt erhielt von dem Angeklagten Olejak dann den Befehl, den Tod der erhängten Häftlinge festzustellen. Am späten Abend waren die Leichen dann von anderen Häftlingen von den Galgen abgenommen und mit einem Auto aus dem Lager Jaworzno abtransportiert.

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IV.

Die Evakuierung des Lagers Jaworzno:

 

Im Januar 1945 näherte sich die Ostfront dem Teil Oberschlesiens, in dem Jaworzno liegt und die russischen Truppen drangen immer weiter in Richtung Westen vor. An 16.1.1945 gegen 22.00 Uhr wurde das gemauerte Wirtschaftsgebäude in der Mitte des Lagers von einer Bombe getroffen und schwer beschädigt. Von den 20 Häftlingen, die sich in dem Gebäude aufhielten, wurden einige getötet, die übrigen mehr oder weniger schwer verwundet. Auch an den Wohnblocks entstanden Schäden, insbesondere wurden viele Glasfenster zertrümmert. Die in dem zerstörten Wirtschaftgebäudes gelagerten Lebensmittel wurden, soweit sie noch verwendungsfähig waren, von einem Häftlingskommando in den Keller des Krankenbaus gebracht.

 

Trotz der Zerstörungen in Lager mußten die außerhalb des Lagers beschäftigten Häftlinge am folgenden Tag zur Arbeit ausrücken. Die Häftlinge der Mittagsschicht in den Kohlengruben fuhren zwar noch in die Grube ein, ihre Arbeit nahmen sie aber nicht mehr auf. Sie kehrten vielmehr mit den Häftlingen der Frühschicht in das Lager zurück. Die am Bau des Kraftwerkes Wilhelm eingesetzten Häftlinge des Außenkommandos kehrten gegen 16.30 Uhr in das Lager zurück.

 

Anschließend wurde wie üblich der Abendappell durchgeführt und die Häftlinge in ihre Blocks entlassen.

 

Gegen 21.00 Uhr mußten bis auf die kranken Häftlinge in Krankenbau sämtliche Häftlinge des Lagers Jaworzno vor ihren Blocks zu einem Sonderappell antreten. Dabei wurde ihnen mitgeteilt, daß sie nach einer Stunde das Lager zu Fuß verlassen müßten. Weiter wurde ihnen gesagt, jeder Häftlinge dürfe aus dem Lager mitnehmen, was er tragen könne. Der Fußmarsch solle bin Myslowitz gehen, dort werde die Verladung der Häftlinge auf Züge erfolgen.

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In der Folgezeit wurde fast der gesamte Vorrat an Lebensmitteln, die im Lager vorhanden waren, an die Häftlinge verteilt. Allerdings bekamen nicht alle Häftlinge davon etwas ab.

 

Gegen 22.00 Uhr versammelten sich die Häftlinge erneut vor ihren Blocks und zwischen 22.30 und 23.00 Uhr verließen fast alle Häftlinge, die im Lager Jaworzno untergebracht waren, das Lager zu Fuß. Dies war am Mittwoch, den 17.1. 1945.

 

Lediglich zwischen 4oo und 500 Häftlinge, die sich damals im Krankenbau befanden, blieben ohne Bewachung im Lager zurück.

 

Sämtliche Angehörige der Lagerkommandantur, darunter der Lagerführer Pfütze und der Rapportführer Grauel sowie die Wachmannschaft verließen mit den Häftlingen das Lager. Die Zahl der Häftlingskolonne betrug ungefähr 3.000 bis 3.200 Häftlinge, sie wurden von 200 - 250 SS.Leuten begleitet.

 

Da die Häftlinge in Fünferreihen marschieren mußten, ergab sich von Anfang an eine langgezogene Kolonne. Links und rechts dieser Kolonne gingen in bestimmten Abständen die SS.Leute. In der Kolonne, wahrscheinlich an deren Ende, wurden Wagen oder Schlitten mitgeführt, die von Häftlingen gezogen bzw. geschoben werden mußten. Wieviele solcher Wagen oder Schlitten dies waren, konnte nicht genau geklärt werden. Auch mußten manche Häftlinge Gepäck der SS.Leute tragen oder deren Fahrräder schieben.

 

Der Weg der Häftlingskolonne führte von Jaworzno aus in nordwestlicher Richtung nach Myslowitz, das die Häftlinge am frühen Morgen des 18.1.1945 passierten. Ohne Pause mußten die Häftlinge dann bis nach Laurahütte weitermarschieren, das im Laufe des Tages erreicht wurde. Auf dem umzäunten Hof einer Fabrik durften die Häftlinge im Freien die erste Pause ein legen. Wie lange diese Pause gedauert hat, konnte nicht eindeutig geklärt werden.

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In den Nachmittagstunden des 18.1.1945 verließ die Häftlingskolonne den Fabrikhof in Laurahütte und marschierte in Richtung Beuthen weiter. Diese Stadt erreichten die Häftlinge am 19.1.1945 gegen 3.00 Uhr morgens. Am Rande der Stadt durften sie, wiederum im Freien, etwa eine Stunde rasten, bevor der Marsch in Richtung Westen weiterging. Am Vormittag des 19.1.1945 passierte die Häftlingskolonne die Stadt Gleiwitz, von wo sie, fast in nördlicher Richtung, nach Peiskretscham weitermarschierte. Am Nachmittag dieses Tages gegen 16.00 Uhr erreichten die Häftlinge dann die Stadt Peiskretscham. Hinter der Stadt wurden die Häftlinge von den SS.Leuten in eine große Scheune oder Lagerhalle getrieben, in der sie bis zum nächsten Vormittag bleiben mußten. Nachdem die Häftlinge die Scheune am nächsten Morgen wieder verlassen durften, wurde eine Suppe gekocht und an sie ausgegeben. Während dieser Essensausgabe kam es über den Häftlingen zu einem Luftkampf zwischen mehreren Flugzeugen, wobei viele Häftlinge von Splittern oder Geschossen aus den Bordwaffen der Flugzeuge getötet wurden.

 

Am Nachmittag des 20.1.1945 verließ die Häftlingskolonne Peiskretscham und marschierte in nordwestlicher Richtung auf die Stadt Groß-Strelitz zu.

 

Gegen 22.00 Uhr kam die Spitze der Häftlingskolonne in die Nähe russischer Soldaten - oder Panzerverbände -. Um diesen auszuweichen, änderten die SS.Leute die Marschrichtung und führten die Häftlinge in Richtung Süden weiter. Während der Evakuierungsmarsch bis zu diesem Zeitpunkt über öffentliche Straßen führte, wurden die Häftlinge nunmehr teilweise auch über Wiesen, Felder und Feldwege getrieben, wobei sie von den sie begleitenden SS.Leuten während der ganzen Nacht zum schnelleren Laufen angehalten wurden.

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Am Morgen des 21.1.1945, einem Sonntag, gegen 8.00 Uhr erreichten die Häftlinge dann das Konzentrationslager Blechhammer. Die in diesem Lager inhaftierten Häftlinge verließen zu dieser Zeit gerade ebenfalls zu Fuß dieses Lager.

 

Mach einer Pause von ca. 1 Stunde verließen die SS.Leute mit einem kleinen Teil der Häftlinge aus Jaworzno das Lager Blechhammer und marschierten in Richtung Westen weiter. Mehr als die Hälfte der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno blieb im Lager Blechhammer zurück, das in den folgenden Tagen teilweise ohne Bewachung gelassen wurde. Einer Anzahl von Häftlingen gelang deshalb durch ein Loch in der gemauerten Umzäunung des Lagers die Flucht. Mach 3 oder 4 Tagen. wurde das Lager Blechhammer von Angehörigen der Wehrmacht übernommen, die den Großteil der im Lager verbliebenen Häftlingen zu Fuß in einem mehrtägigen Marsch bis nach Groß-Rosen brachte. Von dort wurden die Häftlinge mit Güterzügen weitertransportiert

 

Ein Teil der Häftlinge aus den Lager Jaworzno konnte sich auch diesem Transport entziehen und blieb in Lager Blechhammer zurück, das dann nach einiger Zeit von russischen Truppen besetzt wurde.

 

Zum Zeitpunkt der Evakuierung des Lagers Jaworzno in Januar 1945 war das Gebiet, das von dem Marsch berührt wurde, mit einer geschlossenen Altschneedecke bedeckt. Neue Niederschläge gab es während der Evakuierung zwischen Jaworzno und Blechhammer nicht. Die Temperaturen lagen fast während der gesamten Zeit, insbesondere in den Nächten, unter den Gefrierpunkt und erreichten zeitweise Werte von minus 10 bis minus 15 Grad. Zum Schutz gegen diese Kälte. hatten fast alle Häftlinge aus den Lager ihre Decken mitgenommen und über die Schultern gehängt. Trotzdem waren die meisten nur sehr unzureichend, insbesondere auch an den Füßen, gegen die Kälte geschützt.

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Am 16.1.1945 herrschte Neumond, das erste Viertel wurde am 20.1.1945 erreicht und am 28.1.1945 war Vollmond.

 

Auf dem Weg zwischen Jaworzno und Blechhammer sind zahlreiche Häftlinge von den sie begleitenden SS.Leuten erschossen werden. Zu besonders vielen Erschießungen kam es in der letzten Nacht vor Erreichen des Lagers Blechhammer, als die Häftlinge, die zu diesem Zeitpunkt größtenteils schon sehr erschöpft waren, von den SS.Leuten teilweise über Felder und Wiesen gejagt wurden. Grund für die Erschießung eines Häftlinge war in den meisten Fällen, daß der betreffende Häftlinge wegen Erschöpfung dem Marschtempo nicht mehr folgen konnte und deshalb aus der Kolonne ging oder hinter der Kolonne zurückblieb. Die meisten Häftlinge sind deshalb am Ende oder hinter der Marschkolonne erschossen worden.

 

Allerdings fanden nicht alle Häftlinge, die wegen Erschöpfung nicht mehr weiter konnten, den Tod. Teilweise wurden solche Häftlinge, wie zum Beispiel der Zeuge Dr. Heller, von Mithäftlingen auf die mitgeführten Schlitten oder Wagen geladen und soweit mitgenommen, bis sie sich wieder etwas erholt hatten.

 

Während der bereits erwähnten Übernachtung der Häftlinge in der Scheune bei Peiskretscham kamen wegen der beengten Verhältnisse und des schlechten Zustandes, in dem sich viele Häftlinge befanden, zahlreiche Häftlinge ums Leben oder wurden verletzt. Manche wurden auch von Mithäftlingen wegen eines Stückchen Brot oder aus Rache umgebracht.

 

Bevor die Häftlingskolonne am Nachmittag aus Peiskretscham weitermarschierte, wurden die während der Nacht und während den Fliegerkampfes verletzten Häftlinge, die den Marsch nicht mehr fortsetzen konnten, von SS.Leuten erschossen. Diese Toten wurden zusammen mit den Toten aus der Scheune auf Befehl der SS. von Mithäftlingen in einer Grube beerdigt.

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Wieviele Häftlinge auf der Strecke von Jaworzno nach Blechhammer den Tod gefunden haben, insbesondere wieviele von den sie begleitenden SS.Leuten erschossen worden sind, konnte nicht sicher geklärt werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, daß es mehrere hundert Häftlinge waren.

 

Allerdings kamen nicht alle Häftlinge, die Jaworzno am 17.1.1945 verließen und die das Lager Blechhammer nicht erreichten, ums Leben. So gelang es einer nicht mehr feststellbaren Zahl von Häftlingen, darunter zum Beispiel dem Zeugen Mieczyslaw Baran, zu flüchten.

 

Auch nicht alle Häftlinge, auf die geschossen wurde, und die dadurch zurückblieben, fanden den Tod. So erlitt der Zeuge Mordechaj Hoffmann, auf den ein SS.Mann aus kurzer Entfernung schoß, nur eine Verletzung an der Hand und konnte gerettet werden. Schließlich wurde während des Marsches in Beuthen mindestens eine Gruppe von Häftlingen, die möglicherweise über 500 Häftlinge umfaßte, von der übrigen Häftlingskolonne aus Jaworzno abgesondert. Diese Häftlinge setzten den Evakuierungsmarsch gesondert fort und kamen mit den anderen Häftlingen nicht mehr zusammen.

 

In der Hauptverhandlung konnte nicht geklärt werden, wann der Befehl zum Räumen des Lagers vom Hauptlager aus an den Lagerführer erteilt worden ist. Es konnte auch nicht geklärt werden, welche Befehle der Lagerführer im einzelnen über die Behandlung der Häftlinge erhalten hat und welche Befehle er an die ihm unterstellten SS.Leute weitergegeben hat. Es konnte auch nicht ermittelt werden, ob der Ablauf den Evakuierungsmarsches von Anfang an so geplant war, wie er tatsächlich erfolgt ist oder ob nicht wegen der nahen Kriegsfront und der fehlenden Transportmittel die Pläne für die Evakuierung ständig geändert werden mußten, wobei eine Änderung in der letzten Nacht vor Erreichen des Lagers Blechhammer sicher stattgefunden hat.

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Die in Häftlingskrankenbau des Lagers Jaworzno zurückgebliebenen 400 - 500 Häftlinge blieben unbehelligt und flüchteten teilweise aus dem nicht mehr bewachten Lager. Die übrigen wurden von der russischen Armee aus dem Lager befreit.

 

Der Angeklagte Olejak hat an der Evakuierung der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno nicht teilgenommen.

 

Zu der Beteiligung des Angeklagten Pansegrau an der Evakuierung wird in Rahmen der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Einzeltaten Stellung genommen werden.

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V.

Das Lager Jaworzno nach den Krieg

 

 

Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges in Jahre 1945 wurde das ehemalige Konzentrationslager Jaworzno von den polnischen Behörden eine zeitlang als Internierungslager für Kriegsgefangene und Zivilisten, darunter auch Frauen, verwendet.

 

Während dieser Zeit wurden außerhalb des früheren Lagerbereichs mehrere Baracken gebaut, die als Werkstätten benutzt wurden. Die an der Nord- und Ostseite des Lagers teilweise vorhandene Mauer wurde um den gesamten Lagerbereich erweitert.

 

Heute ist das Lager Jaworzno als solches nicht mehr vorhanden. Auf den ehemaligen Lagergelände stehen Wohnhäuser. Lediglich die gemauerten Gebäude wie Blockführerstube, Wirtschaftsgebäude und Garage sind noch vorhanden, sie sind jedoch teilweise in der Nachkriegszeit erheblich verändert worden. Auch ein Teil der Betonpfosten den Zaunes an der Südseite des Lagers sowie ein Teil der ehemaligen Unterkunftsbaracken der SS.Leute sind noch vorhanden.

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VI.

Das Lager Blechhammer und die Tätigkeit des Angeklagten Olejak in diesen Lager:

 

 

Wie bereits erwähnt, wurde der Angeklagte Olejak Ende März / Anfang April 1944 von Konzentrationslager Jaworzno in ein Lager in Blechhammer versetzt. Zusammen mit ihm kam der damalige Chef der Wachkompanie, Brossmann, nach Blechhammer. Blechhammer liegt westlich von Jaworzno und ist davon ca. 72 km Luftlinie entfernt.

 

In Blechhammer bestand zum damaligen Zeitpunkt ein Zwangsarbeitslager, das von Angehörigen der Wehrmacht bewacht wurde. Dieses Lager wurde von der SS. als Konzentrationslager übernommen.

 

Lagerführer und gleichzeitig Chef der Wachkompanie wurde der SS.Hauptsturmführer Brossmann. Der Angeklagte Olejak übernahm, ebenso wie in Jaworzno, die Funktion den Rapportführers und Arbeitsdienstführers. Zur Lagerkommandantur in Blechhammer gehörte auch der SS.Mann Karl Masselli. Als SDG in Blechhammer war der SS.Mann Peter Quirin. tätig.

 

Im Lager Blechhammer waren ca. 2.000 Häftlinge, darunter auch Frauen. Der Großteil dieser Häftlinge arbeitete in einem von Lager ca. 15 Minuten Fußweg entfernten Hydrierwerk. Der Angeklagte Olejak blieb bis zum 9.11.1944 als Rapportführer im Lager Blechhammer. Während dieser Zeit hat er, wie ausgeführt, in Schakowa, den Wohnort seiner Ehefrau, geheiratet.

 

Anfang November 1944 fuhr der Angeklagte Olejak mit der Bahn von Blechhammer aus nach Schakowa, um dort einen Bruder seiner Ehefrau, den Zeugen Otto Kaesmarker zu treffen. Dieser hielt sich anläßlich eines Urlaubs von der Front für wenige Tage in Schakowa auf. Der Angeklagte Olejak

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fuhr sofort wieder nach Blechhammer zurück.

 

Am 9.11.1944 wurden sowohl der Lager- und Kompanieführer Brossmann als auch der Angeklagte Olejak von ihren Posten im Konzentrationslager Blechhammer abgelöst.

 

Neuer Lagerführer und gleichzeitig Führer der. 7. Kompanie als der für das Lager Blechhammer zuständigen Wachkompanie wurde der Untersturmführer der Reserve Kurt Klipp. Sein Vorgänger Brossmann wurde mit Wirkung vorn 10.11.1944 mit der Führung des Wachbataillons im Konzentrationslager Auschwitz III in Monowitz beauftragt.

 

Nachfolger des Angeklagten Olejak als Rapportführer des Lagers Blechhammer wurde der SS.Oberscharführer Karl Czapla, der am 23.12.1976 in Wolfenbüttel verstorben ist.

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VII.

Das Konzentrationslager Czechowitz:

 

1. Der Ort Czechowitz liegt südwestlich von Jaworzno, die Entfernung zwischen beiden Orten beträgt in der Luftlinie ca. 39 km. Fast in der Mitte zwischen Jaworzno und Czechowitz liegt die Stadt Auschwitz. In einer Entfernung von ca. 7,2 km liegt südlich von Czechowitz die Stadt Bielitz - Biala. Östlich dieser Stadt liegt, ca. 4 km entfernt, der Ort Lipnik bzw. Kunzendorf, der Geburtsort des Angeklagten Olejak.

 

In Czechowitz befand sich in der Kriegszeit eine größere Raffinerieanlage der Fa. Vacuum Oil. Im August oder September 1944 wurde die Raffinerie von mehreren Bomben getroffen und teilweise zerstört. Bei den Aufräumungsarbeiten kamen auch Häftlinge aus Konzentrationslagern zum Einsatz. Zu deren Unterbringung wurde das Lager Czechowitz errichtet.

 

Als Unterkunft für die Häftlinge wurde ein in der Nähe der Raffinerie, von dieser durch eine Straße und einer auf einem Damm verlaufenden Bahnlinie getrennt gelegenes Stallgebäude verwendet. Dieses Stallgebäude hatte eine Länge von 66 m und eine Breite von fast 9 m. Es hatte an der Raffinerie hin gelegenen Längsseite 3 Eingänge und wurde im Inneren unterteilt. Auf der rechten Seite (wie bei allen weiteren Angaben von der Raffinerie in Richtung Stallgebäude aus gesehen) wurden mehrere kleine Räume für die Funktionshäftlinge eingerichtet. Im Inneren des Stallgebäudes führte eine Treppe auf den Dachboden.

 

Der 1. Häftlingstransport mit ca. 300 Häftlingen kam im September 1944 nach Czechowitz. In erster Linie gehörten diesem Transport jüdische Häftlinge an, die sich zuvor im Ghetto Lodz aufgehalten hatten.

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In Oktober 1944 kam ein 2. Transport mit ebenfalls ca. 300 Häftlingen in das Lager Czechowitz, dem vorwiegend tschechische Häftlinge angehörten. Außer diesen beiden größeren Transporten kam zumindest noch ein kleinerer Transport von Häftlingen nach Czechowitz, mit den die Funktionshäftlinge eingeliefert wurden. Einer dieser Funktionshäftlinge war de? Zeuge Ernst Kraschewski, der im Lager Czechowitz die Funktion des Häftlingsschreibers übernahm.

 

Nach Ankunft des ersten Häftlingstransportes wurde um das Stallgebäude ein Stacheldrahtzaun mit Holzpfosten gezogen und einige hölzerne Wachttürme mit Scheinwerfern errichtet.

 

In diese Umzäunung wurden zwei Tore eingebaut, von denen eines für Fahrzeuge und das zweite für die Häftlinge bestimmt waren. Das für Fahrzeuge bestimmte größere Lagertor befand sich an der rechten Vorderseite des Zaunes. Rechts von diesem Tor stand außerhalb des Zaunes ein kleines Haus, in dem eine ältere Frau wohnte, die sich öfters mit den Häftlingen unterhalten hat.

 

Das zweite Tor, durch das die Häftlinge auf dem Weg zur Arbeit das Lager verließen und wieder betraten, befand sich etwa in der Mitte der linken Lagerbegrenzung. In unmittelbarer Nähe dieses Tores stand, außerhalb dem Zaunes, eine runde, aus vorgefertigten Teilen errichtete Holzbaracke, ein sogenanntes Finnenzelt. Dieses war als Unterkunft. für die Torwache bestimmt. Eine ähnliche Baracke wurde innerhalb des Zaunes vor dem Stallgebäude errichtet und als Schreibstube verwendet.

 

Links am Stallgebäude wurde ein Anbau mit einer Duschgelegenheit für die Häftlinge errichtet. Zur Erwärmung des hierfür benötigten Wassers wurde eine Lokomobile verwendet, die vor dem Stallgebäude aufgestellt war. Das Stallgebäude selbst wurde mit Heißluft aus elektrisch betriebenen Ventilatoren geheizt.

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Unmittelbar außerhalb des vorderen Zaunes stand eine Scheune, die jedoch nicht zum eigentlichen Lagerbereich gehörte.

 

Außerhalb des umzäunten Lagerbereiches standen neben den bereits erwähnten drei Gebäuden zwischen dem Bahndamm und dem Lager noch drei Gebäude, die vom Lager etwa eine Entfernung von 50 - 100 m hatten.

 

Parallel zu dem Bahndamm stand eine Baracke, in der eine Küche und ein Speiseraum eingerichtet waren. Dahinter, etwas links versetzt, stand mit der Schmalseite zum Bahndamm ein Gebäude, in dem die Wachmannschaft und Zivilisten, die in der Raffinerie arbeiteten, untergebracht waren.

 

Links von diesem Gebäude stand eine weitere Baracke, in der sich in dem zum Bahndamm hin gelegenen Tal ein Magazin befand, während auf der anderen Seite dienstverpflichtete italienische Arbeiter untergebracht waren. Im November 1944 wurde ein Teil des Magazines in vier kleinere Räume aufgeteilt, in denen dann die im Lager Czechowitz tätigen SS.Leute untergebracht wurden. Hierauf wird noch näher eingegangen werden.

 

2. Die im Lager untergebrachten Häftlinge wurden, mit Ausnahme der kranken Häftlinge und eines kleines Kommandos, das im Lager blieb, auf dem Gelände der durch die Bombardierung teilweise zerstörten Raffinerie zu Aufräumungsarbeiten eingesetzt. Sie mußten auch bei der Errichtung von Schutzmauern helfen, die als Splitterschutz um Öltanks errichtet wurden.

 

Während ihrer Arbeit wurden die Häftlinge, die dabei in kleinere Kommandos eingeteilt waren, zunächst in der Weise bewacht, daß jedes einzelne Arbeitskommando von Wachen umstellt war. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dann eine Postenkette um das gesamte Gelände, auf dem Häftlinge eingesetzt

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waren, gebildet.

 

Verpflegt wurden die Häftlinge aus der außerhalb des Lagers stehenden Küche. Eine eigene Küche gab es im Lager Czechowitz nicht. Das Essen wurde in mehreren Kübeln in das Lager gebracht.

 

Ob es innerhalb des Stallgebäudes eine eigene Abteilung zur stationären Behandlung von kranken Häftlingen gegeben hat, konnte nicht sicher geklärt werden.

 

Eine zeitlang wurde im Lager mit Wissen zumindest eines SS.Mannes der Lagerkommandantur von Häftlingen mit einer selbstgebauten Destillieranlage Schnaps gebrannt.

 

3. Träger des Lagers Czechowitz war die Organisation Todt (OT), an deren Spitze in Czechowitz ein Herr Dotzauer stand. Die OT stellte auch ein Teil der Wachmannschaft für das Lager. Die übrigen Wachen waren ehemalige Wehrmachtsangehörige.

 

Der Lagerkommandantur gehörten zwei SS.Leute an. Lagerführer war bis zum 9.11.1944 der SS.Oberscharführer Knoblich. Er wohnte wahrend seines Einsatzes in Czechowitz in einem außerhalb den Lagerbereichs gelegenen Zimmer.

 

Ihm zur Seite stand der SS.Mann Erich Ligon. Ligon wurde noch aus Czechowitz versetzt, als Knoblich noch Lagerführer war. Nachfolger den SS.Mannes Ligon als Stellvertreter oder Gehilfe des Lagerführer wurde ein SS.Mann namens Weiß.

 

In Oktober 1944 wurde der SS.Oberscharführer Friedrich Repke nach Czechowitz versetzt. Er gehörte jedoch nicht zur Lagerkommandantur, sondern war für die Wachleute bzw. deren Ausbildung zuständig. Einen eigenen SDG gab es im Lager Czechowitz nicht, dieser kam vielmehr gelegentlich

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aus einem anderen in der Nähe gelegenen Lager.

 

4. Am 9.11.1944 löste der Angeklagte Olejak, der an diesem Tag aus Blechhammer versetzt wurde, den SS.Oberscharführer Knoblich als Lagerführer des Lagers Czechowitz ab. Olejak übernahm auch das Zimmer, in den Knoblich bisher gewohnt hatte. Da ihm und seiner Ehefrau, die ihn in Czechowitz ebenso wie in Blechhammer mehrmals besuchte, dieses Zimmer nicht gefiel, bemühte sich Olejak um eine andere Unterkunft. Auf seine Veranlassung hin wurde, wie bereits erwähnt, in der ganz links am Bahndamm stehenden Baracke ein Teil den Magazins in vier kleine Räume unterteilt. Von diesen Räumen bezogen der Angeklagte die beiden rechts eines schmalen Flures liegenden Räume, während die beiden linken Räume von dem Oberscharführer Repke, der zuvor in der Raffinerie gewohnt hatte, und dem SS.Mann Weiß übernommen wurden.

 

5. Während seines Einsatzes in Czechowitz fuhr der Angeklagte einmal mit der Bahn nach Schakowa, dem Wohnort seiner Ehefrau, um zusammen mit ihr an der Hochzeit des SS.Mannes Felix Witowski teilzunehmen. Witowski, der Leiter der politischen Abteilung des Lagers Jaworzno, heiratete am Samstag, den 16.12.1944 eine Freundin der Frau Olejak. Nach diesem Besuch war der Angeklagte Olejak nicht mehr bei seiner Ehefrau in Schakowa, auch nicht an Weihnachten und Neujahr.

 

Zusammen mit dem Oberscharführer Repke nahm der Angklagte Olejak um die Weihnachtszeit herum an einer Weihnachtsfeier teil.

 

Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt traf der Angeklagte Olejak auf dem Gelände der Raffinerie mit den aus seinem Heimatdorf stammenden und ihm deshalb bekannten Jan Konjor zusammen, der in der Raffinerie beschäftigt war. Dieser Konjor erzählte dem Angeklagten Olejak, er habe Schwierigkeiten und werde eines Diebstahls bezichtigt.

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Der Angeklagte Olejak setzte sich daraufhin für Herrn Konjor ein und bereinigte die Angelegenheit.

 

6. Als sich die Kriegsfront im Januar 1945 immer mehr dem oberschlesischen Raum näherte, wurden nicht nur die dort liegenden Konzentrationslager evakuiert, sondern auch die Mehrzahl der deutschstämmigen Zivilisten flüchtete vor den herannahenden russischen Truppen in den Westen.

 

Die Ehefrau den Angeklagten Olejak blieb, wie erwähnt, auch nach ihrer Eheschließung mit dem Angeklagten in Schakowa bei ihren Eltern wohnen. Sie arbeitete am Telefonistin in einer Zementfabrik weiter.

 

Nachdem einige Tag zuvor schon ihre Mutter und einige ihrer Geschwister Schakowa in Richtung Westen verlassen hatten, entschloß sich Frau Olejak am 17.1.1945 ebenfalls zur Flucht. Zusammen mit ihrer jüngsten Schwester, der Zeugin Rudolfine Hassel, und ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Vater fuhr sie mit einem LKW der Zementfabrik, in der sie arbeitete, nach Kattowitz. Von dort aus fuhr sie mit ihren Verwandten in einem Zug nach Czechowitz zu dem Angeklagten Olejak. Frau Olejak, ihr Vater und ihre Schwester übernachteten in den Unterkunftsräumen des Angeklagten und fuhren am Morgen des 18.1.1945 nach Saybusch weiter. Auf dem dortigen Bahnhof verschaffte ihnen der ihnen bekannte Vorstand dieses Bahnhofes, ein Herr Seidel, noch einen Platz in einem der abfahrenden Züge.

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VIII.

Die Evakuierung des Lagers Czechowitz:

 

Die Evakuierung der Häftlinge den Lagers Czechowitz erfolgte, ebenfalls zunächst zu Fuß, am Abend des 18.1.1945, also einen der Tag später als die der Häftlinge des Lagers Jaworzno. Im Lager blieben über 100 Häftlinge zurück, die übrigen verließen das Lager unter Bewachung der im Lager tätigen SS.Leute sowie der Wehrmachtsangehörigen und der OT-Leute. Es lag Schnee und von den Häftlingen mißte mindestens ein Schlitten mitgezogen werden, auf dem sich Gepäck der SS.Leute befand.

 

Wie lange der Fußmarsch gedauert hat, konnte nicht genau geklärt werden. Fest steht jedoch, daß die Häftlinge einmal während einer Nacht oder tagsüber eine längere Pause in einer zu einem Bauernhof, in dem sich damals eine Frau und zwei Mädchen aufhielten, gehörenden Scheune machten und daß nur kurze Zeit nach dem Verlassen dieser Scheune die Häftlinge in einem bereits mit Häftlingen aus anderen Lagern beladenen Güterzug mit offenen Waggons verladen wurden. Nach einer mehrtägigen Bahnfahrt kamen die Häftlinge aus dem Lager Czechowitz am 23.1.1945 im Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar an.

 

Kurz nach Verlassen den Lagers Czechowitz wurde dem Angeklagten Olejak von einem am Wegerand stehenden Parteigenossen eine Gruppe von etwa 14 weiblichen Häftlingen übergeben mit dem Auftrag, diese bei der Evakuierung mitzunehmen. Dies ist auch geschehen. Ob diese Frauen bei der Rast in der Scheune zurückblieben oder auch die Bahnfahrt nach Buchenwald mitmachten, konnte nicht genau geklärt werden.

 

Die im Lager zurückgebliebenen kranken Häftlinge wurden einige Tags später von SS.Leuten, die vorher nicht im Lager Czechowitz waren, größtenteils erschossen.

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Ob es außerdem im Lager Czechowitz und bei der Evakuierung der Häftlinge zu Tötungsfällen gekommen ist, braucht nicht erläutert zu werden, da sich hierauf die Anklage nicht bezieht.

 

 

IX.

 

Das Lager Czechowitz nach dem Krieg:

 

Das Lager Czechowitz besteht in seiner damaligen Form nicht mehr. Allerdings ist das Stallgebäude, in dem die Häftlinge untergebracht waren, mit nur geringfügigen Änderungen noch vorhanden. In ihm werden jetzt Schweine gezüchtet. Auch das kleine Hans, das rechts neben den größeren Tor gestanden hat und in dem damals die ältere Frau wohnte, ist noch erhalten. Der Raffineriebetrieb, in dem Häftlinge damals arbeiten mußten, besteht ebenfalls noch.

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C:

 

Beweiswürdigung zu den unter B) getroffenen Feststellungen:

 

I.

 

Die Einlassung des Angeklagten Olejak:

 

Der Angeklagte Olejak hat sich im wesentlichen, was seinen persönlichen Werdegang, die Dauer seiner Einsätze in den Lagern Auschwitz, Jaworzno, Blechhammer und Czechowitz sowie die Beschaffenheit dieser Lager und die mit ihm in diesen Lagern eingesetzten SS.Leuten betrifft, so eingelassen, wie die Kammer diesen Sachverhalt unter B) festgestellt hat.. Lediglich seine Angaben über die Anzahl der Häftlinge, die in den Lagern Jaworzno, Blechhammer und insbesondere Czechowitz inhaftiert waren, weichen von den festgestellten Zahlen ab.

 

1. Bis zu dem Einsatz im Lager Jaworzno im Juni 1943 beruhen die Feststellungen der Kammer ausschließlich auf der Einlassung des Angeklagten Olejak, sodaß der festgestellte Sachverhalt mit der Einlassung des Angeklagten voll übereinstimmt.

 

2. Das Lager Jaworzno hat der Angeklagte Olejak hinsichtlich seines Aufbaus, seiner Organisation, des Einsatzes der Häftlinge im Lager und auf den einzelnen Arbeitsstellen und der im Lager eingesetzten SS.Leute einschließlich seiner eigenen Tätigkeit im wesentlichen so geschildert, wie es unter B) zu dem Zeitpunkt seiner Versetzung aus Jaworzno festgestellt wurde. Darüberhinaus hat der Angeklagte Olejak angegeben: Eine Kantine mit einer Einkaufsmöglichkeit für die Häftlinge habe es in Jaworzno noch nicht gegeben, ihre Einrichtung im Wirtschaftgebäudes sei jedoch geplant gewesen. Ebenso sei der Bau eines Feuerlöschteichs vorgesehen gewesen. Eine Wäscherei - und Entlausungsbaracke habe es

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während seiner Zeit in Jaworzno ebenfalls noch nicht gegeben.

 

Bei seiner Versetzung aus Jaworzno seien dort etwa 1.000 bis 1.200 Häftlinge inhaftiert gewesen.

 

Hinsichtlich der Dauer seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno hat sich der Angeklagte von Anfang an dahingehend eingelassen, er sei im Frühjahr 1944 aus Jaworzno versetzt worden und nicht mehr dorthin zurückgekehrt. Er habe auch den Evakuierungsmarsch des Lagers Jaworzno nicht mitgemacht.

 

3. Zu seinem Aufenthalt im Lager Blechhammer hat der Angeklagte Olejak von Beginn des Ermittlungsverfahrens an behauptet, er sei zusammen mit dem SS.Hauptsturmführer Brossmann aus Jaworzno nach Blechhammer versetzt worden und er sei am gleichen Tag wie Brossmann wieder aus Blechkammer weggekommen. Dies sei zwischen dem 9. und 15.11.1944 geschehen. Brossmann sei von einem Obersturmführer abgelöst und nach Monowitz versetzt worden, wo er Kommandeur des Wachbataillons geworden sei. Sein eigener Nachfolger In Blechhammer sei ein Oberscharführer gewesen, der zu diesem Zeitpunkt erstmals nach Blechhammer versetzt worden sei. In Blechhammer seien etwa 1.000 Häftlinge gewesen, vornehmlich Juden. Die Mehrzahl der Häftlinge habe außerhalb den Lagers in einem Hydrierwerk gearbeitet. In Gegensatz zu Jaworzno seien in Blechhammer auch weibliche Häftlinge gewesen, die zu Arbeiten im Lager selbst eingesetzt gewesen seien.

 

Während seiner Stationierung in Blechhammer habe er am 23.9.1944 in Schakowa, dem Wohnort seiner Ehefrau, geheiratet. Nach einem kurzen Urlaub, den er in Schakowa verbracht habe, sei er nach Blechhammer zurückgekehrt. Seine Frau habe weiterhin in Blechhammer gewohnt. Im Lager Jaworzno sei er während dieses Aufenthaltes in Schakowa nicht gewesen, obwohl es von Schakowa bin zum Lager Jaworzno

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nur etwa 1/2 Stunde Fußweg gewesen sei.

 

4. Von Blechhammer aus sei er nach Czechowitz versetzt worden, wo er einen Oberscharführer als Lagerführer des Lagers Czechowitz abgelöst habe. Dieser sei mit den gleichen LKW, mit dem er selbst nach Czechowitz gekommen sei, weggefahren. Warum dieser Oberscharführer, an dessen Nasen er sich nicht mehr erinnere, abgelöst worden sei, wisse er nicht. Er habe jedoch gehört, dieser habe sich nicht genug um die Häftlinge den Lagers gekümmert.

 

Das Lager habe in der Nähe einer Raffinerie gelegen und sei von dieser nur durch eine Straße und ein auf einem Damm verlaufenden Bahngeleis getrennt gewesen.

 

Die Häftlinge des Lagers Czechowitz seien in einem ehemaligen Stallgebäude untergebracht gewesen. Dieses habe auf der vorderen Längsseite 3 Eingange gehabt und sei in Inneren teilweise unterteilt gewesen, wobei rechts ein kleinerer Raum für die Funktionshäftlinge. wie Lagerältester, Lagerschreiber und Häftlingsarzt gewesen sei. Im Inneren des Stallgebäudes habe eine Holztreppe in den nicht weiter ausgebauten Dachboden geführt. Einen Teil, dieses Dachbodens habe er mit Heraklitplatten ausbauen lassen, um dort eine Krankenabteilung einzurichten. Der Ausbau sei jedoch nicht mehr fertig geworden.

 

Links an den Pferdestall sei ein Anbau mit einer Duschvorrichtung gewesen, dort habe er selbst auch geduscht. Das Wasser für die Dusche sei mit einer vor dem Stallgebäude stehenden Lokomobile erwärmt worden. Das Stallgebäude selbst sei mit Warmluft aus elektrisch betriebenen Ventilatoren geheizt worden.

 

Um das Stallgebäude sei schon bei seiner Ankunft in Czechowitz ein Stacheldrahtzaun mit Holzpfosten gezogen worden.

 

An den Ecken habe jeweils ein hölzerner Wachturm mit Scheinwerfern gestanden.

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Für das Lager seien 2 Eingänge vorhanden gewesen, einer für die Häftlinge und ein zweiter größerer für Fahrzeuge. Der erste habe sich in der linken Umzäunung, der zweite an der rechten Seite der vorderen Umzäunung befunden. Außerhalb des ersten Einganges habe ein sogenanntes Finnenzelt als Unterkunft für die Torwache gestanden. Außerhalb den zweiten Einganges habe ein kleines Haus gestanden, in den eine ältere Frau gewohnt habe, die öfters zum Fenster herausgeschaut habe.

 

Entlang der vorderen Lagerumzäunung habe eine Scheune gestanden, die für das Lager jedoch nicht benutzt worden sei.

 

Außerdem hätten zwischen dem umzäunten Lager und dem Bahndamm noch 3 Gebäude gestanden. Eines davon sei ein unterteiltes gemauertes Steingebäude gewesen. In der einen Hälfte sei die Wachmannschaft und in der anderen Hälfte dienstverpflichtete Zivilisten untergebracht gewesen. In dem davor und parallel zum Bahndamm stehenden Gebäude sei eine Küche und ein Speiseraum für die Wachmannschaft und Zivilisten eingerichtet gewesen.

 

Ganz links habe eine Holzbaracke gestanden, in der sich bei seiner Ankunft in Czechowitz ein Magazin und Unterkunftsräume für italienische Arbeiter befunden hätten. Die beiden letzteren Baracken hätten jeweils mit einer schmalen Stirnseite in Richtung Bahndamm gestanden.

 

Im Lager Czechowitz seien während seinen Aufenthaltes etwa 120 Häftlinge untergebracht gewesen. Für mehr Häftlinge sei in dem Pferdestall nicht Platz gewesen. Bis auf wenige im Lager beschäftigte Häftlinge seien diese auf dem Gelände der Raffinerie, die teilweise durch Bomben zerstört gewesen sei, zu Aufräumungsarbeiten und bei der Errichtung von Schutzmauern um Öltanks eingesetzt worden. Bei seiner Ankunft seien die einzelnen Arbeitskommandos gesondert bewacht worden. Er habe dann die Bewachung in Form einer

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Postenkette um das gesamte Gelände durchführen lassen.

 

Die Verpflegung der Häftlinge sei in drei je 50 Litern fassenden Kanistern aus der bereits erwähnten Küche in das Lager gebracht worden. In Lager selbst habe es keine Küche gegeben.

 

Daß im Lager Czechowitz von Häftlingen Schnaps gebrannt worden sei, habe er damals nicht gewußt. Er könne sich jedoch daran erinnern, daß ihm der Lagerälteste zu Weihnachten 1944 eine Flasche mit selbstgebranntem Schnaps gebracht habe. Ihm sei auch aufgefallen1 daß der Verwalter der OT Zucker in das Lager gebracht habe. Weiter sei ihm im Laufe der Verhandlung eingefallen, daß der SS.Mann Weiß damals öfters betrunken gewesen sei.

 

Träger des Lagers sei die Organisation Todt gewesen, an deren Spitze in Czechowitz ein Herr Dotzauer gestanden habe. Die Wachmannschaft für das Lager und die Häftlinge habe aus etwa 20 OT-Leuten und 8 Wehrmachtsangehörigen bestanden.

 

Der eigentlichen Lagerkommandantur haben neben im selbst als Lagerführer noch ein SS.Mann namens Weiß angehört, der aus den Warthegau gestammt und mit Vornamen wahrscheinlich Arno geheißen habe. Einen SS.Mann namens Ligon habe er in Czechowitz nicht kennengelernt.

 

Außerdem sei noch von der SS. ein Oberscharführer namens Repke oder Rapke in Czechowitz gewesen, der für die Wachmannschaft zuständig gewesen sei. Dessen Name, an den er sich in Ermittlungsverfahren nicht erinnert habe, sei ihm zu Beginn der Hauptverhandlung von allein eingefallen. Besonderen Kontakt habe er mit ihm, den er vorher nicht gekannt habe, in Czechowitz nicht gehabt.

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Bei seiner Ankunft in Czechowitz habe er zunächst in dem außerhalb den Lagerbereichs gelegenen Zimmers der Oberscharführers, der vor ihm Lagerführer gewesen sei, gewohnt. Dieses Zimmer habe ihm und seiner Ehefrau, die ihn auch in Czechowitz mehrmals besucht habe, nicht gefallen. Er habe sich deshalb um eine andere Unterkunft bemüht. Daraufhin sei ein Teil des Magazins in der ganz links stehenden Baracke, in der auch die italienischen Arbeiter untergebracht gewesen seien, in 4 kleine Räume abgeteilt worden, die durch einen schmalen Flur getrennt gewesen seien. Er habe die beiden rechts des Flurs liegenden Räume und der Oberscharführer Repke oder Rapke und der SS.Mann Weiß die beiden links des Flurs liegenden Räume als Unterkunft erhalten.

 

Er erinnere sich noch daran, daß er zusammen mit den Oberscharführer von der Wachmannschaft an einer Weihnachtsfeier teilgenommen habe.

 

Anfang Januar 1945 sei der Lagerführer des Lagers Monowitz Schwarz und der Kommandeur des Wachbataillons Brossmann zu einer Inspektion des Lagers nach Czechowitz gekommen. Das Lager selbst hätten die beiden jedoch nicht besichtigt. Einige Tags später sei Brossmann nochmals gekommen und habe ihm einen Plan übergeben, auf dem mit roter Tinte oder roter Tusche der bei einer eventuellen Evakuierung den Lagers einzuhaltende Weg eingezeichnet gewesen sei. Die tägliche Marschstrecke habe etwa 20 - 30 km betragen. Dabei habe Brossmann ihm die mündliche Anweisung gegeben, Häftlinge, die den Fußmarsch nicht mehr mitmachen könnten, zurückzulassen.

 

Davon, solche Häftlinge zu erschießen, sei keine Rede gewesen. Außerdem sei ihm gesagt worden, bei einem Flucht- versuch eines Häftlings solle dieser angerufen und, falls

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er dem Anruf keine Folge leiste von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden.

 

5. Am Abend den Tages vor der Evakuierung, die zwischen dem 18. und 20.1.1945 erfolgt sei, seien abends zwischen 23.00 und 24.00 Uhr seine Frau, sein Schwiegervater und seine Schwägerin, die Zeugin Hassel nach Czechowitz gekommen und hätten bei ihm übernachtet. Sie hätten sich auf der Flucht befunden und nur das Nötigste dabei gehabt. Morgens seien sie mit dem ersten Zug weitergefahren. Er habe sie noch zum Bahnhof, der an der Raffinerie gelegen habe, begleitet. Dieser Besuch sei ihm im Ermittlungsverfahren erst wieder eingefallen, als er von seiner Schwägerin Hassel daran erinnert worden sei.

 

6. Am Abend dieses Tages habe er von Brossmann die telefonische Anweisung erhalten, die Insassen des Lagers Czechowitz zu Fuß zu evakuieren. 30 marschunfähige Häftlinge seien im Lager zurückgeblieben, mit ca. 90 Häftlingen habe er abends zwischen 20.00 und 21.00 Uhr das Lager verlassen. Die Wachleute von der OT und der Wehrmacht seien ebenso wie die beiden anderen SS.Leute dabeigewesen. Es habe Schnee gelegen und von den Häftlingen sei ein kleiner Schlitten mitgezogen worden, auf dem er selbst eine Kiste und Gepäck deponiert gehabt habe.

 

Kurz nach dem Verlassen des Lagers sei ein Parteigenosse gekommen und habe ihm ca. 14 weibliche Häftlinge übergeben mit dem Auftrag, diese auf dem Evakuierungsmarsch mitzunehmen.

 

Sie seien dann die ganze erste Nacht und den folgenden Tag durchmarschiert. In der zweiten Nacht sei in einer Scheune zwischen Pless und Nikolai übernachtet worden. Dieser Übernachtungsort sei in den erwähnten Plan nicht

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eingezeichnet gewesen, sie hätten die Scheune zufällig am Wegesrand gefunden. Die Scheune habe in der Nähe eines Bauernhauses gestanden, in dem damals eine Frau und zwei junge Mädchen gewohnt hätten. Die Frau habe noch Tee gekocht und sich am Morgen bereit erklärt, für einen Häftling zu sorgen, der wegen seines schlechten Gesundheitszustandes in der Scheune zurückgeblieben sei.

 

Von der Scheune aus sei dann am Morgen noch etwa 1 1/2 bis 2 Stunden marschiert worden bis zu dem Ort Loslau. Von einem Radfahrer seien sie verständigt worden, daß die Häftlinge in Loslau verladen werden sollten. Auf dem Bahnhof habe schon ein längerer Zug mit offenen Waggons gestanden. Der Zug sei schon größtenteils mit Häftlingen aus anderen Lagern beladen gewesen. Die Häftlinge des Lagers Czechowitz seien ebenfalls in diesen Zug verladen worden. Der Zug sei noch am Vormittag diesen Tages in Richtung Groß-Rosen ab- gefahren. Weiß und der Oberscharführer und er selbst seien in dem Zug mitgefahren. Er könne sich noch erinnern, daß Weiß im Bremserhäuschen eines Waggons gesessen habe. Die Wachmannschaft aus OT-Leuten und Wehrmachtsangehörigen sei nicht mitgefahren. Was aus den weiblichen Häftlingen geworden sei, wisse er heute nicht mehr.

 

Er selbst sei während des gesamten Evakuierungsmarsches an der Spitze der Kolonne gegangen. Den in dem schriftlichen Fluchtplan eingezeichneten Weg habe er nicht eingehalten. Er wisse nichts davon, daß auf dem Weg von Czechowitz zum Bahnhof Häftlinge erschossen worden seien. Er habe zwar Schüsse gehört, wisse aber nicht, wer die abgegeben habe. Er nehme an, daß es Gewehrschüsse gewesen seien. Für die Wachmannschaft sei nicht er, sondern der Oberscharführer verantwortlich gewesen. Die Wachsoldaten seien mit Gewehren ausgerüstet gewesen. Er selbst habe nur eine Pistole und ein Fernglas dabeigehabt. Gegen Ende des

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Marsches seien fußkranke Häftlinge noch auf den Schlitten verladen und mittransportiert worden. Da an dem Weg tote Häftlings gelegen seien, nehme er an, daß zuvor schon andere Häftlingskolonnen diesen Weg benutzt hätten. Selbst gesehen habe er während des Marsches keine. Häftlinge aus anderen Lagern. Mit dem Zug seien sie über Groß-Rosen nach Buchenwald gefahren, wobei der Aufenthalt in Groß-Rosen nur ganz kurz gewesen sei.

 

7. Von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bin zur Hauptverhandlung vom 30.7.1979 hat sich der Angeklagte Olejak dahingehend eingelassen, nach seiner am 23.9.1944 in Schakowa erfolgten Hochzeit und dem damit verbundenen kurzen Urlaub in Schakowa sei er nur noch einmal dort gewesen. Dies sei anläßlich der Hochzeit den SS.Mannes Felix Witowski gewesen, der eine Freundin seiner Ehefrau geheiratet habe. Diese Reise nach Schakowa habe er von Blechhammer aus angetreten und sie sei ihm deshalb möglich gewesen, weil ihm der Lagerführer Brossmann eine Dienstreise nach Auschwitz genehmigt habe. Er könne. sich noch erinnern, daß er von Krenau aus zusammen mit einem Bruder den Bräutigams Witowski im Zug nach Schakowa gefahren sei. Dieser Bruder habe in Krenau eine Drogerie betrieben. Die Reise von Blechhammer aus nach Schakowa sei kurz vor seiner eigenen Versetzung aus Blechhammer erfolgt.

 

Nachdem dem Angeklagten in der Hauptverhandlung vom 30.7. 1979 die Fotokopie eines Schreibens des Standesamtes Schakowa von 16.12.1944 an den Reichsführer SS.Rasse- und Siedlungsamt Berlin vorgehalten wurde, aus den sich ergibt, daß die Hochzeit des Witowski an 16.12.1944 stattgefunden hat, erklärte der Angeklagte Olejak in der nächsten Hauptverhandlung am 2.8.1979 folgendes:

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Nach Kenntnisnahme von dem vorerwähnten Schreiben des Standesamtes Schakowa habe er weiter nachgedacht und in dar letzten Nacht sei ihm eingefallen, daß er sich getäuscht habe. Die ihm von Brossmann genehmigte Reise aus Blechhammer nach Schakowa sei nicht anläßlich der Hochzeit Witowski erfolgt, sondern habe vielmehr einem Treffen mit seinem Schwager Otto Kaesmarker gedient. Sein Schwager, den er noch nicht gekannt habe, habe sich zu einem kurzen Heimaturlaub in Schakowa aufgehalten. Er bleibe jedoch dabei, daß diese Reise kurz vor seiner Versetzung aus Blechhammer erfolgt sei. Bei dem Treffen mit seinem Schwager seien auch seine inzwischen verstorbene Ehefrau, seine Schwiegereltern und seine Schwägerin, die Zeugin Hassel dabeigewesen. Das Treffen mit seinem Schwager Otto Kaesmarker habe Ende Oktober/Anfang November 1944 stattgefunden.

 

Anläßlich der Hochzeit des SS.Mannes Witowski sei er ein zweites Mal in Schakowa gewesen. Dabei sei er jedoch von Czechowitz aus über Krenau mit der Bahn angereist. Diese Hochzeit habe an einem Samstag stattgefunden. Am Nachmittag sei er von Czechowitz aus hingefahren und am Morgen des folgenden Sonntags in aller Frühe mit dem ersten Zug nach Czechowitz zurückgekehrt.

 

8. Den weiteren Werdegang des Angeklagten Olejak nach der Ankunft im Konzentrationslager Buchenwald und insbesondere auch nach Beendigung des Krieges hat die Kammer so festgestellt, wie ihn der Angeklagte geschildert hat.

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II.

 

Die Einlassung des Angeklagten Pansegrau:

 

 

1. Bis zu seinem Einsatz im Lager Jaworzno in Sommer 1943 beruhen die Feststellungen der Kammer allein auf der Einlassung des Angeklagten Pansegrau, so daß der festgestellte Sachverhalt mit der Einlassung voll übereinstimmt.

 

2. Über seinen weiteren Werdegang und über das Lager Jaworzno hat sich der Angeklagte Pansegrau wie folgt eingelassen:

 

In Sommer 1943, es könne Juni gewesen sein, sei er von der Abteilung Landwirtschaft des Konzentrationslager Auschwitz nach Jaworzno versetzt worden. Er habe sich nicht freiwillig für diesen Posten beworben. Er habe eine Auseinandersetzung mit dem Lagerführer Höß in Auschwitz gehabt und nehme an, daß er deshalb nach Jaworzno versetzt worden sei.

 

Bei seiner Ankunft seien 3 Baracken als Unterkünfte für die Häftlinge schon fertig gewesen, eine vierte sei gerade gebaut worden. Es seien auch schon Häftlinge und SS.Leute im Lager gewesen. Die bereits begonnene vierte Baracke sei zu Ende gebaut worden, weitere Unterkunftsbaracken für die Häftlinge seien in der Folgezeit nicht mehr errichtet worden.

 

Vom Eingang des Lagers, der sich gegenüber der Straße Kattowitz-Krakau befunden habe, in Richtung Lager gesehen, seien links am Zaun die Baracken 1 und 2, auf der gegenüberliegenden Seite parallel zur Straße die Baracke 3 und rechts von dieser, senkrecht zur Straße, die Baracke Nr. 4 gestanden. Um diese Baracken sei bereits ein Doppelzaun mit Holzpfosten errichtet gewesen. Der äußere Zaun habe meistens unter Strom gestanden. Vor diesem Zaun sei im Abstand von Ca. 2 m ein Draht gespannt gewesen. Ein neuer Zaun mit Betonpfosten sei nicht gebaut worden. Ebenso sei um das Lager herum keine Beton- oder Steinmauer errichtet worden.

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Innerhalb des Lagerbereichs seien noch 3 weitere Baracken für die Küche, die Schreibstube und den Krankenbau von den Häftlingen errichtet worden. Letzterer habe nur aus einer Baracke bestanden, die in der Mitte einen Gang gehabt habe. Im Lagerbereich habe es keine Schienen und keinen Feuerlöschteich gegeben. Auch die Wäsche sei nicht in Jaworzno gewaschen worden, sondern in das Hauptlager nach Auschwitz gebracht worden und von dort gereinigt zurückgekommen.

 

Der bei den Akten befindliche Lagerplan zeige nicht das Konzentrationslager Jaworzno, sondern das nach dem Kriege von polnischen Behörden errichtete Lager zur Inhaftierung von deutschen Kriegsgefangenen.

 

Im Lager Jaworzno seien nur 550 - 600 Häftlinge untergebracht gewesen, für mehr habe der Platz nicht ausgereicht. Diese Häftlinge seien, außer im Lager, beim Bau das Kraftwerkes und in zwei Kohlengruben, nämlich der Rudolfs- und der Dachsgrube eingesetzt gewesen. Ein kleineres Kommando habe in der neben der Dachsgrube gelegenen Ziegelei gearbeitet. Weitere Gruben, in denen Häftlinge aus dem Lager gearbeitet hatten, habe es in Jaworzno nicht gegeben.

 

Er selbst habe während seines Aufenthaltes in Jaworzno der Lagerkommandantur angehört und sei als Blockführer und Kommandoführer tätig gewesen. Die meiste Zeit sei er Blockführer, insbesondere Blockführer vom Dienst am Lagertor gewesen. Ein festes Kommando als Blockführer habe er nie gehabt.

 

Zuerst habe er in den außerhalb des Lagerbereichs gelegenen SS.Unterkunftsbaracken gewohnt. Nach seiner am 18.12.1943 erfolgten Hochzeit habe er zusammen mit seiner Ehefrau in Jaworzno eine Wohnung gehabt. Sein Bett in der Unterkunftsbaracke habe er dann nur noch gelegentlich zu einer kurzen Mittagsruhe benutzt.

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An Ostern 1944 habe er den Rapportführer vertreten und deshalb Dienst machen müssen. Am 2. Osterfeiertag sei seine Frau in die Unterkunftsbaracke gekommen und zusammen mit ihr sei er in die SS.Kantine gegangen. Hier sei auch der Spieß der Wachkompanie, der Zeuge Zitzmann, dabeigewesen. Zusammen mit seiner Frau und dem Zeugen Zitzmann sei er dann in ein Zimmer gegangen, wo er nach kurzer Zeit eingeschlafen sei. Als er wieder aufgewacht sei, habe er gesehen, daß Zitzmann bei seiner Frau Annäherungsversuche gemacht habe. Aus diesem Grund habe er mit Zitzmann Streit bekommen, wobei er auch seine Pistole gezogen habe. Ohne daß er. das gewollt habe, habe sich aus der Pistole ein Schuß gelöst und die Kugel habe Zitzmann ins Bein getroffen.

 

Am nächsten Tag sei er verhaftet und nach Auschwitz in eine Arrestzelle gebracht worden. Nach einiger Zeit habe es eine Verhandlung gegeben und gegen ihn sei eine Arreststrafe von 6 Wochen verhängt worden.

 

Zu der Frage, wann er wieder nach Jaworzno zurückgekehrt ist, hat der Angeklagte Pansegrau in Laufe der Hauptverhandlung unterschiedliche Angaben gemacht. Zu Beginn erklärte er, er sei etwa in Sommer 1944 nach Jaworzno zurückgekehrt. Am 20.9.1979 erklärte der Angeklagte dann, er sei etwa bis Ende September 1944 in Auschwitz gewesen. Daran sei er anläßlich eines Besuchs seiner Schwiegermutter erinnert worden. Diese habe ihm gesagt, er sei etwa 14 Tage vor dem Geburtstag ihres Mannes am 6. Oktober aus der Haft entlassen worden. Dies entspreche auch seiner jetzigen Erinnerung.

 

Weiter erklärte der Angeklagte Pansegrau: Lagerführer in Jaworzno sei der SS.Mann Pfütze gewesen. Blockführer und Kommandoführer seien außer ihm selber am Anfang die SS.Leute Hablesreiter, Kraus, König und Bischof gewesen. König habe einen Selbstmordversuch gemacht und sei aus Jaworzno weggekommen. Bischof, der etwa in Alter von Hablesreiter gestanden

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habe, habe Ende 1943 oder Anfang 1944 ein Dienstmädchen des Lagerführers Pfütze erschossen und sei deshalb verhaftet und aus Jaworzno weggebracht worden.

 

Für König und Bischof seien dann die SS.Leute Lausmann und Markewicz als Blockführer und Kommandoführer nach Jaworzno gekommen. Als er sich selbst in Auschwitz in Haft befunden habe, sei der SS.Mann Bräutigam nach Jaworzno versetzt worden. Dies sei ein junger Mann mit blonden Haaren gewesen. Er sei auch in Jaworzno geblieben, als er selbst wieder nach Jaworzno zurückgekehrt sei.

 

Ob Kraus bis zum Schluß in Jaworzno gewesen sei, wisse er nicht mehr genau. Er könne sich daran erinnern, daß Kraus etwas mit der Flucht des 2. Lagerältesten zu tun gehabt habe. Diesen habe er, als er Häftlinge zur Rudolfsgrube gebracht habe, aus dem Lager mitgenommen und bei Frauen in Jaworzno gelassen. Von dort sei der Lagerälteste dann geflohen. Was dann mit Kraus geschehen sei, wisse er nicht mehr.

 

Rapportführer in Jaworzno sei am Anfang der Angeklagte Olejak gewesen. Mit diesem habe sich außerhalb des Dienstes, wie auch mit den anderen SS.Leuten der Lagerkommandantur, geduzt, Freunde seien sie aber nicht gewesen. Ob Olejak an Ostern 1944, als er selbst verhaftet worden sei, noch in Jaworzno gewesen sei, wisse er nicht mehr.

 

Als er jedoch von Auschwitz nach Jaworzno zurückgekehrt sei, sei ein anderer Rapportführer dagewesen, nämlich der SS.Mann Grauel. Dieser sei wahrscheinlich Unterscharführer und im gleichen Alter wie Olejak gewesen. Auch seine Größe habe der von Olejak entsprochen, allerdings sei er in den Schultern etwas breiter gewesen als Olejak.

 

Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung ergänzte der Angeklagte Pansegrau seine Einlassung noch dahin, ihm sei jetzt

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wieder eingefallen, daß Grauel im Zivilberuf Schäfer gewesen und mit ihm zusammen in der Abteilung Landwirtschaft in Auschwitz gewesen sei. Olejak sei nicht mehr nach Jaworzno zurückgekehrt. Wo er eingesetzt gewesen sei, wisse er nicht.

 

Außer diesen SS.Leuten erinnere er sich noch an Alfred Fischer, der für die Küche verantwortlich gewesen sei.

 

Von den in Lager Jaworzno eingesetzten SS.Leuten habe nur Kraus einen Hund gehabt und zwar einen Schäferhund. Ob dies ein Privat- oder Diensthund gewesen sei, wisse er nicht. Kraus habe diesen Hund auch auf Häftlinge gehetzt. Er habe aber nie gesehen, daß der Hund einen Häftling gebissen habe.

 

Er selbst habe in Lager Jaworzno oder bei den Außenkommandos nie einen Hund dabei gehabt, auch nicht den Hund des SS.Mannes Kraus.

 

Die Evakuierung des Lagers Jaworzno im Januar 1945 sei nicht nachts, sondern am Morgen erfolgt. Er sei morgens von zu Hause zum Dienst gekommen und habe von dem Lagerführer Pfütze erfahren, daß sie sofort das Lager verlassen müßten. Er habe daraufhin Pfütze gefragt, was er mit seiner Frau machen solle. Pfütze habe ihm daraufhin gestattet, seine Ehefrau auf den Marsch mitzunehmen.

 

Er sei dann mit seinem Fahrrad nach Hause gefahren, um seine Frau zu holen. Diese sei schon unterwegs zu ihrer Arbeitsstelle gewesen, wo er sie dann angetroffen habe. Sie seien zusammen mit dem Fahrrad zu ihrer Wohnung zurückgefahren, hätten das Nötigste gepackt und seien mit dem Fahrrad zum Lager zurückgekehrt. Die Häftlinge hätten schon in einer Kolonne auf der Straße gestanden. Pfütze habe ihm erlaubt, seine Frau auf einen Pferdewagen, der hinter der Kolonne gestanden habe, mitzunehmen und ihn selbst beauftragt, auf diesen Wagen aufzupassen.

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Was sich auf diesem Wagen befunden habe, wisse er nicht. Er vermute aber, daß es sich um Akten gehandelt habe.

 

Als Kutscher für dieses Fahrzeug sei ein SS.Mann namens Riedel eingeteilt gewesen. Zusammen mit Riedel sei seine Frau auf dem Pferdewagen hinter der Häftlingskolonne, die sich in Richtung Myslowitz in Marsch gesetzt habe, hergefahren. Er selbst sei hinter den Pferdewagen hergelaufen, wobei er sei Fahrrad, an das er sein Gewehr gebunden gehabt habe, mitgeschoben habe.

 

Die Häftlingskolonne habe er nur bis Myslowitz gesehen, wo man bei Sonnenaufgang angekommen sei. Danach habe er die Häftlingskolonne aus den Augen verloren. Mit der Bewachung der Häftlinge habe er, auch auf der Strecke zwischen Jaworzno und Myslowitz, nichts zu tun gehabt.

 

Über Beuthen und Blechhammer, das auch das Ziel des Evakuierungsmarsches gewesen sei, sei er zusammen mit Riedel Auf dem Pferdewagen nach Berlin gefahren. Dort habe er auch den Lagerführer Pfütze wieder getroffen. Wie dieser nach Berlin gekommen sei, wisse er nicht. Seine Frau habe ihn unterwegs verlassen und sei mit einem Zug weitergefahren.

 

3. Über seine weiteren persönlichen Verhältnisse hat sich der Angeklagte Pansegrau so eingelassen, wie es unter B) von der Kammer festgestellt wurde.

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III.

 

Allgemeine Ausführungen zur Beweisaufnahme:

 

1. Neben der Prüfung der den beiden Angeklagten zur Last liegenden Einzeltaten wurde die Beweisaufnahme vor allem bestimmt durch die Einlassung des Angeklagten Olejak, er sei in Frühjahr 1944 aus Jaworzno versetzt worden und nicht mehr dahin zurückgekehrt, sondern er habe in der Folgezeit in den Lagern Blechhammer und Czechowitz Dienst getan. Denn in diesem Fall kommt der Angeklagte allein schon aus Zeitgründen bei 31 der angeklagten 32 Verbrechen des Mordes nicht als Täter in Betracht. Die Kammer hatte deshalb zu prüfen, wie lange der Angeklagte Olejak im Lager Blechhammer war, wer nach ihm die Funktion des Rapportführers in Lager Jaworzno inne hatte und wer im Lager Czechowitz, insbesondere von November 1944 bis Januar 1945 Lagerführer war und wie dieses Lager beschaffen war. Letzteres war deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Angeklagte Olejak zahlreiche Einzelheiten des Lagers Czechowitz geschildert hat, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit überprüft werden mußte.

 

Auch hinsichtlich des Lagers Jaworzno selbst und der Zahl der dort inhaftierten Häftlinge waren umfangreiche Zeugenbefragungen erforderlich, da der Angeklagte Pansegrau dieses Lager und die Zahl der Häftlinge wesentlich anders geschildert hat als der Angeklagte Olejak und als es in der Anklageschrift angenommen wurde.

 

Die Kammer war sich dabei bewußt, daß sie wegen der schwierigen Beweislage, die sich aus der großen zeitlichen Differenz zwischen dem Zeitpunkt der angeklagten Taten und der Durchführung der Hauptverhandlung ergibt, jede ihr zu Gebote stehende Möglichkeit zur Aufklärung des Sachverhaltes, auch ohne entsprechenden Beweisantrag, benutzen mußte (vgl. BGH, Urteil v. 13.3.1952, 3 Str 19/52).

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Das Gericht hat sich deshalb insbesondere bemüht, Urkunden aus den Jahren 1944 oder 1945 über den Einsatz der hier in Frage kommenden SS.Leute und Berichte aus der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzufinden. Auf das Ergebnis dieser Bemühungen wird, soweit erforderlich, an den einschlägigen Stellen der Beweiswürdigung eingegangen werden.

 

In der Hauptverhandlung, die sich über 3 Jahre erstreckte und mehr als 200 Verhandlungstage umfaßte, wurden 77 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno und 5 frühere Angehörige der Lagerkommandantur bzw. der Wachmannschaft des Lagers Jaworzno als Zeugen vernommen.

 

Hinsichtlich des Lagers Blechhammer wurde ein ehemaliges Mitglied der Lagerkommandantur in der Hauptverhandlung vernommen.

 

Über die Verhältnisse im Lager Czechowitz wurden neun ehemalige Häftlinge sowie drei ehemalige Angehörige der Lagerkommandantur bzw. der Wachmannschaft als Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen.

 

Schließlich wurden in der Hauptverhandlung noch 27 weitere Zeugen vernommen, darunter der ehemalige Lagerführer des Lagers Lagischa, Verwandte des Angeklagten Olejak und die Ehefrau des Angeklagten Pansegrau sowie mehrere Polizeibeamte, auch aus Israel, die im Ermittlungsverfahren tätig waren.

 

Zur Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten Pansegrau wurde im Laufe der Hauptverhandlung insgesamt 5 Sachverständige, zum Teil mehrmals vernommen.

 

Durch beauftragte Richter der Kammer wurden in der Bundesrepublik insgesamt 5 Zeugen vernommen, und zwar 2 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno, ein ehemaliger Angehöriger der Wachmannschaft dieses Lagers, ein ehemaliger

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Sanitätsdienstgrad des Lagers Blechhammer und eine Zeugin, die nach Ende des Krieges in Lager Jaworzno inhaftiert war.

 

Insgesamt 38 Zeugen wurden im Wege der Rechtshilfe in Israel, Polen, U.S.A. und Australien vernommen, wobei teils sämtliche Mitglieder der Kammer und teils einer oder mehrere Berufsrichter an den Vernehmungen teilnahmen. Darunter waren 30 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno und ein ehemaliges Mitglied der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz.

 

Schließlich wurden in der Hauptverhandlung mehrere frühere Aussagen bzw. schriftliche Äußerungen von Personen verlesen, die zwischenzeitlich verstorben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vernehmungsfähig sind. Darunter waren 10 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno, 4 ehemalige Häftlinge des Lagers Czechowitz sowie ein ehemaliger Häftling des Lagers Blechhammer und ein Angehöriger der SS.Lagerkommandantur dieses Lagers.

 

Ferner wurden zahlreiche Urkunden und Schriftstücke verlesen, sowie Landkarten, Lichtbilder und Skizzen in Augenschein genommen. Hierauf wird, soweit erforderlich, an den einschlägigen Stellen der Beweiswürdigung in einzelnen eingegangen werden.

 

Noch vor Beginn der Hauptverhandlung wurde von den 3 Berufsrichtern der Kammer als beauftragte Richter des Gerichts ein Augenschein auf dem Gelände der ehemaligen Lager Jaworzno und Czechowitz durchgeführt. Die dabei gefertigten Niederschriften wurden in der Hauptverhandlung verlesen.

 

2. Die Kammer hat bereits am 2. Verhandlungstag einen Antrag der Verteidiger der Angeklagten, zu den Zeugenvernehmungen einen Sachverständigen für Aussagepsychologie hinzuzuziehen, abgelehnt mit der Begründung, sie habe selbst aufgrund der Lebenserfahrung und Menschenkenntnis ihrer Mitglieder die erforderliche Sachkunde, um die Glaubwürdigkeit von Zeugen selbst beurteilen zu können. Auch sämtliche im weiteren

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Verlauf der Hauptverhandlung von den Verteidigern gestellten Anträge auf Zuziehung eines Sachverständigen für Aussagepsychologie zur Vernehmung von bestimmten Zeugen und zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Einlassung den Angeklagten Olejak wurden mit der gleichen Begründung zurückgewiesen.

 

Hieran hält die Kammer auch weiter fest. Zusätzlich ist noch darauf hinzuweisen, daß mehrere Mitglieder des Gerichts eigene Erfahrungen aus Lageraufenthalten in der Zeit unmittelbar nach dem Kriege haben, die sie den übrigen Mitgliedern des Gerichts vermittelt haben.

 

Zur Vertiefung ihrer eigenen Sachkunde hat die Kammer in der Hauptverhandlung vom 5.10.1978 zusätzlich noch Herrn Prof. Dr. Undeutsch als Sachverständigen für Aussagepsychologie gehört. Dieser hat, kurz zusammengefaßt, folgendes Gutachten erstattet

 

Es sei grundsätzlich möglich, daß sich ein Mensch nach mehr als 20 oder 30 Jahren noch sicher an bestimmte Vorgänge oder Personen erinnere.

 

Bei einer Zeugenaussage spielten 3 zeitlich voneinander getrennte Abschnitte eine wesentliche Rolle, nämlich die Wahrnehmung, die Erinnerung und die Wiedergabe.

 

Es sei zunächst zu prüfen, ob der Aussagende das, was er berichte, überhaupt wahrgenommen habe könne. Eine wesentliche Rolle spiele dabei auch die Unterscheidung zwischen Kern- und Randgeschehen.

 

Das Kerngeschehen sei der Teil der Wahrnehmung des Zeugen, der besonders gefühlsstark erlebt oder beobachtet worden sei. Was im einzelnen Fall für den betreffenden Zeugen Kerngeschehen gewesen sei oder zum Kerngeschehen gehört habe, könne für jeden Menschen verschieden sein und sei oft nur sehr schwer zu ermitteln. Dabei sei Kern- und

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Randgeschehen nicht immer identisch mit dem, was wichtig und unwichtig sei, insbesondere für ein Strafverfahren.

 

Die Erinnerung sei ein Bestandteil der sich ständig ändernden Persönlichkeit eines Menschen und deshalb nicht unveränderbar. Solche Veränderungen in der Erinnerung könnten allein schon durch einen längeren Zeitablauf bewirkt werden. Aber auch durch äußere Einflüsse wie Gespräche mit Mitmenschen, durch Lesen, Hören oder Sehen von Berichten über die gleichen oder ähnliche Vorfälle könnten Veränderungen im Erinnerungsbild eines Menschen eintreten. Dabei sei die Erinnerung um so anfälliger. gegen mögliche Einflüsse von außen je unbestimmter die eigene Wahrnehmung gewesen sei. Auch könne sich in der Erinnerung eines Menschen selbst Erlebtes und nur Gehörtes oder Gelesenes so vermischen, daß der Zeuge auch die nur gehörten und gelesenen Vorgänge als eigene Wahrnehmung in der eigenen Erinnerung behalte.

 

Hinsichtlich des 3. Abschnittes einer Zeugenaussage, der Wiedergabe, führte der Sachverständige aus, daß es praktisch keine Aussage eines Menschen gebe, die dessen Erinnerung an einen bestimmten Vorgang vollständig wiedergäbe. Es könne deshalb durchaus sein, daß zwischen verschiedenen Vernehmungen inhaltlich Unterschiede bestünden. Allerdings könne kein Mensch von einem bestimmten Vorfall oder einer bestimmten Person verschiedene Erinnerungsbilder haben. Es sei auch nicht möglich, daß man sich an bestimmte Vorgänge nach 20 oder 30 Jahren noch erinnere und dann 2 oder 3 Jahre später nicht mehr.

 

Wenn Differenzen in verschiedenen Aussagen eines Zeugen vorlägen, dürften diese normalerweise nicht im Kern-, sondern allenfalls im Randgeschehen auftreten. Wenn allerdings ein Zeuge nach mehr als 20 Jahren bestimmte, dem Randgeschehen zuzuordnende Details gewußt habe, so müsse er diese Details auch 2 oder 3.Jahre später noch in der gleichen Weise wissen und wiedergeben können.

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Es sei auch zu berücksichtigen, daß viele Menschen bei einer Aussage als Zeuge dazu neigten, eine möglichst präzise und vollständige Aussage zu machen und deshalb die in ihrer Erinnerung vorhandenen Lücken oft, zum Teil unbewußt, ergänzten. Dabei spiele auch eine Rolle, daß die Gefahr bestehe, unbewußt bestimmte Vorfälle, an die man sich erinnere, später solchen Personen zuzuschreiben, denen solche Vorfälle wegen ihres übrigen Vorhaltens zuzutrauen seien.

 

Schließlich sei es ein „Alarmzeichen“ für die Richtigkeit des Teils einer Aussage, dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit man nicht kenne, wenn sich ein anderer Teil der Aussage als falsch herausgestellt habe und der Zeuge hierfür keine vernünftige und ausreichende Erklärung geben könne.

 

Die von dem Sachverständigen Prof. Undeutsch vorgetragenen Grundsätze, die mit den schon vorhandenen Erkenntnissen der Kammer übereinstimmten, hat das Gericht bei der Beweiswürdigung zugrunde gelegt.

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IV..

 

Das Lager Jaworzno:

 

1. Der Aufbau des Lagers (zu B III i)

 

Neben dem Angeklagten Olejak (bis Frühjahr 1944) haben die meisten der Zeugen, die als Häftlinge im Lager Jaworzno inhaftiert waren, das Lager im wesentlichen so geschildert, wie es die Kammer unter B III (Seite 11 - 16 des Urteils) festgestellt hat.

 

Nur in einzelnen Punkten, zum Beispiel ob es im Lager Schienen für eine Kleinbahn oder einen Feuerlöschteich gegeben hat oder ob um einen Teil des Lagergeländes eine Mauer errichtet worden ist, weichen die Aussagen der Zeugen teilweise voneinander ab.

 

So haben die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

 

Wiktor Pasikowski,

Antoni Sicinski,

Aron Pernat,

Franz Kafka,

Dr. Boris Braun,

Kazimierz Glapinski,

Karol Bulaty und

Mieczyslaw Zewski

 

glaubhaft bekundet, sie seien mit dem ersten oder zweiten Transport von Häftlingen im Juni 1943 von Hauptlager Auschwitz nach Jaworzno gekommen. Damals habe es bereite 3 oder 4 Baracken gegeben.

 

Ob um diese Baracken schon, wie der Angeklagte Olejak meint, ein provisorischer Zaun mit Holzpfosten errichtet war, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Die Mehrzahl der genannten Zeugen hat dies zwar bestätigt. Der Zeuge Kafka aber, der mit dem 1. Transport nach Jaworzno gekommen ist, hat ausgesagt, die 3 Baracken seien noch nicht umzäunt gewesen.

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Die genannten Zeugen und die überwiegende Mehrzahl der Zeugen, die ab Juli 1943 bis etwa Ende 1943 als Häftlinge in das Lager Jaworzno gekommen sind, haben übereinstimmend bekundet, das Lager sei in dieser Zeit ständig ausgebaut und vergrößert worden und ab Ende 1943/Anfang 1944 habe es dann 14 oder 15 Baracken als Häftlingsunterkünfte gegeben. Diese Zahl bzw. eine in diesem Bereich liegende Zahl von Häftlingsblocks haben neben den bereits erwähnten Zeugen die weiter im Rahmen des Verfahrens vernommenen Zeugen

 

Josef Sieradzki,

Mosche Jachimowicz,

David Preisler,

Jehoschua Krawicki,

Jonah Schwarz,

Hillel Charlupski,

Aharon Ojzerowicz,

David Lerer,

David Zimmermann,

Mieczyslaw Zewski,

Wlodzislaw Smigielski,

Karl Fried,

Raimund Zejer,

Mordechaj Weltfreid,

Jakob Wigdor,

Walerian Redyk,

Gerschon Sieradzki,

Jehuda Glück,

Simon Seidmann und

Frantizek Herstik

 

bei ihren Vernehmungen genannt.

 

Aufgrund der Aussagen dieser Zeugen sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten Pansegrau, in Lager habe es nur 4 Unterkunftsbaracken für die Häftlinge gegeben, als widerlegt an. Eine so niedrige Zahl von Häftlingsblocks ist während der Hauptverhandlung nur noch von den Zeugen Emil Hantl, der in der 2. Hälfte 1944 als SDG in Jaworzno war und der Ehefrau

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des Angeklagten Pansegrau, die von 6 Baracken gesprochen hat, genannt worden.

 

Durch dieses Ergebnis der Beweisaufnahme ist auch die Behauptung des Angeklagten Pansegrau, das Lager Jaworzno sei erst nach dem Kriege auf ca. 14 - 15 Blocks ausgebaut worden, als widerlegt anzusehen.

 

Zum einen haben, wie ausgeführt, die genannten Zeugen die Größe des Lagers so geschildert, wie sie von der Kammer festgestellt wurde. Zum anderen hat der Zeuge Heinz Wittig ausgesagt, er sei im Mai 1946 in ein Kriegsgefangenenlager nach Jaworzno gekommen. Nach der Beschreibung, die der Zeuge von diesem Lager gegeben hat, muß davon ausgegangen werden, daß es sich dabei um das ehemalige Konzentrationslager Jaworzno gehandelt hat. Der Zeuge hat weiter ausgesagt, das Lager sei ziemlich groß gewesen und sei während seines Aufenthaltes, der bis zum Januar 1947 gedauert habe, nicht weiter ausgebaut worden. Lediglich die Umzäunung sei durch den Bau einer Mauer um das ganze Lager geändert worden. In ähnlicher Weise haben sich auch die Zeugen Otto Krause, Sebastian Tschita und die Zeugin Olga Thamm, die ebenfalls nach Kriegsende in dem ehemaligen Konzentrationslager Jaworzno inhaftiert waren, geäußert.

 

Hinsichtlich der Umzäunung steht aufgrund der Einlassung des Angeklagten Olejak in Verbindung mit den Aussagen mehrerer Zeugen zur Überzeugung der Kammer fest, daß zuerst ein provisorischer Drahtzaun mit Holzpfosten um einen kleineren Teil des Lagergeländes bestand und daß im weiteren Verlauf ein neuer Zaun mit Betonpfosten, der auch unter Hochspannung gesetzt werden konnte, von den Häftlingen um das endgültige Lagergelände errichtet wurde. Dies haben neben vielen anderen Zeugen insbesondere die Zeugen Aharon Ojzerowicz und Dr. Boris Braun glaubhaft bekundet. Der Zeuge Ojzerowicz hat ausgesagt, er sei selbst beim Gießen der Betonpfosten im Lager eingesetzt worden. Der Zeuge Boris Braun hat bekundet,

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er sei die meiste Zeit während seines Aufenthaltes in Jaworzno, der von Juni 1943 bis Januar 1945 gedauert habe, als Lagerelektriker tätig und in dieser Eigenschaft beim Bau des neuen Zaunes beteiligt gewesen.

 

Aufgrund der Aussagen praktisch aller Zeugen steht auch fest, daß sich das Haupttor des Lagers ab Spätsommer oder Herbst 1943 nach Fertigstellung des neuen Zaunes gegenüber der Straße Kattowitz - Krakau befunden hat.

 

Nicht eindeutig geklärt worden konnte dagegen die Frage, ob das ursprüngliche Lagertor an der Nordseite unmittelbar an der genannten Straße noch weiter benutzt oder geschlossen wurde. Zwar hat die Mehrzahl der Zeugen hierzu ausgesagt, es habe in Jaworzno immer nur ein Tor gegeben. Einige Zeugen, die das Lager im übrigen gut und genau beschrieben haben, haben jedoch bekundet, nach Einrichtung des 2. Lagertores sei das erste Tor weiterhin benutzt worden. Dabei handelt es sich um die Zeugen Lipa Dinur, Jonah Schwarz, Aharon Ojzerowicz, Kazimierz Glapinski, Jakob Glazer, Mendel Kalichmann und Pesach Nitenberg. Entscheidende Bedeutung kommt dieser Frage jedoch nicht zu.

 

Die Beweisaufnahme hat auch die Einlassung des Angeklagten Olejak bestätigt, daß in Jahre 1943 entlang der Straße Kattowitz - Krakau an der Nordseite und an der nordöstlichen Seite des Lagers zusätzlich zu dem Zaun eine Mauer errichtet und ebenfalls noch im Jahre 1943 mit den Bau eines gemauerten Wirtschaftgebäudes begonnen wurde.

 

Hinsichtlich der Mauer stützt die Kammer ihre Feststellungen insbesondere auf die Aussagen der Zeugen Aharon Ojzerowicz, Kazimierz Glapinski, Wiktor Pasikowski, Jozef Szmidt, Mieczyslaw Zewski, Walerian Redyk, Piotr Kowalczyk, Henry Gage, Jehuda Glück und Wlodzislaw Smigielski.

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Von fast allen Zeugen wurde bestätigt, daß etwa in der Mitte des Lagergeländes ein größeres Steingebäude als Wirtschaftgebäudes errichtet wurde. Hier sei nur auf die Aussagen der Zeugen Raimund Zejer, Wlodzislaw Smigielski, Antoni Sicinski und Mieczyslaw Zewski verwiesen. Diese Zeugen die alle 4 politische polnische Häftlinge mit besonderer Funktion im Lager waren, haben nach der Inbetriebnahme dieses Gebäudes dort gearbeitet und übereinstimmend geschildert, daß in dem Gebäude die Küche, die Magazine, die Bekleidungskammer, die Schreibstube und die Kantine untergebracht waren.

 

Die Feststellungen der Kammer hinsichtlich des Aussehens und der Einrichtung des Häftlingskrankenbaus (HKB) beruhen im wesentlichen auf der Aussage den Zeugen Dr. Paul Heller, der ab Sommer 1943 der verantwortliche Häftlingsarzt im Lager Jaworzno gewesen ist.

 

Die Kammer hat auch keine Zweifel daran, daß im Jahre 1944 nördlich des Wirtschaftgebäudes ein Feuerlöschteich errichtet wurde und daß in Lager Schienen für eine Schmalspurbahn verlegt waren, die durch das neue Lagertor auch aus dem Lager heraus führten.

 

Den Bau des Bassins, an das sich zahlreiche Zeugen nicht mehr erinnert haben, haben die Zeugen Hillel Charlupski, Jehoschua Krawicki, Mosche Jachimowicz, Jonah Schwarz, Wiktor Pasikowski, David Zimmermann, Franz Kafka, Tadeusz Lopaczewski, Piotr Kowalczyk, Henry Gage, Jehuda Glück und Wlodzislaw Smigielski glaubhaft bekundet. Die Zeugen Zimmermann und Kowalczyk haben ausgesagt, sie seien selbst beim Bau des Bassins eingesetzt worden. Die Zeugen Zewski und Lopaczewski haben bekundet, sie hätten in Sommer 1944 selbst in diesem Bassin gebadet.

 

Der Angeklagte Olejak hat sich dahingehend eingelassen, bei seiner Versetzung im Frühjahr 1944 sei der Bau eines solches

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Feuerlöschbassins geplant, es sei jedoch noch nicht gebaut gewesen.

 

Hinsichtlich des Vorhandenseins von Schienen für eine Schmalspurbahn im Lager beruhen die Feststellungen der Kammer in erster Linie auf den Aussagen der Zeugen Mosche Jachimowicz, Jonah Schwarz, David Lerer, Kazimierz Glapinski, Wiktor Pasikowski, Antoni Sicinski, Tadeusz Lopaczewski, Piotr Kowalczyk, Walerian Redyk und Wlodzislaw Smigielski.

 

Besondere Bedeutung kommt dabei den Aussagen der Zeugen Lerer, Pasikowski und Smigielski zu. Der Zeuge Lerer hat glaubhaft bekundet, er sei zeitweise selbst als Lokführer für diese Kleinbahn eingesetzt worden. Die Zeugen Pasikowski und Smigielski haben ausgesagt, sie seien am 29.11.1944 mit Hilfe dieser Kleinbahn aus den Lager geflohen, wobei allerdings über die Frage, wie die Flucht im Einzelnen vonstatten ging, erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Zeugen aufgetreten sind.

 

Die Errichtung der Wäschereibaracke an der Südseite des Lagers zwischen HKB und Haupttor schließlich hat der Zeuge Smigielski der für die Bekleidungskammer der Häftlinge im Lager verantwortlich war, glaubhaft geschildert.

 

Was den Bereich außerhalb des neuen Lagertores betrifft, haben die beiden Angeklagten und fast alle Zeugen übereinstimmend die Errichtung und das Aussehen der am Tor stehenden Blockführerstube und der in U-Form aufgestellten SS. Unterkunftsbaracken geschildert.

 

Die Feststellungen der Kammer über den Bau der Trafostation an der Blockführerstube beruhen auf der glaubhaften Aussage des Zeugen Dr. Boris Braun, der als Lagerelektriker in diesem Bau zu tun hatte.

 

Während sich sehr viele Zeugen daran erinnerten, daß der Lagerführer in Jaworzno ein oder zwei Reitpferde hatte, konnte nur ein einziger Zeuge sagen, wo diese untergebracht waren. Insoweit hat die Kammer ihren Feststellungen die

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Aussage des Zeugen Norbert Hirschkorn zugrunde gelegt. Dieser hat glaubhaft bekundet, er sei selbst zeitweise damit betraut gewesen, die Pferde des Lagerführers zu betreuen und zuzureiten. Für die beiden Pferde und die Kutsche seien in der Nähe der Blockführerstube ein Schuppen errichtet worden.

 

Bei diesem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, daß die Errichtung des Lagers nach einem Plan vom 20.9.1943 erfolgte, dessen Original sich im Museum des ehemaligen Lagers Auschwitz befindet. Die von den polnischen Behörden zur Verfügung gestellte Kopie (32, 58) wurde wiederholt zum Gegenstand des Verfahrens gemacht und sowohl von dem Angeklagten Olejak als auch den meisten Zeugen als dem tatsächlichen Aussehen des Lagers entsprechend bezeichnet. Diesem Plan entspricht auch die Zeichnung, die sich nach Seite 64 der Hefte von Auschwitz Nr. 12 befindet und die ebenfalls wiederholt zum Gegenstand der Verhandlung gemacht wurde. Dieser Plan stimmt Mit den Feststellungen der Kammer über Größe und Aussehen des Lagers in allen wesentlichen Punkten überein.

 

2. Die Häftlinge des Lagers Jaworzno (zu B III 2)

 

Was die Zahl der Häftlinge betrifft, die wahrend des Bestehens des Lagers von Juni 1943 bis Januar 1945 dort inhaftiert waren, konnten sichere Feststellungen nicht mehr getroffen werden. Da keine Unterlagen darüber vorhanden sind, war die Kammer insoweit auf die Angaben der Angeklagten und Aussagen von Zeugen angewiesen. In erster Linie hat die Kammer ihren Feststellungen die Angaben des Zeugen Dr. Milos Novy zugrunde gelegt. Zu diesem Zeugen ist folgendes zu bemerken: Da der Zeuge aus Gesundheitsgründen weder in der Hauptverhandlung noch kommissarisch vernommen werden konnte, wurde

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die Niederschrift über die Aussage des Zeugen vom 7.5.1975 vor dem Stadtgericht in Prag (20, 69 - 73) in der Hauptverhandlung verlesen.

 

Im Rahmen dieser Vernehmung übergab der Zeuge insgesamt 34 Blatt Fotokopien aus seinem Buch, das er im Jahre 1949 in Prag unter den Titel "Rückkehr unerwünscht" über die Zeit seiner Inhaftierung in verschiedenen Lagern veröffentlicht hat. Die Fotokopien umfassen die Seiten 144 - 210 dieses Buches. Auf diesen Seiten befaßt sich Dr. Novy mit dem Lager Jaworzno und der Evakuierung dieses Lagers. Ein Exemplar dieses Buches, das in tschechischer Sprache abgefaßt ist, wurde in der Hauptverhandlung von den Zeugen Adler dem Gericht übergeben. Die Übersetzung der Seiten 144 - 210 (20, 78 - 130) wurde in der Hauptverhandlung gem. § 251 Abs. 2 StPO mit Zustimmung aller Prozeßbeteiligter verlesen.

 

Zur Person des Dr. Milos Novy hat die Beweisaufnahme ergeben, daß er während der Kriegszeit mit dem Familiennamen Gruenhut geheißen hat. In Jaworzno, wohin er nach seinen eigenen Angaben in der Vernehmung aus dem Jahre 1975 am 21.6.1943 aus den Lager Auschwitz gebracht wurde, war er während der ganzen Zeit seines Aufenthaltes in der Häft1ingsschreibstube als Gehilfe des Arbeitsdienstschreibers Theo Piskon beschäftigt. Dies haben die Zeugen Karel Bulaty, Franz Kafka, Kurt Fried und Raimund Zejer glaubhaft bekundet.

 

Die Zeugen Karel Bulaty, Franz Kafka, Karel Fried, Frantizek Herstik und Dr. Boris Braun, die den Zeugen Dr. Novy in Jaworzno und teilweise schon vor seiner Festnahme in Prag gut gekannt haben und auch bei der Evakuierung mit ihm zusammen waren, haben übereinstimmend bekundet, Dr. Novy habe ein gutes Gedächtnis, insbesondere ein gutes Namensgedächtnis gehabt. Er habe auch die Verhältnisse im Lager Jaworzno einschließlich der dort eingesetzten SS.Leute wegen seiner Tätigkeit in der Schreibstube gut gekannt. Daß dies tatsächlich der Fall war, beweist sowohl der Inhalt seiner Vernehmung aus dem Jahre 1975 als auch der Inhalt des von ihm veröffentlichten Buches.

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Hierauf wird insbesondere bei der Frage, wer Ende 1944 Rapportführer in Jaworzno war, noch näher eingegangen werden.

 

Dr. Novy war durch seine Tätigkeit in der Schreibstube des Lagers in der Lage, den gesamten. Ablauf des Lagerlebens in Jaworzno zu überblicken und kennenzulernen. Bedingt durch diese Tätigkeit kam er auch mit den im Lager selbst eingesetzten SS.Leuten, also den Angehörigen der Lagerkommandantur, persönlich in Berührung und lernte zum Teil sogar ihre persönlichen Verhältnisse kennen. Hierauf wird bei den Ausführungen zur Person des Lagerführers noch eingegangen werden.

 

Neben der hervorgehobenen Stellung des Autors Dr. Novy im Lager Jaworzno wird der Beweiswert dieses Buches im vorliegenden Verfahren noch besonders dadurch bestimmt, daß Dr. Novy seine Erlebnisse und Erinnerungen nur kurze Zeit nach seiner Befreiung aus dem Konzentrationslager niedergeschrieben hat. Dies ergibt sich daraus, daß das Buch schon im Jahre 1949 erschienen ist und daher in den Jahren 1945 bis 1949 geschrieben worden sein muß. Bei dem Zeugen Dr. Novy besteht deshalb die Gefahr, daß seine Erinnerung an Personen oder Vorgänge schon allein durch den Zeitablauf von 20 oder 30 Jahren getrübt oder verändert wurde, nicht in dem Maße wie dies bei Zeugen der Fall ist, die erstmals nach 20 oder 30 Jahren nach ihren Erlebnissen im Konzentrationslager befragt wurden.

 

Im übrigen beweist ein Vergleich zwischen dem Inhalt dieses Buches und der Aussage des Dr. Novy im Jahre 1975, daß auch bei ihm zwischenzeitlich erhebliche Erinnerungsverluste eingetreten sind. So erklärte der Zeuge zum Beispiel bei dieser Vernehmung, an den Namen Emil Hantl erinnere er sich nicht. In seinem Buch aus dem Jahre 1949 dagegen hat Dr. Novy noch geschrieben, Emil Hantl sei der letzte SDG des Lagers Jaworzno gewesen und er beschreibt im einzelnen sein Verhalten gegenüber den Häftlingen und anderen SS.Leuten.

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Daß Hantl der letzte SDG im Lager Jaworzno war, hat er selbst bei seiner Aussage in der Hauptverhandlung bestätigt. Da der Kammer von Anfang an der mögliche Beweiswert des Buches von Dr. Novy bewußt war, hat sie sich bemüht, den Inhalt dieses Buches im Rahmen der Beweisaufnahme, soweit als möglich, auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Dabei haben sich, von einer geringfügigen Abweichung bei der Angabe des Datums für die Ankunft der Häftlinge aus den Nebenlager Lagischa, weder in Bezug auf bestimmte von Dr. Novy geschilderte Vorgänge noch in Bezug auf die Angabe von Namen von Häftlingen oder SS.Leuten irgendwelche Unrichtigkeiten ergeben. Hierauf wird im weiteren Verlauf der Beweiswürdigung noch näher eingegangen werden.

 

Dr. Novy hat nun in seinem Buch Angaben darüber gemacht, wann jeweils Häftlingstransporte nach Jaworzno gekommen sind, um wieviele Häftlinge es sich gehandelt hat und meistens auch, woher diese Häftlinge stammten. Diese Angaben hat die Kammer in wesentlichen ihren Feststellungen zugrunde gelegt. Im einzelnen schreibt der Zeuge Dr. Novy hierzu: Der 1. Transport von Ca. 100 Häftlingen sei am 15.6.1943 in das Lager Jaworzno gekommen. Ihm hätten in erster Linie polnische und tschechische Handwerker angehört. Der nächste Transport, der am 21.6.1943 nach Jaworzno gekommen sei, habe 150 Häftlinge umfaßt, ebenfalls in der Mehrzahl polnische und tschechische Handwerker.

 

Am 2.7.1943 sei ein Transport mit 1.000 griechischen Juden in das Lager gebracht worden. Am 15.7.1943 seien weitere 750 Häftlinge, am 7.9.1943 500 Häftlinge und an 14.9.1943 300 Häftlinge vom Hauptlager nach Jaworzno verlegt worden. Bei diesen Transporten habe es sich meistens um jüdische Häftlinge gehandelt.

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Anfang Juni 1944 seien in 4 Transporten 1.500 ungarische Juden nach Jaworzno gebracht worden. Im September 1944 seien 500 jüdische Häftlinge, die zuvor im Ghetto Lodz untergebracht gewesen seien und im Oktober 1944 500 Häftlinge aus dem damals aufgelösten Konzentrationslager in Lagischa nach Jaworzno gebracht worden. Der letzte Transport sei in Dezember 1944 aus den Konzentrationslager Gleiwitz nach Jaworzno gekommen. Von den ursprünglich 700 Häftlingen seien 150 Häftlinge, die nicht mehr arbeitsfähig gewesen seien, nach Gleiwitz zurückgebracht worden.

 

Diese Angaben des Zeugen Dr. Novy sind im wesentlichen durch das Ergebnis der übrigen Beweisaufnahme bestätigt worden. Allerdings konnte nicht sicher festgestellt werden, ob die von Dr. Novy genannte Zahl von insgesamt 6.650 alle Häftlinge umfaßt, die während des Bestehens des Konzentrationslagers Jaworzno dort inhaftiert waren.

 

Die Angaben des Zeugen Dr. Novy über die ersten beiden Häftlingstransporte im Juni 1943 wurden von den in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen Wiktor Pasikowski, Antoni Sicinski, Franz Kafka, Dr. Boris Braun, Mieczyslaw Zewski und Kazimierz Glapinski bestätigt, die nach ihren Aussagen in der Hauptverhandlung mit diesen Transporten nach Jaworzno gekommen sind.

 

Zu den Angaben von Dr. Novy, am 2.7.1943 sei ein Transport mit 1.000 griechischen Juden nach Jaworzno gekommen, hat der Zeuge Raimund Zejer, ein polnischer Häftling, der dann Rapportschreiber in Jaworzno wurde, ausgesagt, er sei im Juli 1943 zusammen mit 1.000 griechischen Juden nach Jaworzno gekommen.

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Zu diesem Transport gehörte nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung auch der Zeuge Jakob Arroyo, der heute in Israel lebt. Er hat glaubhaft bekundet, er sei an 5.5.1943 in Griechenland festgenommen und per Bahn nach Birkenau transportiert worden. Nach einem kurzen Aufenthalt in diesem Lager, dessen Länge er nicht genau angeben könne, sei er nach Jaworzno gekommen. Wieviele Häftlinge dieser Transport umfaßte, konnte der Zeuge Arroyo allerdings nicht mehr angeben.

 

Zu den weiteren Ausführungen von Dr. Novy, im Juli 1943 seien 750 Häftlinge, am 7.9.1943 500 Häftlinge und 14.9.1943 300 Häftlinge nach Jaworzno gekommen, haben zahlreiche der vernommenen jüdischen Zeugen bestätigt, daß sie um diese Zeit nach Jaworzno gekommen seien. Sie haben auch bestätigt, daß sie, wie Novy schreibt, zuvor in Zwangsarbeitslagern in Polen inhaftiert gewesen seien.

 

Die Beweisaufnahme hat auch bestätigt, daß die Angaben von Dr. Novy zu den sogenannten Ungarnhäftlingen richtig sind. Zu diesen Transporten gehörten nach ihren glaubhaften Aussagen die in der Hauptverhandlung vernommen Zeugen

 

David Preisler,

Jonah Schwarz,

Meir Shimoni,

Schmuel Grol

Mordechaj Hoffmann,

Chaim Schuler und

Henry Friedmann.

 

Der Zeuge Preisler hat ausgesagt, er sei im April/Mai 1944 nach Auschwitz und nach einem Aufenthalt von etwa einer Woche nach Jaworzno gekommen.

 

Der Zeuge Schwarz hat bekundet, er habe mit seiner Familie in Ungarn gelebt, sei im Frühjahr 1944 festgenommen und dann nach Birkenau und Auschwitz gebracht worden. Nach Jaworzno sei er etwa im Mai 1944 gekommen.

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Der Zeuge Shimoni meint, er sei im April 1944 nach Jaworzno gekommen, es könne aber auch später gewesen sein.

 

Die Zeugen Grol und Schuler haben ausgesagt, sie seien im Juni 1944 nach Jaworzno gekommen.

 

Der Zeuge Hoffmann hat als Zeitpunkt seiner Ankunft in Lager Jaworzno die Monate Mai oder Juni 1944 genannt.

 

Der Zeuge Friedmann schließlich meinte, er sei Ende Mai 1944 nach Jaworzno gekommen.

 

Die Aussagen dieser Zeugen die sich alle was verständlich ist, auf den genauen Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager Jaworzno nicht festlegen konnten, beweisen, daß die Angaben des Zeugen Dr. Novy richtig sind.

 

Durch die Aussagen dieser Zeugen werden auch die Angaben von Dr. Novy über das Alter dieser ungarischen Juden bestätigt. Dr. Novy schreibt hierzu:

 

„.... In der Gesamtzahl von 1.500 Personen waren nahezu 200 Kinder in Alter von 13 - i6 Jahren. ....“

 

Die Zeugen Preisler, Shimoni und Schuler waren zum Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager jeweils 16 Jahre und der Zeuge Henry Friedmann 17 Jahre alt. Soweit der Zeuge Dr. Novy schreibt, im September 1944 sei ein Transport von 500 Häftlingen aus dem Ghetto in Lodz nach Jaworzno gekommen, so gehörten diesem Transport wahrscheinlich die Zeugen Mietek Zurkowski und Mark Puszyk an.

 

Der in der Hauptverhandlung vernommene Zeuge Zurkowski hat ausgesagt, er sei Lodz geboren worden und sei wahrscheinlich im August 1944 nach Jaworzno gekommen. Zur Person des Zeugen Puszyk ist zu bemerken, daß dieser wegen seines schlechten Gesundheitszustandes weder in der Hauptverhandlung noch Wege der Rechtshilfe vernommen werden konnte.

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Gemäß § 251 Abs. 2 StPO wurde deshalb die Niederschritt über seine Vernehmung vor der Israel-Polizei vom 29.3.1976 (22, 161) in der Hauptverhandlung verlesen. Danach ist der Zeuge in Warschau geboren worden und kam ebenfalls im August 1944 nach Jaworzno.

 

In der Angabe von Dr. Novy, die Häftlinge aus dem aufgelösten Lager Lagischa seien im Oktober 1944 nach Jaworzno gekommen, sieht die Kammer, wie bereits erwähnt, die einzige geringfügige Unrichtigkeit in dem Bericht des Zeugen Dr. Novy aus dem Jahre 1949. Denn aufgrund des übrigen Ergebnisses der Beweisaufnahme ist die Kammer der Überzeugung, daß diese Häftlinge bereits in der 2. Septemberhälfte 1944 nach Jaworzno gekommen sind.

 

Zu diesem Schluß kommt die Kammer in erster Linie aufgrund des Inhalts zweier Dokumente aus der damaligen Zeit, die in der Hauptverhandlung verlesen wurden, in Verbindung mit der Aussage des Zeugen Horst Czerwinski, der zur Zeit der Auflösung des Lagers Lagischa dessen Lagerführer war. Aus dem Kommandanturbefehl Nr. 9/44 vom 6.9.1944 der Kommandantur des K.L. Auschwitz III (53, 4750 c - i) ergibt sich, daß die Auflösung des Lagers Lagischa am 1.9.1944 verfügt wurde.

 

Ziffer 16 des genannten Kommandanturbefehls hat folgenden Wortlaut:

 

Auflösung eines Lagers.

Auf Anordnung des SS.-WVH. vom 1.9.1944 wurde das Lager Lagischa wegen Einstellung des Bauvorhabens des Kraftwerks "Walter" aufgelöst. Die Wachmannschaften übernehmen die Sicherung eines neu anlaufenden Lagers in Neustadt 0/S.

 

Vom Bundesarchiv in Koblenz wurde auf Anforderung des Gerichts eine beglaubigte Fotokopie einer Abkommandierung vom 1.10.1944 (53, 4750 b) übersandt, die in der Hauptverhandlung verlesen wurde und folgenden Wortlaut hat:

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Waffen - SS

Kommandantur K.L. Auschwitz III           Auschwitz, den 1.10.1944

Ia - P - Az.: 23b14/1O.44/Schw.-He.

 

Betreff: Kommandierung.

 

An das

     Arbeitslager Golleschau und Althammer

     Abteilung III K.L.Auschwitz III

 

     Mit sofortiger Wirkung übernimmt

     SS-Usoha. Horst C z e r w i n s k i

     die Führung des Arbeitslagers „Golleschau“.

 

     Mit gleicher Wirkung wird

 

     SS-Oscha. Hans M i r b e t h

     mit der Führung des Arbeitslagers „Althammer“ beauftragt.

     Nach Ordnungsgemässer Übergabe meldet sich

     SS.Oscha. Hans H ö w n e r

     zur weiteren Dienstleistung beim SS-T.Stuba.AU.III

 

F.d.R.                                    Der Lagerkommandant

Unterschrift                              gez. Schwarz

SS – Untersturmführer                     SS-Hauptsturmführer

und Adjutant

 

 

Der in der Hauptverhandlung vernommene Zeuge Horst Czerwinski hat bekundet, er sei im Januar oder Februar 1944 als Kommandoführer, was der Position des Lagerführers entsprochen habe, nach Lagischa gekommen. Dort seien etwa 500 Häftlinge gewesen. Er habe die Position des Lagerführers bis zur Auflösung des Lagers inne gehabt. Diese Auflösung sei etwa Mitte September 1944 erfolgt. Er sei der letzte gewesen, der das Lager verlassen habe. Er habe dann noch etwa 14 Tage Dienst in Monowitz geleistet und sei Anfang Oktober 1944 in das Lager Golleschau versetzt worden.

 

Die Aussage den Zeuge Czerwinski in Verbindung mit dem Inhalt der beiden aufgeführten Dokumente ergibt, daß die Verlegung der Häftlinge aus dem Lager Lagischa in das Lager Jaworzno nicht vor dem 1.9.1944 erfolgt sein kann, da das Lager Lagischa

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erst mit einer Verfügung von diesem Tag aufgelöst worden ist und daß die Verlegung etwa Mitte September 1944 beendet war.

 

Zu dieser Gruppe von Häftlingen, die aus dem Nebenlager Lagischa nach Jaworzno gekommen ist, gehörten von den in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen folgende Personen:

 

Arie Leon Rosenkranz

Joel Feliks Ryz

Menachem Pruszanowski

Zbigniew Tokarski

Zbigniew Mroczkowski

Barry Lipschitz

Jehuda Glück

Irvin Balsam

Henry Rosenblatt

David Burdowski.

 

Außerdem wurden von dieser Gruppe von Häftlingen folgende Zeugen die wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge geleistet hatten, im Wege der Rechtshilfe vernommen und jeweils die Niederschrift über ihre Vernehmung in der Hauptverhandlung verlesen:

 

Chaim Mastbaum

Jakob Frenkel

Schimschon Ganz

Israel Lior

Jecheskel Liebermann

Eduard Lipschitz.

 

Auch von der Mehrzahl dieser Zeugen wurde, soweit sie überhaupt sichere Angaben machen konnten, als Zeitpunkt der Verlegung aus dem Lager Lagischa in das Lager Jaworzno September 1944 oder jedenfalls Herbst 1944 benannt.

 

So haben die Zeugen Rosenkranz von August 1944, Ryz von September 1944, Pruszanowski von September oder Oktober 1944, Tokarski von Spätherbst 1944, Mroczkowski von August oder

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September 1944, Barry Lipsitz von Herbst 1944, Glück von Ende September oder Anfang Oktober 1944 und Balsam von Ende Sommer 1944 als Zeitpunkt ihrer Ankunft in Jaworzno gesprochen.

 

Die Zeugen Rosenkranz, Mroczkowski, Barry Lipsitz, Balsam, Frenkel, Ganz und Liebermann haben darüberhinaus ausgesagt, sie seien bei der Auflösung des Lagers Lagischa nach Jaworzno gekommen.

 

Der auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu diesem Thema gehörte Zeuge Franz Mauer hat ausgesagt, er sei am 9.1.1944 als Angehöriger der SS. nach Lagischa gekommen und dort bis zur Auflösung des Lagers geblieben. Als Zeitpunkt für diese Auflösung nannte der Zeuge zunächst den 27. oder 28.9.1944. Nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Czerwinski war der Zeuge dann der Meinung, daß die Auflösung jedenfalls in der Mitte der 2. Hälfte des Monats September 1944 erfolgt sei. Einen genaueren Zeitpunkt konnte er dann nicht mehr nennen.

 

Die Aussagen der Zeugen Burdowski, Mastbaum und Lior dieser Frage sieht die Kammer nicht als glaubhaft an. Der Zeuge Burdowski meint, er sei im Mai 1944 nach Jaworzno gekommen und der Zeuge Lior spricht von Sommer 1944. Der Zeuge Mastbaum schließlich ist der Meinung, er sei nach der Verlegung aus Lagischa noch ein Jahr lang im Lager Jaworzno gewesen. Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß außer bei der Auflösung des Lagers Lagischa Häftlinge aus diesem Lager nach Jaworzno verlegt worden sind.

 

Insgesamt ist die Kammer deshalb der Auffassung, daß die Zeugen, die aus dem Lager Lagischa in das Lager Jaworzno gekommen sind, in der 2. Septemberhälfte 1944 nach Jaworzno ver1egt wurden.

 

Die von Dr. Novy in' einzelnen geschilderten Transporte ergeben in ihrer Gesamtheit eine Zahl von 6.650 Häftlingen. Ob diese

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Aufzählung vollständig ist, konnte nicht geklärt werden, da kein anderer Zeuge darüber genauere Angaben machen konnte.

 

Der Zeuge Dr. Heller, der wie bereits erwähnt, leitender Häftlingsarzt in Jaworzno gewesen ist, konnte bei seiner Vernehmung vor dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Chicago, deren Niederschrift in der Hauptverhandlung verlesen wurde, auf Vorhalt einer Häftlingszah1 vom 13.574, die er im Jahre 1945 nach seiner Befreiung bei einem Bericht gegenüber der Jewish Agency in Prag genannt hatte (11. 158) keine Angaben mehr darüber machen, woher er diese Zahl damals erfahren hatte. Er meinte allerdings, nach seiner Erinnerung könnte diese Zahl zutreffen. Sichere Feststellungen können auf diese Aussage jedoch nach Meinung der Kammer nicht gestützt werden. Diese Frage ist für die Entscheidung letztlich auch nicht von entscheidender Bedeutung.

 

Die Kammer ist jedoch der Auffassung, daß sich nach der Fertigstellung der 14 oder 15 Unterkunftsbaracken durchschnittlich zwischen 3.000 und 4.000 Häftlingen in Jaworzno aufgehalten haben.

 

Diese Zahl ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen, die aufgrund ihrer Stellung im Lager in der Lage waren, die Lagerstärke zu erfahren und die nicht, wie die meisten Häftlinge auf blosse Schätzungen angewiesen waren.

 

Der Zeuge Dr. Heller, der als verantwortlicher Lagerarzt über die Häftlingsstärke mit Sicherheit informiert war, hat ausgesagt, die durchschnittliche Belegung habe zwischen 3.000 und 3.500 Häftlingen gelegen.

 

Der Zeuge Antoni Sicinski, zuerst Rapportschreiber, dann Gehilfe des Rapportschreibers und Verwalter der Häftlingskantine hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung erklärt, durchschnittlich seien zwischen 3.000 und 4.000 Häftlinge in Jaworzno gewesen.

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Der Zeuge Wlodzislaw Smigielski, verantwortlich für die Häftlingsbekleidungskammer hat bekundet, der höchste Stand der Häftlingszahl sei 3.200 gewesen. Dies wisse er deshalb, weil für soviele Häftlinge Wäsche ausgeteilt worden sei.

 

Der Zeuge Mieczyslaw Zewski, der die meiste Zeit seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno für die Häftlingsküche verantwortlich war, hat ausgesagt, die Zahl der Häftlinge habe zwischen 2.500 und 3.500 gelegen. Für soviele Häftlinge sei in der Küche gekocht worden.

 

Der Zeuge Raimund Zejer schließlich, ab Juli 1943 Rapportschreiber des Lagers, nennt eine Zahl von ca. 4.000 Häftlinge als durchschnittliche Stärke.

 

Bei diesem Ergebnis der Beweisaufnahme sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten Pansegrau, in Jaworzno seien nur etwa 6oo Häftlinge gewesen, als widerlegt an. Allerdings ist die Kammer auch hier der Meinung, daß der Angeklagte Pansegrau insoweit nicht bewußt die Unwahrheit gesagt hat, sondern daß seine Angaben seiner heutigen Erinnerung entsprechen.

 

Die Frage, ob und wieviele Häftlinge in Jaworzno verstorben oder im Rahmen von Selektionen aus dem Lager abtransportiert wurden, wird in anderem Zusammenhang gewürdigt werden.

 

3. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge im Lager Jaworzno (zu B III 3)

 

Beide Angeklagten und alle Zeugen, die als Häftlinge oder Angehörige der SS. in Jaworzno waren, haben übereinstimmend bekundet, daß mit Ausnahme der kranken Häftlinge alle anderen zur Arbeit im Lager oder außerhalb des Lagers an verschiedenen Arbeitsstellen eingesetzt wurden.

 

Der Zeuge Dr. Novy hat in seinem bereits mehrfach erwähnten Buch „Rückkehr unerwünscht“ berichtet, im Lager selbst seien etwa 500 Häftlinge ständig im Einsatz gewesen. Der Zeuge Zewski hat in seiner Aussage in der Hauptverhandlung diese

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Zahl auf 200 bis 300 Häftlinge beziffert. Neben den Funktionshäftlingen, auf die unter Ziffer 5 gesondert eingegangen wird, waren zum Beispiel der Zeuge Glaser als Lagermaler, der Zeuge Kalischmann als Dachdecker, der Zeuge Dr. Braun als Elektriker und die Zeugen Nitenberg und Burdowski als Friseure tätig.

 

Daß beim Bau des Kraftwerkes Wilhelm teilweise 1.700 bis 1.800 Häftlinge eingesetzt waren, ergibt sich wiederum aus dem Buch von Dr. Novy, der darin von 1.700 an dieser Baustelle eingesetzten Häftlingen spricht, und der Aussage des Zeugen Franz Kafka. Letzterer war nach seinen glaubhaften Bekundungen in der Hauptverhandlung als Schreiber dieses Kommandos tätig, er spricht von 1.800 bin 2.000 Häftlingen bei diesem Außenkommando

 

Hinsichtlich den Arbeitseinsatzes von Häftlingen in der sogenannten Dachsgrube beruhen die Feststellungen der Kammer wiederum auf den Ausführungen von Dr. Novy sowie auf den Aussagen der Zeugen, die während ihres gesamten Aufenthaltes in Jaworzno oder zumindest zeitweise in dieser Grube gearbeitet haben

 

Dr. Novy schreibt hierzu, die ersten Häftlinge seien am 17.7. 1943 in dieser Grube eingesetzt worden, und zwar in 3 Schichten mit einer täglichen Arbeitszeit von 6.00 bin 14.00 Uhr, 14.00 bis 22.00 Uhr und von 22.00 bis 6.00 Uhr. Alle 14 Tage habe zwischen den Angehörigen der einzelnen Schichten ein Wechsel stattgefunden.

 

Diese Arbeitszeiten und der regelmäßige Schichtwechsel in der Dachsgrube sind von den meisten Häftlingen, die nach ihrer Aussage dort gearbeitet haben, bestätigt worden.

 

In dieser Grube waren nach ihren Bekundungen in der Hauptverhandlung die Zeugen Lipa Dinur, Mosche Jachimowicz, Krawicki, Ben David, Paluch, Schwarzbart und Pachlin beschäftigt.

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Der regelmäßige Schichtwechsel in dieser Grube ist von den Zeugen Dinur, Mosche Jachimowicz, Krawicki, Schwarzbart und Pachlin bestätigt worden. Aufgrund der Aussagen dieser Zeugen steht auch fest, daß es für die Häftlinge in dieser Grube keinen Förderkorb gegeben hat, sondern daß sie ihren Arbeitsplatz durch einen schräg nach unten verlaufenden Stollen erreicht haben.

 

Eine weitere Grube, in der Häftlinge eingesetzt wurden, war die sogenannte Rudolfsgrube. Auch hinsichtlich dieser Grube steht aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung fest, daß die Häftlinge in drei Schichten rund um die Uhr arbeiten mußten. Weiter steht aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme fest, daß ein in dieser Grube im Gegensatz zur Dachsgrube keinen regelmäßigen Schichtwechsel gab. Neben Dr. Novy in seinem Buch haben dies fast alle Zeugen, die in der Rudolfsgrube eingesetzt waren, in ihren Aussagen bestätigt.

 

Auf den Inhalt der einzelnen Zeugenaussagen wird bei der Beweiswürdigung zu dem Anklagepunkt I 1 (Erschießung eines Häftlings der Rudolfsgrube Nachtschicht durch den Angeklagten Olejak) näher eingegangen werden.

 

Daß Häftling außer in der Rudolfsgrube und Dachsgrube auch in den Gruben Leopold, Richard und Friedrich-August eingesetzt waren, ergibt sich aus den Aussagen der in diesen Gruben eingesetzten Häftlinge.

 

Der Zeuge Lopaczewski hat glaubhaft bekundet, er habe etwa einen Monat in der Leopoldgrube gearbeitet.

 

Der Zeuge Zimmermann hat ausgesagt, er sei in der Richardgrube eingesetzt worden, wo ein neuer Schacht gebaut worden sei. Auch der Zeuge Mieczyslaw Baran hat bekundet, er habe etwa 3 Monate lang in dieser Grube gearbeitet.

 

Schließlich haben die Zeugen Salz, Glück, Ganz, Kestenbaum und Zurkowski ausgesagt, sie hätten während ihres Aufenthaltes

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in Jaworzno in der Friedrich-August-Grube gearbeitet.

 

Das Bestehen eines Ziegeleikommandos wurde von dem Zeugen Abraham Korn bestätigt, der nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung bei diesem Kommando gearbeitet hat.

 

Die zeugen Preisler und Lopaczewski haben schließlich ausgesagt, sie seien bei einem Kommando gewesen, das in der Nähe der Lager Geleise verlegt habe.

 

4. Die Verwaltung des Lagers Jaworzno durch die Angehörigen der Lagerkommandantur (zu B III 4):

 

Die Feststellungen der Kammer in diesem Punkt beruhen in erster Linie auf den Einlassungen der beiden Angeklagten Olejak und Pansegrau, die auch von den meisten Zeugen, die sich an Namen von den im Lager tätigen SS.Leuten erinnern konnten, bestätigt wurden.

 

Übereinstimmend haben die beiden Angeklagten und diese Zeugen bekundet, daß während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers Jaworzno der SS.Mann Bruno Pfütze Lagerführer in Jaworzno war. Pfütze hatte zunächst den Rang eines SS.Untersturmführers inne, mit Wirkung vom 9.11.1944 wurde er zum SS.Obersturmführer befördert. Dies ergibt sich aus Ziffer 1 des Kommandanturbefehls Nr. 11/44 der Kommandantur des K.L.Auschwitz III.

der in der Hauptverhandlung verlesen wurde. Daß Pfütze im Zivilberuf Maler und Lackierer war, haben die Zeugen Glazer, der selbst als Maler im Lager Jaworzno eingesetzt war, und Kafka glaubhaft bekundet. Mehrere Zeugen haben auch ausgesagt, daß Pfütze in Jaworzno Pferde gehabt habe. Hier sei insbesondere auf die Aussagen der Zeugen Pernat, Lerer, Grol, Lopaczewski und Dr. Heller verwiesen.

 

Der Zeuge Hirschkorn hat glaubhaft bekundet, er selbst habe das 2. Pferd, das sich der Lagerführer angeschafft habe, zugeritten. Die Feststel1ungen der Kammer schließlich, daß

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Pfütze in der Stadt Jaworzno eine Wohnung hatte, ergeben sich aus der Aussage des Zeugen Pasikowski. Dieser hat glaubhaft bekundet, er sei dem Lagerführer Pfütze zeitweise zu persönlichen Dienstleistungen zugeteilt gewesen und er habe auch in der Wohnung und im Garten des Lagerführer gearbeitet.

 

Auch der Zeuge Dr. Novy hat sich in dem bereits mehrfach erwähnten Buch „Rückkehr unerwünscht“ ausführlich mit der Person des Lagerführers Bruno Pfütze befaßt. Er beschreibt ihn als ehemaligen Lackierer, der zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit als Lagerführer in Jaworzno wie cm Fürst gelebt habe. Er sei Offizier im Range eines Obersturmführers gewesen, habe in Jaworzno eine schöne Villa mit Garten gehabt, wo Häftlinge unentgeltlich für ihn gearbeitet hätten. Er habe ein Motorrad sowie Pferde zur Verfügung gehabt.

 

Diese Beschreibung des Lagerführers durch den Zeugen Dr. Novy ist, wie ein Vergleich mit dem übrigen Ergebnis der Beweisaufnahme beweist, in allen Punkten richtig.

 

Der derzeitige Aufenthalt des ehemaligen Lagerführers Pfütze

konnte nicht ermittelt werden. Nach der Aussage des Zeugen Pasikowski soll Pfütze 1945 in Oslo ums Leben gekommen sein.

 

Die Feststellung über die Person und Tätigkeit des Rapportführers im Lager Jaworzno beruhen im wesentlichen auf den Einlassungen der Angeklagten Olejak und Pansegrau. Auf die Frage, wer nach dem Angeklagten Olejak Rapportführer in Jaworzno war, wird in einem gesonderten Punkt der Beweiswürdigung eingegangen werden.

 

Neben dem Lagerführer und dem Rapportführer gehörten noch die sogenannten Blockführer der Lagerkommandantur an. Diese wurden daneben auch als sogenannte Kommandoführer eingesetzt. Auch insoweit beruhen die Feststellungen der Kammer über Aufgaben und Tätigkeiten der Blockführer im wesentlichen auf den Einlassungen der beiden Angeklagten.

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Beide Angeklagten sowie die Mehrzahl der Zeugen, die sich Überhaupt an die Namen von Kommandanturangehörigen erinnern konnten, haben bekundet, daß einer der Blockführer in Jaworzno der SS.Mann Paul Kraus war, wobei allerdings nur wenige Häftlinge den Vornamen wußten, Diese Zeugen erinnerten sich in der Mehrzahl auch daran, daß diesem SS.Mann an einer Hand mehrere Finger fehlten. Hierzu ist zu bemerken, daß sich aus. einem in der Hauptverhandlung teilweise verlesenen ärztlichen Untersuchungsbogen aus dem Jahre 1935 ergibt, daß Kraus schon zu diesem Zeitpunkt durch einen Unfall mit einer Exzenterpresse den 2., 3. und 4. Finger der linken Hand sowie das Endglied des 5. Fingers an dieser Hand verloren hatte.

 

Die Mehrzahl der Zeugen, die sich an diesen SS.Mann erinnert haben, hat ausgesagt, er habe wegen dieser Verletzung bei den Häftlingen die Spitznamen Lapka, Raunschka oder Bradznizka, was Pfote bzw. Pratze bedeutet habe, gehabt. Schließlich haben fast alle Zeugen, die sich an die Person dieses SS.Mannes mit den fehlenden Fingern erinnert haben, bekundet, daß er einen oder zwei Schäferhunde gehabt habe, die er auch mit in das Lager genommen habe.

 

Daß Kraus Blockführer in Jaworzno war, wegen einer Verletzung an einer Hand die genannten Spitznamen sowie einen oder mehrere Hunde hatte, haben unter anderem die Zeugen Mosche Jachiwowicz, Glapinski, Pasikowski, Sicinski, Kafka, Smigielski, Salz, Hirschkorn und Swift bestätigt.

 

Auf die Frage, wie lange Kraus in Jaworzno war, wird in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden.

 

Der in der Hauptverhandlung vernommene Zeuge Ernst König hat selbst glaubhaft bekundet, daß er bis zu einem Selbstmordversuch im Frühjahr 1944 Blockführer und Kommandoführer in Jaworzno war. An ihn als Blockführer haben sich nur die

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Zeugen Zimmermann und Smigielski erinnert.

 

Sowohl der Angeklagte Pansegrau als auch die Mehrzahl der in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, die sich noch an Namen von SS.Leuten erinnern konnten, haben bekundet, daß ein SS.Mann namens Lausmann und einer namens Markewicz die Funktion eines Blockführers und Kommandoführers inne gehabt haben. Hinsichtlich dieser beiden SS.Leute, deren genaue Namen, insbesondere Vornamen nicht ermittelt werden konnten, konnte aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung nur festgestellt werden, daß sie in Jaworzno waren.

 

Zur Person des SS.Mannes Lausmann haben mehrere Zeugen, nämlich Grol, Herstik, Dr. Braun und Herschkowicz bekundet, er habe Goldzähne gehabt. Dies hat auch der Angeklagte Pansegrau im Rahmen seiner Einlassung erwähnt. Mehrere Zeugen, darunter der Zeuge Glück, haben ausgesagt, Lausmann habe aus Rumänien gestammt und jiddisch gesprochen. Ob dies tatsächlich zutraf, konnte nicht sicher festgestellt werden.

 

Ebenso wenig konnte sicher geklärt werden, ob das in der Hauptverhandlung vom 13.11.1979 ans den Ermittlungsakten 1 Ja 75/73 der Staatsanwaltschaft Würzburg zu den Akten genommene Lichtbild, das einen SS.Mann namens Franz Lausmann darstellt, den im Lager Jaworzno eingesetzten SS.Mann Lausmann zeigt. Keiner der beiden Angeklagten und die nach diesem Zeitpunkt vernommenen Zeugen konnten zu diesem Bild sichere Angaben machen.

 

Auch hinsichtlich des SS.Mannes Markewicz haben mehrere Zeugen, darunter die Zeugen Pasikowski und Smigielski ausgesagt, er habe aus Rumänien gestammt. Ob dies richtig ist, konnte nicht geklärt werden.

 

Eine längere Zeit war auch der SS.Mann Otto Hablesreiter, der zwischenzeitlich verstorben ist, als Blockführer und Kommandoführer in Jaworzno eingesetzt.

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Dieser wurde von den meisten Zeugen, die sich an ihn erinnert haben, als großer, schwerer und schon älterer Mann beschrieben, wobei jedoch den wenigsten dieser Zeugen der Name bekannt oder noch in Erinnerung war. Insoweit wird insbesondere auf die Aussagen der Zeugen Zejer und Pasikowski hingewiesen.

 

Von einem weiteren SS.Mann, der als Blockführer in Jaworzno eingesetzt war, konnte nur festgestellt werden, daß er bis etwa Frühjahr 1944 dort war und daß er ein Dienstmädchen des Lagerführers Pfütze erschossen hat. Daß ein Angehöriger der Lagerkommandantur ein Dienstmädchen des Lagerführers erschossen hat, haben die Zeugen Pasikowski und Weis, der als Angehöriger der Wachmannschaft frühestens im April 1944 nach Jaworzno gekommen ist, sowie der Angeklagte Pansegrau glaubhaft berichtet. Auf die Aussage und die Person des Zeugen Weis wird später noch näher eingegangen werden.

 

Der Name dieses SS.Mannes konnte nicht sicher festgestellt werden. Während der Angeklagte Pansegrau meinte, er habe Bischof geheißen, hat der Zeuge Pasikowski ausgesagt, sein Name sei Miller gewesen. Welche der beiden Aussagen hinsichtlich des Namens richtig ist, konnte nicht geklärt werden. Der Zeuge Weis konnte zur Person des Täters nur angeben, dieser habe seiner Erinnerung nach ans Kroatien gestammt.

 

Schließlich war auch der Angeklagte Pansegrau während der meisten Zeit des Bestehens des Lagers Jaworzno in diesem als Blockführer und zeitweilig auch als Kommandoführer eingesetzt.

 

Dies steht schon aufgrund der Einlassung des Angeklagten Pansegrau fest. Aufgrund der Einlassung des Angeklagten Pansegrau in Verbindung mit den Aussagen seiner Ehefrau Irmgard Pansegrau und der Aussage des Zeugen Zitzmann, sieht es die Kammer als erwiesen an, daß der Angeklagte Pansegrau am Tag nach Ostern 1944 verhaftet und aus dem Lager Jaworzno weggebracht wurde. Grund für diese Verhaftung war nach den

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insoweit glaubhaften Einlassungen des Angeklagten Pansegrau, daß er an den Osterfeiertagen des Jahres 1944 mit dem Zeugen Zitzmann eine Auseinandersetzung gehabt hatte, in deren Verlauf Zitzmann von einer Kugel aus der Pistole des Angeklagten Pansegrau in das linke Bein getroffen wurde. Frau Pansegrau und der Zeuge Zitzmann, der damals Spieß der Wachkompanie in Jaworzno war, haben in ihren Aussagen im wesentlichen den Grund und den Ablauf der Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten Pansegrau und Zitzmann so geschildert, wie es der Angeklagte im Rahmen seiner Einlassung getan hat.

 

Frau Pansegrau hat weiter ausgesagt, ihr. Ehemann sei aufgrund dieses Vorfalles alsbald verhaftet und aus Jaworzno weggebracht worden. Die Kammer hat keinen Zweifel daran, daß die Aussage der Zeugin Pansegrau in diesem Punkt richtig ist, obwohl sich praktisch kein anderer Zeuge an eine längere Abwesenheit des Angeklagten Pansegrau vom Lager Jaworzno erinnert hat.

 

Auf die Frage, wie lange der Angeklagte Pansegrau nicht in Jaworzno war, wird bei der Prüfung der dem Angeklagten zur Last liegenden Einzelfälle näher eingegangen werden.

 

In der Zeit, als der Angeklagte Pansegrau nicht in Jaworzno war, kam für ihn der SS.Mann Bräutigam als Blockführer nach Jaworzno. Dies sieht die Kammer aufgrund der Einlassung des Angeklagten Pansegrau in Verbindung mit der Aussage des Zeugen Zejer als erwiesen an. Der Zeuge Zejer hat insoweit glaubhaft bekundet, in Jaworzno habe es einen Rottenführer Bräutigam als Blockführer gegeben.

 

Die Kammer geht auch davon aus, daß es in Jaworzno einen jungen, blonden SS.Mann gegeben hat, der vom Aussehen her eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Angeklagten Pansegrau hatte. Von einem solchen SS.Mann haben die Zeugen Weltfreid, Mosche Jachimowicz und Lerer in ihren Aussagen berichtet. Möglicherweise handelt es sich bei diesem um den SS.Mann Bräutigam,

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da ihn der Angeklagte Pansegrau als Jungen, blonden Mann beschrieben hat.

 

Die Feststellungen der Kammer über die SS.Leute Alfred Fischer und Hoffmann beruhen in erster Linie auf den Aussagen des Zeugen Zewski, der selbst die meiste Zeit über in der Häftlingsküche beschäftigt war und der diese Namen im Rahmen seiner Aussage angegeben hat. Auch der Angeklagte Pansegrau hat im Rahmen seiner Einlassung ausgesagt, für die Häftlingsküche sei der SS.Mann Alfred Fischer verantwortlich gewesen, mit dem er privat sehr gut bekannt gewesen sei. Der Zeuge Smigielski hat glaubhaft bekundet, für die Bekleidungskammer seien die SS.Leute Lechner und Kaufmann zuständig gewesen.

 

Daß der Leiter der politischen Abteilung des Lagers Jaworzno Felix Witowski geheißen hat, ergibt sowohl aus den Einlassungen der Angeklagten als auch aus mehreren Zeugenaussagen. Im Rahmen dieser Ausführungen sei hier nur auf die Aussage des Zeuge Sicinski verwiesen. Dieser hat ausgesagt, er habe gelegentlich für den Leiter der politischen Abteilung namens Witowski als Schreiber fungiert.

 

Soweit Dr. Novy in seinem Buch davon spricht, ein SS.Mann namens Willers sei ebenfalls zumindest zeitweise Angehöriger der politischen Abteilung des Lagers Jaworzno gewesen, sieht die Kammer diese Angabe als richtig an. Denn aufgrund eines Schreibens der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz vom 15.11.1944, das der Kammer vorn Bundesarchiv in Koblenz zur Verfügung gestellt und das in der Hauptverhandlung teilweise verlesen wurde, steht fest, daß der SS.Unterscharführer Willers in Jaworzno für die Behandlung von Fluchtsachen zuständig war. Die Behandlung solcher Angelegenheiten war aber, wie der Angeklagte Olejak glaubhaft versichert hat, in erster Linie Sache der politischen Abteilung des Lagers.

 

Die Feststellungen der Kammer zur Funktion des SDG und zu den Personen, die diese Stellung im Laufe des Bestehens des

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Lagers Jaworzno inne hatten, beruhen in erster Linie auf den Ausführungen des Zeugen Dr. Novy in seinem Buch „Rückkehr unerwünscht“ und auf der in der Hauptverhandlung verlesenen Aussage des Zeugen Dr. Paul Heller vor dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Chicago.

 

Dr. Novy hat in seinem Buch ausgeführt, der Jeweilige SDG. des Lagers Jaworzno habe nicht dem Lagerführer des Lagers Jaworzno, sondern direkt dem Standortarzt den Hauptlagers Auschwitz unterstanden. Dies ist von dem Zeugen Dr. Heller, der selbst der verantwortliche Häftlingsarzt in Jaworzno war, bestätigt worden. Auch der Angeklagte Olejak hat dies im Rahmen seiner Einlassung ausgesagt.

 

Als SDG des Lagers Jaworzno hat Dr. Novy in dieser zeitlichen Reihenfolge den SS.Rottenführer Kalfuß, den SS.Unterscharführer Arno Frank und den SS.Unterscharführer Emil Hantl genannt. Der Zeuge Emil Hantl hat, wie bereits erwähnt, selbst ausgesagt, er sei im Rang eines Unterscharführers der letzte SDG den Lagers Jaworzno gewesen.

 

Der Zeuge Dr. Heller hat sich bei seiner Vernehmung zunächst namentlich nur an den Zeugen Hantl als SDG des Lagers Jaworzno erinnert. Nach Vorhalt der Namen Kalfuß und Frank aus dem Buch des Zeugen Dr. Novy erklärte Dr. Heller dann, daß diese Namen richtig seien und er sich jetzt an die SS.Leute Kalfuß und Frank als SDG des Lagers Jaworzno erinnere. Der Zeuge Dr. Heller hat auch bestätigt, daß der SDG Kalfuß, wie Dr. Novy schreibt, oft betrunken gewesen sei.

 

 

5. Die Selbstverwaltung des Lagers Jaworzno durch die Häftlinge (zu B III 5):

 

Sowohl die beiden Angeklagten im Rahmen ihrer Einlassungen als auch praktisch alle Zeugen haben bestätigt, daß es im Lager Jaworzno eine Häftlingsselbstverwaltung gegeben hat,

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die den inneren Ablauf des Lagerlebens im wesentlichen selbst bestimmt hat.

 

Hierzu konnten in erster Linie die Zeugen nähere Angaben machen, die im Rahmen dieser Häftlingsverwaltung selbst eine mehr oder weniger bedeutende Funktion inne hatten. Dazu zählten die Zeugen Zejer, Smigielski, Zewski, Dr. Novy, Dr. Heller, Bulaty und Wiktor Pasikowski.

 

Die Zeugen Zejer, Smigielski, Pasikowski und Sicinski haben übereinstimmend bekundet, daß an der Spitze der Häftlingsverwaltung der jeweilige Lagerälteste gestanden habe und daß diese Funktion zunächst von dem Häftling Bruno Brodniewicz, der die Häftlingsnummer 1 gehabt habe, und dann von Kurt Pennowitz eingenommen worden sei. Auch die Zeugen Dr. Heller und Bulaty haben ausgesagt, daß es in Jaworzno 2 Lagerälteste nacheinander gegeben habe, wobei sich Dr. Heller noch an den Namen Bruno Brodniewicz als den des 1. Lagerältesten erinnert hat.

 

Auch Dr. Novy hat sich in seinem schon wiederholt erwähnten Buch ausführlich mit der Person und der Funktion des jeweiligen Lagerältesten im Lager Jaworzno befaßt. Als 1. Lagerältester habe der Berufsverbrecher Bruno Brodniewicz mit der Häftlingsnummer 1 fungiert, der aus Posen gestammt habe. Dieser habe dann ganze Lager terrorisiert und oft Häftlinge auf das schlimmste geschlagen.

 

Bruno Brodniewicz sei im April 1944 von dem aus Leipzig stammenden reichsdeutschen Häftling Kurt Pennowitz abgelöst worden. Dieser sei öfters von dem mit ihm befreundeten SS. Unterscharführer Paul Kraus aus dem Lager mitgenommen worden und habe nachts auch bei Frauen außerhalb des Lagere in der Stadt Jaworzno geschlafen. In der Nacht des 23. Dezember 1944 habe er bei einem Bummel durch Jaworzno seinen Begleiter Kraus verlassen und sei spurlos verschwunden. Für Kraus habe diese Flucht des Lagerältesten die Strafversetzung in ein anderes Lager zur Folge gehabt.

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Daß der 2. Lagerälteste des Lagers Jaworzno geflohen ist, haben auch mehrere andere Zeugen bekundet.

 

Der Zeuge Wolf Swift, dessen Aussage vor dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Sydney in der Hauptverhandlung verlesen wurde, hat ausgesagt, neben seiner Arbeit in der Grube habe er auch für die beiden Lagerältesten des Lagers gearbeitet. Der 1. Lagerälteste habe die Nummer 1 gehabt und mit Vornamen Bruno geheißen. Der 2. habe mit Vornamen Kurt geheißen. Er sei mit einem SS.Mann namens Kraus besonders befreundet gewesen. Diesem hätten an einer Hand 2 Finger gefehlt, weshalb er von den Häftlingen den Spitznamen Ronschka oder Lapka erhalten habe. Durch seine eigene Tätigkeit bei dem Lagerältesten Kurt habe er diesen SS.Mann besonders kennengelernt.

 

Der SS.Mann Kraus habe den Lagerältesten Kurt öfters mit aus dem Lager genommen und bei Frauen in Jaworzno gelassen. Eines Tages sei der Lagerälteste Kurt nicht zur gewohnten Zeit zurückgekommen. Er selbst sei von dem Lagerführer gefragt worden, ob er wisse, wo der Lagerälteste Kurt sei. Dabei sei er auch geschlagen worden.

 

Der Zeuge Josef Weis hat ausgesagt, er sei im Jahre 1944 als Oberscharführer zur Wachmannschaft des Lagers Jaworzno gekommen, wo er nach dem Lager- und Kompanieführer Pfütze ranghöchste SS.Mann gewesen sei. Von den SS.Leuten habe er unter anderem den Unterscharführer Kraus gekannt, der Blockführer im Lager gewesen sei.

 

Kurz vor Weihnachten 1944 sei von den SS.Leuten im Speiseraum der Unterkunft am gemütlicher Abend abgehalten worden. Während dieser Feier habe der Unterscharführer Kraus aus der Stadt Jaworzno angerufen und mit dem Kompaniechef gesprochen. Dabei habe sich ergeben, daß Kraus den Lagerältesten mit nach Jaworzno genommen habe. Diese Gelegenheit habe der Lagerälteste zur Flucht genutzt. Pfütze habe ihn selbst noch gefragt, ob er dem SS.Mann Kraus die Erlaubnis erteilt

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habe, den Lagerältesten aus dem Lager mitzunehmen. Kraus habe dies nicht ohne Erlaubnis eines Vorgesetzten tun dürfen.

 

Ein Vergleich der Aussagen dieser beiden Zeugen, die durch die Flucht des Lagerältesten Kurt Pennowitz unmittelbar betroffen wurden, ergibt, daß die Ausführungen von Dr. Novy über den Zeitpunkt und die Umstände der Flucht des 2. Lagerältesten in vollem Umfang als richtig anzusehen sind.

 

Die Verwaltung eines Blocks durch den Blockältesten, Stubenältesten und Blockschreiber haben praktisch alle Zeugen , die sich noch an das Lager erinnern konnten, sowie auch die beiden Angeklagten bestätigt. Von den im Rahmen der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen hatten nach ihren eigenen Angaben die Zeugen Zewski und Bulaty zeitweilig die Funktion eines Blockältesten inne.

 

Die Zeugen Zejer, Smigielski und Sicinski haben übereinstimmend bekundet, daß die Funktion des Arbeitsdienstschreibers der polnische Häftling Theo Piskon inne gehabt habe. seine Aufgabe sei es gewesen, die Häftling zu den einzelnen Arbeitskommandos zuzuteilen. Der Zeuge Zejer hat weiter ausgesagt, ein Häftling namens Gruenhut sei Gehilfe des Arbeitsdienstschreibers Piskon gewesen.

 

Soweit die Kammer in diesem Teil ihrer Feststellungen die Tätigkeiten des Zeugen Zejer als Rapportschreiber, des Zeugen Sicinski als Rapportschreiber, Gehilfe des Rapportschreibers und Verwalter der Häftlingskantine, des Zeugen Smigielski als Chef der Häftlingsbekleidungskammer und des Zeugen Zewski als des zeitweilig Verantwortlichen für die Häftlingsküche erwähnt hat, beruhen diese Feststellungen auf den Aussagen dieser Zeugen. Dies gilt auch für die Art der Tätigkeit des Zeugen Pasikowski.

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Die Feststellungen der Kammer hinsichtlich der Häftlingsselbstverwaltung im HKB beruhen in erster Linie auf den Ausführungen des Zeugen Dr. Novy in seinem Buch sowie der Aussage des Zeugen Dr. Heller.

 

Dr. Novy hat hierzu ausgeführt, an der Spitze des Krankenbaus habe auf der Häftlingsseite der politische österreichische Häftling Sepp Luger gestanden. Nach der Versetzung von Luger sei der Häftlingsarzt Pawel neuer Lagerältester des HKB geworden.

 

Diese Ausführungen sind in vollem Umfang von Dr. Heller bestätigt worden. insbesondere hat Dr. Heller ausgesagt, er selbst sei nach der Versetzung von Luger Lagerältester des HKB geworden.

 

Auch der Zeuge Schwarzbart, der nach seiner Aussage wegen eines Unfalls am 1.10.1944 in den HKB eingeliefert worden ist, hat ausgesagt, auf seiten der Häftlinge sei zunächst der Häftling Sepp Luger der verantwortliche Mann gewesen. dieser sei im Dezember 1944 aus dem Lager Jaworzno versetzt worden.

 

6. Die Bewachung der Häftlinge (zu B III 6):

 

Insoweit beruhen die Feststellungen der Kammer in erster Linie auf den Einlassungen des Angeklagten Olejak und der Aussagen der Zeugen, die selbst zur Bewachungsmannschaft des Lagers gehört haben. Dies sind die Zeugen Albert Zitzmann, Josef Weis, Anton Oder und Philipp Desch.

 

Der Angeklagte Olejak hat sich dahingehend eingelassen, Führer der Wachkompanie sei zunächst der SS.Obersturmführer Brossmann gewesen, der mit ihm zusammen im Frühjahr 1944 nach Blechhammer versetzt worden sei. Daß Brossmann zunächst Chef der Wachkompanie war, wurde auch von den Zeugen Zitzmann, Oder und Desch bestätigt.

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Der Zeuge Zitzmann hat weiter ausgesagt, er sei bin zu seiner Auseinandersetzung mit dem Angeklagten Pansegrau, die um Ostern 1944 gewesen sei, Spieß der Wachkompanie gewesen. Sein Nachfolger sei ein SS.Mann namens Fritz Lorenz geworden.

 

Letzteres ergibt sich auch aus dem teilweise in der Hauptverhandlung verlesenen Kommandantursonderbefehl des K.L. Auschwitz III vom 22.5.1944, in dem als Stabsscharführer in der für die Bewachung den Lagers Jaworzno zuständigen Kompanie der SS. Oberscharführer Lorenz erwähnt ist.

 

Möglicherweise übte dieser SS.Mann Lorenz daneben noch eine weitere Funktion im Rahmen der Verwaltung oder Bewachung des Lagers Jaworzno aus. Dafür sprechen die Aussagen der Zeugen Charlupski, Kafka, Kowalczyk und Glück, die ausgesagt haben, ein SS.Mann namens Lorenz sei zeitweilig als Kommandoführer oder Postenführer bei Außenkommandos tätig gewesen. Auch der Zeuge Herstik hat bekundet, ein SS.Mann namens Lorenz, der Kommandant der Wache gewesen sei, sei zeitweilig am Kraftwerk tätig gewesen.

 

Aus dem oben erwähnten Sonderbefehl ergibt sich weiter, daß Pfütze ab diesem Zeitpunkt neben seiner Funktion als Lagerführer auch die Führung der Wachkompanie übernommen hat. Der bereits erwähnte Zeuge Josef Weis hat hierzu ausgesagt, bei seiner Ankunft in Jaworzno sei Pfütze bereits Lager und Kompanieführer gewesen.

 

Hinsichtlich der Art der Bewachung des Lagers und der außerhalb des Lagers eingesetzten Häftlingskommandos folgt die Kammer in vollem Umfang der Einlassung des Angeklagten Olejak, die auch von dem Zeugen Zitzmann bestätigt wurde, soweit sie seinen eigenen Aufgabenbereich betraf.

 

Der Angeklagte Olejak hat insoweit bekundet, zur Bewachung den Lagers habe es eine große und kleine Postenkette gegeben. Es sei Aufgabe des Rapportführers gewesen, die Blockführer als Kommandoführer einzuteilen und der Schreibstube der Wachkompanie

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mitzuteilen, wieviele Häftlingskommandos zu bewachen seien. die Einteilung der Wachmannschaften sei dann Aufgabe dieser Schreibstube gewesen. Letzteres hat der Zeuge Zitzmann auch bestätigt.

 

Die Zeugen Zitzmann und Weiss haben auch ausgesagt, daß es den Angehörigen der Wachmannschaft grundsätzlich nicht erlaubt gewesen sei, das Lager zu betreten.

 

Daß es den Angehörigen der Wachmannschaft und der Lagerkommandantur verboten war, Häftlinge außerhalb von Fluchtversuchen zu erschießen oder auch nur zu mißhandeln, ergibt sich ebenfalls aus der Aussage des Zeugen Zitzmann. dieser hat bekundet, es habe zu seinem Aufgabenbereich gehört, die Angehörigen der Wachkompanie entsprechend zu belehren.

 

Auch beide Angeklagten haben in ihrer Einlassung vorgebracht, daß das Mißhandeln oder gar Töten von Häftlingen für die Angehörigen der SS. verboten gewesen sei.

 

 

7. Die Behandlung der Häftlinge im Lager Jaworzno (zu B III 7):

 

Daß im Lager Jaworzno bei der Behandlung von Häftlingen zwischen den jüdischen Häftlingen, die den weitaus überwiegenden Teil stellten und den nichtjüdischen Häftlingen ein Unterschied gemacht wurde, ergibt sich schon daraus, daß, wie ausgeführt, die wichtigen Häftlingsfunktionen mit ganz wenigen Ausnahmen in den Händen von nichtjüdischen Häftlingen waren.

 

Mehrere Zeugen, die aufgrund ihrer Stellung im Lager die Behandlung der Häftlinge beobachten konnten, haben auch eine wesentlich schlechtere Behandlung der jüdischen Häftlinge bestätigt.

 

So hat der Zeuge Dr. Heller ausgesagt, die Juden seien die letzten Proletarier im Lager gewesen.

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Der Zeuge Antoni Sicinski, selbst ein polnischer politischer Häftling, hat dazu erklärt, die jüdischen Häftlinge seien zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Lagerordnung wesentlich härter und schwerer bestraft worden als ein nichtjüdischer Häftling. Ein weiterer erheblicher Vorteil für diese Häftlinge sei es gewesen, daß es den nichtjüdischen Häftlingen erlaubt gewesen sei, Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen zu empfangen.

 

Der Zeuge Kafka, selbst ein jüdischer Häftling und einer der wenigen Juden, der als Schreiber des Kraftwerkkommandos einen Posten hatte, bei dem er nicht körperlich arbeiten mußte, hat ausgesagt, die Juden seien strenger behandelt worden, als zum Beispiel die polnischen Häftlinge. Letztere seien von den SS. Leuten nicht geschlagen worden.

 

Im gleichen Sinn hat sich auch der Zeuge Glapinski, ein polnischer nichtjüdischer Häftling, geäußert. Den Juden sei es am schlimmsten ergangen im Lager, die Polen seien wesentlich besser behandelt worden. Der Zeuge Glapinski hat auch bestätigt daß ihm seine Freunde im Lager einen Posten als Stubendienst verschaffen konnten, als er krank geworden sei.

 

Auch der Zeuge Zewski, selbst ein polnischer politischer Häftling, hat ausgesagt, den polnischen Häftlingen sei es im Lager wesentlich besser ergangen als den jüdischen Häftlingen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage des Zeugen Karel Bulaty, eines tschechischen politischen Häftlings, zu erwähnen. Dieser war nach seiner in der Hauptverhandlung gemachten Aussage Blockältester in dem Block, aus dem im Jahre 1943 ein Ausbruchsversuch unternommen wurde. Mit Hilfe seines Mithäftlings und Landsmannes Dr. Novy gelang en ihm, sich der Verhaftung zu entziehen und einen Posten als Schreiber in einem Block zu erhalten.

 

Daß das schlagen von jüdischen Häftlingen in Jaworzno durch Kapos, Vorarbeiter und andere Funktionshäftlinge und auch durch

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Angehörige der SS.Lagerkommandantur an der Tagesordnung war, haben praktisch alle im Rahmen dieses Verfahrens vernommenen Zeugen, die als Häftlinge in Jaworzno waren, ausgesagt. Da auf diese Frage im Rahmen der Beweiswürdigung zu den den beiden Angeklagten zur Last liegenden Einzeltaten eingegangen wird, sei hier nur auf die Aussage des Zeuge Dr. Paul Heller und den Bericht des Zeugen Dr. Novy verwiesen.

 

Der Zeuge Dr. Heller, der als Arzt im HKB des Lagers Jaworzno tätig war, hat ausgesagt, in dem Krankenbau seien zahlreiche Häftlinge eingeliefert worden, die Spuren von Schlägen aufgewiesen hatten. diese Häftlinge hatten Blutergüsse, offene Wunden, Kiefernbrüche sowie geschwollene Ohren, Augen und Genitalien gehabt. Aus den Erzählungen dieser Häftlinge habe er erfahren, daß für diese Verletzungen sowohl Kapos als auch SS. Leute verantwortlich gewesen seien.

 

Einer der viele Häftlinge geschlagen habe, sei der SS.Mann Kraus gewesen. Das habe er selbst öfters gesehen.

 

Besonders geschlagen worden seien solche Häftlinge, die schon körperlich schwach gewesen und deshalb aufgefallen seien. Viele dieser Häftlinge seien an den durch die Schläge erlittenen Verletzungen gestorben.

 

Auch Dr. Novy schildert, oft unter Namensangabe der Täter, meistens Kapos, daß zahlreiche Häftlinge in Jaworzno so geprügelt und geschlagen worden seien, daß sie an diesen Verletzungen gestorben seien.

 

Die Feststellungen der Kammer zur Behandlung der Häftlinge im HKB des Lagers Jaworzno beruhen ebenfalls in erster Linie auf der Aussage des Zeugen Dr. Heller und dem Bericht des Zeugen Dr. Novy.

 

Dr. Novy hat den Krankenbau des Lagers Jaworzno in seinem Buch ausführlich beschrieben und dargelegt, daß dieser, besonders nach seiner endgültigen Fertigstellung und nachdem der SDG.

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Hantl im Amt gewesen sei, für viele kranke und verletzen Häftlinge eine Zufluchstätte gewesen sei. Diese Ausführungen von Dr. Novy sind von dem Zeugen Dr. Heller voll inhaltlich bestätigt worden, nachdem sie ihm im Rahmen seiner eigenen Vernehmung vorgehalten wurden.

 

Die Hauptverhandlung hat auch den Beweis dafür erbracht, daß es im Lager Jaworzno zu Selektionen von Häftlingen gekommen ist.

 

Hierzu hat der Zeuge Dr. Heller ausgesagt, diese seien von SS. Leuten, die zu diesem Zwecks eigens aus dem Lager Auschwitz angereist seien, durchgeführt worden. Er schätze, daß im Rahmen dieser Maßnahmen etwa 2.000 bis 3.000 Häftlinge aus dem Lager Jaworzno weggebracht worden seien.

 

Daß sich die im HKB verantwortlichen SS.Leute und Häftlingsärzte teilweise bemüht haben, kranke Häftlinge vor solchen Selektionen zu retten, haben die Zeugen Chensky und Puszyk ausgesagt. Beide haben übereinstimmend erklärt, ein Teil der kranken Häftlinge sei, bevor die SS.Kommission aus dem Hauptlager gekommen sei, aus dem HKB entlassen worden und anschließend wieder dorthin zurückgekehrt.

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8. Was die Feststellungen der Kammer zu dem geplanten Fluchtversuch von etwa 50 Häftlingen und zu der einige Wochen später erfolgten Hängung eines Teils dieser Häftlinge im Lager Jaworzno betrifft, so hat das übrige Ergebnis der Hauptverhandlung den Beweis dafür erbracht, daß der Bericht der Zeugen Dr. Novy, der sich in dem bereits mehrfach erwähnten Buch aus dem Jahre 1949 ausführlich mit diesen Vorgängen befaßt hat, in vollem Umfang richtig ist.

 

Dr. Novy hat hierzu, kurz zusammengefaßt, folgendes ausgeführt:

 

In wochenlanger mühsamer Arbeit sei vom Block Nr. 2 aus von Häftlingen ein Schacht gegraben worden, der bis hinter den Stacheldraht an der Außenseite des Lagers geführt habe. Dieser Schacht habe etwas mehr als einen halben Meter im Durchmesser gehabt. Die Durchführung der Flucht sei für die Nacht zum 19. Oktober 1943 geplant worden.

 

Am Nachmittag des 18. Oktober 1943 sei die Arbeit an sämtlichen Baustellen unterbrochen, alle Häftlinge in das Lager zurückgebracht und dort ein Appell durchgeführt worden, Nach längeren Verhören, die von SS.Leuten aus dem Lager Jaworzno mit dem Letter der politischen Abteilung Witowski an der Spitze und von SS.Leuten aus dem Hauptlager Auschwitz durchgeführt und bei denen die Häftlinge schlimm geschlagen worden seien, seien insgesamt 50 polnische und tschechische Häftlinge festgenommen, mit Draht gefesselt und mit Lastwagen nach Auschwitz gebracht worden.

 

Am 6.12.1943 sei von dem Lagerkommando der Zimmerer und Schreiner aus Pfählen und Balken ein Galgen gebaut worden. Am Nachmittag dieses Tages hätten sich alle Lagerinsassen um diesen Galgen versammeln müssen. Mit LKW's seien 26 Häftlinge, die Hände mit Draht am Rücken gefesselt, in das Lager gebracht worden.

 

In Anwesenheit des Auschwitzer SS.Hauptsturmführers Schwarz und aller SS.Leute aus dem Lager Jaworzno habe der Lagerführer Pfütze an die Häftlinge eine Rede gehalten. Wahrend dieser

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Rede seien von einem Teil der zum Tode verurteilten Häftlinge Parolen gerufen worden, worauf der Lagerführer Pfütze den Befehl zum Erhängen gegeben habe.

 

Die Hinrichtung der Häftlinge sei von Kapos und Blockältesten vollzogen worden. Einer der dazu bestimmten, der deutsche Häftling Karl Mattner habe es abgelehnt, sich an der Hinrichtung zu beteiligen. Da es sich um einen deutschen Häftling gehandelt habe, habe diese Weigerung für ihn außer Ohrfeigen durch SS.Leute keine weiteren Folgen gehabt. Jeder der Häftlinge, die die Hängung durchgeführt hätten, habe zur Belohnung einen Laib Brot, einen halben Kilowürfel Margarine und ein großes Stück Salami erhalten.

 

Nach Durchführung der Exekution hätten die Häftlinge des Blockes Nr. 8 zwei Stunden in der Hocke bleiben müssen zur Strafe dafür, daß aus der Reihe der zuschauenden Häftlinge Parolen gerufen worden seien.

 

Dieser Bericht des Zeugen Dr. Novy ist praktisch in allen Einzelheiten durch das übrige Ergebnis der Hauptverhandlung bestätigt worden.

 

Der Zeuge Karel Bulaty hat ausgesagt, er sei im Herbst 1943 Blockältester in dem Häftlingsblock Nr. 2 gewesen. Ein polnischer Häftling, der im Lager selbst zur Arbeit eingesetzt gewesen sei, habe ihm vorgeschlagen, von diesem Block aus einen Tunnel unter dem Lagerzaun hindurch zu graben und so aus dem Lager zu fliehen. Er selbst habe es abgelehnt, sich an dem Fluchtversuch zu beteiligen. Er habe aber keinen Versuch gemacht, den Bau des Fluchttunnels zu verhindern. Von den an der Vorbereitung des Fluchtversuchs beteiligten Häftlingen sei in der Folgenzeit in mühseliger Arbeit ein Tunnel mit einem Durchmesser von ca. 0,75 m vom Block 2 aus unter der Erde bis unter den Lagerzaun hindurch gegraben worden. Am 18.10.1943 sei der Tunnel soweit fertig gewesen, daß die Flucht in der folgenden Nacht hätte durchgeführt werden sollen.

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An diesem Tag sei das ganze Unternehmen von einem Mithäftling an die SS. verraten worden. Sämtliche Häftlinge aus Block 2, auch er selber, seien daraufhin von der SS. verhaftet und im Block 9 vernommen worden. Während dieser Vernehmung sei er so schwer geschlagen worden, daß er bewußtlos geworden sei. Wer ihn selbst geschlagen habe, wisse. er heute nicht mehr.

 

Hierzu hat der Angeklagte Olejak eingeräumt, ihm sei als Rapportführer von dem Lagerältesten Bruno Brodniewicz das Fluchtvorhaben gemeldet worden und er habe seinerseits befehlsgemäß Meldung an den Lagerführer Pfütze und an die politische Abteilung des Lagers Jaworzno erstattet. Er habe dann selbst den Fluchttunnel untersucht und sich auch an den Vernehmungen beteiligt. Zu diesen Vernehmungen seien auch Leute von der politischen Abteilung des Hauptlagers nach Jaworzno gekommen, die anschließend die festgenommenen Häftlinge mitgenommen hätten.

 

Nachdem er zunächst bestritten hatte, sich am Schlagen der verhafteten Häftlinge beteiligt zu haben, hat er dies nach der Aussage des Zeugen Antoni Sicinski eingeräumt. Dieser Zeuge hat ausgesagt, er habe selbst gesehen, daß neben dem Leiter der politischen Abteilung in Jaworzno Witowski auch der Angeklagte Olejak sich am Schlagen der Häftlinge beteiligt habe.

 

Der Zeuge Sicinski hat weiter bekundet, daß die verhafteten Häftlinge zunächst in das Hauptlager in Auschwitz gebracht worden seien.

 

Zu der von allen Häftlingen so genannten „Hänge-Aktion" hat die Beweisaufnahme ergeben, das etwa 26 der ursprünglich verhafteten Häftlinge am 6.12.1943 mit LKW nach Jaworzno zurückgebracht wurden.

 

Die Zeugen Pasikowski und Glapinski haben in der Hauptverhandlung ausgesagt, sie selbst seien an diesem Tag beim Aufbau eines Galgens vor Block 8 eingesetzt worden. Es seien

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mehrere Pfosten in die Erde gegraben und darüber eine längere Schiene befestigt worden. An dieser Schiene seien dann die Schlingen aufgehängt und unter die Schlingen seien Tische gestellt worden. Der Aufbau dieses Galgens sei von dem Lagerältesten Bruno Bordnewics geleitet worden.

 

Praktisch alle Häftlinge, die nach ihrer Aussage die Durchführung der Erhängung gesehen haben, haben diese so geschildert, daß sich die in das Lager zurückgebrachten Häftlinge auf die Tische unter den Schlingen stellen mußten und daß ihnen dann die Schlingen um den Hals gelegt wurden. Hinter die Tische, auf denen die Häftlinge standen, mußten sich Funktionshäftlinge aus dem Lager Jaworzno stellen, die dazu ausgesucht worden waren. Nach der Verlesung eines Urteils und einer Rede stießen die an den Tischen stehenden Funktionshäftlinge auf einen Befehl hin die Tische um und führten so das eigentliche Erhängen durch.

 

Während, wie erwähnt, dieser äußere Geschehensablauf praktisch von allen Zeugen in etwa der gleichen Weiss geschildert wurde, haben die Zeugen zu den Einzelfragen, nämlich wer den Häftlingen die Schlingen umgelegt, wer eine Rede gehalten oder das Urteil verlesen hat, wer die Tische umgestoßen hat und was die beiden Angeklagten während der Hänge-Aktion gemacht haben, sehr unterschiedliche Angaben gemacht.

 

Der Angeklagte Olejak hat sich dazu eingelassen, seine Aufgabe bei der Erhängung sei es lediglich gewesen, das Lager antreten zu lassen. Die eigentliche Hängung sei von Blockältesten, die dazu von dem Lagerführer Pfütze bestimmt worden seien, durchgeführt worden. wieviele Häftlinge damals erhängt worden seien, wisse er nicht mehr.

 

Der Angeklagte Pansegrau hat sich im Rahmen seiner Einlassung dahin geäußert, es seien nur 5 - 6 Häftlinge erhängt worden. Er selbst habe mit der eigentlichen Hängung nichts zu tun gehabt, er habe lediglich mit den anderen SS.Leuten daran teilnehmen müssen.

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Während zum Beispiel die Zeugen Sicinski, Usielski, Dr. Braun, Kafka, Herstik, Smigielski, Pachlin und Gutmacher ausgesagt haben, das gesamte Erhängen sei von Häftlingen auf Befehl der SS. durchgeführt worden, haben die Zeugen Dinur, Ben David, Ojzerowicz und Pasikowski ausgesagt, der Angeklagte Olejak habe einigen der Häftlinge selbst die Schlinge um den Hals gelegt. Die Zeugen Lerer und Ojzerowicz haben sogar gemeint, der Angeklagte habe selbst Tische, auf denen die Häftlinge mit der Schlinge um den Hals gestanden haben, umgestoßen.

 

Zur Person des Angeklagten Pansegrau hat der Zeuge Mieczyslaw Baran ausgesagt, dieser sei bei der Hängung sehr aktiv gewesen, er sei zwischen den Leuten herumgelaufen und auch an den Tischen mit den Opfern gewesen. Demgegenüber hat der Zeuge Usielski bekundet, er könne sich noch erinnern, daß er den Angeklagten Pansegrau neben einem Maschinengewehr auf dem Dach einer Baracke gesehen habe.

 

Diese unterschiedlichen Aussagen über ein Ereignis, das sicherlich auf alle Beteiligten und Zuschauer einen tiefen Eindruck gemacht hat, beweisen, wie schwierig es für einen Menschen ist, sich nach so langer Zeit an die bei bestimmten Vorgängen beteiligten Personen zu erinnern. Was das Datum der Erhängung betrifft, hat der weitaus größte Teil der Zeugen, so zum Beispiel die Zeugen Dr. Heller, Bulaty, Sicinski, Herstik, Smigielski, Glapinski, Mieczyslaw Baran und Korn ausgesagt, diese sei Ende 1943 gewesen. Die Zeugen Bulaty, Sicinski, Glapinski, Smigielski und Pasikowski konnten sich noch an den 6.12.1943 als den genauen Tag erinnern. Auch die beiden Angeklagten haben als Datum dieser Aktion Ende 1943 angegeben.

 

Demgegenüber haben die Zeugen Usielski, Zewski, Zejer und Kalischmann gemeint, die Erhängung sei Ende 1944 erfolgt. Insbesondere der Zeuge Zejer blieb trotz verschiedener Vorhalte dabei, daß die Hängeaktion am 6.12.1944 stattgefunden habe.

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Hierauf wird in anderem Zusammenhang noch näher einzugehen sein.

 

Daß die Erhängung der Häftlinge tatsächlich Ende 1943 und nicht Ende 1944 war, ergibt sich im übrigen auch daraus, daß fast alle Zeugen, die im Sommer oder Herbst 1944 nach Jaworzno gekommen sind, von dieser Angelegenheit nur vom Hörensagen und nicht aus eigener Anschauung berichtet haben.

 

Die von Dr. Novy im Rahmen der Schilderung über die Erhängung der Häftlinge angegebenen Einzelheiten sind ebenfalls durch das Ergebnis der Beweisaufnahme bestätigt worden.

 

So hat der Zeuge Pasikowski ausgesagt, die zum Tode verurteilten Häftlinge hätten kurz vor ihrer Hinrichtung Freiheitsparolen gerufen. Der Zeuge Pasikowski hat ebenso wie der Zeuge Smigielski auch bestätigt, daß aus dem Hauptlager der Lagerführer Schwarz an der Hinrichtung teilgenommen hat.

 

Der Zeuge Sicinski hat im Rahmen seiner Aussago in der Hauptverhandlung erwähnt, daß die polnischen Häftlinge nach der Hinrichtung etwa 3 Stunden in Hocke bleiben mußten und daß die Funktionshäftlinge, die die Hinrichtung vollzogen haben, dafür Brot und Wurst als Belohnung erhalten haben.

 

Der Zeugs Bulaty schließlich hat bestätigt, daß sich der deutsche Häftlinge Karl Matzner geweigert habe, an der Hinrichtung mitzuwirken.

 

Soweit Dr. Novy in seinem Bericht schreibt, der Lagerführer Pfütze habe eine Rede an die Häftlinge gehalten, so liegt es nach Meinung der Kammer nahe, daß es bei einem solchen Ereignis tatsächlich Sache und Aufgabe des Lagerführers war, zu den um den Galgen versammelten Häftlingen zu sprechen. Die Kammer ist deshalb überzeugt, daß die Schilderung, die Dr. Novy in seinem Buch unmittelbar nach dem Krieg gegeben hat und die im übrigen auch mit seiner Aussage aus dem Jahr 1975 vor dem Stadtgericht in Prag übereinstimmt, in vollem Umfang richtig ist.

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V.

Die Evakuierung den Lagers Jaworzno (zu B IV):

 

Über Zeitpunkt, Dauer und Verlauf der Evakuierung der Häftlinge des Lagers Jaworzno haben die im Rahmen dieses Verfahrens vernommenen Zeugen sehr unterschiedliche Angaben gemacht.

 

Die Kammer ist der Meinung, daß diese unterschiedlichen Angaben in erster Linie auf den langen Zeitraum zurückzuführen sind der zwischen der Evakuierung und den einzelnen Zeugenaussagen liegt. Die Kammer stützt deshalb ihre allgemeinen Feststellungen über Dauer und Verlauf des Evakuierungsmarsches in erster Linie auf die Aussagen der Zeugen Dr. Milos Novy und Dr. Paul Heller.

 

Wie bereits ausgeführt, hat der Zeuge Dr. Milos Novy bereits im Jahre 1949 über seinen Aufenthalt im Lager Jaworzno und die Evakuierung dieses Lagers ein Buch veröffentlicht.

 

Der Zeuge Dr. Paul Heller, der als Häftlingsarzt und zum Schluß der Lagerzeit als Blockältester im HKB des Lagers Jaworzno war, wurde vom Generalkonsul des Generalkonsulates den Bundesrepublik Deutschland in Chicago am 6. und 7.7.1978 vernommen, da er es aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hatte, zur Hauptverhandlung zu kommen. Dabei erklärte der Zeuge, er habe aufgrund von Notizzetteln schon ihm Jahre 1945 einen Bericht über die Evakuierung des Lagers Jaworzno angefertigt, dessen Inhalt seiner damaligen Erinnerung, also der des Jahre 1945, entsprochen habe. Der Zeuge machte diesen Bericht, soweit er den Evakuierungsmarsch vom Lager Jaworzno bis zum Lager Blechhammer betrifft und der ihm insoweit im Rahmen seiner Vernehmung vorgelesen wurde, zum Gegenstand seiner Vernehmung vor dem Generalkonsul. Sowohl die Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen Dr. Keller als auch der von dem Zeugen im Jahre 1945 angefertigte Bericht wurde mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter in der Hauptverhandlung verlesen. Aus der Aussage des Zeugen Dr. Heller ergibt sich,

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daß beide Zeugen ihre Erinnerungen unabhängig von einander zu Papier gebracht haben. Denn Dr. Heller hat ausgesagt, er habe sein für eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift bestimmtes Manuskript allein und ohne die Hilfe von anderen Häftlingen niedergeschrieben und er habe es auch keiner anderen Person zur Verfügung gestellt.

 

Der Zeuge Dr. Novy hat die Zeit unmittelbar vor der Evakuierung des Lagers Jaworzno und mit Ablauf des Evakuierungsmarsches von Jaworzno nach Blechhammer, der allein Gegenstand des Verfahrens ist, wie folgt beschrieben:

 

Am Abend des 16. 1. 1945 sei das in der Mitte des Lagers stehende gemauerte Wirtschaftsgebäude von einer Bombe getroffen und schwer beschädigt worden. Von den 20 Häftlingen, die in dem Gebäude geschlafen hätten, seien 9 getötet, 8 schwer und 3 leicht ver1etzt worden. Auch an den Unterkunftsbaracken der Häftlinge seien Schäden entstanden, insbesondere seien viele Fensterscheiben zertrümmert worden.

 

Trotz der Zerstörungen im Lager, deren Ausmaß man erst am nächsten Morgen gesehen habe, seien die Kommandos der Frühschicht in die Kohlengruben und das Arbeitskommando "Kraftwerk Wilhelm" zur Arbeit aus dem Lager geführt worden. Nach dem Mittagessen seien auch die Kommandos der Mittagsschicht für die Kohlengruben ans dem Lager ausgerückt. Diese seien jedoch schon bald mit den Häftlingen aus der Frühschicht in das Lager zurückgebracht worden. Die Häftlinge der Mittagsschicht seien zwar in die Grube eingefahren, hätten aber nicht mehr mit der Arbeit begonnen Um 16.30 Uhr sei das Kraftwerkkommando in das Lager zurückgebracht worden und dann sei der. übliche Abendappell durchgeführt worden.

 

Gegen 21.00 Uhr sei ein neuer Appell durchgeführt worden, bei dem die Häftlinge sich vor ihren jeweiligen Blocks hätten aufstellen müssen. Während des Appells sei der Rapportführer des Lagers von Block zu Block gegangen und habe gesagt, daß die Häftlinge auf Anordnung des Lagerkommandanten binnen einer Stunde das Lager verlassen müßten. Weiter sei dabei

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gesagt worden, daß der Fußmarsch nur bis zum Ort Myslowitz führen würde, von wo die Evakuierung mit dem Zug fortgesetzt werde.

 

In der folgenden Stunde seien die im Lager vorhandenen Lebensmittel auf die Häftlinge verteilt worden, wobei sehr viel wegen der dabei herrschenden Unordnung. zerstört worden sei.

 

Gegen 22.30 Uhr sei dann der Abmarsch der Häftlinge aus dem Lager erfolgt, nur etwa gut 400 kranke Häftlinge seien im Krankenbau zurückgeblieben. Die Häftlinge seien in Fünferreihen marschiert, links und rechts von den etwa 250 SS.Leuten bewacht, die in einem Abstand von 5 Meter gelaufen seien.

 

Noch in der unmittelbaren Nähe des Lagers habe ein junger polnischer Häftling einen Fluchtversuch unternommen, wobei von den in der Nähe laufenden SS.Leuten auf ihn geschossen worden sei.

 

Um die 7. Morgenstunde des nächsten Tages seien die Häftlinge nach Myslowitz gekommen, wo allerdings keine Verladung der Häftlinge auf Züge erfolgt sei.

 

Am 18.1.1945 gegen 15.00 Uhr seien dann die Häftlinge nach Laurahütte gekommen, wo sie in einen großen, von Draht und hohen Mauern umgebenen Fabrikhof getrieben worden seien. Nach einer Rast von kaum einer Stunde sei kurz vor 16.00 Uhr der Weitermarsch erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hätten bereits mindestens 200 Häftlinge gefehlt, die unterwegs erschossen worden seien, da sie dem scharfen Marschtempo nicht hätten folgen können.

 

Von Laurahütte aus hätten die Häftlinge bis gegen 3.00 Uhr morgens des nächsten Tages durchmarschieren müssen.

 

In den Vormittagsstunden des 19.1.1943, eines Freitags, seien die Häftlinge durch Gleiwitz und am Nachmittag gegen 16.00 Uhr durch den Ort Peiskretscham marschiert. Auf einem Berg hinter diesem Ort habe eine riesige Scheune gestanden, in die die Häftlinge gejagt worden seien. In dieser Scheune,

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die für die große Zahl der Häftlinge viel zu klein gewesen sei, hätten die Häftlinge bis zum späten Vormittag des nächsten Tages bleiben müssen. In dieser Scheune sei es besonders schlimm gewesen und es sei zwischen Häftlingen auch zu Tötungen gekommen. Insbesondere seien einige Kapos von Mithäftlingen umgebracht worden.

 

Auf einer großen Wiese in der Nähe des Güterbahnhofes in Peiskretscham seien die Häftlinge am nächsten Tag neu formiert worden. Dabei sei es im Luftraum über den Häftlingen zu einem Luftkampf gekommen. Obwohl sich die Häftlinge sofort mit dem Gesicht nach unten auf den Boden geworfen hätten, seien viele Häftlinge von herabfallenden Geschoßsplittern getötet oder verletzt worden. Beim Abmarsch seien die verwundeten Häftlinge, die sich nicht mehr hätten bewegen können, von den SS.Leuten erschossen worden. Während der Nacht in der Scheune und an diesem Tag hätten mindestens 100 Häftlinge den Tod gefunden. Für die Leichen dieser Toten seien von Mithäftlingen ein großes Grab geschaufelt worden in das die Leichen geworfen worden seien.

 

Am Nachmittag dieses Tages sei der Weitermarsch angetreten worden. Die Häftlinge seien zunächst nach Peiskretscham zurückgekehrt und dann auf der Hauptstraße, die in Richtung Breslau geführt habe, weitermarschiert.

 

Zwischen Peiskretscham und Groß-Strelitz sei gegen 22.00 Uhr die Spitze der Häftlingskolonne auf russische Wachposten gestoßen. Was sich dann abgespielt habe, sei nur schwer zu beschreiben. Die SS.Leute hätten die Häftlinge von der Hauptstraße auf die Felder getrieben und seien mit ihnen in einem großen Bogen nach Peiskretscham zurückgekehrt. Von dort sei die Flucht weitergegangen, und zwar über Feldwege und zum Teil durch einen halben Meter hohen Schnee. Wer von den Häftlingen sich nur etwas verspätet oder einen Augenblick angehalten habe, um sich auszuruhen, sei von den SS.Leuten erschossen worden. Allein in dieser Nacht seien auf diese Weise 2.000 Häftlinge ums Leben gekommen.

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Am nächsten Morgen, am Sonntag, den 21.1.1945 gegen 8.00 Uhr seien nur noch nicht ganz 1.000 Häftlinge lebend in dem Konzentrationslager Blechhammer angekommen. Zu dieser Zeit seien gerade die in diesem Lager inhaftierten Häftlinge abtransportiert worden, ebenfalls zu Fuß.

 

Sofort nach der Ankunft habe der Lagerführer Pfütze den Häftlingen mitgeteilt, daß er ihnen nur eine Rast von 1 Stunde bewillige.

 

Der Lagerführer und die übrigen SS.Leute aus Jaworzno seien dann auch tatsächlich kurz nach 9.00 Uhr mit einem Teil der Häftlinge aus Blechhammer aufgebrochen. Mehr als die Hälfte der Häftlinge sei jedoch im Lager Blechhammer zurückgeblieben, darunter auch er selbst.

 

Die Mehrzahl dieser in Blechhammer zurückgebliebenen Häftlinge sei einige Tag später von Wehrmachtsangehörigen, die in das Konzentrationslager Blechhammer gekommen seien, übernommen und zu Fuß in das Konzentrationslager Groß-Rosen gebracht worden.

 

Der Zeuge Dr. Paul Heller hat in dem 1945 geschriebenen Bericht den Ablauf der letzten Tage in Jaworzno und den Evakuierungsmarsch wie folgt beschrieben:

 

In der Nacht zum 17.1.1945 gegen 22.00 Uhr sei die Lagerküche von einer Bombe getroffen worden. Dabei seien 7 polnische Häftlinge getötet und mehrere andere schwer verletzt worden. Er habe die ganze Nacht dann nicht mehr geschlafen, da er die verletzten Häftlinge habe versorgen müssen.

 

Am Nachmittag dieses Tages seien alle Häftlinge, die in den Kohlengruben gearbeitet hätten, in das Lager zurückgebracht worden.

 

Gegen Abend habe der Lagerführer Pfütze den Befehl gegeben, das ganze Lager mit Ausnahme der 400 kranken Häftlinge habe mit Decken und den zuvor an die Häftlinge ausgeteilten. Proviant anzutreten. Er selbst habe zunächst geplant, bei den

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kranken Häftlingen im Krankenbau zurückzubleiben. Auf ausdrücklichen Befehl des Lagerführers Pfütze sei er jedoch dann doch mit aus dem Lager gegangen.

 

Abends gegen 23.00 Uhr hätten ca. 3.200 Häftlinge, bewacht von 300 SS.Leuten, deren Gepäcks von Häftlingen habe geschleppt werden müssen, das Lager Jaworzno in Richtung Kattowitz verlassen.

 

Gegen 2.00 Uhr in dieser Nacht seien die ersten Schüsse gefallen. Am nächsten Morgen sei die Häftlingskolonne, um 80 Häftlinge dezimiert, in Laurahütte angekommen. Dort seien die Häftlinge in den Fabrikhof des Eisenwerkes und Konzentrationslagers Laurahütte bei einer Temperatur von minus 15 Grad Celsius gepfercht worden. Nach 8 Stunden, in der 70 Häftlinge ums Leben gekommen seien, sei der Befehl zum Weitermarschieren gekommen.

 

Einzelne Gruppen von Häftlingen seien zum Ziehen der Wagen, zum Tragen der Rucksäcke und zum Schieben von Fahrrädern kommandiert worden.

 

In der folgenden Nacht sei in Beuthen im Freien eine Pause von nur einer Stunde eingelegt worden.

 

Am späten Vormittag dieses Tages habe er nicht mehr weiterlaufen können und sei von Kameraden auf einen Wagen geladen und so weiter transportiert worden.

 

Die folgende Nacht hätten die Häftlinge in einem Lagerhaus für landwirtschaftliche Maschinen in der Nähe von Peiskretscham verbracht, wo er selbst 12 Stunden geschlafen habe.

 

Während dieser Nacht seien viele Häftlinge von anderen Mithäftlingen umgebracht worden. Am Morgen seien 120 Tote und über 100 zum Teil schwerverletzte Häftlinge gezählt worden. Letztere, darunter 2 Ärzte aus dem Krankenbau des Lagers Jaworzno, seien von den SS.Leuten erschossen worden.

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Vor der Scheune sei eine Wassersuppe gekocht und an die Häftlinge ausgeteilt worden. Mitten in der Essensausgabe habe es Fliegeralarm gegeben und die Häftlinge seien Zeugen eines Luftkampfes geworden, wobei 5 Häftlinge durch die Bordwaffen der Flugzeuge zu Tode gekommen seien. Alle toten Häftlinge seien von Mithäftlingen begraben worden.

 

Am Nachmittag dieses Tages sei der Weitermarsch auf der Hauptstraße erfolgt. Nach einiger Zeit habe die Kolonne angehalten und sie hätten erfahren, daß ein Weitermarsch wegen russischer Panzertruppen nicht mehr erfolgen könne. Nach einer Stunde Wartezeit habe der Transportführer erfahren, daß die Gegend südlich den vorgesehenen Weges noch frei von russischen Verbänden sei. Deshalb sei der Marsch dann über Felder und durch hohen Schnee in Richtung Süden fortgesetzt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe die Kolonne noch etwa aus 2.500 Häftlingen und 300 SS.Leuten bestanden. In dieser Nacht seien die Häftlinge von den SS.Leuten im Laufschritt weitergetrieben worden. Wer gefallen sei, sei erschossen worden.

 

Am 21.1.1945 sei das Lager Blechhammer erreicht worden. Dort sei eine Zählung der Häftlinge vorgenommen worden. Diese habe ergeben, daß etwa 1.000 Häftlinge aus dem Lager Jaworzno das Lager Blechhammer nicht erreicht hätten. Bei Ankunft der Häftlinge aus Jaworzno seien gerade die im Lager Blechhammer inhaftierten Häftlinge evakuiert worden. Nach einer kurzen Pause seien die SS.Leute mit wenigen der aus dem Lager Jaworzno gekommenen Häftlinge weitermarschiert. Er selbst sei in Blechhammer zurückgeblieben und später von anderen SS. Leuten in Richtung Westen geführt worden.

 

Ergänzend dazu hat Dr. Heller im Rahmen seiner Vernehmung noch ausgesagt, er sei sich sicher, daß er den Lagerführer Pfütze während des Evakuierungsmarsches hoch zu Pferd gesehen habe. Die bei der Evakuierung mitgeführten Wagen seien von Häftlingen gezogen und geschoben worden. Ihm sei damals schon besonders aufgefallen, daß dafür keine Zugpferde vorhanden gewesen seien.

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Er habe mit eigenen Augen gesehen, daß seitlich der Kolonne Häftlinge erschossen worden seien. Er habe aber auch gesehen, daß von SS.Leuten in die Luft geschossen worden sei.

 

Nicht gesehen habe er, daß in die marschierende Häftlingskolonne hineingeschossen worden sei.

 

Da beide Zeugen ihre Berichte unmittelbar nach dem Kriege und, wie erwähnt, unabhängig voneinander niedergeschrieben haben, und sie in ihrem wesentlichen Inhalt übereinstimmen, ist die Kammer davon überzeugt, daß der Evakuierungsmarsch so abgelaufen ist, wie ihn Dr. Novy und Dr. Heller unabhängig voneinander geschildert haben. Im übrigen hat eine Vielzahl von anderen Zeugen den Ablauf des Evakuierungsmarsches in gleicher oder ähnlicher Weise geschildert. Was den Zeitpunkt der Ankunft in Laurahütte und die Dauer dar Pausen betrifft, so hat die Hauptverhandlung keine endgültige Klärung darüber gebracht, ob die Version von Dr. Heller oder die von Dr. Novy richtig ist.

 

Die Mehrzahl der vernommenen Zeugen hat, im Gegensatz zu der Einlassung des Angeklagten Pansegrau, bestätigt, daß der Abmarsch der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno während der Nacht zum 18.1.1945 erfolgte und nicht am Morgen dieses oder des nächsten Tages. In dieser Weise haben unter anderem die Zeugen Mosche Jachimowicz, Krawicki, Schwarz, Charlupski, Ojzerowicz, Ben David, Grol, Sicinski, Pruszanowski und Orenbach ausgesagt.

 

Allerdings haben auch mehrere Zeugen bekundet, ihrer Erinnerung nach sei der Abmarsch am Morgen oder während des Tages erfolgt, wie dies von dem Angeklagten Pansegrau behauptet worden ist.

 

So hat der Zeuge Josef Weis, nach dem Lagerführer Pfütze der ranghöchste SS.Mann in Jaworzno, ausgesagt, der Abmarsch sei am Tag erfolgt. Der Zeuge Desch, Mitglied der Wachmannschaft des Lagers Jaworzno, hat gemeint, es sei am Nachmittag und hell gewesen.

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Die Zeugen Tokarski, Zewski, Hirschkorn und Chensky schließlich haben ausgesagt, der Abmarsch sei am Morgen erfolgt. In diesem Sinne hat sich auch die Ehefrau des Angeklagten Pansegrau bei ihrer Aussage als Zeugin in der Hauptverhandlung geäußert.

 

Insbesondere aufgrund der Berichte der Zeugen Dr. Novy und Dr. Heller aus der unmittelbaren Nachkriegszeit ist die Kammer jedoch der Überzeugung, daß die Häftlingskolonne das Lager Jaworzno am 17.1.1945 zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr verlassen hat.

 

Wann die Häftlingskolonne das Lager Laurahütte erreicht hat und wie lange die Pause in diesem Lager gedauert hat, konnte, wie erwähnt, nicht eindeutig geklärt werden.

 

Zwar haben die Zeugen Sicinski und Schwarz ausgesagt, daß bereits am ersten Marschtag eine größere Pause eingelegt worden sei.

 

Der Zeuge Sicinski hat bekundet, den Häftlingen sei an diesen Tag im Lager Laurahütte eine Pause von ca. 8 Stunden bewilligt worden. Der Abmarsch aus diesem Lager sei am Abend erfolgt.

 

Der Zeuge Schwarz hat ausgesagt, am Morgen des ersten Tages sei in Myslowitz eine längere Rast eingelegt worden und der Weitermarsch sei gegen 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr erfolgt.

 

Die Mehrzahl der übrigen Zeugen hat sich, mit Ausnahme der Rastpause in der Scheune, an einen längeren Aufenthalt an einem Ort nicht erinnert. Aufgrund der insoweit übereinstimmenden Angaben der Zeugen Dr. Novy und Dr. Heller geht die Kammer jedoch davon aus, daß der Weitermarsch am Nachmittag dieses Tages gegen 16.00 Uhr erfolgt ist.

 

Dieser Zeitpunkt, der von Dr. Novy direkt genannt worden ist, ergibt sich in etwa auch aus dem Bericht von Dr. Heller, der von der Ankunft am Morgen und einem Aufenthalt von 8 Stunden spricht.

 

Daß es während der zweiten Nacht in den Straßen von Beuthen eine Pause gegeben hat, haben die Zeugen Schwarz, Orenbach, Zejer und Weis bestätigt.

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Der Zeuge Schwarz hat hierzu ausgesagt, es sei bereits dunkel gewesen, als die Häftlingskolonne in Beuthen angekommen sei. Es sei in den Straßen dieser Stadt eine Pause gemacht worden. SS.Leute, darunter Lausmann und wahrscheinlich auch der mit dem Spitznamen Lapka hätten gesagt, wer von den Häftlingen nicht mehr laufen könne, solle heraus gehen. Zusammen mit etwa 50 anderen Häftlingen habe er dies getan. Sie seien dann von der Häftlingskolonne abgesondert und in ein Zivillager gebracht worden. Dort habe Lausmann einen Teil der Häftlinge erschossen. Mit den Häftlingen aus Jaworzno sei er und die anderen Häftlingen nicht mehr zusammengekommen.

 

Der Zeuge Orenbach, dessen Aussage vor dem israelischen Richter in Tel Aviv in der Hauptverhandlung verlesen wurde, hat ausgesagt, bei einer Rast in Beuthen sei gesagt worden, daß die Häftlinge, die zu schwach zum Weitergehen seien, sich etwas abseits aufstellen sollten. Sie würden dann mit der Bahn weitertransportiert werden. Auf diesen Aufruf hin hätten sich ca. 500 Häftlinge gemeldet. Diese seien beim Weitermarsch dann zurückgeblieben. Weitere 10 Häftlinge, darunter auch er selbst, seien ebenfalls nicht weitermarschiert. Sie seien dazu bestimmt worden, die Leichen von 5 Häftlingen, die bei der Rast erschossen worden seien, wegzubringen.

 

Der Zeuge Raimund Zejer, auf dessen Aussage schon mehrmals hingewiesen worden ist, hat ausgesagt, bei einer Pause in Beuthen seien 210 kranke Häftlinge aus dar Kolonne ausgesondert worden. Dabei sei auch der SS.Mann Lausmann beteiligt gewesen.

 

Der Zeuge Weis, selbst ein SS.Mann in Jaworzno, schließlich hat bekundet, er sei mit der Häftlingskolonne bis Beuthen mitgegangen, das nachts erreicht worden sei. Dort seien ihm und einigen anderen SS.Leuten 20 erschöpfte Häftlinge übergeben worden mit dem Befehl, diese bei einer Polizeiwache abzuliefern. Dies habe er auch getan, zu der Häftlingskolonne aus Jaworzno sei er nicht mehr zurückgekehrt.

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An die Übernachtung in einer Scheune bei Peiskretscham haben sich praktisch alle Zeugen, die bei dem Evakuierungsmarsch zu diesem Zeitpunkt noch dabei waren, erinnert. Ebenso daran, daß die Scheune total mit Häftlingen überfüllt war und es schon deswegen für alle Häftlinge eine schlimme Nacht gewesen ist. Daß es zu Auseinandersetzungen zwischen Häftlingen gekommen ist, haben ebenfalls zahlreiche Zeugen glaubhaft bekundet. So hat zum Beispiel der Zeuge Lerer ausgesagt, er habe selbst in dieser Nacht einen Messerstich abbekommen.

 

Auch die von Dr. Novy und Dr. Heller übereinstimmend geschilderten Vorgänge am nächsten Morgen mit einem Luftkampf über der Häftlingskolonne, mit der Ausgabe von Suppe an die Häftlinge und dem Begraben von Häftlingen in einer Grube haben zahlreiche andere Zeugen glaubhaft bestätigt.

 

So hat der bereits mehrfach erwähnte Zeuge Antoni Sicinski ausgesagt, nach der Übernachtung in der Scheune bei Peiskretscham habe es über den Häftlingen einen Luftkampf zwischen feindlichen Flugzeugen gegeben und an die Häftlinge sei eine Suppe ausgegeben worden. Der Abmarsch aus Peiskretscham sei gegen 16.00 Uhr erfolgt. Die Ausgabe einer Suppe haben unter anderem auch die Zeugen Bulaty, Grol, Kafka, Friedmann, Charlupski, Fried und Lopaczewski bestätigt.

 

Schließlich haben zahlreiche Zeugen auch die übereinstimmenden Angaben von Dr. Heller und Dr. Novy über das Abweichen vom ursprünglichen, Marschweg in der letzten Nacht vor Erreichen des Lagers Blechhammer und die von beiden geschilderte Tatsache bestätigt, daß diese Nacht für die Häftlinge besonders schlimm gewesen sei. Hierzu sei in erster Linie auf die Aussagen der Zeugen Dr. Braun und Herstik verwiesen.

 

Der Zeuge Maselli, der selbst als SS.Mann im Lager Blechhammer stationiert war, hat ausgesagt, die Häftlinge des Lagers Blechhammer seien an dem Morgen evakuiert worden, an dem die Häftlingskolonne aus Jaworzno das Lager Blechhammer erreicht habe. Er könne sich noch daran erinnern, daß er den Lagerführer

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des Lagers Jaworzno hoch zu Roß gesehen habe.

 

Soweit Dr. Heller und Dr. Novy übereinstimmend berichten, daß die SS.Leute mit einem kleinen Teil der Häftlinge des Lagers Jaworzno nach nur einer kurzen Pause weitermarschiert seien, ist dies ebenfalls durch die übrige Beweisaufnahme bestätigt worden. Ebenso die Tatsache, daß ein Teil der im Lager Blechhammer zurückgebliebenen Häftlinge einige Tage später von Wehrmachtsangehörigen zu Fuß aus dem Lager Blechhammer weggebracht wurde.

 

So haben die Zeugen Neuhaus, Zewski, Hirschkorn und Pachlin ausgesagt, sie hätten mit den SS.Leuten aus Jaworzno nach einer nur kurzen Pause das Lager Blechhammer wieder verlassen und seien in Richtung Westen weitermarschiert.

 

Die Zeugen Rosenkranz, Diamond, Glazer, Gage, Korn, Poller, Kalischmann, Gutmacher, Natal und Swift haben ausgesagt, sie seien zunächst einige Tage im Lager Blechhammer geblieben und dann von Angehörigen der Wehrmacht übernommen worden.

 

Im übrigen hat die Hauptverhandlung ergeben, daß es einem Teil der Häftlinge aus Jaworzno gelungen ist, sich auch diesem 2. Transport aus dem Lager Blechhammer zu entziehen. So haben die Zeugen Weltfreid, Dinur, Krawicki, Ben David, Gerschon und Meir Sommer bekundet, sie seien aus dem Lager Blechhammer geflohen. Die Zeugen Charlupski und Kestenbaum haben ausgesagt, sie seien in Blechhammer geblieben und dort von russischen Truppen befreit worden.

 

Die Feststellungen der Kammer über die Temperaturen und Wetterverhältnisse während des Evakuierungsmarsches, beruhen außer den Aussagen fast aller Zeugen, die an dem Evakuierungsmarsch teilgenommen haben, auf einem in der Hauptverhandlung mit Zustimmung aller Prozeßbeteiligten verlesenen Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes Zentralamt Offenbach vom 18.11.1977.

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Dieses Gutachten, das für ein anderes Verfahren erstattet wurde, betrifft die Wetterverhältnisse in Schlesien und im Nordteil der Tschechoslowakei, insbesondere in den Orten Golleschau, Seibersdorf Oderberg und Loslau in der Zeit vom 18. bis 21.1.1945.

 

Diese Orte wurden zwar von dem Evakuierungsmarsch des Lagers Jaworzno nicht direkt berührt, sie liegen jedoch von der Evakuierungsstrecke nicht allzuweit entfernt. Im übrigen enthält das Gutachten auch Angaben über die Witterungsverhältnisse im gesamten schlesischen Gebiet und zum Beispiel auch in der Stadt Gleiwitz, die, wie angeführt, von der Evakuierungskolonne aus Jaworzno berührt wurde.

 

Nach diesem Gutachten haben in der Zeit vom 17.1. bis 22.1. 1945 in dem gesamten Raum winterliche Verhältnisse mit Frost und Schnee bestanden ohne daß es zu nennenswerten neuen Niederschlägen gekommen ist. In Gleiwitz zum Beispiel, das von den Häftlingen am 19.1.1945 erreicht wurde, wurden an diesem Tage Temperaturen bis zu minus 8 Grad Celsius gemessen.

 

Diese Angaben im Gutachten stimmen auch, wie erwähnt, mit dem übrigen Ergebnis der Beweisaufnahme überein. So haben praktisch alle Zeugen, die am Evakuierungsmarsch teilgenommen haben, ausgesagt, es sei sehr kalt gewesen. Der Zeuge Dr. Heller spricht in seinen Bericht aus dem Jahre 1945 von einer Temperatur von minus 5 Grad Celsius während des Aufenthaltes im Lager Laurahütte und auch davon, daß die Häftlinge beim Marschieren durch den bereits liegenden Schnee stark behindert worden seien.

 

Die Feststellungen der Kammer über die Mondphasen während des Evakuierungsmarsches beruhen auf einer ebenfalls in der Hauptverhandlung verlesenen Mitteilung des astronomischen Instituts der Johann – Wolfgang – Goethe - Universität in Frankfurt vom 20.3.1979. Danach lagen die Mondphasen in dem fraglichen Zeitraum des Januar 1945 so, daß am 17.1.1945

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Neumond war, der Mond am 20.1.1945 das erster Viertel erreicht hatte und am 28.1.1945 Vollmond herrschte.

 

Die Feststellungen der Kammer, daß auf dem Weg zwischen Jaworzno und Blechhammer zahlreiche Häftlinge von den begleitenden SS.Mannschaften erschossen wurden, beruhen auf praktisch allen Aussagen der Häftlingszeugen, die diesen Evakuierungsmarsch mitgemacht haben. Allerdings sind in den Zeugenaussagen zu der Frage, wann mit den Häftlingserschießungen begonnen wurde, unter welchen Umständen auf Häftlinge geschossen wurde und wieviele insgesamt erschossen wurden, erhebliche Unterschiede festzustellen.

Dabei liegt es nahe und ist durch Zeugenaussagen auch bewiesen worden, daß besonders solche Häftlinge getötet wurden, die das Marschtempo nicht mehr mithalten konnten und deshalb ans Ende der Marschkolonne zurückgefallen sind.

 

Unter diesen Umständen ist es auch verständlich, daß die noch kräftigen Häftlinge, die die ganze Zeit über an der Spitze der Kolonne marschiert sind, selbst keine oder nur wenige Erschießungen gesehen haben. So hat zum Beispiel der Zeuge Zewski ausgesagt, er sei immer an der Spitze der Häftlingskolonne marschiert und habe selbst keinen Fall einer Häftlingserschießung gesehen, er habe allerdings von solchen Erschießungen gehört. In gleicher Weise haben sich die Zeugen Bulaty und Sicinski in der Hauptverhandlung geäußert.

 

Die Mehrzahl der übrigen Zeugen hat jedoch in Übereinstimmung mit dem Bericht und den Aussagen der Zeugen Dr. Novy und Dr. Heller ausgesagt, besonders am Ende der Häftlingskolonne und hier wiederum besonders in der letzten Nacht vor Erreichen des Lagers Blechhammer seien viele Häftlinge erschossen worden. Auf die einzelnen Aussagen wird im Rahmen der Beweiswürdigung zu den den beiden Angeklagten zur Last liegenden Einzelfälle näher eingegangen werden.

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Die genaue Zahl der auf dem Weg zwischen Jaworzno und Blechhammer getöteten Häftlinge konnte nicht festgestellt werden. Die Kammer geht Jedoch davon aus, daß es mindestens mehrere Hundert waren. Es liegt auf der Hand, daß es für keinen Zeugen möglich war, während den Evakuierungsmarsches hierzu selbst genaue Festste11ungen zu treffen. Denn jeder Häftling konnte nur den Teil der Kolonne in seiner unmittelbaren Nähe beobachten. Desweiteren wurden die Beobachtungen dadurch erschwert, daß große Strecken des Weges nachts zurückgelegt wurden.

 

Dr. Novy hat zu dieser Frage in seiner Aussage vor dem Stadtgericht in Prag bekundet, von den 4.000 bis 5.000 Häftlingen, die Jaworzno verlassen hätten, seien nur noch etwa 1.000 in Blechhammer angekommen.

 

In seinem Buch hat er davon gesprochen, daß allein in der letzten Nacht vor Erreichen den Lagers Blechhammer 2.000 Häftlinge ums Leben gekommen seien und insgesamt nur 1.000 Häftlinge das Lager Blechhammer erreicht hätten.

 

der Zeuge Dr. Heller hat in seinem erwähnten Bericht aus dem Jahre 1945 ausgeführt, in Jaworzno seien 3.200 Häftlinge abmarschiert. Bei der Ankunft im Lager Blechhammer sei von den SS.Leuten eine Zählung der Häftlinge vorgenommen worden. Diese habe ergeben, daß zu diesem Zeitpunkt an die 1.000 Häftlinge gefehlt hätten.

 

Der Zeuge Grol hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er habe in Blechhammer anläßlich einer Zählung gehört, es seien 1.700 Häftlinge nach Blechhammer gekommen.

 

Allein diese Differenzen in den Berichten der beiden im übrigen gut informierten Zeugen Dr. Heller und Dr. Novy aus der unmittelbaren Nachkriegszeit beweisen die Schwierigkeit, Feststellungen darüber zu treffen, wieviele Häftlinge Blechhammer erreicht haben.

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Dazu kommt, daß, wie bereits ausgeführt wurde, in Beuthen eine Anzahl von Häftlinge abgesondert wurde, deren Zahl ebenfalls nicht genau festgestellt werden konnte, da die betreffenden Zeugen hierzu unterschiedliche Angaben gemacht haben.

 

Die Hauptverhandlung hat auch ergeben, daß .eine nicht mehr genau feststellbare Zahl von Häftlingen, darunter zum Beispiel der Zeuge Mieczyslaw Baran, auf dem Weg nach Blechhammer die Flucht gelungen ist.

 

Es kann aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme auch nicht sicher davon ausgegangen werden, daß alle Häftlinge auf die bei dem Evakuierungsmarsch nach Blechhammer geschossen worden ist, verstorben sind. So hat der Zeuge Hofmann glaubhaft bekundet, auf ihn selbst habe, als er schon am Boden gelegen habe, ein SS.Mann aus nur wenigen Metern Entfernung geschossen. Er sei aber nur an der Hand getroffen worden und habe dadurch mehrere Finger verloren.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage des Zeugen Grol zu erwähnen. Dieser hat ausgesagt, er habe den ihm damals schon bekannten Zeugen Hofmann im Schnee liegen sehen und sei sicher gewesen, daß dieser tot gewesen sei. Er sei deshalb sehr überrascht gewesen, als er Hofmann eines Tages in Tel Aviv wieder getroffen habe.

 

Bei Abwägung des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme ist die Kammer jedoch der Überzeugung, daß auf dem Evakuierungsmarsch mehrere Hundert Häftlinge von der Begleitmannschaft erschossen worden sind.

 

Hinsichtlich der etwa 4oo Häftlinge, die aus Krankheitsgründen im Krankenbau des Lagers Jaworzno zurückgeblieben sind, hat die Beweisaufnahme ergeben, daß von ihnen niemand mehr getötet worden ist. Dies haben die Zeugen Chaim Schuler, Abraham Kowalski, Moritz Salz und Ahron Schwarzbart glaubhaft bekundet, die selbst unter diesen Häftlingen waren.

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Ob der Evakuierungsmarsch so durchgeführt wurde, wie er ursprünglich geplant war, und welche Befehle im einzelnen an den Lagerführer und von diesem an die SS.Leute zu der Behandlung insbesondere der Häftlinge, die das Marschtempo nicht mehr mithalten konnten, ausgegeben wurden, konnte nicht geklärt werden. Sichere Aussage dazu hätten nur Angehörige der SS.Lagermannschaft machen können.

 

Der Zeuge Weis, der, wie erwähnt, nach dem Lagerführer der ranghöchste SS.Mann in Jaworzno war, hat dazu ausgesagt, der  Lagerführer Pfütze habe vor Beginn des Evakuierungsmarsches zu den angetretenen SS.Leuten gesagt, daß unterwegs kein Häftling erschossen werden dürfe. Die Kammer hat angesichts den tatsächlichen Verlaufes des Evakuierungsmarsches und des Verhaltens der SS.Begleitmannschaft allerdings erhebliche Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Teils der Aussage den Zeugen Weis.

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D)

Beweiswürdigung zum Aufenthalt des Angeklagten Olejak im Konzentrationslager Blechhammer (zu B VI):

 

Die Kammer sieht aufgrund des gesamten Ergebnisses der Hauptverhandlung die Einlassung des Angeklagten Olejak über die Dauer seines Einsatzes im Konzentrationslager Blechhammer am erwiesen an.

 

Der Angeklagte hat sich, wie bereits ausgeführt, von Anfang an dahingehend eingelassen, er sei etwa im Frühjahr 1944 bis zum Zeitraum zwischen dem 10. und 15.11 1944 als Rapportführer im Lager Blechhammer gewesen. Er sei zusammen mit dem damaligen Chef der Wachkompanie des Lagers Jaworzno, dem Obersturmführer Brossmann nach Blechhammer versetzt worden und habe dort, wie im Lager Jaworzno1 die Funktion eines Rapportführers ausgeübt. Brossmann sei Lagerführer in Blechhammer geworden. Brossmann sei am gleichen Tag wie er wieder aus Blechhammer weggekommen, und zwar in das Hauptlager nach Monowitz wo er die Führung des Wachbataillons übernommen habe. Er selbst sei in Blechhammer von einem Oberscharführer und Brossmann von einem Obersturmführer abgelöst worden, an deren Namen er sich nicht mehr erinnere.

I

Daß der Angeklagte Olejak im Frühjahr 1944 von Jaworzno nach Blechhammer versetzt worden ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen, da auch die Staatsanwaltschaft die Einlassung des Angeklagten Olejak in diesem Punkt für glaubhaft hält.

 

Im übrigen sprechen die Aussagen der Zeugen Karl Maselli und Peter Quirrin für die Richtigkeit diesen Teils der Einlassung des Angeklagten Olejak.

 

Der Zeuge Karl Maselli hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei als Kommandoführer im Februar

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1944 in das Lager Blechhammer versetzt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte Olejak schon in Blechhammer gewesen und das Lager Blechhammer, das zuvor von der Polizei verwaltet worden sei, sei schon von der SS. übernommen gewesen. Lagerführer sei bei seiner Ankunft ein SS.Mann namens Brossmann gewesen. Bezüglich des Datums seiner eigenen Ankunft in Blechhammer mit Februar 1944 irre er sich nicht, es sei noch sehr kalt gewesen.

 

Der Zeuge Peter Quirin wurde durch beauftragte Richter der Kammer vernommen, da er unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Ladung zur Hauptverhandlung keine Folge geleistet hatte. Die Niederschrift über diese Vernehmung wurde in der Hauptverhandlung verlesen.

 

Der Zeuge Quirin hat zunächst ausgesagt, er sei als Sanitätsdienstgrad im Oktober/November 1943 in das Lager Blechhammer versetzt worden. Lagerführer sei bei seiner Ankunft ein Hauptsturmführer Großmann oder so ähnlich gewesen. Der Angeklagte Olejak sei ebenfalls schon im Lager gewesen.

 

Nach einer längeren Pause in der Vernehmung und nach Vorhalt seiner früheren Vernehmung als Zeuge erklärte der Zeuge Quirin dann, er erinnere sich jetzt, daß er erst im April 1944 nach Blechhammer gekommen sei und dort bis November 1944 geblieben sei. Er bleibe aber dabei, daß Olejak bei seiner Ankunft in Blechhammer schon dort gewesen sei.

 

Der Inhalt dieser Aussagen der beiden Zeugen, auf die in anderem Zusammenhang noch näher einzugeben sein wird, sprechen für die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten Olejak.

II.

Für die Monate Mai bis August 1944 sind zahlreiche in der Hauptverhandlung verlesene Dokumente vorhanden, aus denen sich ergibt, daß in diesem Zeitraum das Arbeitslager Blechhammer

- 149 -

der Dienstort des Angeklagten Olejak war. Im einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Unterlagen, wobei sich die Angaben der Seiten jeweils auf den Sonderband Dokumente I beziehen:

1.       Auf Seite 140 befindet sich ein Maschinengeschriebener Text, der die Vorführung eines Häftlings aus dem Lager Blechhammer vor dem Feldgericht Breslau am 31.5.1944 betrifft. Unter dem maschinengeschriebenen Text befindet sich der handschriftliche. Vermerk:

Durchgegeben

27.5.1944 11.45 Uhr

Empfangen: SS. Uscha. Olejak

 

2. Auf Seite 64 befindet sich eine Fotokopie eines an den Reichsführer-SS. Rasse- und Siedlungshauptamt gerichteten Antrages um Übersendung der Vordrucke zu einem Verlobungs- und Heiratsgesuch des Angeklagten Olejak vom 27.6.1944. Als Wohnort ist "Arbeitslager Blechhammer (Bahnhoflager)" angegeben.

 

3. Auf Seite 127 befindet sich eine Fotokopie des gleichen Antragsformulares für den SS.Mann Felix Witowski, das vom 28. Juli 1944 datiert ist.

Unter der Rubrik "Name und genaue Postanschrift für zwei Bürgen für die zukünftige Ehefrau" ist folgender Eintrag enthalten:

"SS.UScha. Hans Olejak, SS-Kdo. Blechhammer b.

Heydebreck 0/S."

 

4. Auf Seite 88 befindet sich Fotokopie eins Verlobungs- und Heiratsgesuchs vom 2.8.1944, das unter der Überschrift „Absender“ folgende Eintragung enthält:

Hans Olejak       Blechhammer, den 2. August 1944

(Vor- und Zuname) (Wohnort)       (Datum)

Arbeitslager/Bahnhofslager

(Straße und Hausnummer)

- 150 -

5. Auf Seite 93 befindet sich eine Fotokopie eines von dem Angeklagten Hans Olejak unterschriebenen Schreibens mit der Unterschrift "Vermögens- und Schuldenstand", in dem neben der Unterschrift sich der Vermerk befindet:

 

"Blechhammer, den 2. August 1944".

 

6. Auf Seiten 100 - 103 befindet sich ein ärztlicher Untersuchungsbogen für den Angeklagten Olejak vom 2.8.1944. Bei den Personalien des Angeklagten Olejak ist als Wohnort Blechhammer, als Straße und Hausnummer Arbeitslager angegeben.

 

7. Auf Seiten 109 - 112 befindet sich Fotokopie eines ärztlichen Untersuchungsbogens für die spätere Ehefrau des Angeklagten Else Kaesmarker, Unter der Überschrift "1. Aussagegenehmigung“; befindet sich eine Unterschrift der Frau Kaesmarker, über der als Datum der 5.8.1944 angegeben ist.

Im Rahmen der Angaben der Personalien der Frau Else Kaesmarker befindet sich neben dem Vermerk „Dienstgrad und SS.Nr. des zukünftigen Ehemanns" die handschriftliche Eintragung:

 

„Hans Olejak, z.Zt., Arbeitslager Blechhammer“

 

8. Auf Seiten 131 'und 132 befindet sich ein Fragebogen, der die zukünftige Ehefrau des SS.Mannes Felix Witowski, Martha Lewko betrifft. Dieser Fragebogen ist von dem Angeklagten Hans Olejak unterschrieben, wobei sich über der Unterschrift folgende Eintragung befindet:

 

"Blechhammer 12. August 1944"

(Wohnort)     (Datum)

 

9. Auf Seite 57 befindet sich ein von dem Angeklagten Olejak unterschriebener handschriftlicher Lebenslauf, der mit dem Satz endet:

- 151 -

Jetzt bin ich Kommandanturangehöriger vom  K.L. Auschwitz III und versehe meinen Dienst im Arbeitslager Blechhammer".

 

Dieser Lebenslauf enthält keine Datumsangabe. Es ist jedoch davon auszugehen, daß dieser Lebenslauf zu einem „R.u.S.-Fragebogen" für den Angeklagten Olejak gehört, von dem sich eine Fotokopie auf Seite 56 befindet.

 

Dieser Fragebogen enthält bei der Angabe der Personalien des Angeklagten unter anderem folgende Eintragungen:

 

Jetziger Wohnsitz: Blechhammer

Wohnung: Arbeitslager/Bahnhofslager“

 

Der Fragebogen enthält ebenfalls keine Angaben, wann er ausgefüllt worden ist. Auf ihm befindet sich jedoch ein Eingangsstempel des Rasse- und Siedlungs-HauptamtesSS. vom 16.8.1944.

 

III

Die Richtigkeit der Angabe des Angeklagten Olejak, der Obersturmführer Brossmann sei nach seiner Versetzung aus Jaworzno Lagerführer im Lager Blechhammer geworden, ergibt sich auch aus den Aussagen der Zeugen Maselli und Quirin auch aus dem in der Hauptverhandlung verlesenen und bereits zitierten Kommandantursonderbefehl der Kommandantur K.L. Auschwitz III in Monowitz vom 22.5.1944. Darin heißt es unter anderem:

 

Kommandantursonderbefehl

 

Gemäß Verfügung des Wirtschaftsverwaltunghauptamtes Amtsgruppe D werden die der Kommandantur K.L.Auschwitz III unterstellten Wachmannschaften mit Wirkung vom 1.5.1944 im

 

SS.Totenkopfsturmbann K.L.Auschwitz III

 

zusammengefaßt und in folgenden Kompanien aufgeteilt:

 

5.)7. Kompanie: Blechhammer

 

Als Kompanieführer und Stabsscharführer werden eingesetzt:

- 152 -

7. Kompanie: SS.Hauptsturmführer Brossmann - Kompanieführer

             SS.Oscha Klingberg - Stabsscharführer

 

Die Einsetzung des SS.Hauptsturmführers Brossmann und des SS.Hauptsturmführers Pfütze als Lagerführer bleibt bestehen.

IV.

Ihre Feststellungen über die Dauer der Tätigkeit des Angeklagten Olejak in Blechhammer stützt die Kammer in erster Linie auf den Inhalt des bereits erwähnten und in der Hauptverhandlung verlesenen Kommandanturbefehls Nr. 11/44 vom 11.11.1944 der Kommandantur des K.L.Auschwitz III und die Aussagen der Zeugen Czapla, Maselli und Quirin.

 

Eine Fotokopie der ersten beiden seiten des erwähnten Befehls befinden sich in Band 5 Seite 1101, 1102 der Ermittlungsakten über das Lager Blechhammer, die von der Kammer nach Beginn der Hauptverhandlung von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg und später auch von der Staatsanwaltschaft Würzburg angefordert wurden.

 

Ziffer 2) und 3) dieses Befehles haben folgenden Wortlaut:

Ziffer 2)

"Führung des SS-T-Wachbataillon K.L.Auschwitz III.

Lt. Verfg. des SS-WVH, Amtsgruppe D, wurde der bisherige

Führer den SS-T-Wachbataillons K.L.Auschwitz ITT,

 

         SS.Obersturmführer d.R. Josef Kollmer

zum SS.-FHA versetzt.

Mit Wirkung vom 10.11.1944 habe ich den

         SS-Hauptsturmführer Otto Brossmann

mit der Führung des Wachbataillons beauftragt.

 

Ziffer 3)

Führung des A.L. Blechhammer und der 7. Komp. K.L.Auschwitz III.

Mit Wirkung vom 9.11.44 hat

         SS-Untersturmführer d.R. Kurt Klipp

die Führung des Arbeitslagers Blechhammer und der 7. Komp.

K.L. Au III übernommen.

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Nach dem Inhalt dieses Befehls ist davon auszugehen, daß Brossmann am 9.11.1944 als Lagerführer den Lagers Blechhammer abgelöst wurde.

 

Aufgrund der Aussagen der genannten Zeugen Czapla, Maselli und Quirin geht die Kammer auch unter Berücksichtigung des gesamten anderen Ergebnisses der Beweisaufnahme davon aus, daß sich auch der Angeklagte Olejak entsprechend seiner eigenen Einlassung, er sei zusammen mit Brossmann aus Blechhammer versetzt worden, bis zu diesem Tag im Lager Blechhammer aufgehalten hat.

 

1. Der Zeuge Kurt Czapla ist laut Sterbeurkunde des Standesamtes Wolfenbüttel vom 25.9.1978, die in der Hauptverhandlung verlesen wurde, am 23.12.1976 in Wolfenbüttel verstorben. Die von dem Zeugen Czapla vorliegenden Aussagen wurden deshalb in der Hauptverhandlung verlesen. Im einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Vernehmungen:

 

a) Beschuldigtenvernehmung vom 7.10.1976 durch die Staatsanwaltschaft Würzburg. Die Niederschrift über diese Vernehmung wurde von den Sitzungsvertretern der Staatsanwaltschaft Würzburg in der Hauptverhandlung vorn 17.7.1978 übergeben und später in der Hauptverhandlung verlesen (43, 2378, 2387 - 2396).

 

Am gleichen Tag wurde von der Staatsanwaltschaft Würzburg auch eine Fotokopie einer Übersetzung einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Oberen Gericht zu Rastatt vom 24. 2. 1948 (43, 2397, 2398), eine Entscheidung des Tribunal General de Rastatt in französischer Sprache von 25.6.1948 gegen Karl Czapla (43, 2399) und ein Entlassungsausweis für Czapla von 8.8.1948 der Bastion XII Rastatt (43, 2400) übergeben.

 

Diese Unterlagen hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg von Czapla im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung vom 7.10.1976 erhalten (43, 2388). In dieser Vernehmung gab Czapla auch an, daß gegen ihn unter dem Aktenzeichen 1 Ja 449/65 (10 AR 12/74) bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig

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ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und er mit Beschluß v. 14.8.1974 außer Verfolgung gesetzt worden sei.

 

b) Vernehmung vom 27.10.1960 durch Beamte einer Sonderkommission der Staatsanwaltschaft Frankfurt (45, 2950 - 2961). Eine Kopie der Niederschrift über diese Vernehmung wurde von der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vom 2.10. 1978 übergeben.

 

c) Vernehmungen des Karl Czapla vom

 

26.3.1947 (50, 43 hinter 4047);

8.1.1947  (50, 57 hinter 4047);

28.5.1948 (50, 67 hinter 4047);

20.2.1948 (50, 69 - 71 hinter 4047).

 

Zu diesen vier letztgenannten Vernehmungsniederschriften ist noch folgendes auszuführen:

 

Da sich die Kammer wie erwähnt, von Anfang an der schwierigen Beweisführung bewußt war, wurden aufgrund der Angaben des Zeugen Czapla in seiner Vernehmung vom 7.10.1976 von amtswegen die Ermittlungsakten 1 Ja 449/65 der Staatsanwaltschaft Braunschweig angefordert, die auch mit Schreiben vom 30.3.1979 übersandt wurden. In diesen Akten befanden sich Auszüge mit Übersetzungen der Akten des Verfahrens, das im Jahre 1947 und 1948 gegen Karl Czapla beim Oberen Gericht zu Rastatt durchgeführt worden ist.

 

Zu den im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wichtigen Punkten, näm1ich wann er selbst als Rapportführer in das Lager Blechhammer versetzt worden ist, hat der Zeuge Czapla in den einzelnen Vernehmungen folgendes ausgesagt:

 

Vernehmung vom 7.10.1976:

 

Am 1.4.1944 sei er zum Oberscharführer befördert und im August 1944 vom Arbeitslager Debica in das K.L. Auschwitz versetzt worden. Von dort aus sei er für etwa 14 Tage zur Wachmannschaft des Lagers Blechhammer abkommandiert

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und dann als Rapportführer in das Lager Birkenau gekommen. Mitte Oktober 1944 sei er dann als Rapportführer nach Blechhammer zurückgekehrt, wo er bis zu Evakuierung dieses Lagers verblieben sei. Er habe auch an der Evakuierung der Häftlinge des Lagers Blechhammer im Januar 1945 teilgenommen

 

Als er im August 1944 für zwei Wochen in der Wachmannschaft des Lagers Blechhammer Dienst getan habe, sei Brossmann Chef der Wachkompanie und gleichzeitig Lagerführer gewesen. Als er im Oktober 1944 als Rapportführer nach Blechhammer gekommen sei, sei Klipp Lagerleiter gewesen (43, 2392). Denjenigen SS.Mann, der vor ihm als Rapportführer in Blechhammer gewesen sei, habe er bei seiner Ankunft im Oktober 1944 noch in Blechhammer angetroffen. Den Namen seines Vorgängers könne er nicht nennen. Nach Vorhalt verschiedener Namen, darunter auch der des Angeklagten Olejak, erklärte Czapla dann, nach längerem Nachdenken falle ihm ein, daß sein Vorgänger als Rapportführer in Blechhammer der Rapportführer Olejak gewesen sei. An dessen Name erinnere er sich jetzt ganz sicher.

 

Vernehmung vom 27.10.1960:

 

Auch bei dieser Vernehmung hat Czapla ausgesagt, er selbst sei etwa Mitte Oktober 1944 als Rapportführer nach Blechhammer gekommen und Klipp habe im Oktober 1944 Brossmann als Lagerführer des Lagers Blechhammer abgelöst.

 

Vernehmungen in den Jahren 1947 und 1948:

 

In der Vernehmung vom 26.3.1947 hat Karl Czapla ausgesagt, er sei im September 1944 als Zugführer in das Lager Blechhammer versetzt worden, von wo aus er nach etwa eineinhalb Monaten als Rapportführer in das Lager Birkenau versetzt worden sei. Im November 1944 sei er als Rapportführer in das Lager Blechhammer zurückgekehrt.

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In der Vernehmung vom 8.1.1947 hat Czapla ausgesagt, nach einem kurzen Aufenthalt in Blechhammer als Chef der Wachposten und seiner Zurückverlegung nach Birkenau sei er im November 1944 als Rapportführer in das Lager Blechhammer zurückgekehrt. Sein ehemaliger Chef aus dem Heidelager habe ihn angefordert.

 

2. Der bereits erwähnte Zeuge Karl Maselli, der als Blockführer im Lager Blechhammer eingesetzt war, hat ausgesagt, im August/September 1944 seien Brossmann und Olejak abgelöst worden. Neuer Lagerführer sei ein Untersturmführer mit einer Verletzung am rechten Arm, neuer Rapportführer sei Czapla geworden, der Olejak als Rapportführer abgelöst habe. Brossmann und Olejak seien gegangen und die anderen beiden seien gekommen. Mit Olejak sei er selbst in Blechhammer 4 bis 6 Monate zusammen gewesen. Zum Zeitpunkt der Ablösung von Brossmann und Olejak sei schönes Wetter gewesen.

 

3. Der ebenfalls bereits erwähnte Zeuge Peter Quirin, der als Sanitätsdienstgrad zeitweilig im Lager Blechhammer eingesetzt war, hat dazu zunächst ausgesagt, er selbst sei bis Mai 1944 in Blechhammer gewesen. Bei seiner eigenen Ablösung habe Olejak dort noch Dienst gemacht.

 

Nach Vorhalt einer früheren Vernehmung sagte der Zeuge Quirin dann aus, er meine jetzt, er selbst sei bis November 1944 in Blechhammer gewesen. Bei seiner eigenen Versetzung aus Blechhammer hat Olejak dort noch Dienst getan.

 

Der Lagerführer Großmann oder so ähnlich, der von Beruf Lehrer gewesen sei, sei etwa drei Wochen vor seiner eigenen Ablösung von einem jüngeren Obersturmführer abgelöst worden. Olejak sei auch noch nach dieser Ablösung in Blechhammer gewesen. In diesem Punkt sei er sich jedoch nicht ganz sicher. Wenn Olejak entgegen seiner eigenen Erinnerung schon vor ihm selbst aus Blechhammer versetzt worden sei,

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so halte er es für ausgeschlossen, daß dies, schon im September/Oktober 1944 gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei Olejak noch in Blechhammer gewesen.

 

Die Würdigung der zeitlich sehr weit auseinanderliegenden Aussagen des Zeugen Czapla (1947 bzw 1948, 1960 und 1976) und der Aussagen der Zeugen Maselli und Quirin, die jeweils in Verbindung mit dem Inhalt des Kommandanturbefehls Nr.11/44 vom 11.11.1944 gesehen werden müssen, ergibt nach Meinung der Kammer, daß sich der Angeklagte Olejak entsprechend seiner eigenen Einlassung genau so lange wie der Obersturmführer Brossmann, nämlich bin zum 9.11.1944 im Lager Blechhammer aufgehalten hat.

 

Der Zeuge Czapla hat bei seinen Vernehmungen in den Jahren 1960 und 1976 einerseits und bei den Vernehmungen in den Jahren 1947 und 1948 andererseits zu dem Zeitpunkt, zu dem er selbst als Rapportführer in das Lager Blechhammer gekommen ist, unterschiedliche Angaben gemacht. Wahrend er 1947 noch den Monat November 1944 nannte, sprach er sowohl 1960 als auch 1976 von Oktober 1944. Immer, wenn der Zeuge davon sprach, nämlich bei den Vernehmung in den Jahren 1960 und 1976, hat er jedoch den Beginn seiner eigenen Tätigkeit als Rapportführer in Blechhammer mit dem Wechsel in der Person des Lagerführers in Blechhammer in einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang gebracht. Bei seiner Vernehmung vom 7.10.1976 hat Czapla dazu ausdrücklich. gesagt, Klipp sei bei seiner eigenen Ankunft als Rapportführer in Blechhammer schon Lagerführer und sein Vorgänger als Rapportführer, näm1ioh Olejak, sei noch in Blechhammer gewesen. Dies bedeutet in Verbindung mit dem Inhalt des Kommandanturbefehls Nr. 11/44 vom 11.11.1944, daß Czapla Olejak nicht vor dem 9.11.1944 als Rapportführer in Blechhammer abgelöst haben kann,

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da Klipp erst an diesem Tag die Führung des Lagers Blechhammer übernommen hat und daß Olejak bis zu diesem Zeitpunkt in Blechhammer gewesen ist.

 

Mit dieser Wertung der Aussage des Zeugen Czapla stimmen auch seine eigenen Angaben über den Beginn seiner Tätigkeit als Rapportführer in Blechhammer aus dem Jahre 1947 überein. Sowohl bei seiner Vernehmung am 8.1.1947 als auch bei der am 26.3.1947 durchgeführten Vernehmung hat Czapla ausgesagt, er sei im November 1944 als Rapportführer nach Blechhammer zurückgekehrt. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß Czapla im Januar 1947, also nur etwas mehr als 2 Jahre nach den entsprechenden Vorgängen, von der Erinnerung her noch besser in der Lage war, zu bestimmten Zeitpunkten Angaben zu machen als es in den Jahren 1960 oder gar 1976 der Fall war.

 

Auch die Aussage des Zeugen Maselli spricht dafür, daß sich der Angeklagte Olejak bis 9.11.1944 als Rapportführer im Lager Blechhammer aufgehalten hat. Auch dieser Zeuge bringt die Ablösung von Olejak aus Blechhammer in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ablösung von Brossmann als Lagerführer. Hierzu hat Maselli ausgesagt, Brossmann und Olejak seien gegangen und die neuen seien gekommen.

 

Soweit er allerdings als Zeitpunkt für diese Ablösung die Monate August/September 1944 nennt, ergibt sich aus dem Inhalt des bereits erwähnten Kommandanturbefehls vom 1l.ll.l944, daß sich der Zeuge Maselli insoweit täuscht.

 

Schließlich spricht auch die Aussage den Zeugen Quirin dafür, daß sich der Angeklagte Olejak im Monat November 1944 noch im Lager Blechhammer aufgehalten hat.

 

Bei Würdigung dieser Aussage des Zeugen Quirin ist zu berücksichtigen, daß er bei der Vernehmung vom 16.2.1978 Schwierigkeiten hatte, den Beginn und das Ende seines eigenen Aufenthaltes im Lager Blechhammer richtig zeitlich

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einzuordnen. Denn zu Beginn seiner Vernehmung gab er hierzu Oktober/November 1943 und Mai 1944 und im weiteren Verlauf dann April 1944 und November 1944 an.

 

Zum Ende der Tätigkeit des Zeugen Quirin in Blechhammer ist zu bemerken, daß er mindestens bin zum 9.11.1944 in Blechhammer gewesen sein muß, da er sich noch an die Ablösung des Lagerführers Brossmann, den er fälschlicherweise als Großmann, aber richtig mit dem Zivilberuf Lehrer beschreibt, erinnert. Da der Zeuge Quirin, ohne allerdings sicher zu sei, meint, Olejak sei bei seiner eigenen Ablösung noch in Blechhammer gewesen, spricht die Aussage dieses Zeugen für die Richtigkeit der Einlassung den Angeklagten Olejak, er sei ebensolange wie Brossmann in Blechhammer gewesen.

 

Für die Richtigkeit dieser Aussage spricht auch die Tatsache, daß der Angeklagte Olejak bei einer Vernehmung als Zeuge am 18.6.1971 in dem wegen Vorgängen im Lager Blechhammer durchgeführten Ermittlungsverfahren, deren Niederschrift ihm vorgehalten wurde, ausgesagt hat, er sei in diesem Lager von März oder April 1944 bis November 1944 gewesen. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Angeklagten nicht bekannt, daß gegen ihn wegen seiner Tätigkeit im Lager Jaworzno ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. Es ist deshalb kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum der Angeklagte Olejak unter diesen Umständen als Zeuge eine falsche Aussage machen sollte.

V.

Gegenfiber diesem Beweisergebnis erscheinen die Aussagen eines Teils der im Lager Jaworzno als Häftlinge inhaftierten Zeugen, die den Angeklagten Olejak während des gesamten Jahres 1944, im Sommer 1944 oder im September 1944 im Lager Jaworzno gesehen haben wollen, nicht glaubhaft. Auf diese Aussagen wird im einzelnen bei der Frage, ob der Angeklagte. Olejak nach seinem Einsatz im Lager Blechhammer

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nach Jaworzno zurückgekehrt ist und wer Ende 1944 Rapportführer im Lager Jaworzno war, eingegangen werden.

 

Die Kammer ist deshalb bei Würdigung des gesamten Ergebnisses der Hauptverhandlung der Überzeugung, daß sich der Angeklagte Olejak von Frühjahr 1944 bis zum 9.11.1944 als Rapportführer im Konzentrationslager Blechhammer aufgehalten hat.

VI.

Zu dieser von der Kammer getroffenen Feststellung steht die Aussage des Zeugen Otto Kaesmarker nicht im Widerspruch.

 

1. Der Angeklagte Olejak hatte sich von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zur Hauptverhandlung vom 30.7.1979 dahingehend eingelassen, nach seiner am 23.9.1944 in Schakowa, dem Wohnort seiner Ehefrau, erfolgten Hochzeit und dem damit verbundenen zehntägigen Urlaub in Schakowa sei er in nur noch einmal in diesem Ort gewesen. Dies sei anläßlich der Hochzeit des SS.Mannes Felix Witowski erfolgt, der zusammen mit ihm in Jaworzno gewesen und dessen Ehefrau eine Freundin seiner eigenen Frau gewesen sei.

 

Zu dieser Hochzeit sei er aus Blechhammer angereist. Dies sei ihm deswegen möglich gewesen, weil ihm der Lagerführer Brossmann eine Dienstreise nach Auschwitz genehmigt habe. Er könne sich noch erinnern, daß er von Krenau aus zusammen mit einem Bruder des Bräutigams Witowski im Zug nach Schakowa gefahren sei. Dieser Bruder habe in Krenau eine Drogerie betrieben. Die Reise von Blechhammer aus nach Schakowa sei kurz vor seiner eigenen Versetzung aus Blechhammer erfolgt.

 

Nachdem in der Hauptverhandlung vom 30.7.1979 mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten eine Fotokopie eines

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Schreibens des Standesamtes Schakowa von 16.12.1944 an den Reichsführer SS.Rasse- und Siedlungsamt Berlin (6, 106) verlesen wurde., aus dem sich ergibt, daß die Hochzeit des SS.Mannes Witowski am 16.12.1944 stattgefunden hat, erklärte der Angeklagte Olejak in der nächsten Hauptverhandlung am 2.8.1979 folgendes:

 

Nach Kenntnisnahme von dem vorerwähnten Schreiben des Standesamtes Schakowa habe er weiter nachgedacht und in der letzten Nacht sei ihm eingefallen, daß er sich insoweit getäuscht habe. Die ihm von Brossmann genehmigte Reise aus Blechhammer nach Schakowa sei nicht anläßlich der Hochzeit Witowski erfolgt, sondern habe einem Treffen mit seinem Schwager Otto Kaesmarker gedient. Dieser habe sich zu einem kurzen Heimaturlaub von dem Fronteinsatz in Schakowa aufgehalten. Er bleibe jedoch dabei, daß die Reise kurz vor seiner Versetzung aus Blechhammer erfolgt sei Er sei nur über das Wochenende in Schakowa gewesen und dann nach Blechhammer zurückgefahren. Bei dem Treffen mit seinem Schwager Otto Kaesmarker seien seine inzwischen verstorbene Frau, seine Schwiegereltern und seine Schwägerin, die Zeugin Hassel dabei gewesen. Seinen Schwager Otto Kaesmarker habe er erstmals bei diesem Treffen, das Ende Oktober/Anfang November 1944 stattgefunden habe, kennengelernt

 

Anläßlich der Hochzeit Witowski sei er ein zweites Mal nach seiner eigenen Hochzeit in Schakowa gewesen, da sei er jedoch von Czechowitz aus über Krenau angereist. Bei dieser Hochzeit sei nach seiner Erinnerung die Eltern des Witowski, 2 Brüder von ihm und die Zeugin Wasserthal, eine Schwester der Frau des Witowski anwesend gewesen. Diese Hochzeit habe an einem Samstag stattgefunden. Am Nachmittag sei er von Czechowitz aus über Krenau nach Schakowa gefahren und am Sonntag um 6.00 Uhr mit dem ersten Zug nach Czechowitz zurückgekehrt. Richtig sei jedoch, daß er auf der Hinfahrt nach Schakowa einen Bruder des Bräutigams Witowski im Zug kennengelernt habe.

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2. Aufgrund dieser geänderten Einlassung des Angeklagten Olejak wurde in der Hauptverhandlung von 6.8.1979 der Zeuge Otto Kaesmarker, ein Bruder der verstorbenen Ehefrau des Angeklagten Olejak vernommen. Dieser hat folgendes ausgesagt:

 

Anfang November 1944 habe er seinen ersten Urlaub während seines Fronteinsatzes bekommen und sei von Westfalen aus nach Schakowa gefahren. Dort habe er sich seiner Erinnerung nach vom 5. bin 7.11.1944 aufgehalten. Er könne sich noch daran erinnern, daß er nur an Werktagen, nicht am Wochenende zu Hause gewesen sei. Seine Angehörigen habe er von diesem Urlaub vorher nicht unterrichtet.

 

Seine Schwester, die Frau den Angeklagten Olejak, habe ihm am Abend des ersten Tages seines Aufenthaltes in Schakowa gesagt, sie werde ihm am nächsten Tag ihrem Ehemann vorstellen, der nicht weit von Schakowa entfernt stationiert sei.

 

 

Am nächsten Tag sei seine Schwester morgens zur Arbeit weggegangen und am Abend zwischen 16.00 und 17.00 Uhr mit dem Angeklagten Olejak nach Hause gekommen. Noch vor Mitternacht des gleichen Abends sei der Angeklagte wieder weggefahren. Wie und wann seine Schwester den Angeklagten Olejak verständigt habe, könne er nicht sagen.

 

In welchem Lager der Angeklagte damals Dienst gemacht habe, habe er bei diesem Treffen nicht erfahren. Er habe nur gehört, Olejak sei in einem in der Nähe von Schakowa gelegenen Lager stationiert. Weiter habe er gehört, daß seine Schwester öfter dorthin gefahren und dabei auch den Angeklagten kennengelernt habe. Daß der Angeklagte Olejak einmal versetzt worden sei, habe er erst nach dem Krieg erfahren. Unter „nicht weit von Schakowa entfernt“ verstehe er nicht über Kattowitz hinaus Seine Schwester Else und der Angeklagte Olejak hätten in ihrem Elternhaus ein gemeinsames Zimmer gehabt und er habe auch gehört, daß Olejak öfter nach Schakowa gekommen sei und seine Schwester ihn auch öfter an seinem Dienstort besucht habe.

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3. Zu dieser Aussage des Zeugen Otto Kaesmarker, der gemäß § 61 Ziffer 2 StPO unvereidigt geblieben ist, ist folgendes zu bemerken:

 

Der Zeuge konnte zu der Frage, in weichem Lager der Angeklagte Olejak zum Zeitpunkt des Zusammentreffens, den der Zeuge als einen Wochentag zwischen dem 5. und 7.11.1944 in Erinnerung hat, stationiert war, keine genauen Angaben machen, Insbesondere konnte er den Namen des Lagers nicht nennen. Zu der Äußerung der Ehefrau des Angeklagten „morgen stelle ich dir den Hans vor, der ist nicht weit von hier“ und der von dem Zeugen hierzu gegebenen Erklärung, unter nicht weit verstehe er nicht über Kattowitz hinaus, ist zu bemerken, daß der Zeuge hierbei nicht zum Ausdruck gebracht hat, was seine Schwester unter „nicht weit“ verstand, sondern was er selbst unter diesem Begriff versteht. Aus der von dem Zeugen wiedergegebenen Äußerung der Ehefrau des Angeklagten Olejak, der Hans ist nicht weit weg von hier, kann daher nicht geschlossen werden, daß sich der Angeklagte damals nicht im Lager Blechhammer aufgehalten hat.

 

Auch zu der Frage, wohin bzw. in weiche Richtung der Angeklagte am Abend dieses Zusammentreffens Schakowa verlassen hat, konnte der Zeuge keine genauen Angaben machen. So hat er lediglich erklärt, er nehme an, der Angeklagte Olejak sei mit der Bahn in Richtung Jaworzno gefahren. Mehr konnte der Zeuge hierzu nicht sagen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Schakowa und das Lager Jaworzno nur etwa 3,6 km Luftlinie von einander entfernt waren (vergleiche die mehrmals zum Gegenstand der Verhandlung gemachte Karte von Oberschlesien im Maßstab 1 : 300 000, auf der die Entfernung zwischen Jaworzno und Schakowa 1,2 cm = 3,6 km beträgt). Schakowa und Blechhammer lagen nach dieser Karte 24 cm voneinander entfernt, was einer Entfernung von 72 km Luftlinie entspricht

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Bei der geringen Entfernung zwischen Schakowa und Jaworzno wäre es nach Meinung der Kammer für den damals jungverheirateten Angeklagten, wenn er tatsächlich in Jaworzno stationiert gewesen wäre, ohne weitere möglich gewesen, bis zum frühen Morgen kurz vor Dienstantritt bei seiner Ehefrau zu bleiben und erst dann den Weg von Schakowa nach Jaworzno zu Fuß oder mit einem Fahrrad zurückzulegen. Daß der Angeklagte nach der Aussage des Zeugen Kaesmarker noch vor Mitternacht Schakowa verlassen hat, spricht deshalb dafür, daß er zum damaligen Zeitpunkt nicht in Jaworzno, sondern weiter entfernt von Schakowa stationiert war.

 

Auch soweit der Zeuge Kaesmarker ausgesagt hat, er habe damals gehört, daß sich der Angeklagte Olejak und seine Ehefrau öfter träfen, kann nicht geschlossen werden, der Angeklagte Olejak habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Lager Blechhammer aufgehalten. Zum einen hat der Angeklagte selbst unwiderlegt gesagt, seine Ehefrau habe ihn nach seiner Versetzung aus Jaworzno nach Blechhammer öfter besucht, und zwar sowohl vor als auch nach seiner Eheschließung. Zum anderen hat der Zeuge bei diesem Treffen aber nach seiner Aussage auch davon erfahren, daß sich der Angeklagte Olejak und seine spätere Ehefrau kennengelernt hätten, weil der Angeklagte in der Nähe von Schakowa in einem Lager Dienst getan habe. Dies war aber vor der Versetzung des Angeklagten von Jaworzno nach Blechhammer

 

Eine eindeutige zeitliche Trennung über die Zeit vor der Hochzeit im September 1944 und nach diesem Termin hat der Zeuge Kaesmarker nicht vorgenommen und konnte dies auch nicht tun.

 

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß es sich bei dem 9.11.1944, dem Tag also, den die Kammer als Versetzungstermin für den Angeklagten Olejak aus Blechhammer annimmt, um einen Donnerstag gehandelt hat (vergleiche immerwährender Kalender, 50, 4036). Die Angaben des Zeugen Kaesmarker, das Treffen mit dem Angeklagten Olejak habe an einem Werktag zwischen dem

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5. und 7.11.1944 stattgefunden und die Einlassung den Angeklagten Olejak, seine Reise zu diesem Treffen mit dem Zeugen sei nur kurz vor seiner Versetzung aus Blechhammer gewesen, stehen deshalb zueinander nicht in Widerspruch.

 

Das Treffen zwischen dem Angeklagten Olejak und dem Zeugen Kaesmarker wurde im übrigen auch von der Zeugin Rudolfine Hassel, einer Schwester der verstorbenen Ehefrau des Angeklagten Olejak, bei ihrer nochmaligen Vernehmung in der Hauptverhandlung am 5.11.1979 bestätigt. Sie hat dazu ausgesagt, ihrer Erinnerung nach habe dieses Treffen Anfang November 1944 stattgefunden.

 

Was die Einlassung den Angeklagten Olejak zu seiner Teilnahme an der Hochzelt des SS.Mannes Witowski betrifft, so ist zu bemerken, daß der 16.12.1944 tatsächlich, wie der Angeklagte meinte, ein Samstag war (vergleiche immerwährenden Kalender). Weiterhin sieht es die Kammer durch die Ansage der Zeugin Hassel als erwiesen an, daß der Angeklagte Olejak tatsächlich an der Hochzeit des SS.Mannes Witowski teilgenommen hat.

 

Die Kammer hat deshalb einen Beweisantrag der Verteidigung des Angeklagten Olejak auf Vernehmung eines Bruders und der damaligen Ehefrau des SS.Mannes Witowski, durch den die Teilnahme Olejaks an der Hochzeit bewiesen werden solle, abgelehnt.

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E)

 

(Beweiswürdigung zur Person des letzten Rapportführers im

Lager Jaworzno)

 

I.

 

 

Allgemeine Ausführungen:

 

Im Verfahren gegen den Angeklagten Olejak kam insbesondere der Frage entscheidende Bedeutung zu, wohin er am 9.11.1944 aus Blechhammer versetzt worden Ist, da, wie schon erwähnt, von den 32 angeklagten Verbrechen des Mordes 31 In diesen Zeitraum fallen. Der Angeklagte Olejak hat sich hierzu eingelassen, er sei von Blechhammer aus als Lagerführer in das Konzentrationslager Czechowitz versetzt worden und nicht mehr nach Jaworzno zurückgekehrt. Er habe auch an der Evakuierung des Lagers Jaworzno nicht teilgenommen. Schon deshalb könne er als Täter für diese 31 angeklagten Verbrechen nicht in Betracht kommen. Obwohl sich die Kammer im Laufe des Verfahrens intensiv bemüht hat, zu dieser Frage irgendwelche Unterlagen wie Kommandanturbefehle, Stellenpläne oder Versetzungsbefehle aus der damaligen Zeit zu finden, ist dies nicht gelungen.

 

Die Kammer war deshalb bei ihrer Entscheidung praktisch nur auf die Einlassung der beiden Angeklagten und die Aussagen von Zeugen angewiesen, die in den Lagern Jaworzno und Czechowitz als SS.Leute tätig oder als Häftlinge inhaftiert waren oder die den Angeklagten Olejak damals gekannt haben.

 

Dabei erwies sich die Klärung der Frage der Anwesenheit des Angeklagten ab November 1944 im Lager Jaworzno oder im Lager Czechowitz schon deswegen als besonders schwierig, weil hier die Anwesenheit eines SS.Mannes in einer bestimmten Funktion für einen relativ kurzen Zeitraum von nur etwa mehr als zwei Monaten in einem Lager zu überprüfen war. Darüber hinaus kommt noch hinzu, daß dieser Zeitraum nicht in die Aufbauphase der

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beiden Lager fiel. In dieser Zeit war der Kontakt zwischen den im Lager tätigen SS.Leuten und den beim Lagerbau eingesetzten Häftlinge zwangsläufig intensiver und persönlicher als in der Zeit, in der die Mehrzahl der Häftlinge außerhalb des eigentlichen Lagerbereiche zur Arbeit eingesetzt war. Zu persönlichen Begegnungen mit den Angehörigen der Lagerkommandantur, jedenfalls was die Person des Rapportführers oder Lagerführers betrifft, konnte es für die außerhalb des Lagers eingesetzten Häftlinge regelmäßig nur bei den Morgen- oder Abendappellen im Lager oder bei Kontrollen am Lagertor kommen. Diese fanden aber in den Monaten November, Dezember und Januar meistens zu solchen Zeiten statt, in denen die Beobachtungsmöglichkeiten wegen der Lichtverhältnisse, nämlich noch oder schon herrschende Dämmerung oder Dunkelheit, ohnehin eingeschränkt waren.

 

Bei der Bewertung der Aussagen von Zeugen, die als Häftlinge im Lager Jaworzno inhaftiert waren, sind aufgrund der Tatsache, daß es die Kammer als erwiesen ansieht, daß der Angeklagte von Frühjahr 1944 bis zum 9.11.1944 als Rapportführer im Lager Blechhammer eingesetzt war, 3 Gruppen von Zeugen zu unterscheiden. Die Zugehörigkeit eines Zeugen zu einer dieser Gruppen wird dadurch bestimmt, zu welchem Zeitpunkt der Zeuge in das Lager Jaworzno gekommen ist.

 

Bei der ersten Gruppe handelt es sich um die Häftlinge, die sich von Anfang an, also ab etwa Sommer 1943 im Lager Jaworzno aufgehalten haben oder zumindest noch vor April 1944 in das Lager Jaworzno verlegt wurden. Diese Zeugen können den Angeklagten Olejak sowohl von der Person als auch vom Namen her noch von seiner Tätigkeit als Rapportführer in Jaworzno in der Zeit von Juni 1943 bis einschließlich März/April 1944 kennen.

 

Auch wenn der Angeklagte Olejak im November 1944 als Rapportführer in das Lager Jaworzno zurückgekehrt sein sollte, müßten sich diese Zeugen normalerweise an die Anwesenheit des Angeklagten Olejak, die in diesem Fall immerhin etwa 7 Monate gedauert

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hätte, erinnern. Weiter müßten sich diese Zeugen, soweit sie zu der Person des Rapportführers überhaupt Angaben machen können, normalerweise auch daran erinnern können, daß außer dem Angeklagten Olejak im Lager Jaworzno noch ein oder mehrere andere SS.Angehörige diese Funktion ausgeübt haben.

 

Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um solche Häftlinge, die im Rahmen der Ungarn Transporte im Juni 1944 nach Jaworzno gekommen sind.

 

Die dritte Gruppe schließlich umfaßt die Zeugen, die bei Auflösung des Lagers Lagischa nach Jaworzno gekommen sind. Die Ankunft dieser Häftlinge im Lager Jaworzno erfolgte, wie bereits dargelegt wurde, in der 2. Septemberhälfte 1944.

 

Die Zeugen, die den beiden letzten Gruppen angehörten, können den Angeklagten Olejak in' Lager Jaworzno als Rapportführer oder Angehörigen der Lagerkommandantur nur dann kennengelernt haben, wenn der Angeklagte Olejak entgegen seiner eigenen Einlassung nach seinem Aufenthalt im Lager Blechhammer nach Jaworzno zurückversetzt worden ist. Da die Kammer, was noch dar gelegt werden wird, davon ausgeht, daß der Angeklagte Olejak nicht gleichzeitig als Rapportführer in Jaworzno und Blechhammer eingesetzt war, können diese Zeugen den Angeklagten frühestens ab 9. bzw. 10.11.1944 im Lager Jaworzno gesehen und kennengelernt haben. Dies bedeutet für diese beiden Gruppen von Zeugen, daß der Angeklagte Olejak bei ihrer eigenen Ankunft im Lager Jaworzno nicht dort war. Es bedeutet weiter, daß während des weitaus größten Teils des Aufenthaltes der Ungarn-Häftlinge im Lager Jaworzno, nämlich von Anfang Juni bis fast Mitte November 1944, also etwa 5 Monate lang, ein anderer SS.Mann die Funktion des Rapportführers ausgeübt hat.

 

Für die Häftlinge aus dem Lager Lagischa bedeutet es, daß sie während der ersten eineinhalb Monate ihres Aufenthaltes im Lager Jaworzno einen anderen SS.Mann als den Angeklagten Olejak als Rapportführer erlebt haben müssen.

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Beide Gruppen von Zeugen müßten sich unter diesen Umständen, soweit sie sich überhaupt an den Rapportführer den Lagers Jaworzno erinnern, normalerweise daran erinnern, daß mehrere SS.Leute in Jaworzno nacheinander als Rapportführer tätig waren. ganz besonders gilt dies für die Ungarn-Häftlinge, da für diese der Angeklagte Olejak allenfalls nur für etwas mehr am 2 Monate als Rapportführer tätig gewesen sein kann, während über einen Zeitraum von etwa 5 Monaten andere SS.Leute die Funktion des Rapportführers ausgeübt haben.

 

Schließlich kommt es bei der Frage, welches Gewicht der Aussage eines Zeugen in dieser Frage beigemessen werden kann oder muß, auch darauf an, in welcher .Funktion dieser Zeuge während seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno eingesetzt war. Hierauf wurde im Rahmen der Beweiswürdigung bereits mehrfach hingewiesen.

 

Soweit Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen wurden, geschah dies in der Weise, daß die beiden Angeklagten zu Beginn der Vernehmung der Zeugen nicht auf der Anklagebank, sondern im Zuhörerraum Platz genommen hatten. Um die Erinnerungfähigkeit der Zeuge zu überprüfen, bemühte sich die Kammer, daß neben den beiden Angeklagten jeweils möglichst viele Vergleichspersonen, meistens männliche Justizangehörige im gleichen Alter wie die Angeklagten, im Zuhörerraum saßen. Nach seiner Vernehmung zur Person wurde der jeweilige Zeuge dann aufgefordert, sich im Zuhörerraum umzusehen und zu erklären, ob er ans der Lagerzeit bekannte Personen erkennen könne. Lediglich bei einigen Zeugen, die vor. ihrer Vernehmung schon als Zuhörer an der Hauptverhandlung teilgenommen und die Angeklagten daher gesehen hatten, wurde von dieser Personenerkennung Abstand genommen

 

Desweiteren wurde den Zeugen, die in der Hauptverhandlung oder aufgrund von Beschlüssen der Kammer außerhalb der Hauptverhandlung vernommen wurden, bei ihren Vernehmungen verschiedene

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Lichtbilder der beiden Angeklagten und von anderen SS.Leuten vorgelegt, die jeweils nur mit einer Nummer und nicht mit einem Namen versehen waren. Dabei kamen 3 verschiedene Ausfertigungen von Lichtbildern zur Anwendung, die zur Unterscheidung in den jeweiligen Niederschriften als Bildband, Bildtafel oder lose Bilder bezeichnet wurden.

 

Der Bildband umfaßt insgesamt 49 Lichtbilder, die mit den Nummern 1 - 46 und 79 - 81 bezeichnet sind.

 

Dabei stellen die Bilder 17, 18 und 19 den Angeklagten Olejak und die Bilder. 27 und 28 den Angeklagten Pansegrau dar. Bild 17 und Bild 18 sind Brustbilder des Angeklagten Olejak, wobei Bild 17 von der Seite und Bild 18 von vorne aufgenommen wurde. Bei Bild 19 handelt es sich um eine von vorne aufgenommene Ganzaufnahme. Auf allen drei Bildern trägt der Angeklagte Olejak eine Uniform, aber keine Mütze. Diese Bilder wurden, wie der Angeklagte Olejak glaubhaft versichert hat, im Jahre 1944 anläßlich des Genehmigungsverfahrens für seine Hochzeit aufgenommen.

 

Bei den Bildern 27 und 28 handelt es sich um Brustaufnahmen des Angeklagten Pansegrau wobei Bild 27 von vorne und Bild 28 von der Seite aufgenommen wurden. Auch der Angeklagte Pansegrau ist auf diesen Bildern in Uniform, aber ohne Mütze zu sehen. Wie bei dem Angeklagten Olejak sind diese Lichtbilder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Hochzeit des Angeklagten Pansegrau, allerdings im Jahr 1943, aufgenommen worden.

 

Die Lichtbilder 11 und 12 stellen den Lagerführer Bruno Pfütze, das Lichtbild Nr. 20 den SS.Mann Felix Witowski, den Leiter der politischen Abteilung in Jaworzno, und das Lichtbild Nr. 29 den SS.Mann Paul Kraus dar. Während Pfütze und Witowski in Uniform, aber ohne Mütze abgebildet sind, trägt Kraus auf dem Lichtbild Nr. 29 einen Zivilanzug, an dem ein Parteiabzeichen zu erkennen ist.

 

Bei Bild Nr. 33 handelt es sich um einen Streifen mit 3 Aufnahmen des SS.Mannes Emil Hantl, die von der Kriminalpolizei

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In Frankfurt einige Jahre nach Ende des Krieges, aufgenommen wurden.

 

Bei den Bildern Nr. 79 und 80 handelt es sich um 2 Aufnahmen des SS.Mannes Otto Hablesreiter, die ihn in vorgerücktem Alter und in Zivil zeigen.

 

Der Bildband wurde auch bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bei der Vernehmung von Zeugen verwendet.

 

Bei den Bildtafeln sind die Lichtbilder auf einem roten Blatt aus. Pappe aufgeklebt, wobei sich die Nummer des Bildes auf der Rückseite. des Blattes befindet. Die einzelnen Blätter mit den Lichtbildern sind nicht zusammengeheftet.

 

Die Bildtafeln umfaßten bei Beginn der Hauptverhandlung zu nächst 20 Lichtbilder, die sich größtenteils auch bereits im Bildband befanden, allerdings mit anderen Nummern.

 

Hinsichtlich des Angeklagten Olejak entspricht Bild 16 dem Bild Nr. 17 des Bildbandes, Bild 14 dem Bild Nr. 18 des Bildbandes und Bild 15 dem Bild Nr. 19 des Bildbandes. Zusätzlich zum Bildband ist bei den Bildtafeln unter der Nr. 17 ein weiteres Lichtbild des Angeklagten Olejak vorhanden, das ihn von vorne und in Uniform mit einer Schirmmütze zeigt. Dieses Bild ist Teil eines Fotos, das anläßlich der Hochzeit des Angeklagten Olejak im September 1944 aufgenommen wurde und den Angeklagten Olejak zusammen mit seiner Frau zeigt. Das vollständige Bild befindet sich in einem Umschlag am Ende des Bildbandes und wurde ebenfalls wiederholt in Augenschein genommen.

 

Was den Angeklagten Pansegrau betrifft, so ist Bild 6 der Bildtafeln mit Bild 27 des Bildbandes und Bild 7 mit Bild 28 des Bildbandes identisch. Zusätzlich zum Bildband stellt auch Bild 5 der Bildtafeln den Angeklagten Pansegrau dar, und zwar in einer etwas von vorne aufgenommenen Ganzaufnahme. Auch dieses Bild, das den Angeklagten Pansegrau in Uniform, aber

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ohne Mütze zeigt, wurde im Jahre 1945 anläßlich des Genehmigungsverfahrens für die Hochzeit aufgenommen. Das Lichtbild Nr. 3 zeigt den SS.Mann Witowski und ist mit Bild 20 des Bildbandes identisch.

 

Die Bilder Nr. 8 und 9 stellen den Lagerführer Bruno Pfütze dar und sind mit den Bildern Nr. 11 und 12 des Bildbandes identisch.

 

Bei Bild 15 handelt es sich um eine Vergrößerung eines der 3 Lichtbilder des Zeugen Emil Hantl aus dem Bildstreifen unter Nr. 53 des Bildbandes.

 

Das Bild Nr. 12 stellt den SS.Mann Paul Kraus dar und ist mit Bild Nr. 29 ans dem Bildband identisch.

 

Die Bilder 18 und 19 schließlich, die Otto Hablesreiter dar stellen, entsprechen den Bildern Nr. 79 und 80 des Bildbandes.

 

Die Lichtbilder Nr. 10 und 11 der Bildtafeln zeigen den SS. Oberscharführer Ferdinand Knoblich, der der erste Lagerführer des Lagers Czechowitz war.

 

Die Lichtbilder Nr. 21,22 und 23 stellen den SS.Unterscharführer Erich Grauel dar, den verstorbenen Ehemann der Zeugin Maria Wilk, und zwar in Uniform ohne Mütze. Diese Lichtbilder wurden erstmals bei der Kommissarischen Vernehmung. von Zeugen im März 1978 vor dem Amtsgericht in Tel Aviv verwendet, da sie erst zu diesem Zeitpunkt von der Staatsanwaltschaft zu den Akten gegeben wurden.

 

Das Lichtbild Nr. 24 der Bildtafeln zeigt den ehemaligen SS. Mann Kurt Czapla, der, wie ausgeführt, Nachfolger des Angeklagten Olejak als Rapportführer im Lager Blechhammer geworden ist.

 

Bei den Lichtbildern Nr. 25 und 26 handelt es sich schließlich um Aufnahmen des Zeugen Friedrich Repke. Die Lichtbilder Nr. 24, 25 und 26 wurden nicht allen Zeugen vorgelegt, da sie erst gegen Ende der Hauptverhandlung von der Staatsanwaltschaft zu den Akten gegeben wurden.

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Bei den in den Niederschriften als lose Bilder bezeichneten Lichtbildern handelt es sich um die gleichen 23 Bilder, die bei den Bildtafeln mit den Nummern 1 - 23 versehen sind, allerdings in einer anderen Nummerierung. Diese Bilder wurden erst gegen Ende der Hauptverhandlung und bei kommissarischen Vernehmungen von Zeugen verwendet. Auf die Nummerierung dieser Bilder wird, soweit erforderlich, bei der Beweiswürdigung zu einzelnen Zeugenaussagen eingegangen werden.

 

II.

 

Die Kammer stützt ihre Feststellungen, daß ab November 1944 der SS.Unterscharführer Erich Grauel und nicht der Angeklagte Olejak Rapportführer im Lager Jaworzno war, in erster Linie auf den Inhalt des bereits mehrfach erwähnten Buches von Dr. Milos Novy aus dem Jahre 1949 in Verbindung mit der Aussage der Zeugin Maria Wilk sowie auf das Ergebnis der Beweisaufnahme zur Person des 2. Lagerführers im Konzentrationslager Czechowitz. Letzteres wird in einem gesonderten Punkt erörtert werden.

 

1. Die Zeugin Maria Wilk wurde am 6.11.1978 in der Hauptverhandlung und am 12.2.1979 durch das Amtsgericht Wolfsburg im Wege der Rechtshilfe vernommen. Die Niederschrift über diese Vernehmung wurde in der Hauptverhandlung verlesen.

 

Die Zeugin Wilk hat hierbei ausgesagt, sie habe am 28.11.1942 ihren 1. Ehemann Erich Grauel geheiratet. Dieser sei damals in Auschwitz stationiert gewesen. Er habe ihr erzählt, er mache Dienst in der Abteilung Landwirtschaft dieses Lagers. Im Sommer 1943 oder 1944 sei er vom Rottenführer zum Unterscharführer befördert worden. Was er genau gemacht habe, wisse sie nicht, da er sehr schweigsam gewesen sei und ihr wenig von seinem Dienst und dem Lager erzählt habe. Es könne sein, daß er nach seinem Einsatz in der Landwirtschaft Arbeitsdienstführer gewesen sei, da er erzählt habe, er teile Häftlinge zur Arbeit ein.

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Anfang November 1944 sei ihr Mann dann nach Jaworzno versetzt worden. Er habe am 14.11. Geburtstag gehabt und um diese Zeit herum sei die Versetzung erfolgt. Was er im Lager Jaworzno gemacht habe, wisse sie nicht.

 

Vom Samstag, den 12.1.1945 bis Montag, den 14.1.1945 habe sie ihren Mann in Jaworzno besucht. Sie sei mit ihm auch bei dem Lager, wo er Dienst gemacht habe, gewesen. Damals sei sie hochschwanger gewesen. Sie wisse noch genau, daß sie über ein Wochenende bei ihm gewesen und am Montagmorgen wieder aus Jaworzno weggefahren sei. Dies sei das letzte Mal gewesen, wo sie ihren Mann gesehen habe.

 

Sie selbst sei am folgenden Freitag, den 18.1.1945 geflüchtet. 2 Tage vorher, also am Mittwoch, den 16.1.1945, gegen 16.00 Uhr habe sie ihren Mann aus Jaworzno angerufen. Dabei habe er mitgeteilt, daß er an die Front müsse. Sie selbst solle mit ihren Eltern zu seinen Eltern nach Sandersleben fahren. Bei ihrem Besuch einige Tage vorher in Jaworzno habe er von einer bevorstehenden Versetzung noch nichts erwähnt. Mit einem Schreiben vom 19.3.1945 sei ihr dann mitgeteilt worden, daß Erich Grauel am 18.2.1945 bei Goldschmieden nordwestlich von Breslau gefallen sei.

 

Die Kammer hat an der Richtigkeit der Aussage der Zeugin Wilk, die am Ausgang dieses Verfahrens kein erkennbares Interesse hat, keinen Zweifel. Allerdings täuscht sich die Zeugin insoweit, daß sie meint, der Montag sei der 14., der Mittwoch der 16. und der Freitag der 18.1.1945 gewesen. Tatsächlich war, wie sich aus dem schon erwähnten immerwährenden Kalender ergibt, der fragliche Montag bereits der 15.1.1945, sodaß sich auch das Datum für die folgenden Tage jeweils um eine Zahl nach oben verschiebt. Die Zeugin war sich jedoch sicher, daß sie bis Montagmorgen bei ihrem Mann in Jaworzno war, daß das Telefongespräch am Mittwochnachmittag und ihre eigene Flucht am Freitag war.

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Die Kammer geht deshalb aufgrund der Aussage der Zeugin Wilk davon aus, daß der Unterscharführer Erich Grauel von etwa Mitte November 1944 bis zum Mittwoch, den 17.1.1945. im Konzentrationslager Jaworzno stationiert war. In welcher Eigenschaft dies erfolgte, konnte die Zeugin nicht mitteilen.

 

2. Die Kammer hat im Rahmen der bisherigen Beweiswürdigung wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie das von dem Zeugen Dr. Milos Novy im Jahr 1949 veröffentlichte Buch als ein für das vorliegende Verfahren äußerst wichtiges Beweismittel ansieht (vgl. Bl. 92 - 95).

 

Zur Person des Autors Dr. Novy und dem Inhalt dieses Buches ist, soweit er das Lager Jaworzno und die Evakuierung dieses Lagers betrifft, noch folgendes auszuführen.

 

Der Zeuge war während seines gesamten Aufenthaltes im Lager Jaworzno, der vom 21.6.1943 bis zum 17.1.1945 dauerte, in der Häftlingsschreibstube des Lagers Jaworzno beschäftigt. Dieser Schreibstube oblag, wie bereits ausgeführt, die gesamte innere Verwaltung des Lager, soweit sie den Häftlingen übertragen war. Durch diese Stellung im Lager war der Zeuge Dr. Novy in der Lage, den gesamten Ablauf des Lagerlebens im Lager Jaworzno kennenzulernen. In dieser Funktion kam er auch mit den im Lager selbst tätigen SS.Leuten, also den Angehörigen der Lagerkommandantur persönlich in Kontakt. Dies ergibt sich aus den Einlassungen der beiden Angeklagten, die bestätigt haben, daß sie mit den in der Häftlingsschreibstube eingesetzten Funktionshäftlingen zusammenarbeiteten. Auch der Zeuge Zejer hat ausgesagt, in seiner Funktion als Rapportschreiber sei er praktisch täglich mit den im Lager tätigen SS.Leuten zusammengekommen.

 

Daß sich Dr. Novy während seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno für alles, was im Lager selbst oder im Zusammenhang mit dem Lager geschah, interessierte, beweist der Inhalt seines Berichtes über das Lager aus dem Jahre 1949. Das

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haben im übrigen auch die Zeugen Bulaty, Herstik und Dr. Braun bestätigt, die Dr. Novy damals schon gut gekannt haben und öfters mit ihm zusammen gewesen sind. Diese haben weiter bestätigt, daß Dr. Novy über ein außerordentlich gutes Gedächtnis verfügt habe.

 

Dr. Novy beschreibt in seinem Buch die Verhältnisse im Lager Jaworzno von der Gründung des Lagers am 15.6.1943 bis zu seiner Evakuierung am Abend des 17.1.1945 und die Evakuierung selbst. Insbesondere schildert er sehr ausführlich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge. Im Rahmen dieser Schilderungen erwähnt er zahlreiche einzelne Begebenheiten, die sich im Laufe des Bestehens im Lager Jaworzno ereignet haben. Dabei nennt er sowohl auf Häftlingsseite als auch auf Seiten der SS.Leute zahlreiche Namen. Die Angaben dieser Namen erfolgt dabei in keinem Fall abstrakt etwa in Form eines Stellen- oder Organisationsplanes, sondern immer nur im Zusammenhang mit bestimmten, genau geschilderten Ereignissen des Lagerlebens.

 

Die Kammer hat sich, wie bereits erwähnt, im Laufe der Hauptverhandlung bemüht, diese Angaben von Dr. Novy soweit als möglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dabei konnten praktisch keine Fehler festgestellt werden, wobei die Frage, wer am Ende der Lagerzeit Rapportführer war, zunächst einmal außer Betracht bleiben sollte. Lediglich hinsichtlich des Ankunftsdatums der Häftlinge aus dem Lager Lagischa geht die Kammer davon aus, daß diese Häftlinge in der 2. Septemberhälfte 1944 nach Jaworzno gekommen sind, während Dr. Novy meint, die Ankunft sei im Oktober 1944 erfolgt.

 

Bei der Schilderung des Schicksals der Häftlinge zu Beginn der Lagerzeit schreibt Dr. Novy. für das Schlagen der Häftlinge sei neben den SS.Leuten, Vorarbeitern und Kapos hauptsächlich der damalige Lagerälteste Bruno Brodnewicz mit der Häftlingsnummer 1 verantwortlich gewesen. Daß Brodnewicz 1. Lagerältester war, die Nummer 1 hatte und zahlreiche

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Häftlinge schwer mißhandelt hat, wurde von zahlreichen Zeugen bestätigt.

 

Als einen weiteren für das Terrorisieren der Häftlinge verantwortlichen Mithäftling nennt Dr. Novy den Oberkapo des Kraftwerkkommandos namens Sigmund Kittel. Daß der Oberkapo Sigmund hieß, hat zum Beispiel der Zeuge Sicinski bestätigt.

 

Sehr ausführlich schildert Dr. Novy die Flucht des 2. Lagerältesten Kurt Pennowitz aus dem Lager Jaworzno, als deren Datum er den 23. Dezember 1944 angibt.

 

Dabei schreibt Novy unter anderem, Pennowitz sei nach Abgang des Lagerältesten Brodnewicz im April des Jahres 1944 der 2. Lagerälteste des Lagers Jaworzno geworden. Wörtlich heißt es dann weiter:

 

„...Der neue Lagerälteste lebte im Wohlstand. Tag für Tag ging er in Bekleidung seines befreundeten Unterscharführers Paul Krause zum Bau des Elektrizitätswerkes und nachts schlief er, öfters als in seiner Lagerunterkunft, bei Weibern in Jaworzno.......

 

Gerade deshalb überraschte seine Flucht in der Nacht des 23. Dezember 1944, als er irgendwo beim Bummel durch Jaworzno seinen korrupten und offensichtlich betrunkenen Begleiter Krause verließ und spurlos verschwand,...

 

Die Flucht von Pennowitz hatte für Krause die Strafversetzung in ein anderes Lager zur Folge. Der Lagerkommandant Pfütze tobte, es ging schließlich um einen Häftling, der sämtliche Massenhinrichtungen mitgemacht hatte, beginnend mit....“

 

Im Anschluß daran beschreibt Dr. Novy den Lagerführer Bruno Pfütze, wobei er auch seine Herkunft, Ausbildung, Rang sowie seine persönlichen Verhältnisse schildert. Daß diese

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Angaben zur Person des Lagerführers Pfütze richtig sind, wurde bereits dargelegt.

 

Bei der Beschreibung des Lagerführers Pfütze erwähnt Dr. Novy, daß dieser einen persönlichen Diener, Kalfaktor genannt, gehabt habe. Bei diesem habe es sich um einen kleinen, etwa dreißigjährigen Polen namens Wiktor Pasikowski mit der Häftlingsnummer 745 gehandelt. Dieser sei dem Lagerführer nicht treu gewesen und am 29.11.1944 aus dem Lager geflohen.

 

Hierzu ist zu bemerken, daß diese Angaben von Dr. Novy über die Person und die Flucht des Kalfaktors des Lagerführers in vollem Umfang durch die Aussagen der Zeugen Wiktor Pasikowski und Wlodzislaw Smigielski bestätigt worden sind. Der Zeuge Pasikowski hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung glaubhaft bestätigt, daß er dem Lagerführer Pfütze zur persönlichen Dienstleistung zugeteilt gewesen sei, daß man ihn Kalfaktor gerufen und daß er die Häftlingsnummer. 745 gehabt habe. Weiter hat der Zeuge Pasikowski ausgesagt, er sei am 29.11.1944 aus dem Lager Jaworzno geflohen. Allerdings vermochte der Zeuge dieses für ihn so wichtige Datum aus der eigenen Erinnerung nicht mehr richtig anzugeben. Er meinte zunächst, seine Flucht sei am 19. oder 29.10.1944 gewesen. Erst nach einem entsprechenden Vorhalt erklärte der Zeuge dann, seine Flucht sei am 19. oder 29.11.1944 erfolgt. Daß die Angaben des Fluchtdatums durch Dr. Novy richtig ist, ergibt sich auch aus der Aussage des Zeugen Smigielski. Dieser hat glaubhaft bekundet, er sei zusammen mit Pasikowski am 29.11.1944 aus dem Lager geflohen. Hinsichtlich dieses Datums sei er sich ganz sicher, da er diesen Tag als 2. Geburtstag begehe.

 

 

Schließlich sind auch die Angaben von Dr. Novy richtig, Pasikowski sei klein und etwa 30 Jahre alt gewesen. Bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung am 5.12.1977

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hat der Zeuge Pasikowski dazu ausgesagt, er sei 1,54 m groß und 64 Jahre alt. Bei seiner Flucht aus dem Lager Jaworzno war er damals deshalb gerade 31 Jahre alt.

 

Daß Dr. Novy den gesamten Vorgang der Vorbereitung einer Massenflucht mit der Verhaftung von etwa 50 Häftlingen am 18.10.1943 und der Erhängung von 26 Häftlingen am 6.12.1943 richtig beschrieben hat, wurde bereits ausgeführt.

 

Bei der Schilderung des Verhaltens von Blockältesten und Kapos gegenüber Häftlingen nennt Dr. Novy die Namen Alfred Vogel und Gustav Klotzer, genannt Gustek. An diese beiden Häftlingsfunktionäre haben sich zahlreiche Zeugen in der Hauptverhandlung noch erinnert. Soweit Dr. Novy dabei schreibt, es sei im Lager auch Fußball gespielt worden, hat dies der Zeuge Seidmann bestätigt. Er hat ausgesagt, er habe dabei selbst mitgespielt. Neben dem Lagerführer Bruno Pfütze hat Dr. Novy jeweils in' Rahmen der Schilderung von besonderen Ereignissen noch die SS. Leute Willers, Witowski und Paul Kraus erwähnt. Soweit Dr. Novy dabei schreibt, Witowski sei der Chef der politischen Abteilung in Jaworzno und Willers sei ebenfalls bei dieser Abteilung gewesen, wurde bereits ausgeführt, daß diese Angaben richtig sind.

 

Den Namen Paul Kraus nennt Dr. Novy bei der Schilderung der Flucht des 2. Lagerältesten Kurt Pennowitz. Soweit Dr. Novy hierbei erwähnt, die Flucht des Pennowitz habe für Kraus die Strafversetzung in am anderes Lagen zur Folge gehabt, sieht die Kammer diese Angaben aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung nicht als falsch an.

 

Zwar wollen mehrere Zeugen den SS.Mann Paul Kraus, der wie erwähnt von den Häftlingen wegen einer Verletzung an seiner Hand, den Spitznamen Lapka hatte, auf dem Evakuierungsmarsch in' Januar 1945 gesehen haben, darunter die Zeugen Shimoni, Grol, Weltfreid Mosche Jachimowicz, Krawicki, Zewski, Gerschon Sieradzki, Orenbach und Ojzerowicz. Ojzerowicz will sogar von Kraus einen Rucksack zum Tragen bekommen haben.

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Demgegenüber hat die Beweisaufnahme erhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der SS.Unterscharführer Kraus nach der Flucht des Lagerältesten Pennowitz aus Jaworzno abgelöst worden ist.

 

Hierzu hat der bereits mehrfach erwähnte Zeuge Josef Weis ausgesagt, von den im Lager Jaworzno eingesetzten SS.Leuten erinnere er sich an den Unterscharführer Kraus. Dieser sei Blockführer im Lager gewesen. Kurz vor Weihnachten 1944 habe dieser eine Sache mit dem Lagerältesten gehabt. Von den SS.Leuten sei im Speiseraum der Unterkunft anläßlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes ein gemütlicher Abend abgehalten worden. In dieser Nacht habe Kraus von Jaworzno aus den Kompaniechef angerufen. Dabei habe sich ergeben, daß Kraus den Lagerältesten mit nach Jaworzno zu Frauen genommen habe. Diese Gelegenheit habe der Lagerälteste zur Flucht genutzt. Der Lagerführer Pfütze sei darüber sehr ungehalten gewesen und habe ihn, den Zeugen gefragt, ob er Krans hierzu die Erlaubnis gegeben habe. Dies habe er verneint. Kraus habe ohne Erlaubnis nicht das Recht gehabt, den Lagerältesten mit aus dem Lager Zn nehmen. Durch diesen Vorfall sei der gemütliche Abend unterbrochen worden. Am folgenden Tag sei der Hauptsturmführer Schwarz, dem alle Nebenlager unterstanden hätten, gekommen und habe Kraus mitgenommen. Er sei sich sicher, daß Kraus danach nicht mehr in Jaworzno aufgetaucht sei.

 

Der Zeuge Wolf Swift hat bei seiner Vernehmung vor dem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Sydney am 15. Juli 1980 ausgesagt, er selbst sei neben seiner eigentlichen Arbeit auch für den 2 Lagerältesten Kurt tätig gewesen. Kurt sei mit einem SS.Mann namens Kraus befreundet gewesen. Dieser SS.Mann habe den Spitznamen Rounschka oder Lapka gehabt, weil ihm an einer Hand 2 Finger gefehlt hätten.

 

Kraus habe den Lagerältesten Kurt mit aus dem Lager genommen, wenn er die Nachtschicht zur Kohlengrube gebracht habe. Er habe den Lagerältesten Kurt bei einer Frau gelassen und ihn

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dann auf dem Rückweg mit den Häftlingen der Mittagsschicht wieder mit in das Lager genommen. Normalerweise sei der Lagerälteste Kurt dann zwischen 22.00 Uhr und 22.30 Uhr wieder in das Lager zurückgekommen. Er habe auf die Rückkehr jeweils gewartet, weil er seine Stiefel habe putzen müssen. Eines Tages sei der Lagerälteste Kurt auch bis 23.30 Uhr nicht zurückgekommen. Ebenso sei Kraus nicht ins Lager gekommen. Stattdessen sei der Lagerführer mit 3 oder 4 anderen SS.Leuten zu ihm, dem Zeugen gekommen und habe gefragt, wo der Kurt sei. Als er dem Lagerführer erklärt habe, Kraus habe den Kurt mitgenommen, habe dieser Einzelheiten wissen wollen. Darauf sei er auch selbst von dem Lagerführer geschlagen worden. Kraus sei nach diesem Vorfall arrestiert worden und aus dem Lager verschwunden. Er sei nie wieder nach Jaworzno zurückgekehrt und habe auch am Evakuierungsmarsch nicht teilgenommen.

 

Der Zeuge Dr. Paul Heller hat erklärt, seiner Erinnerung nach sei Kraus nicht bis zum Schluß im Lager Jaworzno gewesen. Im gleichen Sinn hat sich auch der Zeuge Wigdor geäußert.

 

Aus den Aussagen der Zeugen Weis und Swift ergibt sich im übrigen, daß Dr. Novy auch die Umstände der Flucht und den Zeltpunkt, nämlich kurz vor Weihnachten, richtig wiedergegeben hat.

 

Besondere Bedeutung kommt nach Meinung der Kammer in diesem Zusammenhang den Aussagen der Zeugen Weis und Swift zu. Denn diese beiden wurden als einzige der vernommenen Zeugen durch die Flucht des Lagerältesten Kurt Pennowitz persönlich betroffen, so daß davon ausgegangen werden kann, daß ihre Erinnerung an diesen Vorfall auch besonders gut und sicher ist. Im übrigen hält es die Kammer für sehr unwahrscheinlich, daß die Flucht eines so wichtigen Häftlings wie es der Lagerälteste war für den SS.Mann, der diese Flucht durch befehlswidriges Verhalten ermöglicht hat, ohne ernsthaften Folgen geblieben ist.

 

Die Kammer geht deshalb davon aus, daß es durch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht als erwiesen anzusehen ist, daß die

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Angaben von Dr. Novy in diesem Punkt falsch sind.

 

Was die sehr ausführliche Schilderung von Dr. Novy über die Einrichtung und den Betrieb des Häftlingskrankenbaus im Lager Jaworzno betrifft, so wurde schon darauf hingewiesen, daß die Angaben von Dr. Novy von dem im Krankenbau eingesetzten Zeugen Dr. Heller in vollem Umfang bestätigt worden sind. Hier ist nochmals darauf hinzuweisen, daß Dr. Novy sowohl die Namen der dort eingesetzten SS.Leute als auch die Funktionen der Häftlinge Sepp Luger und des Zeugen Dr. Heller richtig wiedergegeben hat.

 

Schließlich hat Dr. Novy auch die Arbeitsverhältnisse der Häftlinge in den einzelnen von ihm namentlich bezeichneten Kohlengruben zutreffend geschildert, wenn er schreibt, in der Dachsgrube habe ein regelmäßiger Schichtwechsel stattgefunden, während die Häftlinge in der Rudolfsgrube praktisch immer in der gleichen Schicht hätten arbeiten müssen. Hierauf wird noch näher eingegangen werden.

 

Daß Dr. Novy den Ablauf und die Umstände des Evakuierungsmarsches richtig beschrieben hat, wurde bereits ausführlich erörtert. Ergänzend ist hier noch darauf hinzuweisen, daß auch einzelne Begebenheiten auf dem Marsch von Dr. Novy richtig wiedergegeben wurden. So erwähnt Dr. Novy, am Abend des 2. Tages habe sein Kamerad, der Jugoslawe Boris, zu phantasieren begonnen und habe Fieber bekommen. Er selbst habe ihn zusammen mit dem Genossen Buli geführt.

 

Hierzu hat der Zeuge Dr. Boris Braun, der aus Jugoslawien stammt und zu der Gruppe um Dr. Novy und dem Zeugen Bulaty (bei dem es sich nach der Aussage des Zeugen Herstik um den Genossen Buli handelt) gehört, ausgesagt, während des Evakuierungsmarsches sei er in einen solch körperlich schlechten Zustand geraten, daß er von nichts mehr wisse außer daß er von seinen Freunden, darunter Bulaty, weitergeführt worden sei.

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Die Kammer hält diese umfangreichen Ausführungen zu der Person des Dr. Novy und zu dem Inhalt seines Buches deshalb für erforderlich, weil Dr. Novy darin auch zu einer für dieses Verfahren wesentlichen Frage, nämlich wer zum Zeitpunkt der Evakuierung des Lagers Jaworzno dort Rapportführer war, Angaben gemacht hat.

 

Anläßlich der Schilderung der Verhältnisse im Lager am Morgen des 17.1.1945, die durch die in der Nacht zuvor erfolgte Bombardierung des Wirtschaftgebäudes bestimmt wurden, schreibt Dr. Novy:

 

„...Dem Lagerkommandanten Pfütze und dem Rapportführer Graul gelang es endlich ungefähr 100 SS.Posten zusammenzutreiben und mit ihnen sind dann die Kommandos zur Arbeit aufgebrochen. ...“

 

Bei der Schilderung des Abends des 17.1.1945 schreibt Dr. Novy:

 

„...Diesmal wurden wir von neuem aufmerksam gezählt und es wurde angeordnet, vor den Blocks in Habacht-Stellung stehenzubleiben. Jeder Block wurde von 2 Blockführern und einigen Posten bewacht. Alle waren in Paradeuniform für den Weg vorbereitet und bis an die Zähne bewaffnet. Dann kam zu unserem Block der Rapportführer Franz Graul. Der Reibe nach von einem Block zum anderen verkündete er, daß wir auf Anordnung des Lagerkommandanten binnen 60 Minuten Jaworzno verlassen. Er erlaubte uns auf den Weg mitzunehmen, was wir tragen könnten, d.h. jedwede Menge Proviant und Decken. Spätostens in einer Stunde werde ein neuer Appell sein, wer sich versteckt oder allenfalls einen Fluchtversuch unternimmt, wird erschossen. Dann wurde angetreten.“...

 

Den Abmarsch der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno beschreibt Dr. Novy unter anderem wie folgt:

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„...Vor dem Tor, am Ausgang des Lagers, stand der Vorgänger Grauls, ehemaliger Rapportführer Otto Hablesreiter, zur Zeit letzter Kommandoführer am Kraftwerk, weicher jetzt sogar Zigaretten an Häftlinge verschenkte. ...“

 

Schließlich erwähnt Dr. Novy bei der Schilderung der Vorgänge unmittelbar nach der Ankunft im Lager Blechhammer nochmals den Graul indem er schreibt: „...Die übrigen sind tatsächlich nach 9.00 Uhr morgens mit Pfütze, Graul und den übrigen SS.Männern aufgebrochen...“

 

Zur Person des von Dr. Novy erwähnten SS.Mannes Otto Hablesreiter hat die Beweisaufnahme ergeben, daß dieser tatsächlich nach der Versetzung des Angeklagten Olejak im Frühjahr 1944 zumindest eine Zeitlang die Funktion des Rapportführers im Lager Jaworzno innegehabt hat. Hier ist insbesondere auf die Aussagen der Zeugen Raimund Zejer und Norbert Hirschkorn zu verweisen.

 

Der Zeuge Zejer, der, wie erwähnt, ab Juli 1943 Rapportschreiber des Lagers Jaworzno war und in dieser Funktion praktisch täglich mit dem Rapportführer zu tun hatte, hat ausgesagt, nach der Ablösung des Angeklagten Olejak als Rapportführer sei Otto Hablesreiter neuer Rapportführer in Jaworzno geworden.

 

Der Zeuge Hirschkorn hat ausgesagt, Rapportführer im Lager Jaworzno sei ein großer, schwerer Mann gewesen, der schon weit über 30 Jahre alt gewesen sei. Zu Bild 18 der Bildtafeln, das Otto Hablesreiter zeigt, erklärte der Zeuge Hirschkorn dann weiter, dies sei der Rapportführer, den er gemeint habe. An den Namen dieses Mannes konnte sich der Zeuge auch nach Vorhalt des Namens Hablesreiter, nicht mehr erinnern

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Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung sagte der Zeuge Hirschkorn dann noch aus, dieser SS.Mann, den er meine, sei auch zeitweilig Kommandoführer des Kraftwerkskommandos, dem er selbst angehört habe, gewesen.

 

Der Zeuge Frantizek Herstik erklärte zu Beginn seiner Vernehmung, er erinnere sich, daß der SS.Mann Otto Hablesreiter nach dem Angeklagten Olejak Rapportführer in Jaworzno geworden sei. Gegen Ende 1944 sei dann ein dritter SS.Mann als Rapportführer eingesetzt geworden. Hablesreiter sei dann Kommandoführer am Kraftwerk geworden. Diesem Kommando habe er auch selbst angehört. Zur Person des Hablesreiter hat der Zeuge Herstik ausgesagt, dieser sei ein großer, ca. 35 Jahre alter Mann gewesen, der mit langsamen Schritten gegangen sei. Bei Vorlage der Lichtbildtafeln hat der Zeuge Herstik Hablesreiter auf den Bildern 18 und 19 wiedererkannt.

 

Die Kammer ist der Überzeugung, daß der Zeuge Dr. Novy während seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno die Namen der im Lager selbst eingesetzten SS.Leute gekannt hat und daß er sich auch bei Abfassung seines Buches unmittelbar nach dem Kriege an diese Namen erinnert hat. Die Kammer kann keinen vernünftigen Grund dafür erkennen, daß Dr. Novy ausgerechnet bei der Nennung des Namens den Rapportführers ein Irrtum unterlaufen sei oder er gar absichtlich in diesem Punkt etwas Falsches niedergeschrieben haben soll. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Dr. Novy den Namen Graul nicht nur einmal erwähnt, sondern daß er bestimmte Tätigkeiten dieses SS.Mannes beschrieben und dabei mehrmals den Namen zusammen mit der Funktionsbezeichnung genannt hat. Weiter ist zu berücksichtigen, daß Dr. Novy diesen Bericht nicht im Rahmen eines Strafverfahrens gegen bestimmte Täter oder für ein solches Verfahren geschrieben hat. Sein Bericht beinhaltet vielmehr eine Schilderung seines eigenen Schicksals und das seiner Leidensgenossen als Häftlinge in verschiedenen Konzentrationslagern.

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Dazu kommt noch als entscheidender Faktor, daß es die Kammer aufgrund der Aussage der Zeugin Maria Wilk als erwiesen ansieht, daß es ab etwa Mitte November 1944 im Lager Jaworzno tatsächlich einen SS.Mann namens Grauel gegeben bat Daß Novy von dem Rapportführer Franz Graul spricht, während der gefallene Ehemann der Zeugin Wilk mit Vornamen Erich geheißen hat, bedeutet nach Überzeugung der Kammer nicht, daß der gesamte Bericht von Dr. Novy in diesem Punkt falsch ist. Aus der Angabe eines anderen Vornamens und einer geringfügig anderen Schreibweise, nämlich Graul statt Grauel, kann nicht geschlossen werden, Dr. Novy könne hier nicht den SS. Mann Erich Grauel gemeint haben, wenn er von dem Rapportführer Graul spricht.

 

In diesem Zusammenhang ist auch ein Dokument aus dem Jahr 1944 zu erwähnen, das von dem Vorsitzenden und dem Berichterstatter anläßlich einer persönlichen Nachforschung im Bundesarchiv in Koblenz aufgefunden und in der Hauptverhandlung verlesen wurde.

 

Hierbei bandelt es sich um die Vorschlagsliste Nr. 10 für die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit (ohne) Schwertern, die am 29.2.1944 in Auschwitz erstellt worden ist. Unter den zur Verleihung dieser Auszeichnung vorgeschlagenen SS.Leuten aus der Kommandantur des K.L. Auschwitz II (Birkenau) befindet sich auch unter der laufenden Nummer 2 der SS.Mann Erich Grauel. Im Rahmen der Begründung für diesen Vorschlag ist unter anderem ausgeführt:

 

...und fand aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten als Arbeitsdienstführer Verwendung. In dieser Dienststellung ist er maßgeblich für den zweckmäßigen Einsatz der Häftlinge mitverantwortlich und bedeutet dieses auch für ihn eine erhebliche Mehrbelastung an Arbeit. ...

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Aufgrund der Einlassungen der beiden Angeklagten und der Aussage des Zeugen Josef Weis sieht es die Kammer als erwiesen an, daß es bei der Kommandantur des Lagers Jaworzno keinen eigenen Arbeitsdienstführer gegeben hat, sondern daß diese Aufgabe von dem jeweiligen Rapportführer miterledigt wurde. Dies ist auch von den Häftlingszeugen bestätigt worden, die über die Gliederung der Lagerkommandantur informiert waren. Aus der Tatsache, daß Erich Grauel vor seinem Einsatz in Jaworzno als Arbeitsdienstführer eingesetzt war, ergibt sich zwar nicht, daß er auch in Jaworzno in dieser Funktion und damit auch als Rapportführer tätig gewesen sein muß. Der Inhalt dieser Vorschlagsliste beweist jedoch, daß Grauel tatsächlich in der Lage war, die Funktion eines Rapport- und Arbeitsdienstführers in Jaworzno wahrzunehmen. Dies war angesichts der Tatsache, daß Grauel im Zivilberuf Schäfer gewesen ist, von der Staatsanwaltschaft bezweifelt worden.

 

Die Kammer geht auch nicht davon aus, daß die Angaben von Dr. Novy, der Rapportführer Grauel habe am Evakuierungsmarsch teilgenommen, falsch ist.

 

Ein Grund für eine solche Annahme könnte möglicherweise in der Aussage der Zeugin Wilk über den Inhalt des Telefongesprächs gesehen werden, das sie am Nachmittag des 17.1.1945 mit ihrem damaligen Ehemann Grauel geführt hat. Dabei hat Grauel,. wie erwähnt, gegen 16.00 Uhr seine Ehefrau angerufen und gesagt, er komme an die Front. Sie selbst solle mit ihren Eltern zu seinen eigenen Eltern nach Sandersleben fahren.

 

Aus dieser Äußerung muß, selbst wenn sie wörtlich so gemacht worden ist, nach Meinung der Kammer jedoch nicht geschlossen werden, daß Grauel noch im Laufe dieses Tages aus Jaworzno weg an die Front versetzt worden ist und deshalb den Evakuierungsmarsch nicht mitgemacht hat.

 

Aufgrund der Einlassungen der beiden Angeklagten und der anderen als Zeugen vernommenen SS.Leute wie der Zeugen Weis und Oder ergibt sich, daß die in den Konzentrationslagern

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eingesetzten SS.Leute nach Abschluß der Evakuierung ihrer Lager, das heißt nach Ablieferung der Häftlinge in einem weiter westlich gelegenen Lager, zu Kampfverbänden abkommandiert wurden. Die Mitteilung des Erich Grauel an seine Ehefrau im Rahmen des Telefongesprächs beweist nur, daß Grauel zu diesem Zeitpunkt von einer bevorstehenden Versetzung an die Front Kenntnis hatte. Die Kammer hält es für durchaus möglich und sogar wahrscheinlich, daß Grand die Tatsache, daß zuerst die Häftlinge in ein anderes Lager gebracht wer den sollten, gegenüber seiner Ehefrau für nicht erwähnenswert gehalten hat. Denn wie sich aus dem übrigen Inhalt des Telefongesprächs ergibt, kam es Grauel vor allem darauf an, seine Frau und seine Schwiegereltern über die Notwendigkeit einer Flucht zu informieren und ihnen hierfür ein Ziel, nämlich den Wohnort seiner eigenen Eltern, zu nennen. Weiter wollte Grauel mit der Mitteilung, er komme an die Front, sicherlich zum Ausdruck bringen, daß er selbst seiner Frau bei der Vorbereitung und der Durchführung dieser Flucht nicht behilflich sein könne. Das war aber auch dann der Fall, wenn er sich vor seiner Versetzung an die Front noch um die Evakuierung der Häftlinge kümmern mußte.

 

Im übrigen haben sowohl der Angeklagte Pansegrau als auch der Zeuge Weis bestätigt, daß es unmittelbar vor Beginn des Evakuierungsmarsches keine Versetzungen von einzelnen SS.Leuten aus Jaworzno gegeben hat. Die Kammer hält es auch für höchst unwahrscheinlich, daß der nach dem Lagerführer wichtigste Mann, nämlich der Rapportführer, mitten in den Vorbereitungen für die am gleichen Tag noch geplante Evakuierung der Häftlinge aus dem Lager versetzt worden ist.

 

Auch aus der Aussage des Zeugen Dr. Novy vor dem Stadtgericht in Prag kann nicht geschlossen werden, daß es Ende 1944 In Jaworzno keinen Rapportführer namens Grauel gegeben hat.

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Bei dieser Vernehmung hat der Zeuge Dr. Novy ausgesagt, er sei am 21.6.1943 von Auschwitz nach Jaworzno gebracht worden. Er erinnere sich an die Namen Olejak und Pansegrau. Letzterer sei ein Volksdeutscher aus Polen, der mit Vornamen Ewald geheißen habe. Er sei Kommandoführer an der Bauabteilung gewesen. Er würde sich weiter an den SS.Mann Witowski erinnern, der Chef der politischen Abteilung gewesen sei.

 

Zum Häftlingskrankenbau sagte Dr. Novy, an den Namen Emil Hantl erinnere er sich nicht, auch nicht an den Namen des tschechischen Häftlingsarztes.

 

Zum Evakuierungsmarsch sagte der Zeuge Dr. Novy dabei aus, er erinnere sich, daß an dem Marsch der Lagerkommandant Bruno Pfütze und der Rapportführer Otto Hablesreiter teilgenommen hätten, welche die Marschkolonne geführt hätten.

 

Ein Vergleich dieser Aussage des Zeugen Dr. Novy mit dem Inhalt seines Buches beweist, daß selbst sichere Erinnerungen eines Menschen allein schon durch einen längeren Zeitablauf verändert werden oder ganz entfallen können. So erinnerte sich Dr. Novy 1975 nicht mehr an den Namen Emil Hantl, obwohl er ihn als 3. SDG des Lagers Jaworzno in seinem Buch ausführlich beschrieben hat. Das gleiche gilt für den Namen des Zeugen Dr. Heller, den er in seinen Buch jedenfalls mit dem Vornamen Pavel richtig erwähnt hat.

 

Soweit Dr. Novy ausgesagt hat, er erinnere sich, daß an dem Evakuierungsmarsch der Rapportführer Otto Hablesreiter teilgenommen habe, so stellt sich hier die Frage, ob der Zeuge mit dieser Formulierung zum Ausdruck bringen wollte, daß Hablesreiter zum Zeitpunkt des Beginns des Evakuierungsmarsches Rapportführer oder ob er überhaupt einmal Rapportführer in Jaworzno gewesen ist. Eine endgültige und sichere Klärung war in diesem Punkt nicht möglich, da der Zeuge nicht danach gefragt werden konnte.

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Die Kammer ist, ebenso wie bei dem Zeugen Czapla, der Meinung, daß bei Widersprüchen zwischen Äußerungen, die unmittelbar nach Kriegsende gemacht wurden und solchen, die 20 oder 30 Jahre später gemacht wurden, in der Regal davon ausgegangen werden kann, daß die Erinnerungen eines Menschen in der ersten Zeit nach den betreffenden Ereignissen frischer, sicherer und präziser sind als zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.

 

Im Übrigen beweist der Inhalt dieser Vernehmung, daß Dr. Novy in seinem Bericht über das Lager Jaworzno nicht alle ihm bekannten Angehörigen der SS.Lagerkommandantur erwähnt hat. So erinnerte sich der Zeuge an den Angeklagten Pansegrau und konnte noch 1975 den Vornamen, das ungefähre Alter und seine Herkunft nennen.

 

Zur Person des Angeklagten Olejak, den er in seinem Buch aus dem Jahre 1949 nicht erwähnt hat, hat Dr. Novy nach dem Inhalt der Niederschrift aus dem Jahr 1975 lediglich erklärt, dieser Name sei ihm bekannt. Offenbar ist der Zeuge nicht gefragt worden, woher ihm der Name bekannt ist. Eine weitere Klärung dieser Frage war nicht möglich, weil der Zeuge mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand weder in der Hauptverhandlung, noch im Wege der Rechtshilfe vernommen werden konnte. Auch der Versuch, eine schriftliche Äußerung des Zeugen zu dieser Frage zu erlangen scheiterte aus dem gleichen Grund.

 

Die Kammer kann deshalb in diesem Punkt nur auf die Aussage des bereits erwähnten Zeugen Frantizek Herstik zurückgreifen. Dieser Zeuge, der ebenso wie Dr. Novy in Prag wohnt, erklärte bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, er habe noch kurze Zeit vorher mit Dr. Novy gesprochen. Dabei habe ihm Dr. Novy erklärt, Olejak sei der erste Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen. Diese Aussage des Zeugen Dr. Novy gegenüber dem Zeugen Herstik deckt sich genau mit den Feststellungen der Kammer.

 

Die Kammer sieht deshalb in der Angabe des Zeugen Dr. Novy in seinem Buch aus dem Jahre 1949 in Verbindung mit der Aussage der Zeugin Maria Wilk den wichtigsten Anhaltspunkt für ihre Feststellung, daß von November 1944 bis zum Ende der Lagerzeit der SS.Unterscharführer Erich Grauel Rapportführer des Lagers Jaworzno war.

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In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß nach dem gesamten Ergebnis der Hauptverhandlung davon ausgegangen werden muß , daß es im Lager Jaworzno immer nur einen Rapportführer gegeben hat. Dies haben neben den beiden Angeklagten praktisch alle Zeugen, die sich an die Person des oder der Rapportführer erinnern konnten, bestätigt. Hier sei nur auf die Aussagen der Funktionshäftlinge Zejer, Pasikowski, Smigielski, Sicinski und Dr. Heller hingewiesen.

 

3. Im übrigen hat die Beweisaufnahme zum Lager Jaworzno noch weitere Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Angeklagte Olejak nach seiner Versetzung aus Jaworzno im Frühjahr 1944 nicht mehr dorthin zurückgekehrt ist.

 

Der Zeuge Moritz Salz, der in Viernheim wohnt, hat in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei von Oktober 1943 bis zur Evakuierung des Lagers Jaworzno als Häftling in diesem Lager Inhaftiert gewesen. Den Evakuierungsmarsch habe er nicht mitgemacht, da er von Oktober oder November 1944 an im Krankenbau stationär behandelt worden sei. Er erinnere sich daran, daß der Angeklagte Olejak Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen sei. Er sei von ihm einmal selbst geschlagen worden. Ab etwa Mitte des Jahres 1944 an habe er Olejak in Jaworzno nicht mehr gesehen. Bei der Würdigung der Aussage dieses Zeugen ist allerdings zu berücksichtigen, daß er sich ab Oktober/November 1944 im Häftlingskrankenbau befunden hat und den Angeklagten Olejak, wenn dieser tatsächlich im November 1944 nach Jaworzno zurückgekehrt wäre, nicht unbedingt hätte sehen müssen.

 

Der Zeuge Karl Fried, ein tschechischer Häftling, der jetzt in Frankfurt wohnhaft ist, hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei am 21.6.1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen und habe auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht.

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Der Angeklagte Olejak sei am Anfang des Bestehens des Lagers als Angehöriger der Lagerkommandantur in Jaworzno gewesen. Aus der Tatsache, daß Olejak im Lager die Rapporte abgenommen habe, schließe er, daß Olejak Rapportführer gewesen sei. In Jaworzno habe es jeweils nur einen Rapportführer gegeben.

 

Olejak sei nur kurze Zeit Rapportführer gewesen, dann sei diese Funktion von anderen SS.Leuten ausgeübt worden. Seiner Erinnerung nach sei Olejak nicht bis zum Schluß in Jaworzno gewesen. Mit Sicherheit könne er jedoch nicht ausschließen, daß Olejak wieder nach Jaworzno zurückgekehrt sei. Bei diesem Zeugen ist zu berücksichtigen, daß er schon im Lager Jaworzno zu den Freunden des Lagerschreibers Dr. Novy gehört und auch dessen Buch über Jaworzno gelesen hat. Allerdings können seine Angaben über den Angeklagten Olejak nicht aus diesem Buch stammen, da Olejak darin nicht erwähnt ist.

 

Der bereits erwähnte Zeuge Frantizek Herstik, ein tschechischer Häftling, der derzeit in Prag wohnhaft ist, hat ausgesagt, er sei vom 7.9.1943 an in Jaworzno gewesen und habe auch die Evakuierung mitgemacht.

 

Der Zeuge Herstik hat zu Beginn seiner Vernehmung die beiden Angeklagten, die zu diesem Zeitpunkt mit allerdings nur zwei Justizangehörigen als Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, richtig wiedererkannt.

 

Weiter hat der Zeuge bekundet, in Jaworzno habe es nacheinander 3 Rapportführer gegeben, nämlich Olejak, Hablesreiter und Graul. Daran, daß es 3 Rapportführer gegeben habe, erinnere er sich selbst. Lediglich an die Namen habe er sich nicht mehr von sich aus erinnert, diese habe er vielmehr aus dem Buch von Dr. Novy entnommen, das er kurze Zeit vor seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung nochmals gelesen

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habe. Er treffe auch öfters mit Dr. Novy in Prag zusammen, wobei ihm dieser gesagt habe, Olejak sei der erste Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen. Weiter hat der Zeuge ausgesagt: Neben dem Rapportführer habe es im Lager noch die Block und Kommandoführer gegeben. Von ihnen erinnere er sich an Lauschmann, Markewitz, Kraus, der eine verkrüppelte Hand gehabt habe, und den Angeklagten Pansegrau. Lauschmann habe als besonderes Kennzeichen goldene Zähne gehabt. Hablesreiter sei kurz vor der Evakuierung des Lagers von seinem Posten als Rapportführer abgelöst und Kommandoführer am Kraftwerk geworden. Der Nachfolger von Hablesreiter auf dem Posten des Rapportführers habe eine Figur wie der Angeklagte Olejak gehabt und sei etwa 25 - 30 Jahre alt gewesen. Seiner Erinnerung nach sei Olejak am Schluß nicht mehr in Jaworzno gewesen, er habe ihn auch nicht bei der Evakuierung des Lagers gesehen.

 

Zn diesem Zeugen ist zu bemerken, daß er an die im Lager Jaworzno eingesetzten SS.Leute eine gute Erinnerung hat. So hat er den SS.Mann Otto Hablesreiter richtig als zeitweiligen Rapportführer und zeitweiligen Kommandoführer des Kraftwerkkommandos beschrieben und sich auch daran erinnert, daß Lauschmann, womit er offensichtlich den SS.Mann Lausmann meint, goldene Zähne gehabt habe. Allerdings besteht bei dem Zeugen Herstik auch die Möglichkeit, daß seine eigene Erinnerung durch die Gespräche mit Mithäftlingen, insbesondere dem Zeugen Dr. Novy, und die Lektüre des Buches von Dr. Novy geprägt und überlagert worden ist, ohne daß sich der Zeuge dessen bewußt ist.

 

Der Zeuge Pesach Nitenberg, der im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen und dessen Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wurde, hat ausgesagt, er sei im Herbst 1943 nach Jaworzno gekommen und habe auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht. während des größten Teiles

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seines Aufenthaltes in Jaworzno sei er im Lager selbst als Friseur für die Häftlinge eingesetzt gewesen. Er erinnere sich an die SS.Leute Olejak und Pansegrau, wobei er letzteren als Panzergrau im Gedächtnis habe. Seiner Erinnerung nach seien diese beiden SS.Leute am Schluß nicht mehr in Jaworzno gewesen. Besonderer Bedeutung hat die Kammer der Aussage dieses Zeugen allerdings nicht beigemessen, da die Erinnerung des Zeugen an die im Lager eingesetzten SS.Leute nicht besonders sicher und in vielen Punkten auch falsch war. So hat er zu dem SS.Mann Pansegrau gemeint, er habe auch den Spitznamen Lapka gehabt. Diesen Namen hatten die Häftlinge aber, wie bereits dargelegt, dem Block- und Kommandoführer Paul Kraus gegeben.

 

Mehr Gewicht mißt die Kammer in dieser Frage der Aussage der Ehefrau des Angeklagten Pansegrau, der Zeugin Irmgard Pansegrau bei. Diese hat im Rahmen ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, sie habe den Angeklagten Olejak als Arbeitskollegen ihres Mannes gut gekannt und sie habe ihn im Jahre 1943 und Anfang 1944 öfters in Jaworzno getroffen. Anfang Sommer 1944 habe sie von dem SS.Mann Fischer gehört, Olejak sei aus Jaworzno versetzt worden. Sie habe ihn dann nicht mehr gesehen, auch nicht während der Evakuierung dieses Lagers. Auch Kraus sei am Schluß nicht mehr in Jaworzno gewesen.

 

4. Schließlich werden die Feststellungen der Kammer zu dieser Frage auch durch die Einlassung des .Angeklagten Pansegrau bestätigt.

 

Im Rahmen seiner Einlassung in der Hauptverhandlung am 4.10. 1977 hat der Angeklagte Pansegrau erklärt, an Ostern 1944 sei er nach der Auseinandersetzung mit dem Spieß der Wachkompanie in Jaworzno verhaftet worden. Bei seiner Rückkehr ans der Haft in Auschwitz sei Olejak nicht mehr da gewesen.

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Wohin er versetzt worden sei, könne er nicht sagen. Anstelle von Olejak sei ein neuer Rapportführer dagewesen, der Graul geheißen habe. Dieser habe ungefähr die Größe und die Haarfarbe von Olejak gehabt, in den Schultern sei er allerdings kräftiger gewesen. Den Vornamen, die Herkunft und den Beruf dieses Graul wisse er nicht, nur daß er Unterscharführer gewesen sei.

 

Seiner Erinnerung nach sei Olejak beim Evakuierungsmarsch nicht dabeigewesen, das habe er auch schon früher so gesagt. Ob Graul bis zum Schluß in Jaworzno gewesen sei, wisse er nicht sicher.

 

In der Hauptverhandlung vom 3.3.1978 erklärte der Angeklagte Pansegrau dann weiter, ihm sei jetzt wieder eingefallen, daß Graul von Beruf Schäfer gewesen sei und er ihn in der Abteilung Landwirtschaft des Hauptlagers in Auschwitz kennen gelernt habe. Graul müsse nach Jaworzno gekommen sei als er selbst in Haft gewesen sei.

 

Bei der Würdigung dieser Einlassung des Angeklagten Pansegrau ist, ebenso wie bei den Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung, zu Berücksichtigen, daß die betreffenden Ereignisse mehr als 30 Jahre zurückliegen. Es ist deshalb durchaus möglich, daß sich ein Mensch im Laufe der Zeit, in der er sich zwangsläufig mit der Vergangenheit beschäftigt, an Dinge und Personen richtig erinnert, an die er sich zunächst überhaupt nicht erinnert hat. Deshalb macht die Tatsache, daß der Angeklagte Pansegrau bei seiner 1. Vernehmung zur Sache am 4.8.1976, die ihm wiederholt vorgehalten worden ist, erklärt hat, einen Kommandanturangehörigen namens Graul habe es in Jaworzno nicht gegeben, ihn nicht von vorneherein unglaubwürdig. Denn aufgrund der glaubwürdigen Aussage des Zeugen Wilk sieht es die Kammer als erwiesen an, daß es gegen Ende 1944 tatsächlich einen SS.Mann Graul in Jaworzno gegeben hat. Dabei ist darauf

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hinzuweisen, daß zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte Pansegrau diese Angaben machte, weder dem Gericht noch den Angeklagten oder ihren Verteidigern bekannt war, daß die Witwe des SS.Mannes Erich Graul, nämlich die Zeugin Wilk, von der Staatsanwaltschaft ermittelt war und als Zeugin in der Hauptverhandlung vernommen werden konnte Eine entsprechende Erklärung gab die Staatsanwaltschaft erst in der Hauptverhandlung vom 17.7.1978 ab. Der Angeklagte Pansegrau konnte deshalb bei seiner Einlassung zur Person des SS.Mannes Graul nicht davon ausgehen, daß diese von der Zeugin Wilk bestätigt werden würde.

 

Im übrigen ist auch die Einlassung des Angeklagten Pansegrau, er sei zusammen mit Graul bei der Abteilung Landwirtschaft im Konzentrationslager Auschwitz gewesen, durch das Ergebnis der Beweisaufnahme bestätigt worden. Hierzu wurde in der Hauptverhandlung auszugsweise ein Plan über die Stellenbesetzungen der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz nach dem Stand vorn 1.2.1941 verlesen. In diesem Plan sind der Angeklagte Pansegrau und der damalige SS.Sturmmann Erich Grauel als Mitglieder der Abteilung Landwirtschaft ausdrücklich aufgeführt.

 

Das Argument der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte Pansegrau sei in diesem Punkt deswegen nicht Glaubhaft, da er von einer Versetzung des Angeklagten Olejak aus Jaworzno erst gesprochen habe, nachdem ihm das Verteidigungskonzept des Angeklagten Olejak bekannt geworden sei, ist nicht richtig. In der bereite erwähnten Vernehmung vom 4.8.1976 hat der Angeklagte Pansegrau zur Person des damaligen Mitbeschuldigten Olejak folgendes gesagt:

 

...Der Rapportführer hieß Hans Olejak. Er war die ganze Zeit mit mir in Jaworzno bis zur Evakuierung. Er hat auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht. Ich kann nicht sagen, wie weit er ihn mitgemacht hat. Am Anfang war er jedenfalls da.

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Er stammt aus Oberschlesien und wir kannten uns. Befreundet waren wir nicht. Er war bei meiner Hochzeit. Trauzeugen bei meiner Hochzeit war der Lagerführer Pfütze und der Hauptmann von der Wachkompanie. Ich glaube er ist später weggekommen. Ich kann es haute aber nicht mehr sagen. Ich habe nicht in Erinnerung, ob Olejak einmal längere Zeit von Jaworzno weg war. Mir kommt jetzt in Erinnerung, daß einmal ein älterer Mann als Rapportführer da war. Mir kommt auch jetzt in Erinnerung, daß Olejak weggekommen ist. Ich bin hier mißverstanden worden. Es ist möglich, daß Olejak später weggekommen ist, ich kann es aber nicht sagen. Auf nochmaliges Befragen gebe ich an, daß ich meine, daß Olejak bei der Evakuierung da war. Eine konkrete Erinnerung an ihn habe ich im Zusammenhang mit dem Evakuierungsmarsch nicht. ...

 

Unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts dieser Vernehmung ergibt sich, daß sich der Angeklagte Pansegrau zum damaligen Zeitpunkt über die Dauer des Aufenthaltes des Angeklagten Olejak in Jaworzno und über die Frage, ob Olejak am Evakuierungsmarsch teilgenommen hat, nicht sicher war und es damals für möglich hielt, daß Olejak aus dem Lager Jaworzno versetzt und nicht mehr dorthin zurückgekehrt ist.

 

Die Kammer sieht deshalb die Einlassung des Angeklagten Pansegrau in Verbindung mit der Aussage der Zeugin Maria Wilk als wichtigen Anhaltspunkt dafür an, daß Ende 1944 der SS.Mann Erich Graul und nicht der Angeklagte Olejak Rapportführer in Jaworzno war. Daß die Angaben des Angeklagten Pansegrau über den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit des SS.Mannes Graul im Lager Jaworzno mit der Aussage der Zeugin Wilk nicht genau übereinstimmen, macht den Angeklagten Pansegrau angesichts des Zeitablaufs von mehr als 30 Jahren nicht insgesamt unglaubwürdig, soweit er in diesem Punkt Angaben gemacht hat.

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F)

Die Kammer ist davon überzeugt, daß die Einlassung des Angeklagten Olejak, er sei im November 1944 von Blechhammer aus als Lagerführer in das Lager Czechowitz versetzt worden und sei nicht mehr nach Jaworzno zurückgekehrt, richtig ist.

 

Das Gericht hat in der Hauptverhandlung neun ehemalige Häftlinge des Lagers Czechowitz als Zeugen vernommen. Dabei handelt es sich um die Zeugen Ernst Kraschewski, Zwi Gutmann, Josef Goldberg, Pesach Stark, Gedaliau Unikowski, Fritz Hirsch, Erwin Habal, Mosche Silberstein und Werner Waag.

 

Die Zeugen Unikowski und Goldberg sind zusätzlich noch einmal im Wege der Rechtshilfe durch den zuständigen Richter des Amtsgerichts Tel Aviv in Anwesenheit der gesamten Kammer vernommen worden, da sie einer weiteren Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge geleistet hatten.

 

Von zwei weiteren ehemaligen Häftlingen des Lagers Czechowitz wurden polizeiliche Aussagen verlesen, da diese Zeugen zwischenzeitlich verstorben bzw. aus Gesundheitsgründen nicht mehr vernehmungsfähig sind. Hierbei handelt es sich um die Zeugen Schlomo Gruenfeld und Walter Rubinstein.

 

Schließlich wurden in der Hauptverhandlung mehrere Briefe ehemaliger Häftlinge des Lagers Czechowitz verlesen, da die Verfasser entweder verstorben oder unbekannten Aufenthaltes sind. Dabei handelt es sich um die ehemaligen Häftlinge Dr. Josef Weil und Czidbor Erban bzw. Czidbor Erdely. Zu den letzteren ist zu bemerken, daß nach einem Schreiben der Hauptkommission in Prag vom 8.8.1979 die Herren Erban und Erdely identisch sind.

 

Weiter wurden in der Hauptverhandlung drei ehemalige Angehörige der Lagerkommandantur bzw. der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz vernommen. Dabei handelt es sich um die Zeugen Erich

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Ligon, Friedrich Repke und Theo Streicher. Ein weiteres Mitglied der Wachmannschaft, der zeuge Florian Walloschek, wurde im Wege der Rechtshilfe durch die zuständige polnische Richterin vernommen

I.

Als wichtigsten Anhaltspunkt ihrer Feststellung, daß der Angeklagte Olejak ab November 1944 Lagerführer im Lager Czechowitz war, sieht die Kammer neben dem unter E) erörterten Ergebnis der Beweisaufnahme zur Person des letzten Rapportführers des Lagers Jaworzno die Tatsache an, daß die Beschreibung, die der Angeklagte Olejak von dem Lager Czechowitz, der Umgebung des Lagers, dem Arbeitseinsatz der Häftlinge, den dort eingesetzten SS.Leuten und ihrer Unterbringung und von der Evakuierung dieses Lagers gegeben hat, durch das Ergebnis der Beweisaufnahme im wesentlichen bestätigt worden ist.

 

1. Aufgrund der Aussagen der Zeugen Hirsch, Goldberg, Gutmann, Stark und Unikowski geht die Kammer davon aus, daß das Konzentrationslager Czechowitz im September 1944 errichtet worden ist. Die genannten Zeugen haben bei ihren Vernehmungen übereinstimmend bekundet, sie seien zu dieser Zeit nach Czechowitz gekommen. Vor ihrer Ankunft seien noch keine Häftlinge dort gewesen. Der Zeuge Hirsch hat weiter glaubhaft berichtet, bei der Ankunft der ersten Häftlinge sei für das Lager noch nichts vorbereitet gewesen.

 

Auch der Zeuge Streicher hat ausgesagt, er sei als Mitglied der Wachmannschaft mit den ersten Häftlingen im Herbst 1944 nach Czechowitz gekommen. Der Zeuge Ligon, der mach seiner Aussage in der Hauptverhandlung zeitweise Angehöriger der Lagerkommandantur des Lagers Czechowitz war, hat bekundet,

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das Lager sei im September 1944 errichtet worden. Als Unterkunft für die Häftlinge wurde ein Stallgebäude eingerichtet. Dies haben alle Zeugen, die im Lager Czechowitz als Häftlinge oder SS.Leute gewesen sind, übereinstimmend bestätigt. Dieses Gebäude ist, wie bei dem am 19.9. 1977 in Czechowitz durchgeführten Augenschein festgestellt wurde, mit geringfügigen Änderungen heute noch erhalten und dient als Schweinestall. Dieses Gebäude ist ca. 66 m lang und fast 9 m breit und hatte 1944 an der Vorderseite 3 Eingänge. Letzteres ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Habal, Silbertstein und Unikowski.

 

Im Inneren war das Stallgebäude unterteilt, wobei sich rechts ein kleinerer Raum für die Funktionshäftlinge befand. Dies haben die Zeugen Kraschewski, Habal und Unikowski bestätigt. Im Inneren des Gebäudes führte eine Treppe in das Dachgeschoß, wo sich mehrere Werkstätten, darunter eine Schneiderwerkstatt befanden. Dies ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Hirsch, Habal, Stark und Unikowski. Der Zeuge Habal hat hierzu ausgesagt, er habe selbst in dem Raum geschlafen, aus dem die Treppe nach oben geführt habe. Der Zeuge Stark hat erklärt, er habe diese Treppe im Inneren des Gebäudes täglich benutzt, da er in der im Dachboden gelegenen Schneiderwerkstatt gearbeitet habe. Demgegenüber hält die Kammer die Aussagen der Zeugen Silberstein und Ligon, die als einzige der vernommenen Zeugen meinten, die Treppe auf den Dachboden habe an der Außenseite des Gebäudes nach oben geführt, in diesem Punkt nicht für glaubhaft.

 

Das Stallgebäude wurde mittels elektrischer Ventilatoren geheizt, was der Zeuge Habal glaubhaft bekundet hat.

 

Links an dem Gebäude befand sich ein Anbau mit einer Duschmöglichkeit für die Häftlinge. Dies haben die Zeugen Unikowski und Silbertstein im Rahmen ihrer Vernehmung in der

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Hauptverhandlung ausgesagt.

 

Hinsichtlich der Frage, wo die kranken Häftlinge in Czechowitz untergebracht waren, hat die Hauptverhandlung kein eindeutiges Ergebnis erbracht. Der Zeuge Kraschewski hat hierzu ausgesagt, es haben keinen eigenen Krankenbau oder eine eigene Krankenabteilung gegeben. Die Kranken seien vielmehr rechts im Stallgebäude im Raum des Häftlingsarztes untergebracht worden. In dieser Weise hat sich auch der Zeuge Goldberg geäußert.

 

Der Zeuge Habal hat ausgesagt, in der Mitte des Stalles im Erdgeschoß sei ein eigener Raum für die kranken Häftlinge eingerichtet gewesen. Demgegenüber hat der Zeuge Stark bekundet, kranke. Häftlinge hätten auf Stroh im Dachgeschoß. des Stallgebäudes gelegen.

 

Welche dieser Aussagen richtig ist oder ob die kranken Häftlinge vielleicht zunächst im Erdgeschoß und zu einem späteren Zeitpunkt im Dachgeschoß oder gleichzeitig in beiden Etagen des Stallgebäudes untergebracht wurden, konnte nicht sicher geklärt werden.

 

Hinsichtlich der Zahl der im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge geht die Kammer davon aus, daß nach Czechowitz 2 größere und mehrere kleine Häftlingstransporte gekommen sind. Von den in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen haben die Zeugen Goldberg. Gutmann, Stark, Unikowski und Silberstein bekundet, sie seien mit dem ersten größeren Transport nach Czechowitz gekommen. Hinsichtlich der Stärke dieses Transportes sprach der Zeuge Goldberg von 300 Häftlingen, der Zeuge Gutmann von 100 - 200 Häftlingen, der Zeuge Stark von 300 - 400 Häftlingen, der Zeuge Unikowski von 300 Häftlingen und der Zeuge Silberstein ebenfalls von 300 Häftlingen. Die Kammer ist deshalb der Meinung, daß diesem Transport ca. 300 Häftlinge angehört haben.

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Die Zahl ergibt sich im übrigen auch aus den Aussagen der Zeugen Streicher und Habal sowie aus einem Brief des ehemaligen Häftlings Dr. Josef Weil vom 15.2.1945. Der Zeuge Streicher hat hierzu ausgesagt, er sei als Mitglied der Wachmannschaft mit dem ersten Transport von Häftlingen nach Czechowitz gekommen, diesem Transport hätten 200 - 300 Häftlinge angehört. Der Zeuge Habal hat bekundet, bei seiner Ankunft in Czechowitz seien bereits 300 Häftlinge dort gewesen.

 

Dr. Josef Weil hat in dem erwähnten Brief ausgeführt, er selbst sei im Oktober 1944 als Häftling nach Czechowitz gebracht worden. Etwa 4 Wochen vorher seien bereits an die 300 Häftlinge dorthin gekommen. Aus diesem Brief des Zeugen Dr. Weil und den Aussagen der Zeugen Streicher und Habal ergibt sich weiter, daß im Oktober 1944 weitere 300 Häftlinge nach Czechowitz gekommen sind.

 

Dr. Weil hat hierzu geschrieben, er selbst sei im Oktober 1944 mit 300 Juden, meist tschechischer und Holländer Nationalität, die aus Theresienstadt gekommen seien, nach Czechowitz gebracht worden. Die gleichen Angaben hat der Zeuge Habal in der Hauptverhandlung gemacht. Der Zeuge Streicher schließlich hat ausgesagt, etwa 1 Monat nach dem ersten Transport sei ein weiterer Transport von Häftlingen nach Czechowitz gebracht worden.

 

Die Kammer geht deshalb davon aus, daß sich ab Oktober 1944 bis zur Evakuierung dieses Lagers ca. 600 Häftlinge in Czechowitz aufgehalten haben. Daß ein größerer Transport von Häftlingen aus dem Lager Czechowitz weggebracht wurde, hat keiner der Zeugen bestätigt.

 

Die Kammer ist deshalb auch davon überzeugt, daß die in Band 32 Bl. 8 - 17 d.A. befindliche Liste mit 596 Häftlingsnummern, die die Überschrift

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Arbeitslager Czechowitz

Reihenuntersuchungen, durchgeführt am 9.11.1944 trägt, echt ist und den tatsächlichen Häftlingsstand am 9.11.1944 wiedergibt.

 

Nach Ankunft der ersten Häftlinge in Czechowitz wurde um das Stallgebäude ein Stacheldrahtzaun mit einigen Wachtürmen aus Holz errichtet. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Streicher. In den Lagerbereich führten 2 Tore, und zwar ein mehr rechtsgelegenes größeres für Kraftfahrzeuge und ein weiter links gelegenes für die Häftlinge. Dies hat der Zeuge Silberstein glaubhaft bekundet.

 

Innerhalb des Zaunes wurde in der Nähe des letztgenannten Tores ein kleines, aus vorgefertigten Teilen errichtetes Holzhaus, ein sogenanntes "Finnenzelt" aufgestellt, in dem die Schreibstube des Lagers untergebracht wurde. Dies ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Hirsch, Streicher, Gutmann, Habal und insbesondere aus der Aussage des Zeugen Kraschewski, der als Lagerschreiber selbst in diesem Häuschen seinen Arbeitsplatz hatte.

 

Ein weiteres Finnenzelt wurde außerhalb dieses Tores als Aufenthaltsraum für die am Tor diensttuenden Wachleute aufgestellt. Dies hat der Zeuge Repke glaubhaft bekundet.

 

Mit Ausnahme des Zeugen Silberstein haben alle anderen Zeugen die als Häftlinge in Czechowitz waren, ausgesagt, das Essen für die Häftlinge sei nicht in' Lager selbst gekocht, sondern in mehreren Kübeln von außerhalb in das Lager gebracht worden. Die Kammer ist deshalb der Meinung, daß sich der Zeuge Silberstein, ebenso wie bei der Treppe, in diesem Punkt irrt.

 

Aufgrund der Aussagen der Zeugen Hirsch, Goldberg, Gutmann, Unikowski und Silbertstein geht die Kammer davon aus, daß

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in unmittelbarer Nähe des Zaunes, und zwar rechts vom Lager, ein kleines Haus stand, in dem Zivilisten, darunter eine ältere polnische Frau, gewohnt haben. Diese ältere Frau hat öfters zum Fenster hinausgeschaut und sich auch mit den Häftlingen unterhalten. Die genannten 5 Zeugen haben dies im Rahmen ihrer Aussagen in der Hauptverhandlung unabhängig voneinander bestätigt.

 

Aus der Aussage des Zeugen Habal ergibt sich, daß vor dem eigentlichen Lagerbereich parallel zum Lagerzaun eine Scheune stand, die jedoch nicht zum Lager gehörte. Dies hat auch der Zeuge Streicher in seiner Aussage bestätigt.

 

2. Ihre Feststellungen hinsichtlich der weiteren Umgebung des Lagers, insbesondere der Unterkunftsbaracken für die Wachmannschaften und Angehörigen der Lagerkommandantur, stützt die Kammer auf die Aussagen der Zeugen Repke und Streicher. Von den Häftlingszeugen konnte hierzu keiner genaue und sichere Angaben machen.

 

Der Zeuge Repke hat ausgesagt, er sei im Spätherbst 1944, etwa 8 Wochen vor Weihnachten, nach Czechowitz versetzt worden. Damals habe er den Rang eines SS.Oberscharführers innegehabt, Bei seiner Ankunft in Czechowitz sei das Lager schon fertig errichtet gewesen. Mit der Verwaltung des Lagers selbst habe er nichts zu tun gehabt, er sei deshalb auch nicht im eigentlichen Lagerbereich gewesen. Die Verwaltung des Lagers habe in den Händen von 2 SS.Leuten gelegen. Insoweit wird auf die Aussage des Zeugen Repke in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden. Seine Aufgabe in Czechowitz sei die Führung und Ausbildung der Wachmannschaft gewesen.

 

Außerhalb des Lagerzaunes seien in einer Entfernung von ca. 100 m mehrere Gebäude gestanden, die seiner Erinnerung nach in massiver Bauweise errichtet gewesen seien. In einem

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der Gebäude sei die Wachmannschaft, in einem anderen Italienische Arbeiter, im dritten Lehrlinge und im vierten die Wirtschafträume untergebracht gewesen. Die Lehrlinge seien jedoch nicht bis zum Schluß dort gewesen, sondern an die Front verlegt worden.

 

Bei seiner Ankunft in Czechowitz habe er ein Zimmer in der in der Nähe gelegenen Raffinerie als Unterkunft erhalten. Etwa vier Wochen vor Weihnachten sei ein neuer Lagerführer gekommen. Dieser habe erreicht, daß cm Teil des Gebäudes, in dein die italienischen Arbeiter untergebracht gewesen seien, abgeteilt und als Unterkunft für die drei in Czechowitz stationierten SS.Leute, nämlich den Lagerführer, seinen Gehilfen und ihn selbst, eingerichtet worden seien.

 

Der Eingang für diese Räume habe sich in der Mitte einer Stirnseite der Baracke befunden. Daran habe sich ein kleiner Flur angeschlossen. Links von diesem Flur sei der Raum des dritten SS.Mannes und dahinter sein eigener gewesen, rechts von diesem Flur hätten der oder die Raume des neuen Lagerführers gelegen.

 

Der Zeuge Streicher, der nach seiner Aussage nur kurze Zeit als Angehöriger der Wachmannschaft in Czechowitz stationiert war, hat ebenfalls bekundet, daß es außerhalb des umzäunten Lagerbereichs mehrere Gebäude oder Baracken gegeben habe, von denen eine als Unterkunft für die Wachen gedient habe. Der Zeuge Streicher hat weiter ausgesagt, in Czechowitz habe es italienische Arbeiter gegeben. Wo diese untergebracht waren, konnte er allerdings nicht mehr sagen.

 

Die Kammer hat keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser beiden Zeugen. Auf die Person des Zeugen Repke wird noch näher eingegangen werden.

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3. Sämtliche Zeugen haben bestätigt, daß - mit Ausnahme der im Lager selbst tätigen und der kranken Häftlinge - die im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge in einer in der Nähe gelegenen Raffinerie zu Aufräumungsarbeiten eingesetzt wurden. Die Zeugen Hirsch, Ligon und Streicher haben insoweit bekundet, daß diese Raffinerie im August 1944 bombardiert und schwer beschädigt worden war. Außer zu Aufräumungsarbeiten wurden die Häftlinge auch, was der Zeuge Habal glaubhaft bekundet hat, zum Bau von Schutzmauern um Öltanks eingesetzt

 

Aufgrund der Aussage des Zeugen Streicher geht die Kammer davon aus, daß zu Beginn der Lagerzeit die auf dem Gelände der Raffinerie eingesetzten verschiedenen Häftlingskommandos einzeln bewacht wurden. Dies hat der Zeuge Streicher, der selbst Mitglied der Wachmannschaft war, glaubhaft bekundet. Der Zeuge hat weiter bekundet, er habe einige Zeit nach seiner Versetzung aus Czechowitz erfahren, daß die Bewachung der Häftlinge während der Arbeit geändert und dann in Form einer Postenkette um das gesamte Arbeitsgelände erfolgt sei. Wie ihm dies bekannt wurde, konnte der Zeuge Streicher nicht mehr angegeben.

 

Dagegen hat der Zeuge Repke, der nach seiner Versetzung nach Czechowitz als Chef der Wachmannschaft fungierte, ausgesagt, während seiner Zeit in Czechowitz sei keine Änderung in der Art der Bewachung der Häftlinge bei der Arbeit vorgenommen worden und die Häftlinge seien immer durch eine Postenkette bewacht worden. Die Aussagen der Zeugen Streicher und Repke stehen insofern zu einander in Widerspruch, als der Zeuge Streicher ausgesagt hat, der neue Oberscharführer, der für die Wachmannschaft zuständig gewesen sei, also der Zeuge Repke, sei etwa drei Wochen vor seiner eigenen Versetzung aus Czechowitz dort hin gekommen. Aufgrund dieser beiden Aussagen sieht es die Kammer als erwiesen an, daß

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die Bewachung der Häftlinge zunächst durch einzelne Wachkommandos und dann durch eine Postenkette um das ganze Gelände erfolgt ist.

 

4. Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme zum Lager Czechowitz geht die Kammer davon aus, daß der eigentlichen Lagerkommandantur in Czechowitz jeweils zwei SS.Leute angehört haben, nämlich der Lagerführer und sein Stellvertreter.

 

Dies ergibt sich aus den Aussagen der Zeuge Ligon,. Streicher, Repke, Kraschewski, Hirsch, Goldberg, Unikowski und Silberstein.

 

Der Zeuge Ligon, der mehrfach in der Hauptverhandlung vernommen wurde, hat ausgesagt, er sei bei der Errichtung des Lagers nach Czechowitz gekommen. Lagerführer sei der SS.Oberscharführer Knobloch geworden. Er selbst habe im Range eines Unterscharführers sowohl im Lager als auch auf dem Gelände der Raffinerie Dienst gemacht. Außer ihnen beiden sei im Lager kein SS.Mann tätig gewesen. Er selbst sei Ende des Jahres 1944 aus Czechowitz versetzt worden. Grund hierfür sei gewesen, daß er für Häftlinge Briefe aus dem Lager geschmuggelt habe, was bekannt geworden sei. Zum Zeitpunkt seiner Versetzung sei der Knobloch noch Lagerführer gewesen. Er selbst habe an seiner Uniform in Czechowitz als einziger ein Reiterabzeichen getragen.

 

Der Zeuge Streicher hat hierzu ausgesagt, im Lager selbst seien der Lagerführer und ein zweiter SS.Mann als Arbeitsdienstführer eingesetzt gewesen. Lagerführer sei ein großer, starker Mann mit Namen Knoblich gewesen. Der Arbeitsdienstführer sei Unterscharführer gewesen und habe einen dunklen Teint und eine Hakennase gehabt. Hierzu ist zu bemerken, daß diese Beschreibung auf den Zeugen Ligon zutrifft, da dieser, wie bei seiner Vernehmung festgestellt wurde, eine dunkle Hautfarbe und auch eine stark ausgeprägte Hakennase hat

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Der Zeuge Streicher hat weiter bekundet, bei seiner eigenen Versetzung aus Czechowitz, die Ende Oktober Anfang November 1944 erfolgt sei, seien sowohl der Lagerführer Knoblich als auch der Arbeitsdienstführer mit der Hakennase noch in Czechowitz gewesen.

 

Er habe dann im Lager Monowitz, wohin er von Czechowitz aus gekommen sei, erfahren, daß etwa 14 Tage nach ihm auch der Lagerführer und der Arbeitsdienstführer aus Czechowitz versetzt worden seien. Ob diese Versetzung gleichzeitig erfolgt sei, könne er nicht sagen.

 

Der Zeuge Repke hat bekundet, bei seiner Ankunft in Czechowitz, die etwa 8 Wochen vor Weihnachten im Oktober 1944 erfolgt sei, sei ein Oberscharführer als Lagerführer in Czechowitz gewesen. Dieser sei von der Figur her groß und stark gewesen, an seinen Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Dieser habe im Lager noch einen Helfer von der SS. gehabt. Zur Person dieses Mannes könne er keine näheren Angaben mehr machen. Etwa 4 Wochen vor Weihnachten 1944 sei der Oberscharführer von einem Unterscharführer als Lagerführer abgelöst worden. Letzterer sei dann bis zum Schluß Lagerführer geblieben. Auf die weiteren Angaben, die der Zeuge Repke zu diesem Unterscharführer gemacht hat, wird in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden.

 

Der zeuge Kraschewski, der in der Hauptverhandlung mehrmals als Zeuge vernommen wurde, hat ausgesagt, er sei als Lagerschreiber im Lager Czechowitz eingesetzt gewesen. Im Lager selbst seien von der SS. immer nur zwei Leute gewesen, nämlich der Lagerführer und sein Stellvertreter. Lagerführer sei der SS.Oberscharführer Knoblich gewesen. Seiner Erinnerung nach sei Knoblich während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers Czechowitz als Lagerführer tätig gewesen. Es könne jedoch auch möglich sein, daß in der Lagerführung

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ein Wechsel eingetreten sei. Er habe an diese Dinge keine genauen Erinnerungen mehr.

 

Neben Knoblich sei noch ein weiterer SS.Mann im Lager tätig gewesen, der als besonderes Kennzeichen ein Reiterabzeichen getragen habe und wahrscheinlich Ligon geheißen habe. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Zeugen Ligon hat der Zeuge Kraschewski diesen als den Mann wiedererkannt, den er mit dem Reiterabzeichen beschrieben hatte.

 

Weiter hat der Zeuge Kraschewski ausgesagt, dieser SS.Mann Ligon sei wahrscheinlich nicht bis zum Schluß in Czechowitz gewesen. Da er Briefe von Häftlingen, auch von ihm selbst aus dem Lager geschmuggelt habe, sei er aus Czechowitz versetzt worden. Über seinen Nachfolger könne er nichts sagen.

 

Der Zeuge Hirsch hat ausgesagt, er sei mit den ersten jüdischen Häftlingen im Herbst 1944 nach Czechowitz gekommen, wo er als Kapo eingesetzt worden sei. Lagerführer sei ein SS.Mann namens Knoblich geworden. Neben diesem sei von der SS. noch ein Unterscharführer da gewesen. An den Namen dieses SS.Mannes hat sich der Zeuge Hirsch zunächst nicht erinnert. Nach Vorhalt des Namens Ligon erklärte er dann, so habe dieser Unterscharführer geheißen. Er selbst sei nur kurze Zeit im Lager gewesen. Wegen einer Frauengeschichte sei er von Ligon angezeigt und deshalb in das Hauptlager zurückversetzt worden. Dies könne im Oktober oder November 1944 gewesen sein. Er sei sich ganz sicher, daß Knoblich zu diesem Zeitpunkt noch als Lagerführer beschäftigt gewesen sei.

 

Der Zeuge Goldberg hat ausgesagt, im Lager selbst seien immer nur zwei SS.Leute gewesen.

 

Daß es in der Lagerführung einen Wechsel gegeben hat, haben auch die Zeugen Unikowski, Silberstein, Rubinstein und Waag bekundet.

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Unter Zugrundelegung dieses Ergebnisses der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, daß der erste Lagerführer des Lagers Czechowitz ein SS.Oberscharführer namens Knoblich gewesen ist. Dies haben die Zeugen Ligon, Streicher, Repke, Kraschewski und Hirsch übereinstimmend bekundet. An der Zuverlässigkeit der Aussagen dieser Zeugen hat die Kammer keinen Zweifel, da sie als Mitglieder der Kommandantur (Zeuge Ligon) der Wachmannschaft (Zeugen Streicher und Repke) und als Funktionshäftlinge im Lager Czechowitz (Zeugen Kraschewski und Hirsch) mit dem Lagerführer selbst in ständigem Kontakt gewesen sind.

 

Zur Person dieses SS.Oberscharführers Knoblich ist noch zu bemerken, daß es sich dabei um den am 14.10.1916 in Kleinmorau im Ostsudetenland geborenen Ferdinand Knoblich gehandelt hat. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Ligon, der bei Vorlage der Lichtbildtafeln zu den Bildern Nr. 10 und 11, die diesen SS.Mann darstellen, erklärt hat, die auf diesen Bildern abgebildete Person sei der Lagerführer Knobloch. Daß der Zeuge Ligon von Knobloch und nicht von Knoblich spricht, scheint der Kammer dabei ohne Bedeutung, da er jedenfalls den ersten Lagerführer des Lagers Czechowitz meint. An der Zuverlässigkeit der Aussage des Zeugen Ligon hat die Kammer keinen Zweifel, da er, wie erwähnt, als Vertreter dieses Lagerführers sehr eng mit ihm zusammengearbeitet hat. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß der genannte SS.Mann Knoblich Ende 1944 tatsächlich den Rang eines Oberscharführers inne hatte. Dies ergibt sich aus einer in der Hauptverhandlung teilweise. verlesenen Gebührniskarte, wonach Knoblich am 1.4.1943 zum Oberscharführer befördert worden ist.

 

Aufgrund der Aussagen der genannten Zeugen hat die Kammer weiter keinen Zweifel daran, daß der SS.Oberscharführer Knoblich zu einem von dem Zeugen nicht genau zu bestimmenden Zeitpunkt im Oktober oder November 1944 abgelöst wurde.

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Was die Person des neuen Lagerführers betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Zeugen Ligon, Streicher und Hirsch dazu keine Angaben machen konnten. Denn zu dem Zeitpunkt, als sie aus Czechowitz versetzt bzw. verlegt wurden, war, wie sie glaubhaft bekundet haben, Knoblich noch Lagerführer.

 

Ihre Feststellung, daß der Oberscharführer Knoblich von einem körperlich relativ kleinen Unterscharführer abgelöst wurde, stützt die Kammer in erster Linie auf die Aussage des Zeugen Friedrich Repke. Gegenüber dieser Aussage scheinen die Bekundungen der Zeugen Waag und Silberstein, die in diesem Zusammenhang von einem relativ großen Oberscharführer sprechen, nicht glaubwürdig.

 

Dabei ist zu bedenken, daß der Zeuge Repke von dem in der Hauptverhandlung und im Wege der Rechtshilfe vernommenen Zeugen, die im Lager Czechowitz stationiert oder inhaftiert waren, neben dem Zeugen Kraschewski als Lagerschreiber der einzige ist, der mit dem 2. Lagerführer selbst persönlichen und dienstlichen Kontakt hatte. Insoweit wird auf die Aussage des Zeugen Repke und seine Glaubwürdigkeit gerade in diesem Fall seiner Aussage noch näher eingegangen werden.

 

Daß die Wachmannschaft des Lagers Czechowitz von Angehörigen der Organisation Todt und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen gebildet wurde, ergibt sich aus den Aussagen der Zeugen Repke, Streicher, Walloschek, Hirsch und Kraschewski.

 

Der Zeuge Repke hat hierzu ausgesagt, er sei zur Ausbildung der Wachmannschaft nach Czechowitz versetzt worden. Diese habe in erster Linie aus Wehrmachtsangehörigen bestanden. Daneben seien auch noch Angehörige der Organisation Todt zum Wachdienst eingesetzt worden. Insgesamt seien es etwa 15 Leute gewesen.

 

Der Zeuge Streicher hat bekundet, er sei Angehöriger der Wehrmacht gewesen. Infolge einer Erkrankung sei er zu den

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Landesschützen versetzt und dann nach Auschwitz abkommandiert worden. Nach etwa einem Monat sei er dann nach Czechowitz verlegt worden. Mit ihm seien noch 5 – 6 andere Wehrmachtsangehörige nach Czechowitz gekommen. Außer ihnen seien noch 2 SS.Leute von der Lagerkommandantur und einige OT-Leute dort eingesetzt worden.

 

Der Zeuge Florian Walloschek hat ausgesagt, er sei Angehöriger der Wehrmacht gewesen und als solcher nach einer Verwundung nach Auschwitz und von dort nach Czechowitz versetzt worden. Außer einigen anderen Wehrmachtsangehörigen seien noch Angehörige der Organisation Todt in Czechowitz tätig gewesen. Er erinnere sich noch an den SS.Mann Repke. Dieser sei nur für die Wachmannschaft zuständig gewesen, mit dem Lager selbst habe. er nichts zu tun gehabt. Insoweit bestätigt der Zeuge Walloschek die Aussage des Zeugen Repke.

 

Der Zeuge Hirsch, der wie erwähnt nur kurze Zeit als Kapo im Lager Czechowitz tätig war, hat ausgesagt, die Häftlinge seien von Wehrmachtsangehörigen, darunter den Zeugen Streicher und von OT-Leuten bewacht worden.

 

Der Zeuge Kraschewski schließlich hat ausgesagt, die Organisation Todt sei der Träger des Lagers Czechowitz gewesen. Er könne sich allerdings insoweit an keine Namen von Angehörigen der Organisation mehr erinnern.

 

Daß es bei der Organisation Todt einen Mann namens Dotzauer gegeben hat, haben die Zeugen Hirsch und Streicher jeweils nach Vorhalt dieses Namens bestätigt. Der Zeuge Streicher hat sich nach einem entsprechenden Vorhalt auch daran erinnert, daß es in Czechowitz einen Mann namens Weiß gegeben bat, von dem er allerdings nur sagen konnte, daß er den Rang eines Sturmmannes innegehabt habe.

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5. Hinsichtlich der Evakuierung des Lagers hat die Beweisaufnahme ergeben, daß diese am Abend des 18.1.1945, also einen Tag nach der Evakuierung des Lagers Jaworzno, begonnen hat.

 

Dieses Datum 18.1.1945 für den Beginn der Evakuierung haben die Zeugen Gruenfeld, Rubinstein, Stark und Habal in ihren Aussagen genannt. Zur Aussage des Zeugen Habal ist zusätzlich noch zu bemerken, daß er dieses Datum schon im Jahr 1946 gegenüber einem Herrn Pawel Nettel gemacht bat. Dies ergibt sich aus einem in der Hauptverhandlung verlesenen Brief eines zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Nettel aus dem Jahre 1946. Auch der Zeuge Dr. Josef Weil hat in dem bereits erwähnten Brief vom 13.2.1945 geschrieben, die Evakuierung habe am 18.1.1945 begonnen.

 

Daß der Abmarsch der Häftlinge aus dem Lager in den Abendstunden erfolgte, haben die Zeugen Habal, Silberstein, Gruenfeld, Waag, Stark und Repke ausgesagt. Dr. Weil schreibt hierzu in dem erwähnten Brief, der Abmarsch der Häftlinge sei um 7.00 Uhr abends erfolgt. Von den im Lager inhaftierten knapp 600 Häftlingen blieben 120 - 130 im Lager zurück, darunter die Zeugen Habal und Dr. Weil. Die übrigen Häftlinge wurden zu Fuß evakuiert. Die Anzahl der im Lager zurückgebliebenen Häftlinge ergibt sich aus den Aussagen des Zeugen Habal und dem erwähnten Brief des Zeugen Dr. Weil. Der Zeuge Habal hat hierzu glaubhaft ausgesagt, er habe sich schon am nächsten Tag, also am 19.1.1945 die Namen und teilweise auch die Nummern der im Lager zurückgebliebenen Häftlinge notiert. Deshalb wisse er noch genau, daß auf der Krankenabteilung des Lagers 24 Häftlinge und aus dem übrigen Lager 89 Häftlinge, also insgesamt 123 Häftlinge im Lager zurückgeblieben seien. Der Zeuge Dr. Weil hat in dem Brief vom 15.2.1945, also nur etwa 4 Wochen nach der Evakuierung, die Zahl der zurückgebliebenen Häftlinge mit 131 beziffert. Die Kammer gebt deshalb

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davon aus, daß am Evakuierungsmarsch etwa 450 Häftlinge teilgenommen haben.

 

Hinsichtlich des Verlaufs und der Dauer der Evakuierung sieht es die Kammer aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme als erwiesen an, daß die Häftlinge nach einem längeren Fußmarsch und einer Pause auf einem Bauernhof in offene Güterwaggons verladen wurden. Nach einer mehrtägigen Bahnfahrt, die über das KZ Groß-Rosen führte, erreichte dieser Transport am 23.1.1945 das Konzentrationslager Buchenwald. Das Datum 23.1.1945 als Ankunftstag im Konzentrationslager Buchenwald ergibt sich aus der Aussage des Zeugen Gruenfeld. Daß der Bahntransport über das Konzentrationslager Groß Rosen führte, wo die Häftlinge jedoch nicht aufgenommen wurden, hat der Zeuge Stark bestätigt.

 

Zu der Frage, wie lange der Fußmarsch dauerte und wann die erwähnte Pause auf dem Bauernhof eingelegt wurde, hat die Beweisaufnahme kein klares und eindeutiges Ergebnis gebracht

 

Der Zeuge Repke hat hierzu ausgesagt, der Fußmarsch habe zunächst nur bis Mitternacht gedauert. Bis zum nächsten Morgen sei dann eine Pause in der Scheune eines Bauernhofes eingelegt worden. Nach einem weiteren, kurzen Fußmarsch sei die Verladung der Häftlinge in offene Güterwaggons erfolgt.

 

Die Zeugen Unikowski, Stark und Gruenfeld erinnerten sich daran, daß einmal während der Nacht eine Pause in einer Scheune eingelegt wurde.

 

Demgegenüber haben die Zeugen Goldberg, Silberstein, Rubinstein und Waag bekundet, die erste Nacht nach Verlassen des Lagers sei bis zum Morgen des nächsten Tages durchmarschiert und dann Tagsüber auf einem Bauernhof in einer Scheune gerastet worden. Der Zeuge Rubinstein hat weiter ausgesagt, nach dieser Pause in der Scheune sei die folgende Nacht wieder durchmarschiert worden und am folgenden Morgen die

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Verladung in die Waggons erfolgt. Der Zeuge Waag hat bekundet, die Verladung der Häftlinge sei nur kurze Zeit nach dem Abmarsch aus der Scheune erfolgt.

 

Der Zeuge Stark schließlich hat ausgesagt, der Fußmarsch habe etwa eine Woche gedauert.

 

Alle Zeugen die die Evakuierung mitgemacht haben, haben übereinstimmend bekundet, daß der Bahntransport mehrere Tage gedauert hat.

 

Bei diesem Ergebnis der Beweisaufnahme sieht es die Kammer

als erwiesen an, daß während des Fußmarsches eine längere Ruhepause in der Scheune eines Bauernhofes eingelegt wurde. Nicht sicher geklärt werden konnte dagegen, ob es sich hier bei um eine Übernachtung oder um eine Pause während des Tages gehandelt hat. Aufgrund der Aussage des Zeugen Waag sieht es die Kammer als erwiesen an, daß während dieser Pause Getränke an die Häftlinge ausgeteilt wurden. Dies hat der Zeuge Waag bestätigt.

 

Aufgrund der Aussage des Zeugen Repke sieht es die Kammer weiter als erwiesen an, daß die Scheune, in der sich die Häftlinge während der Pause aufhielten, zu einem Bauernhof gehört hat, der damals bewohnt war. Der Zeuge Repke hat hierzu ausgesagt, zu den Bewohnern dieses Bauernhofes hätten auch zwei oder drei Mädchen in jugendlichem Alter gehört.

 

Aufgrund der Aussage der Zeugen Repke und Kraschewski geht die Kammer auch davon aus, daß von den Häftlingen während des Fußmarsches ein Schlitten mitgezogen bzw. geschoben wurde. Der Zeuge Repke hat weiter glaubhaft bekundet, daß die OT-Leute, nicht mit dem Zug nach Buchenwald gefahren, sondern auf dem Bahnhof zurückgeblieben seien.

 

Schließlich ist die Kammer aufgrund der Aussage dieses Zeugen auch davon überzeugt, daß kurze Zeit nach dem Verlassen des Lagers der Evakuierungskolonne eine Gruppe von Häftlingsfrauen angeschlossen wurde. Hierzu ist folgendes zu bemerken:

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Da der Angeklagte Olejak im Rahmen seiner Einlassung und auch schon in einem Schriftsatz seines Verteidigers vor Beginn der Hauptverhandlung davon gesprochen hatte, daß ihm kurze Zeit nach Verlassen des Lagers von einem am Wege stehenden Parteigenossen 14 weibliche Häftlinge übergeben worden seien, die er auf dem Evakuierungsmarsch mitgenommen habe, wurden alle Zeugen, die an der Evakuierung des Lagers Czechowitz teilgenommen haben, nach etwaigen Beobachtungen in dieser Richtung betragt. Bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung am 12. 1.1978 erklärte der Zeuge Repke auf die Frage des Vorsitzenden, ob während des Marsches Frauen dazu gekommen seien, das könne möglich sein.

 

Der Zeuge Repke wurde am. 29.11.1979 nochmals in der Hauptverhandlung vernommen.

 

Zu dieser Aussage ist folgendes zu bemerken:

 

Gegen den Zeugen Repke wurde bei der Staatsanwaltschaft Lübeck unter dem Aktenzeichen 2 Js 201/79 ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, in dem er am 17.7.1979 ausführlich von einem Staatsanwalt über das Lager Czechowitz und die Evakuierung dieses Lagers vernommen worden ist. Bei der Schilderung des Evakuierungsmarsches hat der Zeuge Repke unter anderem ausgesagt, auf dem Weg zwischen dem Lager und einem Bauernhof, wo eine Rastpause eingelegt worden sei, sei eine Gruppe von 20 oder mehr Frauen in den Zug eingereiht worden. Diese Frauen seien zusammen mit einem oder zwei Polizeioffizieren am Wegesrand gestanden. Der Unterscharführer, der das Lager und auch den Evakuierungsmarsch geleitet habe, habe sich zu dem Polizeioffizier begeben und dort einen Schein unterschrieben. Auf sein des Zeugen, Frage an den Unterscharführer, was denn diese Frauen mit der Evakuierung zu tun hätten, habe dieser geantwortet, die Frauen gehörten dazu, sie müßten mitgenommen werden.

 

Eine Abschrift der Vernehmungsniederschrift vom 17.7.1979 wurde von der Staatsanwaltschaft Lübeck an die Staatsanwaltschaft

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Würzburg übersandt, wo sie am 26.7.1979 eingegangen ist.

 

Der Kammer war zunächst weder die Tatsache bekannt, daß gegen Repke ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Lübeck durchgeführt wird noch wurde ihr der Inhalt der Vernehmung vom 19.7.1979 von der Staatsanwaltschaft Würzburg mitgeteilt.

 

Erst nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg aufgrund eines Beschlusses der Kammer vom 29.10.1979 ihre Ermittlungsakten 1 Ja 75/73, die andere Beschuldigte aus dem Lager Jaworzno betreffen, dem Gericht Anfang November 1979 übergeben hatte, wurde dem Gericht bekannt, daß gegen Repke bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird und daß er in diesem Verfahren am 17.7.1979 als Beschuldigter vernommen worden ist

 

Den beiden Angeklagten und ihren Verteidigern wurde dieser Sachverhalt in der Hauptverhandlung vom 13.11.1979 bekanntgegeben und daraufhin die nochmalige Vernehmung des Zeugen Repke in der Hauptverhandlung angeordnet.

 

In dieser am 29.11.1979 durchgeführten Vernehmung hat der Zeuge Repke ausgesagt, kurz nach Verlassen des Lagers Czechowitz habe ein Offizier mit einer Gruppe von Frauen am Weg gestanden. Dieser habe dem Lagerführer die Frauen übergeben. Was zwischen dem Offizier und dem Lagerführer gesprochen worden sei , wisse er nicht. Er wisse auch nicht, ob der Lagerführer ein Dokument unterschrieben habe. Der Lagerführer habe ihm dann selbst gesagt, diese Frauen gehörten nun zu ihrer Gruppe. Die Übergabe der Frauen sei kurz nach dem Verlassen des Lagers und noch vor der Übernachtung in der Scheune erfolgt.

 

Die Kammer hat an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Friedrich Repke hinsichtlich seiner gesamten in der Hauptverhandlung am 9.1.1978, 12.11.1978 und 29.11.1979 gemachten Aussage keinen Zweifel. Der Zeuge hat bei seinen Aussagen klar und deutlich unterschieden zwischen Personen und Ereignissen an die er sich noch sicher

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erinnert bat und solchen Begebenheiten, an die er sich wegen des langen Zeitablaufs nicht mehr erinnern konnte. Soweit sich der Zeuge erinnern konnte, hat er seine Aussage ohne gravierende Widersprüche gemacht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich seiner Schilderung der neuen Wohnräume, die der 2. Lagerführer des Lagers Czechowitz für die drei in Czechowitz eingesetzten SS.Leute errichten lies.

 

Was die Teilnahme von weiblichen Häftlingen am Evakuierungsmarsch betrifft, hat sich der Zeugen Repke, als er zum ersten Mal in der Hauptverhandlung danach gefragt wurde, nicht konkret daran erinnern können. Er hat dies allerdings damals schon für möglich gehalten und nicht etwa verneint. Daß er sich bei seiner Vernehmung als Beschuldigter bei der Staatsanwaltschaft Lübeck am 17.7.1979, also etwa eineinhalb Jahre später an die Teilnahme von Frauen am Evakuierungsmarsch und sogar noch an die näheren Einzelheiten der Übergabe erinnern konnte, hat der Zeuge damit erklärt, daß er zwischen diesen Vernehmungen viel nach gedacht und ihm diese Sache dabei wieder eingefallen sei. Diese Erklärung des Zeugen Repke erscheint durchaus glaubhaft. Denn der Sachverständige Prof. Dr. Undeutsch, dem sich das Gericht insoweit nach eigener Überzeugungsbildung anschließt, hat hierzu erklärt, daß es keine Aussage eines Menschen gebe, die seine ganze und vollständige Erinnerung wiedergebe. Zwischen verschiedenen Vernehmungen könnten durchaus inhaltliche Unterschiede bestehen. Allerdings könne kein Mensch von einem bestimmten Vorfall oder einer bestimmten Person verschiedene Erinnerungsbilder haben. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist in den Vernehmungen des Zeugen Repke im Januar 1978 und Juli 1979 bzw. November 1979 kein ernsthafter Widerspruch zu erkennen. Der Zeuge Repke hat vielmehr lediglich eine Erinnerung, die er schon bei der ersten Vernehmung hatte, in den weiteren Vernehmungen näher konkretisiert.

 

Die Beweisaufnahme hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Zeuge Repke zu seiner Aussage vor der Staatsanwaltschaft Lübeck am 17.7.1979 oder in der Hauptverhandlung

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am 29.11.1979 von dritter Seite in irgendeiner Form beeinflußt worden ist. Zum einen hat der Zeuge Repke dies ausdrücklich verneint. Zum anderen war es dem Gericht bis zur Aushändigung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nicht bekannt und wurde vor dem 13.11.1979 zu keinem Zeitpunkt in der Hauptverhandlung erörtert oder erwähnt, daß gegen den Zeugen Repke bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Erst nach Aushändigung der erwähnten Ermittlungsakten aufgrund des Beschlusses vom 29.10.1979 wurde dem Gericht bekannt, daß der Zeuge Repke am 17.7.1979 von der Staatsanwaltschaft Lübeck vernommen worden ist. Der wesentliche Inhalt dieser Vernehmung wurde erst in der Hauptverhandlung vom 13.11.1979 bekanntgegeben. Es sind deshalb keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Zeuge Repke etwa von dem Angeklagten Olejak oder von dritter Seite in irgendeiner Form beeinflußt worden ist, zugunsten des Angeklagten Olejak bei der Staatsanwaltschaft Lübeck eine bewußt falsche Aussage zu machen, in dem er ein Detail aus der Einlassung des Angeklagten Olejak zum Evakuierungsmarsch bestätigt hat.

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Desweiteren spricht für die Glaubwürdigkeit des Zeugen Repke insbesondere der Teil seiner Aussage, die er zu der Person des Angeklagten Olejak gemacht hat.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, als die beiden Angeklagten Olejak und Pansegrau noch zwischen mehreren Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, erklärte der Zeuge Repke, er könne im Sitzungssaal niemand erkennen, der ihm aus der Kriegszeit bekannt vorkomme. Im weiteren Verlauf der Vernehmung erklärte der Zeuge auf die Frage, ob ihm der Angeklagte Olejak bekannt vorkomme, er kenne diesen Mann nicht. Der Unterscharführer der als 2. Lagerführer nach Czechowitz gekommen sei, habe figürlich ganz anders ausgesehen als der Angeklagte Olejak. Weder dessen Gesichtszüge noch dessen Stimme erweckten in ihm irgend eine Erinnerung.

 

Auch im Rahmen der Vernehmung am 29.11.1979 erklärte Repke dann wiederum, er könne sich an den Angeklagten Olejak aus der Kriegszeit nicht erinnern. Die Kammer ist der Überzeugung, daß der Zeuge Repke , wenn er durch eine wahrheitswidrige Aussage dem Angeklagten Olejak ein Alibi hätte verschaffen wollen, andere Angaben zu dessen Person gemacht hätte als dies tatsächlich der Fall war. Die Tatsache, daß der Zeuge Repke immer erklärt hat, er kenne den Angeklagten Olejak nicht und könne sich an ihn nicht erinnern, spricht deshalb nach Meinung der Kammer dafür, daß der Zeuge Repke in vollem Umfang die Wahrheit sagt.

 

6. Ein Vergleich des von der Kammer aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme über das Lager Czechowitz und die Evakuierung des Lagers festgestellten Sachverhalts mit der Einlassung des Angeklagten Olejak ergibt, daß dieser Sachverhalt im wesentlichen mit der Einlassung des Angeklagten Olejak übereinstimmt.

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So hat der Angeklagte Olejak die Unterkunft der Häftlinge als Stallgebäude mit drei Eingängen an der Vorderseite beschrieben, das im Inneren unterteilt gewesen sei, wobei sich die Räume für die Funktionshäftlinge auf der rechten Seite befunden hätten. Weiter hat der Angeklagte die im Inneren auf dem Dachboden führende Treppe und den an der linken Seite des Stallgebäude befindlichen Anbau mit einer Duschmöglichkeit erwähnt. Den Lagerzaun mit zwei Toren und Wachtürmen und die in unmittelbarer Nähe stehenden Gebäude wie Scheune, Finnenhütte für die Torwache und ein Wohnhaus für Zivilisten hat der Angeklagte so geschildert wie sie aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme tatsächlich vorhanden waren. Der Angeklagte Olejak hat sogar erwähnt, daß in dem Wohnhaus eine ältere Frau gewohnt hat, die öfters zum Fenster herausschaute.

 

Besonderes Gewicht mißt die Kammer der Einlassung des Angeklagten Olejak zu den Änderungen der Unterkunftsmöglichkeiten für die 3 im Lager Czechowitz eingesetzten SS.Leute bei. Denn diese Einlassung stimmt in vollem Umfang mit der, wie ausgeführt, glaubhaften Aussage des Zeugen Repke überein. Auch weitere Einzelheiten der Einlassung des Angeklagten Olejak wie zum Beispiel über die Verpflegung der Häftlinge und über den Arbeitseinsatz der Häftlinge beim Bau von Schutzmauern um Öltanks stimmen mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme überein.

 

Dies gilt auch für die Angaben von Olejak zur Verwaltung und Bewachung des Lagers und den von ihm genannten Namen. So ist durch die Beweisaufnahme bestätigt worden, daß Träger des Lagers die Organisation Todt war, daß es bei dieser einen Herrn Dotzauer gegeben hat, daß der Lagerkommandantur 2 SS.Leute angehört haben, daß der 1. Lagerführer ein Oberscharführer war, daß es in Czechowitz einen Sturmmann Weis gegeben hat, daß die Bewachungsmannschaft aus OT-Leuten und Wehrmachtsangehörigen bestanden hat und daß der Chef dieser

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Wachmannschaft ein Oberscharführer namens Repke war.

 

Was die Schilderung des Evakuierungsmarsches betrifft, so zeigt der Vergleich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, daß die Angaben von Olejak richtig sind oder zumindest richtig sein können.

 

Als durch das Ergebnis der Beweisaufnahme bestätigt sieht die Kammer an, daß der Fußmarsch an einem Abend begonnen hat, daß eine längere Rastpause in der Scheune eines Bauernhofs eingelegt worden ist, daß dort Mädchen gewohnt haben, daß dabei Getränke an Häftlinge ausgegeben worden sind, daß nach einem weiteren kurzen Fußmarsch die Verladung der Häftlinge erfolgt und daß die Bahnfahrt über Groß-Rosen nach Buchenwald geführt hat. Insbesondere sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten Olejak über die Teilnahme von weiblichen Häftlingen am Evakuierungsmarsch durch das Ergebnis der Beweisaufnahme als bestätigt an.

 

Was die Schilderung des Ablaufes des Fußmarsches durch den Angeklagten Olejak betrifft, so zeigt ein Vergleich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, daß diese Schilderungen richtig sein können. So haben, wie ausgeführt, mehrere Zeugen bestätigt, daß die Rastpause auf dem Bauernhof während der Nacht war. Zu der von dem Angeklagten angegeben Dauer des Fußmarsches ist zu bemerken, daß danach die Verladung der Häftlinge in die Waggons am Morgen des 20.1.1945 erfolgt ist. Da feststeht, daß der Zugtransport mehrere Tage dauerte und die Ankunft im Konzentrationslager Buchenwald am 23.1.1945 erfolgte, kann die Schilderung des Angeklagten über die Dauer des Fußmarsches durchaus richtig sein.

 

Die Kammer verkennt nicht, daß die Einlassung des Angeklagten Olejak teilweise auch in Widerspruch zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht. Dies gilt insbesondere für die Angaben des Angeklagten Olejak, im Lager Czechowitz seien nur ca.

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120 Häftlinge inhaftiert gewesen und am Evakuierungsmarsch hätten nur ca. 90 Häftlinge teilgenommen.

 

Hierzu ist auszuführen, daß die Ereignisse, um die es in diesem Verfahren geht, nicht nur für die Zeugen , sondern auch für die beiden Angeklagten viele Jahre zurücklagen, als sie erstmals wieder damit befaßt wurden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß allein schon durch diesen langen Zeitablauf Veränderungen in der Erinnerung eines Menschen auftreten können. Hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten Olejak fällt dabei auf, daß er sich zum Beispiel an das Aussehen des Lagers Jaworzno gut erinnert hat, daß aber seine Angaben über die Häftlingszahl in diesem Lager zum Zeitpunkt seiner Versetzung mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme ebenfalls nicht übereinstimmt. Diese Zahl hat der Angeklagte für das Frühjahr 1944 mit 1.000 bis 1.200 Häftlingen angegeben. Da das Lager Jaworzno zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Unterkunftsbaracken für die Häftlinge schon voll ausgebaut war, ist davon auszugehen, daß sich wesentlich mehr Häftlinge in Jaworzno befunden haben, nämlich mindestens 2.000 bis 3.000 Häftlinge. Auch die Angaben des Angeklagten Olejak zu der Häftlingszahl des Lagers Blechhammer, nämlich 1.000 Häftlinge, liegen wesentlich unter dem tatsächlichen Stand, den zum Beispiel der Zeuge Masselli mit 2.000 Häftlingen angegeben hat.

 

Bei der Würdigung dieses Widerspruchs in der Einlassung des Angeklagten Olejak ist auch zu berücksichtigen, daß es sich bei dem Lager Czechowitz mit ca. 600 Häftlingen im Vergleich zu den Lagern Auschwitz, Jaworzno und Blechhammer, in denen der Angeklagte sonst stationiert war, um das mit Abstand kleinste Lager gehandelt hat. Es erscheint deshalb durchaus möglich, daß der Angeklagte Olejak dieses Lager Czechowitz nach so langer Zeit als noch kleiner in Erinnerung hat als es tatsächlich war.

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Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Angeklagten Olejak. Auch mehrere Zeugen haben die Zahl der im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge als geringer in Erinnerung, als sie tatsächlich war.

 

So hat der Zeuge Ligon, der als der für den Arbeitseinsatz der Häftlinge verantwortliche SS.Mann die Zahl der Häftlinge sicherlich genau gekannt hat, von 60 80 Häftlingen in Czechowitz gesprochen. Der Zeuge Repke hat die Zahl der Häftlinge, die am Evakuierungsmarsch teilgenommen haben, mit 150 - 200 angegeben. Der Zeuge Kraschewski, dem als Lagerschreiber die genaue Häftlingszahl ebenfalls bekannt war, hat zwar bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung von 400 - 500 Häftlingen gesprochen. Bei seiner ersten Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft am 14.9.1977, die ihm in der Hauptverhandlung wiederholt vorgehalten wurde, nannte der Zeuge ans der eigenen Erinnerung eine Zahl von 200 Häftlingen im Lager Czechowitz. Erst nach Vorhalt der Zahl von 500 - 600 Häftlingen meinte der Zeuge dann, diese Zahl könne richtig sein. Schließlich hat der Zeuge Walloschek, der, wie erwähnt, Mitglied der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz war, ausgesagt, in Czechowitz seien ca. 200 Häftlinge inhaftiert gewesen.

 

Die Kammer sieht deshalb die objektiv falsche Angabe der Zahl der im Lager Czechowitz inhaftierten Häftlinge durch den Angeklagten Olejak angesichts des übrigen Ergebnisses der Beweisaufnahme als nicht geeignet an, die gesamte Einlassung des Angeklagten Olejak zum Lager Czechowitz als bloße Schutzbehauptung erscheinen zu lassen.

 

Dies gilt auch für die anderen, allerdings weit weniger gravierenden Differenzen in der Einlassung des Angeklagten Olejak im Vergleich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, so zum Beispiel für die Tatsache, daß sich der Angeklagte nicht mehr an eine innerhalb des Lagerzauns stehende Finnenhütte als Schreibstube erinnert hat.

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Was die Einlassung des Angeklagten Olejak betrifft, ihm sei damals, obwohl er der Lagerführer gewesen sei, nicht bekannt gewesen, daß im Lager Czechowitz von Häftlingen Schnaps gebrannt worden sei, sieht die Kammer diese Einlassung durch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht als widerlegt an.

 

Zwar geht die Kammer aufgrund der Aussagen der Zeugen Unikowski und Kraschewski davon aus, daß im Lager Czechowitz tatsächlich zeitweise Schnaps gebrannt worden ist. Die Kammer sieht es jedoch nicht als erwiesen an, daß dies dem neuen Lagerführer bekannt war. Hierzu hat der Zeuge Kraschewski ausgesagt, das Schnapsbrennen sei von einem Häftling und dem Lagerältesten durchgeführt und von dem Vertreter des Lagerführers veranlaßt und überwacht worden. Der Lagerführer Knoblich sei gelegentlich auch zum Schnapstrinken in das Lager gekommen. Der Schnaps sei nur nachts gebrannt und die hierfür erforderliche Anlage, die der Lagerälteste gebaut habe, sei wiederholt abgebaut und versteckt worden.

 

Aus dieser Aussage des Zeugen Kraschewski ergibt sich nicht, daß auch der 2. Lagerführer , an den sich der Zeuge Kraschewski, wie ausgeführt, überhaupt nicht erinnert hat, vom Schnapsbrennen Kenntnis hatte. Der Zeuge Silberstein hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, der Lagerführer habe von dem Schnapsbrennen nichts gewußt. Wenn er davon erfahren hätte, wäre dies für die Häftlinge nicht gut gewesen. Er selbst habe einmal Arger mit dem Lagerältesten gehabt, weil dieser befürchtet habe, er werde dem Lagerführer davon erzählen. Die Aussage des Zeugen Unikowski bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgerichts Tel Aviv, auch der neue Lagerführer habe wiederholt die Anlage besichtigt, hält die Kammer nicht für glaubwürdig. Insoweit wird auf die Person und die Aussage dieses Zeugen noch in anderem Zusammenhang näher eingegangen werden.

 

7 Die Hauptverhandlung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich der Angeklagte Olejak die Kenntnisse über das Lager Czechowitz und die Evakuierung dieses Lagers auf

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andere Weise als durch den von ihm geschilderten Einsatz als Lagerführer und die Teilnahme am Evakuierungsmarsch verschafft hat.

 

Dabei ist zu bedenken, daß der Angeklagte Olejak vor der am 8.7.1976 erfolgten Festnahme nicht gewußt hat, daß gegen ihn wegen seiner Tätigkeit im Lager Jaworzno ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird, da er vor seiner Festnahme nicht vernommen worden ist.

 

Lediglich in den wegen der Vorgänge im Lager Blechhammer durchgeführten Ermittlungsverfahren ist der Angeklagte Olejak am 18.6.1971 durch die für seinen Wohnsitz zuständige Polizei als Zeuge zu seinem Einsatz in diesem Lager vernommen worden. Schon bei dieser Vernehmung hat der Angeklagte Olejak im übrigen, wie auch in der Hauptverhandlung, erklärt, er sei von März 1944 bis November 1944 in Blechhammer gewesen.

 

Im Rahmen dieser Vernehmung, die dem Angeklagten wiederholt vorgehalten wurde, machte er auch Angaben über seinen weiteren persönlichen Werdegang. Dabei gab er an, er sei von etwa Oktober 1943 bis zu seinem Einsatz in Blechhammer in der Verwaltung des Arbeitslagers Jaworzno tätig gewesen. Von Blechhammer aus sei er dann an die Front versetzt worden.

 

Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum sich der Angeklagte Olejak aufgrund dieser Zeugenvernehmung, die seinen Einsatz im Lager Blechhammer betraf, hätte veranlaßt sehen können, sich für die Zeit von November 1944 bis Januar 1945 ein Alibi zurechtzulegen, indem er sich Detailkenntnisse über ein Lager, in dem er nicht gewesen ist und Vorgänge bei einem Evakuierungsmarsch, an dem er nicht teilgenommen hat, verschafft hat. Im übrigen stellt sich für diesen Fall die Frage, woher er sich solche Kenntnisse, zum Beispiel über die Änderung der Unterbringung der

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drei SS.Leute im Lager Czechowitz oder die Teilnahme von weiblichen Häftlingen am Evakuierungsmarsch hätte verschaffen sollen. Dafür, daß der Angeklagte Olejak etwa bereits vor seiner. Festnahme mit dem Zeugen Repke Kontakte hatte, haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Die Kammer ist vielmehr vom Gegenteil überzeugt. Denn sonst hätte der Angeklagte Olejak sicherlich nach seiner Verhaftung die Vernehmung des Zeugen Repke als Entlastungszeuge beantragt und der Zeuge Repke hätte in diesem Fall nicht erklärt, er kenne den Angeklagten Olejak nicht.

 

 

Im übrigen kann nach Meinung der Kammer aus der Tatsache, daß der Angeklagte Olejak bei der erwähnten Zeugenvernehmung im Jahre 1971 erklärt hat, er sei von Blechhammer aus direkt an die Front versetzt worden, keine Folgerungen dafür hergeleitet werden, ob er zwischen diesem Einsatz in Blechhammer und der Versetzung an die Front in Jaworzno oder in Czechowitz stationiert war. Dies gilt sowohl für den Fall, daß er, wie er im Rahmen seiner Einlassung vorgebracht hat, an den relativ kurzen Einsatz im Lager Czechowitz bei dieser Vernehmung nicht gedacht hat und auch für den Fall, daß er dabei bewußt den Eindruck erwecken wollte, zum Zeitpunkt der Evakuierung der im Raum Oberschlesien gelegenen Konzentrationslager sei er schon an der Front gewesen. Die Hauptverhandlung hat auch keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich der Angeklagte Olejak schon 1944 oder 1945 die von ihm wiedergegebenen Kenntnisse über das Lager Czechowitz und die Evakuierung dieses Lagers verschafft hat oder hätte verschaffen können ohne dort stationiert gewesen zu sein. Zwar liegt, wie aus der Landkarte von Oberschlesien festgestellt wurde, der Geburtsort des Angeklagten nur ca. 3,9 km Luftlinie östlich von Bielitz-Biala und dieses wiederum nur ca. 7,2 km Luftlinie von Czechowitz entfernt

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Aus dieser Tatsache kann jedoch nicht geschlossen werden, daß der Angeklagte Olejak aus diesem Grund das Lager Czechowitz gekannt hat. Zum einen hat der Angeklagte Olejak ausdrücklich erklärt, ihm sei das Stallgebäude und dessen Umgebung vor seiner Versetzung nach Czechowitz nicht bekannt gewesen. Selbst wenn dies jedoch der Fall gewesen wäre, so lassen sich damit nicht die Kenntnisse des Angeklagten Olejak vom Lager Czechowitz und von der Evakuierung dieses Lagers erklären. Denn das Lager ist erst im September 1944 errichtet worden, zu einer Zeit also, in der der Angeklagte in Blechhammer stationiert war.

 

Dafür, daß etwa zwischen dem Lager Blechhammer und dem Lager Czechowitz irgendwelche dienstlichen Beziehungen bestanden haben in der Form, daß SS.Leute, die der Kommandantur in Blechhammer angehört haben, auch in Czechowitz zum Einsatz kamen, hat die Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte ergeben. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß Blechhammer von Czechowitz schon in der Luftlinie ca. 75 km entfernt ist. Desweiteren haben beide Angeklagte und zum Beispiel auch die über die Zusammenhänge gut informierten Zeugen Pasikowski und Smigielski übereinstimmend bestätigt, daß die Auschwitzer Nebenlager ab Herbst 1943 dem Konzentrationslager Auschwitz III, also Monowitz, unterstellt waren. Von einem direkten Kontakt zwischen einzelnen Nebenlagern, jedenfalls was die Lagerkommandantur betrifft, hat keiner der Angeklagten oder der vernommenen Zeugen berichtet. Lediglich der Angeklagte Olejak hat im Rahmen seiner Einlassung erklärt, das Lager Czechowitz habe, da es so klein gewesen sei, keinen eigenen Sanitätsdienstgrad (SDG) gehabt. Dieser sei vielmehr gelegentlich aus dem Nebenlager Jawischowitz nach Czechowitz gekommen.

 

Desweiteren hat der Zeuge Repke ausdrücklich bekundet, ins Lager Czechowitz seien zwar zwei- oder dreimal Kommissionen aus dem für die Nebenlager zuständigen Hauptlager in Monowitz

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zu Inspektionen gekommen. Andere SS. Leute seien im Lager jedoch nicht erschienen. Auch für irgendwelche dienstlichen Berührungspunkte zwischen den Lagern Czechowitz und Jaworzno hat die Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte ergeben.

 

Schließlich geht die Kammer auch davon aus, daß der Angeklagte Olejak nach seiner Verhaftung am 8.7.1976 nicht mehr in der Lage war, sich bis zu seiner Vernehmung zur Sache irgendwelche Informationen über das Lager Czechowitz zu verschaffen.

 

Insgesamt sieht die Kammer deshalb die Tatsache, daß die Einlassung des Angeklagten Olejak zum Lager Czechowitz und zur Evakuierung dieses Lagers durch das Ergebnis der Beweisaufnahme im wesentlichen bestätigt worden ist, als wichtigsten Anhaltspunkt dafür an, daß der Angeklagte Olejak Ende 1944 nicht in Jaworzno, sondern in Czechowitz stationiert war und auch an der Evakuierung dieses Lagers teilgenommen hat.

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II.

Desweiteren hat auch die Beweisaufnahme zur Person des 2. Lagerführers in Czechowitz nicht unerhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß dies der Angeklagte Olejak war.

 

1. Der Zeuge Repke hat den 2. Lagerführer wie folgt beschrieben: Dieser neue Lagerführer im Range eines SS.Unterscharführers sei ein kleines, schmächtiges Jüngelchen mit dunklen Haaren gewesen. Wenn er von schmächtig und schlank rede, so meine er damit das Aussehen dieses Unterscharführers in Bezug auf seine eigene Person. Er selbst sei 1.76 m groß und habe damals ein Gewicht von 82 - 83 kg gehabt. Heute wiege er 87 - 88 kg. Der 2. Lagerführer sei etwa einen ganzen oder einen halben Kopf kleiner als er selbst und viel schmäler gewesen. Der Unterscharführer habe während des Aufenthaltes in Czechowitz mehrmals Besuch von einer Frau bekommen, von der er ihm gesagt habe, es sei seine Ehefrau. Es könne auch sein, daß diese Frau den neuen Lagerführer am Abend vor Beginn des Evakuierungsmarsches besucht habe. Genau könne er sich daran nicht mehr erinnern. Er sei ihm damals bekannt vorgekommen, er wisse aber nicht mehr woher. Wahrscheinlich sei er Volksdeutscher gewesen. Nach Czechowitz sei dieser Mann gekommen, als es schon kalt gewesen sei, wahrscheinlich im November oder Dezember 1944. Diese Beschreibung, die der Zeuge Repke von dem 2. Lagerführer gegeben hat, paßt in vollem Umfang auf den Angeklagten Olejak. Dieser hatte damals den Rang eines Unterscharführers inne und ist mit einer Körpergröße von 1,68 m auch wesentlich kleiner als der Zeuge Repke bei einer Größe von 1,76 m. Die Schilderung des weiteren Aussehens, nämlich daß es ein schmaler junger Mann gewesen sei, trifft zwar etwa nicht auf den Angeklagten Olejak, aber in etwa auf den SS.Unterscharführer Olejak des Jahres 1944 zu. Der Angeklagte Olejak,

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der heute ein Gewicht von ca. 85 kg hat, wog nach seiner eigenen Einlassung im Jahre 1944 ca. 64 - 65 kg. Diese Angabe wird bestätigt durch einen in der Hauptverhandlung teilweise verlesenen ärztlichen Untersuchungsbericht vom 2.8.1944, in dem das Gewicht mit 64 kg angegeben wird.

 

Nach Meinung der Kammer macht diese Gewichtszunahme von ca. 20 kg bei einer Größe von nur 1,68 m auch die Äußerung des Zeugen Repke verständlich, der Angeklagte Olejak könne gar nicht dieser Lagerführer gewesen sein, da dieser figürlich ganz anders ausgesehen habe. Soweit der Zeuge Repke erwähnt hat, der neue Lagerführer habe mehrmals Besuch von seiner Ehefrau bekommen, so ist darauf hinzuweisen, daß der Angeklagte von Anfang an behauptet hat, seine Frau habe ihn auch in Czechowitz mehrmals besucht.

 

Bei Vorlage der Lichtbilder erklärte der Zeuge Repke zu Bild Nr. 15 der Bildtafeln und zu Bild Nr. 18 und 19 des Bildbandes, die jeweils den Angeklagten Olejak darstellen, dieser Mann komme ihm irgendwie bekannt vor. Wahrscheinlich kenne er ihn aus Jaworzno, in Czechowitz sei dieser Mann wahrscheinlich nicht gewesen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Zeuge Repke nach seiner Aussage auch kurze Zeit bei der Wachmannschaft des Lagers Jaworzno stationiert war und zwar zu Beginn der Lagerzeit im Jahre 1943.

 

Bei Vorlage eines Bildes der Ehefrau des Angeklagten Olejak, das diese vor einer Baracke zeigt und von dem der Angeklagte Olejak behauptet, es sei in Czechowitz aufgenommen worden, erklärte der Zeuge Repke, dies sei kein Bild der Ehefrau des 2. Lagerführers

 

Obwohl der Zeuge Repke die den Angeklagten Olejak darstellenden Bilder nicht mit dem Lager Czechowitz in Verbindung brachte, sieht die Kammer in dieser Aussage insgesamt eine

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Bestätigung der Einlassung des Angeklagten, da die Beschreibung, die Repke von der Person des 2. Lagerführers gegeben hat, in vollem Umfange auf den Olejak des Jahres 1944 zutrifft. Was die Aussage des Zeugen Repke zu den Lichtbildern betrifft, ist zu bemerken, daß ihm die Bilder des Angeklagten Olejak immerhin bekannt vorkamen. Hinsichtlich der Aussage zu dem Bild der Ehefrau des Angeklagten Olejak ist darauf hinzuweisen, daß die Zeugin Franziska Wasserthal, eine Jugendfreundin der Frau Olejak, bei Vorlage dieses Bildes erklärt hat, so ernst habe die Frau Olejak damals nicht ausgesehen. Im übrigen habe sie sehr oft ihre Frisur und damit ihr Aussehen verändert. Auf die Aussage der Zeugin Wasserthal wird in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden.

 

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß der Zeuge Repke auch die Bilder Nr. 10 und 11 der Bildtafeln, die den 1. Lagerführer Knoblich darstellen, nicht wiedererkannt hat, obwohl Knoblich in Czechowitz gewesen ist.

 

2. Der Zeuge Kraschewski, der wie erwähnt, bis zur Evakuierung des Lagers Czechowitz Lagerschreiber war und in dieser Funktion fast täglich mit dem Lagerführer zu tun hatte, hat zu Beginn seiner Vernehmung zu den Bildern Nr. 8 und 9 der Bildtafeln (Bilder des Lagerführers von Jaworzno Pfütze) erklärt, er glaube dies seien Bilder des Lagerführers Knoblich. Zu den Bildern 14, 15, 16 und 17 der Bildtafeln, die den Angeklagten Olejak darstellen, sagte der Zeuge Kraschewski, diesen Mann kenne er, er sei Arbeitsdienstführer in Czechowitz gewesen und habe ein Reiterabzeichen getragen.

 

Bei einer Gegenüberstellung mit dem Zeugen Ligon erklärte der Zeuge Kraschewski dann, das sei der Mann mit dem Reiterabzeichen gewesen, den er auf den Bildern gemeint habe.

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Bei einer Gegenüberstellung mit dem Angeklagten Olejak konnte der Zeuge Kraschewski eine Anwesenheit des Angeklagten in Czechowitz weder bestätigen noch ausschließen.

 

Zur Aussage dieses Zeugen ist zu bemerken, daß er mehrere den Angeklagten Olejak darstellende Bilder als solche eines in Czechowitz eingesetzten SS.Mannes bezeichnet hat. Zwar hat der Zeuge hierzu nach einer Gegenüberstellung mit dem Zeugen Ligon erklärt, mit der auf den Bildern abgebildeten Person meine er diesen Zeugen. Durch diese Erklärung des Zeugen Kraschewski wird aber nicht die Tatsache beseitigt, daß ihm die Gesichtszüge des Angeklagten Olejak auf den im Jahre 1944 aufgenommenen Lichtbildern bekannt vorgekommen sind. Dafür, daß der Zeuge Kraschewski den Angeklagten Olejak in einem anderen Lager als dem Lager Czechowitz hätte kennenlernen können, hat die Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte ergeben.

 

3. Der Zeuge Gutmann, der nach seiner Aussage mit dem 1. Häftlingstransport nach Czechowitz gekommen ist, hat zu Bild Nr. 17 des Bildbandes, das den Angeklagten Olejak darstellt, erklärt, er glaube, diesen Mann von den Appellen im Lager Czechowitz her zu kennen. Er sei sich jedoch nicht hundertprozentig sicher.

 

4. Der Zeuge Ervin Habal, der aus der Tschechoslowakei angereist ist, hat zu Beginn seiner Vernehmung zu der Person des Angeklagten Olejak als dieser unter mehreren Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saß, keine Angaben gemacht.

 

Bei der Vorlage der Bildtafeln sagte der Zeuge dann zu Bild Nr. 14 (Olejak),der erinnere ihn an jemand aus Czechowitz. Ähnliche Angaben machte der Zeuge auch zu den Bildern Nr. 10 und 11 der Bildtafeln (Bilder des Oberscharführers Knoblich).

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Am 2. Tag seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung deutete der Zeuge dann auf den zu diesem Zeitpunkt auf der Anklagebank sitzenden Angeklagten Olejak und erklärte, er meine sicher zu sein, daß dieser als SS.Mann in Czechowitz gewesen sei. Bezüglich dieser Aussage habe niemand auf ihn irgend einen Einfluß genommen.

 

Da die Staatsanwaltschaft der Meinung war, der Zeuge verwechsele den Angeklagten möglicherweise mit dem Zeugen Ligon, fand eine Gegenüberstellung dieser beiden Zeugen statt. Dabei erklärte der Zeuge Habal, an Ligon habe er keine Erinnerung.

 

Auch bei einer weiteren Vernehmung am 8.5.1980 in der Hauptverhandlung erklärte der Zeuge Habal, ihm habe niemand einen Hinwels etwa auf den Angeklagten Olejak gegeben. Er sei sich auch weiterhin sicher, daß der Angeklagte Olejak in Czechowitz gewesen sei. Wie lange er dort gewesen sei, könne er nicht mehr sagen.

 

Der Aussage dieses Zeugen zu den Lichtbildern mißt die Kammer besonders deswegen erhebliches Gewicht bei, da er von allen Bildern nur solche herausgesucht hat, von denen feststeht, daß sie in Czechowitz waren (Knoblich) oder dort gewesen sein können (Olejak). Insgesamt machte der Zeuge Habal bei seinen Aussagen in der Hauptverhandlung einen sicheren und zuverlässigen Eindruck.

 

5. Der Zeuge Goldberg, der am 29.12.1977 in der Hauptverhandlung vernommen worden ist, hat zu Beginn seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, als die beiden Angeklagten mit mehreren Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, auf einen relativ kleinen, schmalen Justizangestellten gedeutet und erklärt, er glaube, dieser Mann sei in Czechowitz gewesen.

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Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge Goldberg dann, er meine, die auf den Bildern 10 und 11 abgebildete Person (Knoblich) sei in Czechowitz gewesen. Sicher sei er sich jedoch nicht. Bei Vorlage des Bildbandes sagte der Goldberg dann zu Bild 18 (Olejak) er meine, er kenne auch diese Person ans dem Lager Czechowitz. Er habe die Häftlinge bei der Arbeit bewacht und die Appelle abgenommen. Wahrscheinlich sei diese Person der Lagerkommandant in Czechowitz gewesen.

 

6. Der Zeuge Unikowski, der nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung mit dem 1. Häftlingstransport nach Czechowitz gekommen ist, hat zu Beginn seiner Vernehmung am 16.1.1978, als die beiden Angeklagten mit mehreren Vergleichspersonen im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, niemand wiedererkannt. Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge dann zu den Bildern 14 und 15 (Olejak), die Person erinnere ihn an einen SS.Mann aus dem Lager Czechowitz. Er sei sich jedoch nicht ganz sicher. Zu Bild 15 erklärte der Zeuge weiter, in Czechowitz habe es bei der SS. Ablösungen und Wechsel gegeben. Es könne sein, daß diese Person im November oder Dezember 1944 abgelöst worden sei. Bei Vorlage des Bildbandes machte der Zeuge Unikowski zu den entsprechenden Bildern des Angeklagten Olejak die gleichen Angaben.

 

Bis zu Beginn eine längeren Pause, die zur Einnahme einer Zwischenmahlzeit durch den Angeklagten Pansegrau erfolgen mußte, machte der Zeuge Unikowski dann Ausführungen zum Lager Czechowitz. Nach Wiederbeginn der Verhandlung erläuterte der Zeuge dann aufgrund einer von ihm gefertigten Skizze die Örtlichkeit des Lagers. Weiter sagte der Zeuge unter anderem ans, der Lagerführer des Lagers Czechowitz sei im November oder Dezember 1944 durch einen anderen SS. Mann abgelöst worden. Bei der Schilderung des Evakuierungsmarsches erwähnte der Zeuge auch, daß neben ihm auf dem Marsch ein Neffe erschossen worden sei. Einen Täter nannte er zu diesem Zeitpunkt nicht.

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Nachdem der Zeuge zu Beginn der Mittagspause auf dem Flur vor dem Sitzungssaal einen Schwächeanfall erlitten hatte und in das Krankenhaus eingeliefert worden war, wurde die Vernehmung des Zeugen am 18.1.1978 fortgesetzt. Zu Beginn seiner Vernehmung machte der Zeuge von sich aus zunächst Ausführungen zur Heizung des Lagers und erklärte dann weiter, er sei sich jetzt sicher, daß die Person, die er auf den Lichtbildern wieder zu erkennen glaube, etwa im Dezember 1944 den Lagerführer des Lagers Czechowitz abgelöst habe. Er sei sich insoweit fast sicher. Er habe sich im Krankenhaus unter einem gewissen Druck befunden, den er auch schon im Flur des Gerichtsgebäudes empfunden habe. Er habe da eine Person (er deutete dabei auf den Angeklagten Olejak) gesehen und er glaube, daß sich dieser Druck auf seinen Gesundheitszustand ausgewirkt habe. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er den Angeklagten auch von der Größe und Figur wiedererkenne, sagte der Zeuge, die Vergangenheit habe sich mit der Zukunft wieder getroffen. Diese Person sei damals jedoch nicht so voll und korpulent, sondern schlanker gewesen. Auf eine weitere Frage des Vorsitzenden, ob der neue Lagerführer auch bei dem Evakuierungsmarsch dabei gewesen sei, erklärte der Zeuge Unikowski, er glaube, daß er dabei gewesen sei, er sei sich fast sicher. Denn er glaube, daß dieser Mann derjenige gewesen sei, der auf seinen Neffen geschossen habe.

 

7. Zu diesen Aussagen der Zeugen Goldberg und Unikowski in der Hauptverhandlung ist folgendes zu bemerken:

Der Zeuge Adam Edelsberg, ein israelischer Polizeibeamter, der im Rahmen des Ermittlungsverfahrens tätig gewesen und der im Juli 1978 mehrere Tags in der Hauptverhandlung vernommen wurde , erklärte am 4.8. 1978 im Rahmen einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, der Zeuge Unikowski habe ihn nach der Rückkehr von der Vernehmung in Aschaffenburg eröffnet, er, Unikowski, habe in der

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Hauptverhandlung bewußt wahrheitswidrig geäußert, in einem der Angeklagten den früheren Lagerführer des Lagers Czechowitz wiedererkannt zu haben.

 

Zu seinen Aufgaben als Untersuchungsreferent der Israel - Polizei habe gehört, die zur Hauptverhandlung geladenen Zeugen vor Antritt ihrer Reise zu beraten und sie über die notwendigen Förmlichkeiten aufzuklären. Zu diesem Zweck habe er die Zeugen vor Antritt der Reise kurz in sein Büro geladen. Dies sei auch bei dem Zeugen Unikowski der Fall gewesen, ebenso bei dem Zeugen Goldberg.

 

Unikowski sei vor Antritt der Reise in die Bundesrepublik im Januar 1978 zu ihm in das Büro gekommen, wo er die Formalitäten der Reise besprochen habe. Bei dieser Gelegenheit habe er dem Zeugen die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellten Bildmappe vorgelegt und ihn gefragt, ob er jemanden darauf erkenne. Nachdem sich Unikowski längere Zeit mit den Bildern befaßt habe, habe er dies verneint. Er habe Unikowski bei diesem Gespräch auch gebeten, nach seiner Rückkehr aus Aschaffenburg noch einmal bei ihm vorzusprechen und ihm über seine Erfahrungen zu berichten.

 

Wenige Tage nach seiner Rückkehr aus der Bundesrepublik sei Unikowski erneut zu ihm gekommen. Auf die Frage, wie es gewesen sei, habe dieser geantwortet, es sei schlecht gewesen. Auf eine entsprechende Frage habe Unikowski ihm dann berichtet bei der vom Gericht angeordneten Identifizierung habe er niemand erkannt. In einer Sitzungspause seien dann einige Personen auf ihn zugegangen, hätten ihn mitgenommen und ihm irgendwo etwas zu trinken und zu essen gegeben. Wohin er geführt worden sei, ob in eine Wohnung, ein Restaurant oder einen Club habe Unikowski nicht angeben können. Dort habe man ihm gesagt, er solle auf einen der Angeklagten als Lagerführer von Czechowitz hinweisen. Diesen Mann habe man ihm genau beschrieben.

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Im Anschluß an dieses Gespräch so er krank geworden und ins Krankenhaus gekommen. Bei der Fortsetzung seiner Vernehmung nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus habe er dann entsprechend den ihm gegebenen Anweisungen vor Gericht erklärt, in einem der beiden Angeklagten den 2. Lagerführer von Czechowitz zu erkennen. Er habe dies aber gegen seine Überzeugung und wider besseres Wissen gemacht, weil er verschüchtert gewesen sei und Angst gehaßt habe.

 

Als Unikowski zu ihm gekommen sei, sei er noch erschüttert und verängstigt gewesen. Außerdem habe er erwähnt , mit dem Zeugen Goldberg müsse etwas ähnliches geschehen sein. Auch bei diesem Gespräch habe er Unikowski nochmals die Lichtbilder vorgelegt und er habe erneut bestätigt, daß er niemanden von den dargestellten Personen erkenne.

 

Weiter bekundete der Zeuge Edelsberg danach, vor Gericht habe er von dieser Sache nichts erwähnt, da danach nicht gefragt worden sei. Es habe sich auch keine Gelegenheit ergeben, die Angelegenheit von sich aus anzusprechen. Die Namen der Zeugen Unikowski und Goldberg seien ihm nicht vorgehalten worden.

 

Aufgrund dieser Aussage des Zeugen Edelsberg ließ die Staatsanwaltschaft Würzburg die Zeugen Goldberg und Unikowski durch die Israel-Polizei vernehmen. An diesen Vernehmungen, die im Oktober 1978 stattfanden, nahm auch Staatsanwalt Renz teil.

 

Nachdem der Kammer und den übrigen Prozeßbeteiligten in der Hauptverhandlung vom 19.10.1978 durch die Übergabe der Niederschriften über die Vernehmungen der Zeugen Goldberg und Unikowski im Oktober 1978 und des Zeugen Edelsberg am 4.8.1978 dieser Sachverhalt erstmals bekannt geworden war, ordnete die Kammer die nochmalige Vernehmung der Zeugen Unikowski und Goldberg an. Da die Zeugen der Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leisteten, wurden die Zeugen Unikowski und Goldberg schließlich im Wege der Rechtshilfe

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durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht Tel Aviv in Anwesenheit. der gesamten Kammer vernehmen. Eine weitere Vernehmung des Zeugen Edelsberg in der Hauptverhandlung oder im Wege der Rechtshilfe war nicht mehr möglich, da Edelsberg zwischenzeitlich verstorben war.

 

Der Zeuge Goldberg erklärte bei seiner Vernehmung am 16.7. 1979 vor dem Amtsgericht Tel Aviv, er habe zu keinem Zeitpunkt während seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung bewußt die Unwahrheit gesagt. Zu Beginn seiner Vernehmung, als die Anklagebank noch leer gewesen sei und er auf einen im Zuhörerraum des Sitzungssaales sitzenden Mann gedeutet habe, sei er sicher gewesen, in diesem Mann jemanden aus Czechowitz wiedererkannt zu haben.

 

Bei seiner anschließenden Aussage zu den Lichtbildern habe er die volle Wahrheit gesagt. Er sei überzeugt gewesen, auf einem Bild den Lagerführer aus dem Lager Czechowitz wiedererkannt zu haben. Ob seine Aussage nach so langer Zeit richtig sei, könne er nicht sagen. Er habe während seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung unter einer gewissen Beklemmung gelitten, er sei jedoch zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form bedroht oder zu einer bestimmten Aussage veranlaßt worden. Er habe nach seiner Rückkehr ans Deutschland mit dem Zeuge Unikowski telefoniert. Dabei habe ihm dieser gesagt, er habe in Aschaffenburg einen Zusammenbruch erlitten und sei ins Krankenhaus gekommen. Von irgendwelchen Bedrohungen habe Unikowski ihm nichts gesagt. Er selbst habe gegenüber Unikowski auch nichts von Drohungen oder gar Morddrohungen erwähnt, er sei ja auch gar nicht bedroht worden.

 

Der Zeuge Unikowski, der in Tel Aviv, zweimal vernommen wurde, nachdem die 1. Vernehmung wegen eines Schwächeanfalls des Zeugen abgebrochen werden mußte, hat folgendes ausgesagt:

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Alles, was er am 1. Tag seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung gesagt habe, entspreche der Wahrheit, Am 2. Tag seiner Vernehmung habe er teilweise bewußt die Unwahrheit gesagt. Dies gelte für den Teil seiner Aussage, in dem er zu bestimmten Lichtbildern und zur Person des Angeklagten Olejak gesagt habe, er erkenne den Mann auf den Lichtbildern und den Angeklagten Olejak aus Czechowitz wieder. Richtig sei, daß er weder den Mann auf den Bildern noch den Angeklagten Olejak aus Czechowitz kenne. Zu der wahrheitswidrigen Aussage am 2. Tag seiner Vernehmung sei es folgendermaßen gekommen: In der Pause des 1. Vernehmungstages habe ihn ein Mann, den er nicht gekannt habe und der in Begleitung zweier anderer Männer gewesen sei, auf dem Flur des Gerichtsgebäudes vor dem Sitzungssaal mit mörderischen Blicken angesehen. Deshalb sei er zusammengebrochen und ins Krankenhaus eingeliefert worden. Während er in einem Krankenzimmer gelegen habe und wegen der eingenommenen Medikamente benebelt gewesen sei, seien zwei Männer in das Zimmer gekommen und hätten ihn drohend angestarrt. Wer das gewesen sei, wisse er nicht. Aus Angst vor weiteren Bedrohungen habe er auf eine möglichst rasche Entlassung aus dem Krankenhaus gedrängt.

 

Am nächsten Tag sei in seinem Hotel in Frankfurt angerufen worden. Der Anrufer, eine männliche Person, habe dabei zu ihm gesagt, wenn er den älteren Mann, der sich auf dem Flur um ihn herumgedreht und ihn angestarrt habe, nicht als den 2. Lagerführer des Lagers Czechowitz erkenne, werde es ihm noch schlimmer als in Auschwitz ergehen.

 

Im Gerichtssaal sei es ihm dann leicht gewesen, den einen Angeklagten als einen Mann aus Czechowitz zu identifizieren. Das Bild dieses Mannes habe er am 2. Tag seiner Vernehmung so identifiziert, daß er sich die Bilder angesehen und sich einfach bemüht habe, jemanden zu finden, der so ausgesehen

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habe wie dieser Mann, nur 30 Jahre jünger.

 

Nach seiner Rückkehr nach Israel habe er die ganze Angelegenheit von sich aus dem Polizeibeamten Edelsberg erzählt. Dabei seien ihm von Edelsberg keine Lichtbilder gezeigt worden. Dies sei auch nicht vor seiner Abreise zur Hauptverhandlung der Fall gewesen. Es sei nicht richtig, daß er während seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung von irgendwelchen Personen aus dem Gerichtsgebäude mitgenommen worden sei, er habe so etwas auch nicht dem Polizeibeamten Edelsberg erzählt.

 

Außer Edelsberg habe er von dieser Sache gegenüber niemandem irgendwelche Andeutungen gemacht, auch nicht gegenüber seiner Ehefrau, dem Dolmetscher oder dem Zeugen Goldberg. Mit Goldberg habe er zwar gesprochen, dieser habe ihm dabei von Morddrohungen gegen sich selbst erzählt. Er selbst habe von den gegen ihn gerichteten Drohungen aber nichts erwähnt.

 

Bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung sei er sich der entlastenden Bedeutung seiner Aussage für den Angeklagten Olejak nicht bewußt gewesen. Erst am 3.5.1978 habe er bei einer Gedenkfeier von ehemaligen Häftlingen des Lagers Jaworzno von der möglichen Bedeutung seiner Aussage für den Angeklagten Olejak erfahren. Diese Mithäftlinge hätten ihn der Lüge beschuldigt und ihm Vorwürfe gemacht, mit seiner Aussage sei er daran schuld, daß Olejak freigelassen worden sei und später auch freigesprochen werde.

 

Er habe diesen Mithäftlingen gegenüber nichts davon gesagt, daß er zu seiner für den Angeklagten Olejak günstigen Aussage durch Drohungen veranlaßt worden sei. Diese Vorwürfe seien jedoch nicht der Grund für den Widerruf seiner Aussage in der Hauptverhandlung gewesen. Er habe auch Edelsberg schon vor dem 3.5.1978 von den ganzen Sachverhalten unterrichtet gehabt.

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Zur Aussage des Zeugen Goldberg ist zu bemerken, daß aufgrund der Aussage dieses Zeugen vor dem Amtsgericht in Tel Aviv davon auszugeben ist, daß er seine Angaben in der Hauptverhandlung entsprechend seiner eigenen Erinnerung nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Die Aussage dieses Zeugen spricht insgesamt für die Einlassung des Angeklagten Olejak. Die Kammer hält die Aussage des Zeugen Goldberg zu den Lichtbildern auch deshalb für wichtig, weil er als einer der wenigen Zeugen auch die Lichtbilder, die den Oberscharführer Knoblich darstellen, als die eines SS. Mannes aus dem Lager Czechowitz wiedererkannt hat.

 

Hinsichtlich des Zeugen Unikowski hält die Kammer dessen Aussage vor dem Amtsgericht in Tel Aviv, er habe zu Lichtbildern des Angeklagten Olejak und dessen Person unter dem Eindruck von Drohungen bewußt die Unwahrheit gesagt, nicht für glaubhaft. Die Kammer ist vielmehr der Überzeugung, daß der Zeuge Unikowski bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung entsprechend seiner Erinnerung und Überzeugung ausgesagt hat. Die Kammer ist weiter der Überzeugung, daß der Zeuge Unikowski den Teil seiner Aussage zu den Lichtbildern und zur Person des Angeklagten Olejak nur deswegen widerrufen bat, weil er sich später durch die Vorwürfe von Mithäftlingen aus dem Lager Jaworzno über deren entlastenden Bedeutung bewußt wurde.

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Angaben, die der Zeuge zu den Bildern des Angeklagten Olejak gemacht bat, nach der Ausdrücklichen Aussage des Zeugen von dem Widerruf nicht betroffen werden. Denn insoweit hat Unikowski erklärt, am 1. Tag seiner Vernehmung sei er nicht bedroht gewesen und habe deshalb die Wahrheit gesagt. Die Angaben zu den Bildern hat der Zeuge aber, wie ausgeführt, schon am 1. Tag seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung gemacht.

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Gegen die Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen vor dem Amtsgericht in Tel Aviv spricht in 1. Linie die Tatsache, daß er erst am 2. Tag seiner Vernehmung den Angeklagten Olejak ausdrücklich des Mordes an seinem Neffen bezichtigt hat. Wenn der Zeuge Unikowski meint, er habe den 2. Lagerführer schon am 1. Tag seiner Vernehmung mit dieser Tat belastet, so ist dies nicht richtig. Am 1. Tag sprach der Zeuge nämlich nur davon, sein Neffe sei auf dem Evakuierungsmarsch erschossen worden. Einen Täter hat er zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt . Es ist kaum verständlich und zu erklären, daß ein Zeuge, der von dritten Personen mittels Drohungen für sein eigenes Leben zu einer für einen Angeklagten günstigen Aussage genötigt worden sein will, dann diesen Angeklagten noch mit einem Mord belastet.

 

Ein erhebliches Indiz dafür, daß die Aussage des Zeugen Unikowski hinsichtlich seines Widerrufs nachträglich konstruiert worden ist, ist auch die Erklärung, die der Zeuge Unikowski auf die Frage, wie er denn die Bilder des Angeklagten Olejak erkannt haben will, gegeben hat. Hierzu hat Unikowski erklärt, er habe sich am 2. Tag seiner Vernehmung einfach den Mann, den er Aufgrund der Drohungen als Lagerführer von Czechowitz habe identifizieren sollen, 30 Jahre jünger vorgestellt und so die Lichtbilder des Angeklagten Olejak herausgefunden. Richtig ist jedoch, wie bereits erwähnt, daß der Zeuge Unikowski schon zu Beginn seiner Vernehmung am 1. Tag diese Angaben gemacht hat, zu einem Zeitpunkt also, zu dem er nach seinen eigenen Angaben weder bedroht noch auf den Angeklagten Olejak aufmerksam gemacht worden war. Die von dem Zeugen Unikowski für das Erkennen der Bilder des Angeklagten Olejak gegebene Erklärung ist deshalb aus zwei Gründen falsch. Weder hat er die Angaben unter Drohungen gemacht, noch konnte er zu diesem Zeitpunkt von der Person des Angeklagten Olejak auf die Bilder schließen. Denn der Zeuge war, als er die Bilder vorgelegt bekam,

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nach seiner eigenen Aussage auf den Angeklagten noch gar nicht aufmerksam gemacht worden.

 

Weiter sprechen auch die erheblichen Widersprüche in den Aussagen der Zeugen Unikowski und Edelsberg über die Art und Weise, wie der Zeuge Unikowski angeblich bedroht worden ist, gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Unikowski in diesem Punkt. Auch zur Aussage des Zeugen Goldberg steht die Aussage des Zeugen Unikowski in Widerspruch. Während Unikowski erklärt hat, Goldberg habe ihm von Morddrohungen gegen seine Person wahrend seines Aufenthalts in Aschaffenburg erzählt, hat der Zeuge Goldberg dies, wie bereits ausgeführt, ausdrücklich verneint.

 

Insgesamt ist die Kammer daher der Meinung, daß der Zeuge Unikowski bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung sowohl am 1. als auch am 2. Tag entsprechend seiner eigenen Erinnerung und nicht unter dem Einfluß von irgendwelchen Drohungen ausgesagt hat. Da der Zeuge sowohl zu Lichtbildern, die den Angeklagten Olejak darstellen, als auch zur Person den Angeklagten Olejak ausgesagt bat, dieser Mann sei in Czechowitz gewesen, sieht die Kammer die Aussage des Zeugen als weiteres Indiz für die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten Olejak an.

 

Die Kammer sieht die Aussage des Zeugen Unikowski nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak, ihm sei in Czechowitz nicht bekannt gewesen, daß von Häftlingen Schnaps gebrannt worden sei, zu widerlegen.

 

Der Zeuge Unikowski hat hierzu bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei zunächst wie die anderen Häftlinge auf dem Gelände der Raffinerie zu Arbeiten eingesetzt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt im September 1944 sei er dann auf Veranlassung des Lagerältesten im Lager geblieben und habe geholfen, Schnaps zu brennen. Die entsprechende Anlage habe in dem abgeteilten Raum des Lagerältesten auf der rechten Seite des Stallgebäudes gestanden. Seine

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Weisungen habe er immer nur von dem Lagerältesten bekommen, nicht von SS.Leuten. Insgesamt seien 4 Häftlinge damit befaßt gewesen, Schnaps zu brennen. Meistens sei nur nachts gearbeitet worden, warum wisse er nicht. Der fertige Schnaps sei an die SS.Leute abgeliefert worden Er habe gehört, daß diese auch damit gehandelt hätten.

 

Im November 1944 sei die Anlage demontiert und nach etwa 5 Tagen wieder aufgebaut worden. Der Abbau der Anlage habe in Zusammenhang mit der Ablösung des alten Lagerführers und der Ankunft des 2. Lagerführers gestanden. Im Lager sei bis wenige Tage vor Beginn des Evakuierungsmarsches Schnaps gebrannt worden.

 

Bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv hat der Zeuge Unikowski ausgesagt, nicht nur der 1. Lagerführer, sondern auch der 2. Lagerführer sei mehrmals in der Woche in den Raum gekommen, wo die Anlage zum Schnapsbrennen gestanden habe. Bei der Ablösung sei ein Appell durchgeführt worden und anschließend seien der alte und der neue Lagerführer in die Brennerei gekommen. Da der Angeklagte Olejak behauptet, nichts von dem Brennen des Schnapses im Lager Czechowitz gewußt zu haben, könne er schon aus diesem Grund nicht der 2. Lagerführer in Czechowitz gewesen sein.

 

Die Kammer hält die Aussage des Zeugen Unikowski, daß auch der 2. Lagerführer immer in die Schnapsbrennerei gekommen sei, nicht für glaubwürdig. Zum einen ist die Aussage des Zeugen Unikowski schon in sich widersprüchlich. So hat der Zeuge einmal ausgesagt, aus Anlaß des Wechsels in der Lagerführung sei die Anlage demontiert worden. Später hat der Zeuge dann bekundet, am Tage der Ablösung seien der alte und der neue Lagerführer in die Brennerei gekommen. Zum anderen hat die Kammer an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen Unikowski vor dem Amtsgerichts Tel Aviv, was die Person des neuen Lagerführers und die Person des Angeklagten Olejak

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betrifft, aus den bereits dargelegten Gründen grundsätzliche

Zweifel. Schließlich steht die Aussage des zeugen Unikowski insoweit auch in Widerspruch zur Aussage des Zeugen Kraschewski. Dieser hat ausgesagt, das Schnapsbrennen sei nicht von dem Lagerführer, sondern nur von dem 2. SS.Mann im Lager und von Häftlingen durchgeführt worden. Auf die Aussage des Zeugen Silberstein, der Lagerführer habe davon nichts gewußt, wurde bereits hingewiesen.

 

8. Zu den Aussagen der anderen Zeugen, die bei der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz oder als Häftlinge in diesem Lager waren, ist folgendes auszuführen:

 

Der Zeuge Walloschek, Mitglied der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz kannte sich außer an Repke an keine weiteren SS. Leute in Czechowitz erinnern.

 

Der Zeuge Mosche Silberstein hat ausgesagt, der 2. Lagerführer sei ein großer, blonder, stattlicher Mann im Alter von 32 - 35 Jahren und im Range eines Oberscharführers gewesen. Dieser SS. Mann sei kurz vor Weihnachten 1944 nach Czechowitz gekommen. Zur Person des 1. Lagerführers könne er keine Angaben machen.

 

Weiter hat der Zeuge bekundet , er habe von der Israel-Polizei erfahren, daß sich einer der Angeklagten gegen Verbrechen, die er in einem anderen Lager begangen haben soll, damit verteidige, daß er zur Fraglichen Zeit als Lagerführer im Lager Czechowitz gewesen sei.

 

Die Kammer hält die Beschreibung, die der Zeuge Silberstein von der Person des 2. Lagerführers gegeben hat, unter Berücksichtigung der Aussage des Zeugen Repke nicht für glaubhaft. Die Kammer ist der Überzeugung, daß sich der Zeuge Repke an die Person des 2. Lagerführers, mit dem er Stube an Stube gewohnt hat, besser erinnert hat, als der Zeuge Silberstein. Die Kammer geht deshalb davon aus, daß der 2. Lagerführer in Czechowitz nicht ein großer, blonder Oberscharführer, sondern ein kleiner dunkler Unterscharführer gewesen ist. Möglicherweise meint der Zeuge Silberstein mit dem von ihm beschriebenen Oberscharführer den 1. Lagerführer Knoblich, der ja, wie erwähnt, Oberscharführer war.

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Der Zeuge Waag konnte nur aussagen, daß in der Führung des Lagers kurz vor der Evakuierung ein Wechsel eingetreten ist. Nähere Angaben konnte er zu keinem der beiden Lagerführer machen.

 

Der Zeuge Gruenfeld, dessen Aussage vom 29.11.1976 vor der Israel-Polizei in der Hauptverhandlung verlesen wurde, da der Zeuge zwischenzeitlich verstorben ist, hat dabei ausgesagt, die SS.Leute seien außerhalb des Lagers untergebracht gewesen. An das Aussehen der SS.Leute würde er sich bei Vorlage von Lichtbildern erinnern, da er ein sehr gutes Personengedächtnis habe.

 

Nach Vorlage des Bildbandes erklärte der Zeuge Gruenfeld dann weiter, von den darin abgebildeten Leuten sei keiner dabei, der in Czechowitz gewesen sei. Dies vermöge er mit Sicherheit zu sagen. Dies gelte auch für die auf den Lichtbildern 17, 18 und 19 (Angeklagter Olejak) abgebildete Person. Auch das könne er mit Sicherheit sagen.

 

Hierzu ist zu bemerken, daß sich aus der Aussage des Zeugen nicht ergibt, wie gut seine Erinnerung an die im Lager Czechowitz eingesetzten SS.Leute zum Zeitpunkt der Vernehmung tatsächlich gewesen ist. So hat der Zeuge von sich aus zur Person des Lagerführers und zu der Frage, ob in dieser Funktion ein Wechsel eingetreten ist und zu der weiteren Frage , wieviele SS.Leute überhaupt in Czechowitz waren, keinerlei Angaben gemacht. Nach dem Inhalt der Niederschrift ist er danach auch nicht gefragt worden. Die Kammer kann deshalb der Aussage dieses Zeugen keine besondere Bedeutung beimessen und sieht sie nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen.

 

Der Zeuge Rubinstein, dessen Aussage vom 18.7.1977 vor der Staatsanwaltschaft Würzburg verlesen wurde, da er zwischenzeitlich aus Gesundheitsgründen nicht mehr vernehmungsfähig

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ist, hat ausgesagt, er erinnere sich nur daran, daß es in Czechowitz nacheinander 2 Lagerführer gegeben habe. Der 1. sei etwa 30 Jahre alt gewesen und habe dunkle Haare gehabt. Der 2. Lagerführer sei etwa 25 - 30 Jahre alt und blond gewesen.

 

Bei Vorlage des Bildbandes erklärte der Zeuge zu Bild 12 (Bild des Lagerführers von Jaworzno Bruno Pfütze), dieser könne der 2. Lagerführer in Czechowitz gewesen sein, er habe so ähnlich ausgesehen. Sonst komme ihm keine Person bekannt vor. Auch die ausdrückliche Frage des vernehmenden Staatsanwaltes, ob der 2. Lagerführer so ausgesehen habe wie die auf Bild 18 (Angeklagter Olejak) abgebildete Person, meinte der Zeuge dann, diese Person könne der 1. Lagerführer in Czechowitz gewesen sein. Der 2. Lagerführer habe anders, nämlich wie der auf Bild 12 abgebildete Mann, ausgesehen.

 

Zn diesem Zeugen ist zu bemerken, daß er von den beiden Personen, die als Lagerführer in Czechowitz waren, zum Zeitpunkt der Vernehmung keine sichere Vorstellung mehr hatte. Dies ergibt sich daraus, daß er den 2. Lagerführer mit einem Bild des SS.Mannes Pfütze, von dem feststeht, daß er niemals in Czechowitz war, in Verbindung gebracht hat. Im übrigen hat der Zeuge Rubinstein nicht verneint, daß die auf Bild 18 (Angeklagter Olejak) abgebildete Person in Czechowitz war. Er meinte vielmehr, so könne der 1. Lagerführer ausgesehen haben. Besonders Gewicht mißt die Kammer dieser Aussage jedoch nicht bei.

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III.

Weitere Anhaltspunkte dafür, daß die Einlassung des Angeklagten Olejak über seinen Aufenthalt im Lager Czechowitz richtig ist, sieht die Kammer in den Aussagen der Zeuginnen Rudolfine Hassel, Rosa Zdunek, Sabine Becks, Franziska Wasserthal, Marianne Konjor und Gisela Konjor.

 

Die Zeugin Hassel, eine jüngere Schwester der verstorbenen Frau des Angeklagten Olejak, hat bei ihren Vernehmungen in der Hauptverhandlung bekundet, sie sei im Januar 1945 zusammen mit ihrem Vater und ihrer Schwester Else, der Ehefrau des Angeklagten Olejak vor den herannahenden russischen Truppen aus Schakowa geflüchtet. Ihre anderen Angehörigen hätten Schakowa schon einige Tage vorher verlassen. Am Nachmittag des Tages der Flucht sei ihre Schwester in das Geschäft gekommen, wo sie selbst gearbeitet habe und habe sie abgeholt. Zu Hause hätten sie das Nötigste zusammengepackt und seien dann mit einem LKW der Zementfabrik, in der ihre Schwester als Telefonistin gearbeitet habe, nach Kattowitz gefahren. Mit dem Zug seien sie dann weiter nach Czechowitz gefahren, wo sie ihre Schwester zu der Unterkunft des Angeklagten Olejak geführt habe. In Czechowitz seien sie am späten Abend angekommen. Sie hätten dann in den Unterkunftsräumen ihres Schwagers übernachtet und seien am nächsten Morgen von Czechowitz aus nach Saybusch weiter gefahren. Am Bahnhof in Saybusch hätten sie den ihnen bekannten Leiter des Bahnhofs, einen Herrn Seidel getroffen, der ihnen noch einen Platz in einem abfahrenden Zug verschafft habe. Herrn Seidel hätten sie bei dieser Gelegenheit erzählt, daß sie Herrn Olejak in Czechowitz besucht hätten.

 

Ihrer Erinnerung nach seien sie am Abend des 19.1.1945 in Czechowitz gewesen. Sicher wisse sie noch, daß an ihrem Geburtstag am 25. Januar die Flucht in den Westen noch nicht abgeschlossen gewesen sei.

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Die Kammer ist der Meinung, daß allein aus der Tatsache, daß die Zeugin meint, der Besuch bei dem Angeklagten Olejak in Czechowitz sei am 19.1.1945 gewesen, was nach den übrigen Feststellungen der Beweisaufnahme nicht richtig sein kann, nicht geschlossen werden kann, daß die gesamte Aussage der Zeugin Hassel falsch ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Zeugin im Januar 1945 erst 16 Jahre alt war und daß bis zur 1. Aussage der Zeugin in dieser Sache im August 1976 im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mehr als 31 Jahre vergangen waren. Außerdem steht der Zeugin zur Stützung ihrer Datumsangabe außer ihrer eigenen Erinnerung kein besonderer Anhaltspunkt, wie etwa ein genau festlegbares anderes Ereignis, von dem aus sie rechnen könnte, zur Verfügung. Soweit sie in diesem Zusammenhang ihren Geburtstag erwähnt, kann hieraus auf das mögliche Datum des behaupteten Besuchs bei dem Angeklagten Olejak keine Schlußfolgerung gezogen werden, da die Zeugin nicht angeben kannte, wieviele Tage vor ihrem Geburtstag sie in Czechowitz gewesen ist.

 

Im Rahmen der Würdigung der Aussage der Zeugin Hassel ist auch auf die Aussage der Zeugin Sabine Becks hinzuweisen. Frau Becks, eine Tochter des bereits erwähnten Leiters des Bahnhofs in Saybusch namens Seidel, hat bekundet, sie habe von ihrem Vater gehört, die Angehörigen des Angeklagten Olejak seien bei ihm auf dem Bahnhof in Saybusch gewesen. Durch diese Aussage, an deren Richtigkeit die Kammer keinen Zweifel hat, wird bestätigt, daß Frau Hassel mit ihren Angehörigen bei ihrer Flucht über Saybusch gefahren ist. Aus der bei den Akten befindlichen Landkarte von Oberschlesien wurde auch festgestellt, daß die Bahnstrecke von Kattowitz nach Saybusch über Czechowitz führt.

 

Die Zeugin Hassel hat weiter ausgesagt, der Angeklagte Olejak sei im Dezember 1944 nur einmal in Schakowa gewesen und zwar anläßlich der Hochzeit einer Freundin ihrer Schwester

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Else. Ihrer Erinnerung nach sei der Angeklagte an Weihnachten 1944 und auch beim folgenden Jahreswechsel nicht in Schakowa gewesen, auch nicht am Geburtstag Ihrer Mutter am 28. Dezember. Ihre Schwester Else sei an jedem oder jedem zweiten Wochenende zu ihrem Mann, dem Angeklagten Olejak gefahren. Sie sei Samstags weggefahren und Sonntags wieder nach Hause gekommen. Auch unmittelbar vor ihrer Flucht im Januar 1945 sei der Angeklagte Olejak nicht nach Schakowa gekommen und er habe auch zu diesem Zeitpunkt keinen Kontakt mit seiner Ehefrau gehabt.

 

Die Kammer hat an der Richtigkeit der Aussage der Zeugin Hassel keinen Zweifel, obwohl es sich bei dieser Zeugin um eine Schwägerin des Angeklagten Olejak handelt. Die Zeugin hat ihre Aussage, soweit sie sich erinnern konnte, sicher und bestimmt gemacht.

 

Die gesamte Aussage der Zeugin Hassel ist nach Meinung der Kammer ein weiteres Indiz dafür, daß der Angeklagte Olejak Ende 1944 und im Januar 1945 nicht in Jaworzno, sondern in dem wesentlich weiter von Schakowa entfernt liegenden Czechowitz stationiert war. Die Kammer hält es für höchst unwahrscheinlich und lebensfremd, daß der Angeklagte Olejak seine Ehefrau, die er erst im September 1944 geheiratet hat, über Weihnachten 1944 oder den Jahreswechsel 1944/1945 nicht in Schakowa besucht hätte, wenn er in dem nur 3,6 km entfernten Jaworzno stationiert gewesen wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es zu den Aufgaben des Angeklagten Olejak, wenn er Rapportführer in Jaworzno gewesen wäre, gehört hätte, den Dienstplan für die Angehörigen der Lagerkommandantur aufzustellen. Nach Meinung der Kammer wäre es für den Angeklagten Olejak als Rapportführer ein leichtes gewesen, die Dienstpläne so zu gestalten, daß er selbst hin und wieder Zeit für einen Besuch bei seiner nur wenige Kilometer entfernt wohnenden Ehefrau und deren Angehörigen gehabt hätte. Daß nicht er seine Ehefrau, sondern diese ihn besucht hat

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und daß sie dabei auch über Nacht geblieben ist, spricht deshalb dafür, daß der Angeklagte Olejak nicht in den nahen Jaworzno, sondern in dem weiter entfernt liegenden Czechowitz stationiert war.

 

Die Kammer ist auch der Überzeugung, daß der Angeklagte Olejak seine Ehefrau und deren Angehörigen bei der Vorbereitung und Durchführung der Flucht in den Westen geholfen hätte, wenn er zu dieser Zeit in Jaworzno stationiert gewesen wäre. Dies hat zum Beispiel die Zeugin Wasserthal, auf deren weitere Aussage noch näher eingegangen wird, von ihrem Schwager Witowski, dem Leiter der politischen Abteilung des Lagers Jaworzno, berichtet. Daß Olejak nach der Aussage der Zeugin Hassel keinerlei Hilfeleistung bei Antritt der Flucht geleistet hat, spricht deshalb ebenfalls dafür, daß Olejak sich im Januar 1945 nicht in der unmittelbaren Nähe von Schakowa aufgehalten hat.

 

2. Auch die Aussage der Zeugin Rosa Zdunek spricht für die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten Olejak. Die Zeugin, eine Schwester des Angeklagten Olejak, bat ausgesagt, sie sei während des Krieges als Schwesternhelferin in der Nähe von Posen und Ende 1944 in Breslau eingesetzt gewesen. Mit ihrem Bruder habe sie während des Krieges in Briefverkehr gestanden. Den letzten Brief von ihm habe sie etwa 14 Tage nach seiner Hochzeit aus Blechhammer bekommen. Anfang Dezember 1944 habe sie von ihrer Mutter einen Brief erhalten, in dem diese ihr mitgeteilt habe, ihr Bruder sei nach Czechowitz versetzt worden. Diesen Brief habe sie erst 2 Jahre vor ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung vernichtet.

 

Zu der Aussage der Zeugin ist zu bemerken, daß ihre Angabe, Olejak habe ihr 14 Tage nach seiner Hochzeit noch aus Blechhammer geschrieben, nachdem von der Kammer über die

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Dauer des Aufenthaltes des Angeklagten Olejak in Blechhammer gemachten Feststellungen richtig sein kann.

 

3. Nicht unwesentliche Bedeutung kommt nach Meinung der Kammer der Aussage der Zeugin Franziska Wasserthal zu.

 

Diese Zeugin war eine Jugendfreundin der Ehefrau des Angeklagten Olejak. Sie hat ausgesagt, im Spätherbst 1944 habe sie Frau Olejak getroffen und eingeladen. Frau Olejak habe ihr erklärt, sie habe keine Zeit, sie wolle an dem betreffenden Wochenende ihren Mann besuchen, der irgendwo in die Beskiden versetzt worden sei. Dabei wolle sie auch ihre Schwiegereltern aufsuchen.

 

Den Namen des Ortes, wohin Frau Olejak fahren wollte, konnte die Zeugin nicht nennen. Sie meinte aber, Frau Olejak habe gesagt, sie müsse bis Bielitz fahren, der Standort ihres Mannes liege in der Nähe dieser Stadt.

 

Die Kammer hat keinen Zweifel daran, daß die Aussage der Zeugin Franziska Wasserthal richtig ist. Unter Berücksichtigung der geographischen Lage der drei möglichen Stationierungsorte des Angeklagten Olejak im fraglichen Zeitraum, nämlich Jaworzno, Blechhammer und Czechowitz, kann nur geschlossen werden, daß sich der Angeklagte Olejak in Czechowitz aufgehalten hat. Denn von diesen 3 genannten Orten liegt nur Czechowitz in der Nähe von Bielitz und den Beskiden. Auch konnte die Ehefrau des Angeklagten ihre in der Nähe von Bielitz wohnenden Schwiegereltern gleichzeitig mit dem Angeklagten Olejak nur dann besuchen, wenn sich Olejak in Czechowitz aufgehalten hat.

 

Die Aussage der Zeugin Wasserthal ist nicht von vorneherein als unglaubwürdig anzusehen, weil der Angeklagte Olejak sich dahingehend eingelassen hat, seine Ehefrau habe seine Eltern anläßlich ihrer Besuche in Czechowitz nicht besucht.

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Es erscheint durchaus möglich, daß Frau Olejak ihre ursprüngliche Absicht, die Schwiegereltern zu besuchen, wahrend ihres Aufenthaltes in Czechowitz aufgegeben hat.

 

4. Schließlich sind hier nach die Aussagen der Geschwister Marianne und Gisela Konjor zu erwähnen, die diese bei ihrer Vernehmung durch den zuständigen Richter in Polen gemacht haben.

 

Beide Schwestern habe übereinstimmend bekundet, ihr zwischenzeitlich verstorbener Bruder Jan Konjor habe ihnen erzählt, Hans Olejak habe ihm in der Raffinerie in Czechowitz aus einer mißlichen Lage geholfen, als er eines Diebstahls bezichtigt worden sei.

 

Aus diesen Aussagen der Geschwister Konjor kann zwar nur geschlossen werden, daß sich der Angeklagte Olejak an dem betreffenden Tag in der Raffinerie in Czechowitz aufgehalten hat. Sie stellen jedoch ein Indiz dafür dar, daß der Angeklagte Olejak bei den verantwortlichen Leuten der Raffinerie einen nicht unerheblichen Einfluß gehabt haben muß.

 

Soweit die Zeuginnen als Datum für dieses von ihrem Bruder ihnen mitgeteilte Ereignis den Herbst bzw. Spätherbst 1944 angegeben haben, muß auch hier vermerkt werden, daß an solche Zeitangaben von Zeugen, die keine konkreten Anknüpfungspunkte haben, nach über 30 Jahren keine allzu strengen Anforderungen gestellt worden können.

 

Die Hauptverhandlung hat keine Anhaltspunkte dahin erbracht, daß die in Polen lebenden Geschwister nur um dem in der Bundesrepublik wohnenden Angeklagten Olejak einen Gefallen zu erweisen, eine bewußt wahrheitswidrige Aussage gemacht haben.

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G) Bei Abwägung mit dem unter D, E und F dargelegten Ergebnis der Beweisaufnahme hält die Kammer die Aussagen der Zeugen, die als Häftlinge im Lager Jaworzno inhaftiert waren und den Angeklagten Olejak im Sommer 1944, im Herbst 1944, im Dezember 1944 und bei der Evakuierung im Januar 1945 gesehen haben wollen, nicht für zutreffend.

 

I. In diesem Abschnitt sind die Aussagen der Zeugen zusammengefaßt, die vor Frühjahr 1944 in das Lager Jaworzno gekommen sind. Dieses Zeugen können, wie bereits ausgeführt, den Angeklagten Olejak noch von dessen Aufenthalt von Juli 1943 bis Frühjahr 1944 in Jaworzno her kennen.

 

1. Der Zeuge Zejer, der, wie bereits ausgeführt, von Juli 1943 bis zur Auflösung des Lagers Jaworzno als Rapportschreiber eingesetzt war, hat bei seiner Vernehmung durch den zuständigen polnischen Richter ausgesagt, er habe den Angeklagten Olejak schon 1942 im Lager Birkenau kennengelernt. Als er selbst im Juli 1943 nach Jaworzno gekommen sei, sei Olejak dort schon als Rapportführer eingesetzt gewesen. In dieser Funktion sei Olejak bis Sommer 1944 tätig gewesen. Zu diesem Zeitpunkt sei er von dem Unterscharführer Hablesreiter als Rapportführer abgelöst worden. Olejak sei weiter in Jaworzno geblieben und sei in der Folgezeit als Blockführer tätig gewesen. Seiner Erinnerung nach sei Hablesreiter bis Ende der Lagerzeit Rapportführer geblieben.

 

Er habe Olejak auch nach dessen Ablösung im Lager noch gesehen, dienstlich habe er mit ihm dann nichts mehr zu tun gehabt. Olejak sei bestimmt im Dezember 1944 in Jaworzno gewesen. Dies wisse er deshalb genau, weil in diesem Monat eine größere Zahl von Häftlingen nach einem gescheiterten Fluchtversuch gehängt worden sei. Bei dieser Hängung sei Olejak

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dabei gewesen. Seiner Erinnerung nach sei Olejak auch auf dem Evakuierungsmarsch dabei gewesen.

 

2. Der Zeuge Wiktor Pasikowski, der sich von Juni 1943 bis zu seiner Flucht aus Jaworzno am 29.11.1944 dort aufgehalten hat, gehörte zu den Häftlingen, die aufgrund ihrer Funktion im Lager - er war dem Lagerführer und dem Lagerältesten zur persönlichen Dienstleistung zugeteilt - persönlichen Kontakt zu den Angehörigen der SS.Lagerkommandantur hatte.

 

Pasikowski hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, Olejak sei bis zu seiner Flucht am 29.11.1944 ununterbrochen in Jaworzno gewesen.

 

Bei Beginn des Evakuierungsmarsches habe er, Pasikowski, sich als Mitglied einer polnischen Widerstandsbewegung in der Nähe des Lagers Jaworzno aufgehalten. Von da aus habe er den Angeklagten Olejak unter den SS.Leuten gesehen, jedenfalls seine Stimme gehört.

 

3. Der Zeuge Smigielski, der von der Errichtung des Lagers im Juni 1943 an bis zu seiner Flucht im November 1944 als Kapo in der Bekleidungskammer tätig war, hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, Olejak sei immer im Lager Jaworzno gewesen, solange er selbst dort gewesen sei. Allenfalls sei er für kürzere Zeit auf Urlaub von Jaworzno abwesend gewesen. In dieser Zeit sei er von Hablesreiter vertreten worden. Nach Vorhalt einer Vernehmung vom 7.5. 1972, in der es heißt, nach Olejak habe der SS.Unterscharführer Hablesreiter die Funktion des Rapportführers übernommen, erklärte der Zeuge Smigielski, früher habe er in diesem Punkt keine Sicherheit gehabt. Im Mai 1978 habe er mit dem Rapportschreiber des Lagers Jaworzno, dem Zeugen Zejer gesprochen. Dieser habe ihn von der ständigen Anwesenheit des Angeklagten Olejak in Jaworzno überzeugt. Für Zejer sei diese Frage nicht umstritten

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gewesen. Dieser müsse es auch im besten wissen, da er in seiner Stellung praktisch täglich mit dem Rapportführer zu tun gehabt habe. Er selbst sei sich heute auch sicher, daß Olejak bis zu seiner eigenen Flucht ohne größere Unterbrechungen immer im Lager gewesen sei. In seiner Erinnerung gehöre Olejak zum Bild des Lagers Jaworzno. Da er diesbezüglich keine Besonderheiten in Erinnerung habe, nehme er an, daß Olejak immer dagewesen sei. Der Rapportführer sei nach dem Lagerführer der wichtigste Mann für die Häftlinge im Lager gewesen. Wenn der Rapportführer Olejak aus Jaworzno verschwunden wäre, hätte dies für die Häftlinge ein erhebliches Ereignis dargestellt. Dies wäre ihm bestimmt im Gedächtnis geblieben.

 

Zu seiner Flucht am 29.11.1944 erklärte der Zeuge Smigielski, er sei zusammen mit Pasikowski aus dem Lager geflohen. Die Flucht sei mit einer Lokomotive erfolgt, die von dem dafür eingesetzten polnischen Lokomotivführer gefahren worden sei. Mit Pasikowski, der keiner Widerstandsbewegung angehört habe, sei er bis zum 19.1.1945 in einem Dorf bei Krakau zusammengewesen. Bis zu dieser Zeit seien sie nicht mehr in die Nähe des Lagers nach Jaworzno zurückgekehrt.

 

4. Der Zeuge Antoni Sicinski war, wie bereits ausgeführt, von Anfang an im Lager Jaworzno und zunächst als Rapportschreiber, dann als Gehilfe des neuen Rapportschreibers Zejer und ab April 1944 als Verwalter der Häftlingskantine eingesetzt. Er hat ausgesagt, Olejak sei von Anfang an Rapportführer gewesen. Manchmal sei er kurz weggefahren und dann von Hablesreiter auf diesem Posten vortreten worden. Nach dem Kriege habe er gehört, daß Olejak als Rapportführer nach Blechhammer versetzt worden sei. Er habe auch gehört, Olejak sei kurz vor der Evakuierung wieder in das Lager zurückgekehrt. Er selbst habe ihn jedoch nicht gesehen. Wahrscheinlich habe er das schon damals gehört, genau könne er sich nach so langer Zeit an alle Einzelheiten nicht mehr erinnern.

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 5. Der Zeuge Mieczyslaw Zewski, der mehrfach in der Hauptverhandlung vernommen wurde, kam nach seiner Aussage mit dem 1. Häftlingstransport am 15.6.1943 nach Jaworzno. In der Folgezeit war er als Kapo in der Häftlingsküche und zeitweise auch als Blockältester eingesetzt.

 

Er hat ausgesagt, seiner Erinnerung nach sei Olejak immer Rapportführer in Jaworzno gewesen. Nur gelegentlich sei er von einem großen starken Mann, der Hablesreiter geheißen haben könne, vertreten worden. Nach der Bombardierung der Küche kurz vor Beginn des Evakuierungsmarsches habe Olejak als Rapportführer die Aufräumungsarbeiten geleitet und die entsprechenden Befehle erteilt. Auch beim Evakuierungsmarsch sei Olejak dabeigewesen.

 

6. Der Zeuge Dr. Paul Heller, der durch den zuständigen Konsul des Konsulates der Bundesrepublik Deutschland in Chicago in Anwesenheit der gesamten Kammer vernommen worden ist, kam nach seiner Aussage im Sommer 1943 nach Jaworzno und war bis zur Evakuierung als Häftlingsarzt im Häftlingskrankenbau tätig. Gegen Ende der Lagerzeit war er, wie bereits ausgeführt, gleichzeitig Lagerältester des HKB.

 

Dr. Heller hat ausgesagt, seiner Erinnerung nach sei Olejak immer Rapportführer im Lager Jaworzno gewesen. Er sei sich aber nicht sicher, ob er beim Evakuierungsmarsch dabei gewesen sei. Olejak gehöre für ihn zusammen mit dem Lagerführer Pfütze und dem Lagerältesten Bruno Brodnewicz zum Lagerbild, das er in Erinnerung habe. Deshalb meine er, daß Olejak auch am Ende der Lagerzeit in Jaworzno gewesen sei. An ein konkretes Erlebnis mit Olejak am Ende könne er sich aber nicht erinnern, auch nicht aus seiner Zeit als Lagerältester des HKB

 

7. Der Zeuge Dr. Boris Braun schließlich hat ausgesagt, er sei mit dem 1. Häftlingstransport im Sommer 1943 in das Lager Jaworzno gekommen. Die meiste Zeit habe er die Funktion eines

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Lagerelektrikers inne gehabt und sei tagsüber im Lager eingesetzt gewesen. Von da her habe er die im Lager tätigen SS.Leute gut gekannt. Olejak sei nach dem Lagerführer Pfütze der wichtigste Mann im Lager gewesen. Seiner Erinnerung nach sei er von Anfang bis Ende als Rapportführer tätig gewesen. An ein konkretes Erlebnis mit Olejak könne er sich im Jahre 1944 jedoch nicht erinnern. Lediglich 1943 habe es einen Vorfall mit Olejak gegeben, als er die Zaunbeleuchtung nicht eingeschaltet gehabt habe. Olejak habe ihn deswegen mit einem Stuhlbein bedroht, geschlagen habe er ihn jedoch nicht.

 

Die Kammer hat keinen Zweifel daran, daß die erwähnten 7 Zeugen infolge ihrer hervorgehobenen Stellung im Lager, aufgrund deren sie praktisch ständig mit den Angehörigen der Lagerkommandantur persönlichen Kontakt hatten, während der Zeit des Bestehens des Lagers genau wußten, welche SS.Leute jeweils der Lagerkommandantur angehört haben, insbesondere wer jeweils Rapportführer gewesen ist. Die Tatsache, daß sich keiner dieser Zeugen von sich aus an die aufgrund von Dokumenten nachgewiesene Versetzung des Angeklagten Olejak aus dem Lager Jaworzno erinnert hat, beweist, wie auch sichere und gefestigte Wahrnehmungen allein schon durch einen längeren Zeitablauf getrübt und verändert werden können. Sie beweist auch, wie schwierig es generell für einen Menschen ist, sich an bestimmte, ursprünglich genau bekannte Einzelheiten mit Bestimmtheit zu erinnern, wenn er erst nach vielen Jahren wieder damit befaßt wird. Müßte die Kammer ihrer Entscheidung über die einzelnen Stationierungsorte des Angeklagten Olejak allein die Aussagen dieser, von allen vernommenen Zeugen damals am besten informierten Leuten, zugrunde legen, so hätte die durch zahlreiche Dokumente belegte Einlassung des Angeklagten Olejak über seinen Aufenthalt im Lager Blechhammer als bloße Schutzbehauptung angesehen werden müssen. Denn keiner dieser Zeugen hat sich von sich aus an eine längere Abwesenheit des Angeklagten Olejak erinnert.

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Die Aussagen dieser Zeugen zeigen zugleich auf, welche Fehlerquellen bei den Aussagen von Zeugen im vorliegenden Verfahren bestehen.

 

Der Zeuge Zejer zum Beispiel knüpft seine Behauptung, Olejak sei auch Ende 1944 in Jaworzno gewesen, in erster Linie daran, daß dieser bei der Erhängung von Mithäftlingen nach einem gescheiterten Fluchtversuch dabeigewesen sei. Trotz wiederholter Vorhalte, daß diese Erhängung im Dezember 1943 und nicht, wie der Zeuge meinte, im Dezember 1944 erfolgt sei, blieb der Zeuge bei seiner Meinung.

 

Der Zeuge Smigielski stützt seine Aussage über die ständige Anwesenheit des Angeklagten Olejak in erster Linie auf ein im Mai 1978, also kurz vor seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, geführtes Gespräch mit dem Zeugen Zejer. Bis zu diesem Gespräch sei er sich in dieser Sache nicht sicher gewesen. Zejer habe ihn davon überzeugt, daß Olejak immer im Lager gewesen sei. Dieser müsse es als ehemaliger Rapportschreiber am besten wissen, da er ständig mit dem jeweiligen Rapportführer zu tun gehabt habe.

 

Zu dem Zeugen Pasikowski ist zu bemerken, daß dieser dadurch, daß er seine Rolle im Lager und in der polnischen Widerstandsbewegung, sei es bewußt oder unbewußt in den Vordergrund stellen wollte, in mehreren Punkten die Unwahrheit gesagt hat. Im Zusammenhang mit dieser Rolle in der polnischen Widerstandsbewegung hat der Zeuge auch seine angeblichen Kenntnisse von der Anwesenheit des Angeklagten Olejak bei Beginn des Evakuierungsmarsch bekundet. Denn er will sich als Mitglied einer Widerstandgruppe mit dem Auftrag, das Lager Jaworzno zu befreien, in der Nähe aufgehalten haben. Hierzu hat der Zeuge Smigielski ausgesagt, am 17.1.1945, also am Beginn des Evakuierungsmarsches, habe er sich zusammen mit Pasikowski in einem Dorf bei Krakau und nicht in der Nähe von Jaworzno aufgehalten. Aufgrund der Aussage des Zeugen Smigielski sieht die Kammer auch die weitere

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Behauptung des Zeugen Pasikowski, er habe bei der Flucht aus dem Lager Jaworzno selbst die Lokomotive geführt, als widerlegt an.

 

Die Kenntnisse des Zeugen Sicinski über die Versetzung des Angeklagten Olejak nach Blechhammer und seiner Rückkehr nach Jaworzno vor der Evakuierung, beruhen, wie der Zeuge selbst eingeräumt hat, im wesentlichen auf Informationen, die er von dritter Seite nach Befreiung aus dem Lager erhalten hat.

 

Der Zeuge Dr. Paul Heller hat ausgesagt, er erinnere sich an keinen anderen Rapportführer in Jaworzno und gehe deshalb davon aus, daß Olejak immer als Rapportführer in Jaworzno gewesen sei. Für ihn gehöre Olejak zusammen mit Pfütze und dem Lagerältesten Bruno Brodnewicz zum Lagerbild, das er heute in Erinnerung habe. Nur so ist auch die ursprüngliche Aussage des Zeugen Dr. Heller zu erklären, Brodnewicz sei immer Lagerältester in Jaworzno gewesen. Erst nach verschiedenen Vorhalten konnte sich Dr. Heller schließlich an einen 2. Lagerältesten erinnern, der aus dem Lager geflohen sei.

 

Der Zeuge Zewski stützt seine von ihm behauptete Sicherheit hinsichtlich der Anwesenheit des Angeklagten Olejak im Lager kurz vor der Evakuierung darauf, daß es Olejak gewesen sei, der nach der Bombardierung der Küche die Aufräumungsarbeiten geleitet habe. Hierzu hat der Zeuge Zejer erklärt, die entsprechenden Befehle habe der SS.Unterscharführer Hablesreiter gegeben.

 

Der Zeuge Dr. Boris Braun schließlich hat ausgesagt, er habe nach dem Kriege viel mit anderen Mithäftlingen über die Lagerzeit gesprochen. Er könne nicht ausschließen, daß durch solche Gespräche seine Erinnerung verändert worden sei. Zu diesem Zeugen, der aus Jugoslawien angereist war, ist noch zu bemerken, daß er in Begleitung des bereits vorher in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen Bulaty zu seiner Vernehmung erschienen ist. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung geht die

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Kammer davon aus, daß Dr. Braun auch mit Bulaty über die Lagerzeit und das hiesige Verfahren gesprochen hat.

 

Diese Ausführungen zu den Aussagen der Zeugen, auf die die Kammer für die Entscheidung der Frage, ob der Angeklagte Olejak nach seiner Versetzung nach Blechhammer wieder nach Jaworzno zurückgekehrt ist, die größte Hoffnung gesetzt hatte, beweisen, wie schwierig solche Entscheidungen sind, wenn sie nur auf Aussagen solcher Zeugen gestützt werden müssen, die erst viele Jahre nach den betreffenden Ereignissen damit wieder befaßt werden.

 

Die Kammer sieht deshalb aus den ausgeführten Gründen die Aussagen dieser Zeugen in Verbindung mit dem unter D, E und F dargelegten Ergebnis der Beweisaufnahme nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak über seinen Einsatz im Lager Czechowitz als Schutzbehauptung erscheinen zu lassen.

 

8. Der Zeuge Tadeusz Usielski hat bei seiner Vernehmung durch den zuständigen polnischen Richter ausgesagt, er sei im Juli oder August 1943 nach Jaworzno gekommen. Am Anfang sei er bei Rodungsarbeiten eingesetzt worden, dann habe er in der Rudolfsgrube gearbeitet. Nach etwa einem halben Jahr sei er erkrankt und in den Häftlingskrankenbau des Lagers Monowitz verlegt worden. Nach einem Aufenthalt von 2 Monaten, in deren Verlauf er wieder genesen sei, sei er nach Jaworzno zurück gekommen. In der Folgezeit sei er zu Ordnungsarbeiten im Lager selbst eingesetzt worden.

 

Olejak sei von Anfang bis Ende Rapportschreiber in Jaworzno gewesen. Er habe auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht. Er erinnere sich noch daran, daß ihm Olejak beim Weitermarsch aus dem Lager Blechhammer unter einem Bett hervorgeholt habe, wo er sich versteckt gehabt habe.

 

Zu diesem Zeugen ist zu bemerken, daß er sich an einen anderen Rapportführer in Jaworzno und an die Versetzung des Angeklagten

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Olejak aus dem Lager Jaworzno nicht erinnert hat. Soweit der Zeuge Usielski ausgesagt hat, Olejak habe ihn in Blechhammer unter einem Bett hervorgeholt, ist diese Aussage nicht glaubhaft. Denn alle anderen Zeugen, die den Evakuierungsmarsch bis Blechhammer mitgemacht haben, haben übereinstimmend bekundet, daß kein Häftling in Blechhammer gezwungen worden sei, mit den SS. Leuten aus Jaworzno weiter zu marschieren und, wie bereits ausgeführt, ist auch der größte Teil der Häftlinge in Blechhammer zurückgeblieben.

 

9 Der Zeuge Walerian Redyk hat in seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei im August 1943 nach Jaworzno gekommen und bis zur Auflösung des Lagers dort geblieben. Ein SS.Mann namens Olejak sei während der gesamten Zeit, in der er selbst in Jaworzno gewesen sei, als Blockführer dort gewesen. Rapportführer sei ein anderer SS.Mann gewesen. Dieser sei etwa 32 Jahre alt, korpulent, und mit ca. 1,75 m ziemlich groß gewesen.

 

Auf Vorhalt , warum er sich bei einer früheren Vernehmung nicht an den Namen Olejak erinnert habe, erklärte der Zeuge, der Name sei ihm damals nicht eingefallen. Nach dieser Vernehmung habe er einen ehemaligen Mithäftling getroffen, mit dem er über die Lagerzeit gesprochen habe. Dieser habe ihm gesagt, er habe in Jaworzno am meisten unter Olejak zu leiden gehabt. Da sei ihm der Name Olejak auch wieder eingefallen. Diesen Olejak, den er meine, habe er auch beim Evakuierungsmarsch beim Schießen auf Häftlinge beobachtet.

 

Da dieser Zeuge von einem Blockführer Olejak spricht und die Beschreibung, die er von dem Rapportführer gibt, auf den damals 1,69 großen und nur 64 kg schweren Angeklagten Olejak nicht paßt, sieht ihn die Kammer nicht als geeigneten Zeugen bei der hier zu entscheidenden Frage an. Im Übrigen ist seine Aussage zu Olejak stark durch ein Gespräch mit einem Mithäftling geprägt worden, wie der Zeuge selbst eingeräumt hat.

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10. Der Zeuge Mieczyslaw Baran hat in seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei mit dem 1. Häftlingstransport im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung hat der Zeuge den Angeklagten Olejak im Sitzungssaal nicht erkannt. Im weiteren Verlauf meinte er dann, daß der Angeklagte Olejak „der Olejak“ sei, er sei sich jetzt sicher. Er habe ihn an seiner Figur wiedererkannt. Olejak sei in Jaworzno Rapportführer gewesen, den Namen habe er schon im Lager gewußt. Er sei immer in Jaworzno gewesen, an eine längere Abwesenheit könne er sich nicht erinnern.

 

Am 2. Tag seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung erklärte der Zeuge dann plötzlich, Olejak sei nicht Rapportführer gewesen; einen solchen habe es zwar gegeben, dessen Namen wisse er jedoch nicht mehr.

 

Beim Evakuierungsmarsch sei Olejak dabei gewesen. Er habe ihm befohlen, einen kleinen Wagen mit seinem Gepäck zu ziehen. Auch Pansegrau habe sein Gepäck auf diesen Wagen geworfen. Während des Marsches habe er von Olejak auch einmal Brot bekommen.

 

Auch dieser Zeuge erscheint nicht geeignet, die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen. Soweit der Zeuge meint, er habe Olejak an seiner Figur wiedererkannt, ist dies kaum glaubhaft, da Olejak 1944 nur 64 kg gewogen hat, heute aber 85 kg wiegt.

 

11. Der Zeuge Motek Weltfreid wurde als 1. Zeuge in diesem Verfahren überhaupt in der Hauptverhandlung und, da seine Vernehmung nicht abgeschlossen werden konnte und er einer neuen Vorladung keine Folge leistete, zusätzlich im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen.

 

Dabei hat er ausgesagt, er sei im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen. Zu Beginn seiner Vernehmung hat dieser Zeuge zunächst

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den Ergänzungsschöffen Flörchinger als Rapportführer Olejak bezeichnet. Zur Person des Angeklagten Olejak selbst sagte er, dieser könne in Jaworzno gewesen sein.

 

Auf den vorgelegten Lichtbildern hat er den Angeklagten Olejak im wesentlichen richtig erkannt. Zu Bildtafel Nr. 19 (Hablesreiter) sagte der Zeuge, er glaube, daß dies der 1. Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen sei.

 

Zur Person des Rapportführers meinte der Zeuge, als er selbst nach Jaworzno gekommen sei, sei dort ein großer, dicker SS. Mann im Alter von 33 bis 35 Jahren Rapportführer gewesen. Dieser sei dann von dem Angeklagten Olejak in dieser Funktion abgelöst worden. Olejak habe er dann immer in Jaworzno gesehen, er habe auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht. Dabei habe er ihn auch beim Schießen auf Häftlinge beobachtet. Den von Olejak abgelösten Rapportführer habe er dann nie wieder in Jaworzno gesehen.

 

Soweit der Zeuge den nach seiner Meinung 1. Rapportführer beschreibt, ist wohl davon auszugehen, daß er den SS.Mann Otto Hablesreiter meint, den er auch auf einem entsprechenden Bild als den 1. Rapportführer bezeichnet hat.

 

Da der Zeuge sich in der zeitlichen Reihenfolge Olejak - Hablesreiter irrt und er auch meint, Olejak sei von Anfang 1944 an immer in Jaworzno gewesen, während Hablesreiter von diesem Zeitpunkt an nicht mehr in Jaworzno gewesen sei, erscheint die Aussage des Zeugen Weltfreid der Kammer nicht geeignet, die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen.

 

12. Der Zeuge Lipa Dinur ist zweimal in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden.

 

Bei Beginn seiner ersten Vernehmung am 17.10.1977 erkannte der Zeuge, der nach seiner Aussage im Juli oder August 1943

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nach Jaworzno gekommen ist, den Angeklagten Olejak wieder. Zur Funktion von Olejak im Lager erklärte der Zeuge, Olejak habe immer an den Rapporten teilgenommen und sei durch das Lager gegangen. Olejak sei im Sommer/Herbst 1944 einige Monate nicht im Lager gewesen. Zu dieser Zeit sei er von einem ca. 35 bis 40 Jahre alten Mann, der neu in das Lager gekommen sei, vertreten worden. Bei den täglichen Appellen habe er Ende 1944 gesehen, daß Olejak wieder ins Lager zurückgekommen sei Bei der Evakuierung des Lagers habe er Olejak nicht gesehen. Außerdem schilderte der Zeuge Dinur die Tötung eines Häftlings im Lager durch den Angeklagten Olejak mit vielen Einzelheiten.

 

Außer an Olejak erinnerte sich der Zeuge Dinur bei dieser Vernehmung auch an die Namen Lapka, Lausmann, Markewicz und Mietliczka. Hinsichtlich des SS.Mannes Mietliczka schilderte der Zeuge auch die Erschießung eines Häftlings auf dem Evakuierungsmarsch.

 

Im September 1979, also etwa 2 Jahre später wurde der Zeuge Lipa Dinur nochmals in der Hauptverhandlung vernommen. Dabei sagte er aus, Olejak sei meistens in Jaworzno als Kommandoführer tätig gewesen. Er habe auch die Kommandos zu den Arbeitsstellen außerhalb des Lagers begleitet. Für ihn bestehe zwischen Kommandoführer und Rapportführer kein Unterschied. Einige Monate vor Ende der Lagerzeit , etwa im Februar oder März 1944 sei Olejak einige Zeit nicht in Jaworzno gewesen. Er vermute und erinnere sich auch, daß Olejak am Schluß der Lagerzeit wieder in Jaworzno gewesen sei. Olejak sei auch auf dem Evakuierungsmarsch dabei gewesen, er habe ihn während des Marsches selbst gesehen.

 

Zu dieser 2. Vernehmung des Zeuge Lipa Dinur kam es aus folgendem Grund: Der Zeuge Dinur hieß früher mit Familienname Drogoczinsky. Unter diesem Namen wurde der Zeuge als einer der ersten Zeugen überhaupt im Ermittlungsverfahren am 3.1.1965 vernommen. Die Vernehmung fand in der polnischen Sprache

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statt. Bei der Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von dem Dolmetscher, der die Übersetzung angefertigt hat, versehentlich als Vorname des Zeugen Chaim und nicht Lipa angegeben. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei dem Vornamen Chaim um den Vornamen des Vaters des Zeugen handelt, der bei Vernehmungen bei israelischen Behörden jeweils angegeben werden muß. Aus diesem Grund war die Vernehmung vom 3.1.1965 bei der ersten Vernehmung in der Hauptverhandlung dem Gericht noch nicht bekannt.

 

In dieser Vernehmung im Jahre 1965, die ihm im Rahmen seiner 2. Vernehmung in der Hauptverhandlung mehrfach vorgehalten wurde, hat der Zeuge Lipa Dinur ausgesagt, an der Spitze des Lagers habe ein SS.-Kommandant gestanden, dessen Namen er nicht mehr wisse . Außer diesem habe es im Lager noch viele SS. Leute gegeben, von denen er sich namentlich nur noch an einen mit dem Namen Losmann erinnere. Weiter erinnere er sich an einen damals etwa 30 Jahre alten Kommandoführer, dem an einer Hand mehrere Finger gefehlt hätten.

 

Auf die Frage des israelischen Vernehmungsbeamten Edelsberg, ob es im Lager Jaworzno Mordtaten gegeben habe und, wenn ja, der Zeuge Augenzeuge gewesen sei, erklärte der Zeuge Dinur, es seien Mordtaten vorgekommen. Er sei aber nicht Augenzeuge gewesen. Von diesen Tötungen habe er nur nach der Rückkehr von seinen Arbeitsstellen außerhalb des Lagers gehört.

 

Auf mehrfachen Vorhalt dieser Niederschrift im Rahmen seiner 2. Vernehmung als Zeuge in der Hauptverhandlung erklärte der Zeuge Dinur, er könne sich die Widersprüche in diesen Aussagen nicht erklären Wahrscheinlich seien ihm die Namen, die er in der Hauptverhandlung genannt habe, damals nicht eingefallen. Dies gelte auch für die Tatsache, daß er im Jahre 1965 erklärt habe, keine Tötung eines Häftlings im Lager Jaworzno selbst gesehen zu haben.

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Die Kammer sieht diese Erklärung des Zeugen Dinur nicht als ausreichend und deshalb die Aussage des Zeugen insgesamt nicht als glaubhaft an. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß es durchaus möglich ist, daß einem Menschen, wenn er sich längere Zeit wieder mit dieser lang zurückliegenden Zeit befaßt, neue Tatsachen und nähere Einzelheiten zu bestimmten Personen oder Ereignissen einfallen können. Damit läßt sich aber die Aussage des Zeugen Dinur im Jahre 1965, er sei nicht Augenzeuge von Tötungshandlungen in Jaworzno gewesen mit der genauen Schilderung einer Häftlingstötung durch den Angeklagten Olejak in der Hauptverhandlung nicht erklären.

 

Auf die Aussage dieses Zeugen wird im übrigen im Rahmen der Ausführungen zu dem Anklagepunkt I 1 nochmals eingegangen werden.

 

13. Der Zeuge Mosche Jachimowicz hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei im September 1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen. Zu Beginn seiner Vernehmung erklärte er, den Rapportführer des Lagers Jaworzno könne er im Sitzungssaal nicht sehen. Auf eine weitere Frage des Vorsitzenden meinte er dann, der Angeklagte Olejak könne der Rapportführer sein. Weiter erklärte der Zeuge, er erinnere sich nur an einen Rapportführer, dieser sei seiner Erinnerung nach immer in Jaworzno gewesen. Der Rapportführer, den er meine, sei mittelgroß und 28 - 30 Jahre alt gewesen und habe ein rundes Gesicht gehabt. Ob er beim Evakuierungsmarsch dabei gewesen sei, könne er nicht sagen.

 

Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge, der auf den Bildern Nr. 14 und 15 (Bilder des Angeklagten Olejak) abgebildete Mann sei der Rapportführer, den er meine. Die Kammer hat keinen Zweifel daran, daß der Zeuge Mosche Jachimowicz den Angeklagten Olejak im Lager Jaworzno kennengelernt hat. Da er bereits im September 1943 nach Jaworzno gekommen ist, hatte er dazu auch ca. 7 Monate Gelegenheit.

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Für die Frage, ob Olejak am Ende 1944 wieder in Jaworzno war, kann jedoch der Aussage dieses Zeugen keine Bedeutung zukommen. Zwar meint der Zeuge, der Angeklagte Olejak sei immer, also auch Ende 1944 und Anfan 1945 als Rapportführer in Jaworzno gewesen, eine sichere Bekundung konnte er hierzu jedoch nicht machen. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß die Aussage des Zeugen, Olejak sei immer in Jaworzno gewesen, in dieser Form objektiv unrichtig ist

 

14. Der Zeuge Hillel Charlupski hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei im Oktober/November 1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen. Er hat den Angeklagten Olejak sowohl im Sitzungssaal als auch auf den Lichtbildern als den Rapportführer des Lagers Jaworzno bezeichnet. Den Namen des Rapportführer konnte der Zeuge nicht nennen, den Namen Olejak kannte er im Lager nicht.

 

Weiter hat der Zeuge ausgesagt, dieser Rapportführer sei im Jahre 1944 einige Monate nicht in Jaworzno gewesen. Als Sommer bezeichnete der Zeuge die Monate April und Mai 1944. Kurz vor der Evakuierung des Lagers müsse er jedoch nach Jaworzno zurück gekommen sein Bei Beginn des Evakuierungsmarsches habe er ihn am Lagertor gesehen, im weiteren Verlauf des Evakuierungsmarsches dann nicht mehr.

 

Die Kammer verkennt nicht, daß die Aussage dieses Zeugen, der in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen hat, ein gewisses Indiz dafür darstellt, daß Olejak nach seinem Aufenthalt in Blechhammer nach Jaworzno zurückgekehrt ist. Gegen die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen spricht aber neben dem unter D, E und F erörterten Ergebnis der Beweisaufnahme die Tatsache, daß er im Jahre 1975 gegenüber dem Polizeibeamten Edelsberg erklärt hat, ihm seien die im Lager Jaworzno eingesetzten SS.Leute namentlich nicht bekannt gewesen. Diese Erklärung des Zeugen ergibt sich aus dem insoweit in der Hauptverhandlung verlesenen Zwischenbericht Nr. 22 des Zeugen Edelsberg

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vom 16.6.1975 (16, 129). Die Verlesung dieses Zwischenberichtes erfolgte, da der Verfasser, der Zeuge Edelsberg, zwischenzeitlich verstorben ist. Im Gegensatz dazu hat sich der Zeuge Charlupski in der Hauptverhandlung an die Namen Mietliczka, Markewicz, Lausmann und Lorenz erinnert. Auch hat sich der Zeuge Charlupski bei seiner polizeilichen Vernehmung vom 10.3.1976, die ihm wiederholt vorgehalten worden ist, an die Abwesenheit des Rapportführers aus dem Lager Jaworzno nicht erinnert.

 

15. Der Zeuge Jehoschua Krawicki ist nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung im September 1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen. Er hat den Angeklagten Olejak zu Beginn seiner Vernehmung, als dieser noch im Zuhörerraum saß, nicht erkannt, sondern erst als er bereits auf der Anklagebank Platz genommen hatte. Zu den Bildern des Angeklagten Olejak hat er teils richtige und teils falsche Angaben gemacht.

 

Zu der Frage, wie lange der Angeklagte Olejak Rapportführer im Lager Jaworzno gewesen sei, konnte der Zeuge keine sicheren Angaben machen. Er meinte jedoch sicher zu sein, daß er auf dem Evakuierungsmarsch dabeigewesen sei. Während dieses Marsches habe er ihn mit einer automatischen Waffe in der Hand auf einem Pferd reiten sehen.

 

Bei der Aussage des Zeugen zur Person und zu den Bildern des Angeklagten kann zwar davon ausgegangen werden, daß er den Angeklagten Olejak in Jaworzno kennengelernt hat. Was seine Aussage zum Evakuierungsmarsch betrifft, ist der Zeuge nicht glaubwürdig, da der Angeklagte Olejak, wenn er überhaupt dabei war, nicht auf einem Pferd geritten ist. Mit diesem SS. Mann auf einem Pferd meint der Zeuge offensichtlich den Lagerführer Pfütze, der nach Aussago mehrerer Zeugen in Jaworzno ein oder mehrere Reitpferde hatte und eines dieser Pferde auch beim Evakuierungsmarsch zum Reiten benutzte.

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16. Der Zeuge Ahron Ojzerowicz ist nach seinen Angaben in der Hauptverhandlung Ende September 1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen. Er hat zu Beginn seiner Vernehmung den Angeklagten Olejak sowohl in Person als auch auf den ihn darstellenden Lichtbildern als den Rapportführer des Lagers bezeichnet. Weiter sagte der Zeuge, seiner Erinnerung nach habe dieser SS.Mann in Jaworzno immer die Funktion des Rapportführers ausgeübt, an einen anderen Rapportführer könne er sich nicht erinnern. Er habe ihn auch bei Beginn des Evakuierungsmarsches im Lager gesehen, ebenso noch in Blechhammer.

 

Auch bei diesem Zeugen hat die Kammer keinen Zweifel daran, daß er den Angeklagten Olejak im Lager. Jaworzno kennengelernt hat. Da sich der Zeuge jedoch nur an den Angeklagten Olejak als Rapportführer erinnert, obwohl Olejak ca. 7 Monate nicht in Jaworzno war und während dieser Zeit ein oder mehrere andere SS.Leute die Funktion des Rapportführers inne gehabt haben, erscheint die Aussage des Zeugen Ojzerowicz nicht geeignet, die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen.

 

17. Der Zeuge Schmuel Ben-David wurde zweimal in der Hauptverhandlung vernommen, da die erste Vernehmung aus Zeitgründen nicht abgeschlossen werden konnte. Dabei hat der Zeuge bekundet, er sei im Juli 1943 nach Jaworzno gekommen und habe während der ganzen Zeit in der Dachsgrube gearbeitet.

 

Zur Person des Rapportführers sagte der Zeuge bei seiner 1. Vernehmung am 21.11.1977, dieser habe Olejak geheißen, mit diesem Namen sei er gerufen worden. Dieser Olejak sei eine zeitlang nicht in Jaworzno gewesen. Direkt vor Beginn der Evakuierung sei er in das Lager zurückgekehrt und habe auch am Evakuierungsmarsch teilgenommen. Er habe ihn selbst beim Abmarsch am Tor gesehen. Außerdem schilderte der Zeuge Ben-David einen Vorfall, in dessen Verlauf der Rapportführer nach Rückkehr der Häftlinge des Kommandos Dachsgrube Nachtschicht einen Häftling erschossen habe.

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Nach Vorhalt seiner polizeilichen Vernehmung bei der er in diesem Fall den SS.Mann mit dem Spitznamen Mietliczka als Täter genannt hatte, erklärte der Zeuge, er habe bei dieser Vernehmung nur die Namen der beiden SS. Leute , nicht aber die Täter verwechselt.

 

Bei seiner 2. Vernehmung am 20.11.1978, also etwa 1 Jahr später, erklärte der Zeuge Ben-David zur Person des Rapportführers Olejak, er wisse nicht, ob dieser immer in Jaworzno gewesen sei. Er habe ihn im Lager zwar gesehen, wann er anwesend und wann er abwesend gewesen sei, könne er nicht sagen. Insbesondere sei ihm nicht mehr erinnerlich, daß Olejak in einem bestimmten Zeitraum abwesend gewesen sei Bei der Evakuierung sei Olejak dabei gewesen, er könne jedoch nicht mehr sagen, in welchem Zusammenhang er sich daran erinnere.

 

Zu dem Fall einer Häftlingstötung, die er bei seiner 1. Vernehmung in der Hauptverhandlung dem Rapportführer Olejak und bei seiner polizeilichen Vernehmung dem SS.Mann mit dem Spitznamen Mietliczka angelastet hatte, erklärte der Zeuge Ben-David nunmehr, es habe 2 solcher Fälle gegeben. In einem sei der Olejak und in einem anderen der SS.Mann mit dem Spitznamen Mietliczka der Täter gewesen. Er sei nicht mehr in der Lage, zu diesen beiden Taten irgendwelche Einzelheiten zu schildern.

 

Die Kammer hält diese Aussage des Zeugen, der in den wesentlichen Punkten, nämlich der zeitlichen Anwesenheit des Rapportführers Olejak im Lager Jaworzno und insbesondere bei der Angabe von Tätern bei der Tötung von Häftlingen widersprüchliche Angaben gemacht hat, nicht für zuverlässig. Desweiteren ist noch darauf hinzuweisen, daß sich der Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung nicht von sich aus an den Namen des Rapportführers Olejak erinnert hat, sondern erst nach Vorhalt verschiedener Namen, darunter Olejak. Auch von einer zeitweiligen Abwesenheit des Rapportführers Olejak vom Lager oder  von einem anderen Rapportführer hat der Zeuge bei dieser Vernehmung

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nicht gesprochen.

 

18. Der Zeuge David Lerer hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei Mitte September 1943 nach Jaworzno gekommen.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung, als die beiden Angeklagten mit 7 etwa gleichaltrigen Vergleichspersonen, darunter die beiden Ergänzungsschöffen Flörchinger und Zang, im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen, deutete der Zeuge auf den Angeklagten Pansegrau und erklärte, diese Person sei, wie er glaube, der Mietliczka. Außerdem deutete er auf den Ergänzungsschöffen Flörchinger und meinte, dieser sei Rapportführer in Jaworzno gewesen. Den Angeklagten Olejak erkannte der Zeuge Lerer zu diesem Zeitpunkt nicht wieder. Auch bei Vorlage der Lichtbilder erkannte der Zeuge den Angeklagten Olejak nicht.

 

Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung, als die Angeklagten dann auf der Anklagebank Platz genommen hatten, erklärte der Zeuge, der Angeklagte Olejak sei ohne Zweifel Rapportführer in Jaworzno gewesen, er habe sich nicht viel geändert. Er sei sich ganz sicher, daß er diesen Rapportführer bei Beginn des Evakuierungsmarsches in Jaworzno gesehen habe. Er habe ihn auch während des Marsches und beim Weitermarsch eines Teil der Häftlinge in Blechhammer gesehen. Ihm sei nicht bekannt, daß der Rapportführer einige Zeit nicht in Jaworzno gewesen sei An eine Ablösung und an einen anderen Rapportführer könne er sich nicht erinnern.

 

19. Der Zeuge Arroyo ist nach seinen Angaben in der Hauptverhandlung im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen.

 

Er hat den Angeklagten Olejak weder in der Person noch auf Bildern als den Rapportführer des Lagers Jaworzno erkannt. Er hat lediglich zu den Bildern 14 und 15 der Bildtafeln und Bild 18 des Bildbandes erklärt dieser Mann sei in Jaworzno gewesen. Er sei sich jedoch nicht ganz sicher. Nachdem er zunächst noch gemeint hatte, er sei sich auch nicht sicher, ob dieser Mann beim Evakuierungsmarsch dabeigewesen

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sei, hat er dann erklärt, er sei sich zwar sicher, daß er dabei gewesen sei. Nicht sicher sei er sich jedoch, ob er auch geschossen habe. Dieser Mann, den er meine, hat die Häftlinge wiederholt zu ihrer Arbeitsstelle begleitet. Einen Rapportführer habe es in Jaworzno zwar gegeben, wer es gewesen sei, wisse er aber nicht.

 

Der Aussage dieses Zeugen kann bei diesen Angaben kein besonderes Gewicht zukommen.

 

20. Der Zeuge Wigdor Siwek ist nach seinen Bekundungen in der Haupthandlung im Winter 1943 nach Jaworzno gekommen.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung deutete er auf den im Zuhörerraum sitzenden Angeklagten Olejak und erklärte, er glaube, dies sei der Rapportführer des Lagers Jaworzno gewesen. Das gleiche erklärte der Zeuge zu den Bildern, die den Angeklagten Olejak darstellen.

 

Der Zeuge hat weiter ausgesagt, dieser Rapportführer sei seiner Erinnerung nach immer in Jaworzno gewesen. Erst nach Vorhalt, daß dies nicht richtig sein könne, räumte der Zeuge ein, daß Olejak eine bestimmte Zeit nicht dagewesen sein könne. Beim Evakuierungsmarsch sei dieser Rapportführer jedenfalls dabei gewesen, er habe ihm noch seine Stiefel zum Tragen gegeben. Er habe auch zufällig gesehen, daß der Rapportführer beim Evakuierungsmarsch 2 oder 3 Häftlinge erschossen habe. Er habe ihn dabei an seinem Gesicht und seiner Gangart, die eine besondere gewesen sei, erkannt. An dieser Gangart habe er ihn auch auf dem Flur des Gerichtsgebäudes wiedererkannt.

 

Die Kammer verkennt nicht, daß auch die Aussage dieses Zeugen, ebenso wie die des Zeugen Charlupski, ein gewisses Indiz für die Teilnahme des Angeklagten Olejak am Evakuierungsmarsch des Lagers Jaworzno darstellt. Gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Siwek spricht neben dem unter D, E und F erläuterten Ergebnis der Beweisaufnahme auch die Tatsache, daß er sich

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nur an einen Rapportführer im Lager Jaworzno erinnert.

 

21. Der Zeuge Jakob Wigdor kam nach seinen Bekundungen in der Hauptverhandlung im Oktober 1943 als Häftling nach Jaworzno.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung zeigte der Zeuge auf den im Zuhörerraum des. Sitzungssaales sitzenden Angeklagten Olejak und erklärte, er glaube, dies sei der Rapportführer des Lagers Jaworzno. Sicher sei er sich aber nicht.

 

Zu Lichtbild Nr. 14 der Bildtafeln sagte der Zeuge, die Person sei ihm aus Jaworzno bekannt. Wen das Bild darstelle, wisse er nicht. Zu Bild Nr. 18 des Bildbandes, das mit dem vorgenannten Bild identisch ist, erklärte der Zeuge dann, er glaube, das sei der Rapportführer. Den Namen dieses Rapportführers habe er niemals gewußt.

 

Er sei einmal selbst von diesem Rapportführer geschlagen worden. Das sei im Oktober oder November 1944 gewesen. Er habe den Rapportführer schon etwa einen Monat vorher im Lager gesehen. Außer an den Angeklagten erinnere er sich an keinen anderen Rapportführer. Ob dieser Rapportführer beim Evakuierungsmarsch dabei gewesen sei, wisse er nicht.

 

Die Aussage dieses Zeugen stellt ebenfalls ein Indiz für eine Anwesenheit des Angeklagten Olejak Ende 1944 in Jaworzno dar. Allerdings ist auch diese Aussage mit einem Fragezeichen zu versehen. Wenn sich der Vorfall mit dem Rapportführer tatsächlich im Oktober oder November 1944 abgespielt hat, kann der Zeuge den Rapportführer nicht etwa einen Monat vorher erstmals im Lager Jaworzno gesehen haben, wenn Täter der Angeklagte Olejak war. Normalerweise müßte sich auch dieser Zeuge an einen anderen SS.Mann als Rapportführer in Jaworzno erinnern.

 

22. Der Zeuge Hersch Nowak ist nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung im August oder September 1943 nach Jaworzno gekommen.

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Zu Beginn seiner Vernehmung hat er auf den Angeklagten Olejak gedeutet und erklärt, er glaube, das sei der Olejak. Weiter hat der Zeuge ausgesagt, er habe Olejak erstmals im Sommer 1944 in Jaworzno gesehen. Olejak sei auch auf dem Evakuierungsmarsch dabei gewesen. Er habe ihn während des Evakuierungsmarsches auf dem Kutschbock eines Pferdewagens gesehen.

 

Gegen die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen spricht, daß er Olejak erstmals im Sommer 1944 in Jaworzno gesehen haben will. Zu diesem Zeitpunkt war dieser, wie ausgeführt, nicht im Lager Jaworzno. Gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen spricht weiter, daß er ihn auf dem Kutschbock eines Pferdewagens gesehen haben will. Eine Aussage in diesem Sinn hat kein anderer Zeuge hier in diesem Verfahren gemacht.

 

23. Der Zeuge Gerschon Sieradzki kam im November 1943 nach Jaworzno. Bei der Personenerkennung zu Beginn seiner Vernehmung hat der Zeuge den Angeklagten Olejak nicht erkannt, sondern auf einen etwa 1,78 m großen Zuhörer gedeutet und erklärt, das sei der Olejak.

 

Bei Vorlage der Bildtafeln erkannte der Zeuge die Bilder 14 bis 17 nicht als solche des Angeklagten Olejak. Bei Vorlage des Bildbandes erklärte der Zeuge dann zu den den Angeklagten Olejak darstellenden Bildern, dies seien Bilder des Angeklagten Olejak. Weiter hat der Zeuge erklärt, der Rapportführer, den er meine, sei von kräftiger Statur und so groß gewesen wie der Mann, auf den er gedeutet habe. Er erinnere sich nur an ihn als Rapportführer. In der Position des Rapportführers habe es in Jaworzno keinen Wechsel gegeben, wohl aber in der Position des Lagerführers.

 

Der Rapportführer sei auf dem Evakuierungsmarsch dabei gewesen. Er habe genau gesehen, wie er einen ihm selbst bekannten Häftling erschossen habe. Gegen die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen spricht, daß die Beschreibung, die er von dem Rapportführer gegeben hat, nicht auf den Angeklagten Olejak, sondern

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auf den SS.Mann Otto Hablesreiter zutrifft. Auch dieser war, wie erwähnt, eine zeitlang Rapportführer in Jaworzno.

 

Bei der Bilderkennung besteht bei dem Zeugen der Verdacht, daß er sich nicht so sehr nach den Bildern selbst, sondern nach den Nummern des Bildbandes gerichtet hat. Andernfalls hätte er die den Angeklagten Olejak darstellenden Bilder der Bildtafeln , die mit denen des Bildbandes identisch sind, ebenfalls erkennen müssen. Schließlich spricht der Zeuge als einziger aller Zeugen von einem Wechsel in der Person des Lagerführers und meint, der Rapportführer habe nicht gewechselt. Tatsächlich ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jedoch davon auszugehen, daß nur in der Person des Rapportführers - nämlich von Olejak zu Hablesreiter - ein Wechsel eingetreten ist, nicht aber in der Person des Lagerführers. Dieser war vielmehr von Anfang bis zum Schluß der SS.Mann Bruno Pfütze.

 

24. Der Zeuge Meir Sommer hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen. Zu Beginn seiner Vernehmung, als die beiden Angeklagten noch im Zuhörerraum saßen, erkannte der Zeuge niemanden. Auch zu den vorgelegten Lichtbildern konnte er keine Angaben machen. Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung, als die beiden Angeklagten auf der Anklagebank Platz genommen hatten, meinte der Zeuge dann, der Angeklagte Olejak komme ihm aus Jaworzno bekannt vor. Er glaube, dieser SS.Mann sei immer in Jaworzno gewesen. Ob er am Evakuierungsmarsch teilgenommen habe, könne er nicht sagen.

 

Einen Rapportführer habe es in Jaworzno gegeben. Wer dies gewesen sei, könne er nicht sagen

 

25. Der Zeuge Benjamin Jachimowicz, ein Bruder des Zeugen Mosche Jachimowicz, wurde, da er einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge leistete, im Wege der Rechtshilfe durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht in Tel Aviv vernommen.

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Dabei hat der Zeuge ausgesagt, er sei im August 1943 nach Jaworzno gekommen. In Jaworzno habe es insgesamt 6 Rapportführer gegeben, von denen immer jeweils 2 gleichzeitig diese Funktion ausgeübt hätten. Von diesen 6 Rapportführern könne er sich nur noch an einen namens Olejak erinnern. Dies sei deswegen der Fall, weil Olejak zunächst einige Monate als Blockführer in Jaworzno gewesen sei, bevor er Rapportführer geworden sei. Olejak sei jedoch nicht immer im Lager gewesen. Von Zeit zu Zelt sei er nicht dagewesen, wahrscheinlich dann, wenn er Urlaub gehabt habe. Er sei jedoch nicht längere Zeit auf einmal ans dem Lager verschwunden, immer nur tageweise. Daran, ob Olejak beim Evakuierungsmarsch dabeigewesen sei, könne er sich nicht erinnern.

 

Bei diesem Inhalt sieht die Kammer die Aussage des Zeugen Benjamin Jachimowicz nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen.

 

26. Auch der Zeuge Aron Pernat wurde im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen. Dabei hat er ausgesagt, er sei mit dem ersten Häftlingstransport im Sommer 1943 in das Lager Jaworzno vorlegt worden.

 

In Jaworzno habe es immer einen Rapportführer gegeben. Dieser sei manchmal für wenige Tage nicht im Lager gewesen. In diesen Fällen sei er von einem älteren SS.Mann, der aber immer im Lager und etwas älter gewesen sei, vertreten worden.

 

Der Rapportführer sei ca. 1,65 m - 1,68 m groß und damals 35 - 38 Jahre alt gewesen. Sein gelegentlicher Vertreter sei kleiner und ca. 60 Jahre alt gewesen. Der Rapportführer sei oft mit einem Hund in das Lager gekommen, Er sei auch auf dem Evakuierungsmarsch dabei gewesen. Er habe selbst gesehen, wie dieser Rapportführer während des Marsches mit einem Schuß aus seiner Pistole 3 hintereinander laufende Häftlinge niedergeschossen habe.

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Demgegenüber hatte der Zeuge Pernat bei seiner polizeilichen Vernehmung durch den Zeugen Edelsberg am 2.5.1976, die ihm wiederholt vorgehalten worden ist, erklärt, der Rapportführer sei im Sommer 1944 einige Monate nicht in Jaworzno gewesen und während dieser Zeit sei er von einem älteren Deutschen vertreten worden. Am Schluß sei dann der Rapportführer aber wieder nach Jaworzno zurückgekehrt. Dazu erklärte der Zeuge Pernat, das sei nicht richtig. Der Rapportführer sei immer in Jaworzno gewesen und nur manchmal tageweise von einem älteren Mann vertreten worden.

 

Auch bei der Schilderung von Tötungshandlungen durch SS. Leute in Jaworzno, insbesondere den Rapportführer und den SS.Mann mit dem Spitznamen Mietliczka, befinden sich in der Aussage des Zeugen Pernat vor dem Amtsgericht In Tel Aviv und vor dem Polizeibeamten Edelsberg zahlreiche Widersprüche. Auf diese wird im Rahmen der Ausführungen zu den einzelnen Anklagepunkten näher eingegangen werden. Hier sei nur darauf hingewiesen, daß der Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung angegeben hat, er habe selbst beobachtet, wie der Rapportführer zusammen mit dem SS.Mann Mietliczka 2 Häftlinge in einem im Lager gelegenen Wasserbecken ertränkt habe.

 

Hierzu sagte der Zeuge Pernat vor dem Amtsgericht in Tel Aviv aus, in Jaworzno habe es überhaupt kein Wasserbecken gegeben, wo so etwas habe geschehen können. Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung erinnerte sich der Zeuge dann zwar noch an das Vorhandensein eines Wasserbeckens. Es habe dort jedoch keine Fälle von Häftlingstötungen durch SS.Leute gegeben.

 

Bei diesem Inhalt der Aussage und bei den Widersprüchen zwischen der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv mißt die Kammer der Aussage des Zeugen Pernat keine besondere Bedeutung bei.

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27. Auch der Zeuge Eljahu Tenzer wurde im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen. Dabei hat er ausgesagt, er sei im Herbst 1943 als Häftling nach Jaworzno gekommen.

 

Der Zeuge hat weiter erklärt, der Angeklagte Olejak sei bis auf eine Periode von 3 - 4 Monaten im Jahr 1944 im Lager Jaworzno gewesen. Er sei sicher, daß er Ende 1944 in Jaworzno gewesen sei und auch den Evakuierungsmarsch mitgemacht habe. Er habe im Lager immer die gleiche Funktion, nämlich die des Rapportführers ausgeübt.

 

Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge, der Mann auf Bild 17 sei der Angeklagte Olejak, ebenso sei er auf den Bildern 17, 18 und 19 des Bildbandes abgebildet. Nach Vorhalt des Protokolls über seine polizeiliche Vernehmung vom 14.4. 1975, nach dessen Inhalt er zu den Bildern 17, 18 und 19 nichts sagen konnte und den Mann auf Bild 25 (SS.Mann Adam Rausch) als Rapportführer bezeichnet hat, erklärte der Zeuge, er sei jetzt ungefähr sicher, daß der Mann auf den Lichtbildern 17 bis 18 des Bildbandes der Rapportführer Olejak sei. Ganz sicher sei er sich jedoch auch jetzt noch nicht. Nach seiner Vernehmung bei der Polizei habe er viel nachgedacht. Da sei ihm auch die mehrmonatige Abwesenheit des Angeklagten Olejak wieder eingefallen, die er bei der Polizei nicht angegeben habe. Mit anderen Häftlingen habe er nach dieser Vernehmung nicht mehr über Jaworzno gesprochen, wohl aber vor seiner Vernehmung bei der Polizei.

 

Weiter sagte der Zeuge aus, er habe nicht gesehen, daß Olejak während des Evakuierungsmarsches einen Häftling erschossen habe. Nach Vorhalt seiner polizeilichen Vernehmung, in der er davon gesprochen hatte, er habe mit Sicherheit selbst gesehen, wie der Rapportführer 5 - 6 Häftlinge erschossen habe, erklärte der Zeuge, es könne sein, daß er diese Angaben gemacht habe. Es könne möglich sein, daß seine Erinnerung nachlasse.

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Jetzt erinnere er sich nur noch daran, daß er von Mithäftlingen gehört habe, der Rapportführer habe zusammen mit anderen SS.Leuten am Ende der Kolonne Häftlinge erschossen. Er könne sich das nur so erklären, daß bei ihm Erinnerungen aus eigener Wahrnehmung mit Erinnerungen vom Hörensagen verschwommen seien, sodaß er Wissen vom Hörensagen als Selbstgeschehenes beschrieben habe.

 

28. Der Zeuge Abraham Kowalski wurde, da er einer Vorladung keine Folge leistete, im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen.

 

Dabei hat er ausgesagt, er sei im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen. Den Evakuierungsmarsch habe er nicht mitgemacht, sondern er sei im Krankenbau des Lagers Jaworzno zurückgeblieben. In Jaworzno habe es ständig 2 Rapportführer gegeben, die einander abgewechselt hätten. Der eine habe Olejak, der andere mit Spitznamen Mietliczka geheißen. Anfang 1944 sei Olejak längere Zeit Rapportführer gewesen, dann sei er von Mietliczka abgelöst worden. Ende der Lagerzeit sei Olejak dann wieder Rapportführer geworden. Zum Evakuierungsmarsch könne er nichts sagen, da er im Lager zurückgeblieben sei. Bei Vorlage der Bildtafeln erkannte der Zeuge Kowalski die Bilder 15, 16 und 17 und bei Vorlage des Bildbandes die Bilder 16, 18 und 19 als solche des Angeklagten Olejak wieder.

 

Außerdem schilderte der Zeuge Kowalski einen Fall einer Häftlingstötung durch den Rapportführer Olejak am Lagertor (Fall I 1 der Anklage).

 

Weiter erinnerte sich der Zeuge Kowalski bei seiner Vernehmung noch an die SS.Leute Lapka, Markewicz, Lausmann und einen Sanitäter namens Emil.

 

Gegen die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen bestehen, aus den gleichen Gründen wie bei dem Zeugen Lipa Dinur erhebliche Bedenken.

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Der Zeuge Kowalski gehörte auch zu den ersten Zeugen, die im Ermittlungsverfahren vernommen wurden. Diese Vernehmung fand am 7.3.1965 statt und wurde von dem Polizeibeamten Edelsberg durchgeführt.

 

Ebenso wie der Zeuge Lipa Dinur erinnerte sich Zeuge Kowalski im Jahr 1965 nur an einen SS.Mann namens Lausmann und an einen SS.Mann mit amputierten Fingern, dessen Namen ihm damals nicht erinnerlich war. Weiter berichtete der Zeuge über die Erhängung von Häftlingen nach einem Fluchtversuch sowie über die Behandlung von kranken Häftlingen im Häftlingskrankenbau, wobei er auch den jüdisch - tschechischen Arzt Dr. Paul erwähnte, der ihn vor einer Selektion gerettet habe.

 

Bei seiner 2. polizeilichen Vernehmung am 20.5.1975, also 10 Jahre später, erinnerte sich der Zeuge Kowalski außer an den SS.Mann Losmann, den er jetzt mit Lausmann bezeichnet hat, an die SS.Leute Lapka, Markewicz, Miotelka, den Rapportführer Olejak oder Olejaka und an den für den Krankenbau verantwortlichen SS.Mann namens Emil. Ob dieser Rapportführer immer im Lager war oder ob zwischendurch ein anderer SS.Mann die Funktion des Rapportführers inne hatte, konnte der Zeuge im Jahr 1975 nicht sagen.

 

Außerdem schilderte der Zeuge Kowalski dann, ähnlich wie bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv, einen Fall einer Häftlingstötung durch den Rapportführer Olejak oder Olejaka.

 

Nach dem Inhalt der Niederschrift vom 20.5.1975 ist dem Zeugen seine frühere Vernehmung aus dem Jahre 1965 nicht vorgehalten worden.

 

Auf diese Widersprüche hin angesprochen, erklärte der Zeuge bei der Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv, er könne nicht erklären, warum er im Jahr 1965 die Tötung eines Häftlings seines Kommandos nicht angegeben habe. Er habe sich

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wahrscheinlich nicht daran erinnert. Er habe diesen Fall immer in Erinnerung gehabt. Er habe in der Zwischenzeit auch oft mit ehemaligen Häftlingen ans dem Lager Jaworzno über die damalige Zeit gesprochen. Durch diese Gespräche seien die Erinnerungen an Personen und Geschehnisse wieder wachgerufen worden. Mit den Mithäftlingen habe er auch über Olejak und eine mögliche Abwesenheit vom Lager gesprochen. Warum er sich 1978 im Gegensatz zu 1975 an eine zeitweilige Abwesenheit des Rapportführers Olejak vom Lager erinnere, könne er nicht sagen.

 

Angesichts der erheblichen Widersprüche in den Aussagen aus den Jahren 1965, 1975 und 1978 mißt die Kammer der Aussage des Zeugen Kowalski bei der Frage, wie lange der Angeklagte Olejak in Jaworzno war, keine entscheidende Bedeutung zu. Auf die Aussage dieses Zeugen wird im übrigen bei den Ausführungen zu dem Anklagepunkt I 1 nochmals eingegangen werden.

 

29. Der Zeuge Lemel Orenbach hat bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv ausgesagt, er sei mit dem 2. Transport von Häftlingen nach Jaworzno gekommen. Im Lager sei er zunächst als Läufer eingesetzt gewesen. Diesen Posten habe er etwa 1 Monat nach der Ankunft der ungarischen jüdischen Häftlinge in Jaworzno im Jahre 1944 verloren.

 

In seiner Eigenschaft als Läufer habe er sehr viel mit den im Lager selbst eingesetzten SS.Leuten zu tun gehabt und er habe sie damals auch alle namentlich gekannt. Im Lager habe es den Lagerführer, den Rapportführer und insgesamt 6 Blockführer gegeben.

 

Der Lagerführer habe Putze geheißen und habe in der Stadt Jaworzno gewohnt. Er habe einen „Pipel“ namens Wiktor mit der Häftlingsnummer 745 gehabt.

 

Der Rapportführer sei während der gesamten Zeit, in der er als Läufer tätig gewesen sei, der SS.Mann Hans Olejak gewesen.

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Zum Ende der Lagerzeit hin habe ein älterer dicker SS.Mann die Rapporte abgenommen, der vorher als Blockführer im Lager gewesen sei. Auch nach seiner Ablösung als Rapportführer habe er Olejak noch regelmäßig im Lager gesehen. Welche Funktion er zu dieser Zeit ausgeübt habe, wisse er nicht.

 

Von den Blockführern erinnere er sich namentlich noch an Kraus, der einen Hund gehabt habe, an Losmann und an Ewald Pansegrau, den die Häftlinge mit dem Rufnamen Mietliczka belegt hätten. Außerdem erinnere er sich noch an einen SS.Mann namens Fischer, der für die Lebensmittel zuständig gewesen sei.

 

Er sei sich sicher, daß Olejak und Pansegrau auch am Evakuierungsmarsch teilgenommen hätten. Dies wisse er deshalb genau, weil beide an einem Vorfall beteiligt gewesen seien, der sich in der 2. Nacht des Evakuierungsmarsches abgespielt habe. Während einer Rastpause seien gegen 2.00 oder 3.00 Uhr morgens 2 LKW an der Häftlingskolonne langsam vorbeigefahren. Dabei seien mehrere Häftlinge auf die Ladefläche des 2. Fahrzeuges geklettert. Nach diesen Häftlingen seien 3 oder 4 SS.Leute auf den LKW gesprungen. Was sich dort selbst abgespielt habe, habe er nicht sehen können, da die Ladefläche mit einem Aufbau und einer Leinwand versehen gewesen sei. Er habe 15 - 20 Schüsse gehört und danach seien die SS.Leute wieder auf die Straße gesprungen. Da helles Mondlicht geherrscht habe und er nur ca. 6 m entfernt gewesen sei, habe er während des Herabspringens die SS.Leute Olejak und Pansegrau an ihren Gesichtern erkannt. Anschließend seien 5 tote Häftlinge abgeladen worden. Die anderen SS.Leute seien Wachleute, keine Blockführer gewesen.

 

Auf Vorhalt, daß er bei seiner polizeilichen Vernehmung im Jahre 1975 neben einigen ihm namentlich nicht bekannten SS.Leuten Olejak und Lausmann In diesem Fall als Täter genannt habe, fragte der Zeuge zunächst: " Damals habe ich Lausmann gesagt ? " Weiter erklärte der Zeuge, er habe sich bei dieser

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Vernehmung überhaupt nicht an den Namen Pansegrau erinnert und ihn deshalb nicht als Täter genannt. Er sei jetzt der Meinung, daß neben Olejak und Pansegrau auch Lausmann unter den Tätern gewesen sei.

 

Bei seiner polizeilichen Vernehmung habe er nur von dem SS. Mann Mietliczka gesprochen. Erst bei Erhalt der Ladung zur Zeugenvernehmung habe er sich an den Ewald Pansegrau erinnert und auch daran, daß dies der SS.Mann mit dem Rufnamen Mietliczka gewesen sei.

 

Die Kammer ist der Überzeugung, daß der Zeuge Orenbach die im Lager selbst eingesetzten SS.Leute, bedingt durch seine Tätigkeit als Läufer, gut gekannt hat und sich auch bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv gut daran erinnert hat. Das beweist der Inhalt der Aussage des Zeugen, der sich zum Beispiel an den Lagerführer, an dessen "Pipel", den Zeugen Wiktor Pasikowski mit der Häftlingsnummer 745, an den für die Küche verantwortlichen SS.Mann Fischer und an die Blockführer Kraus, Lausmann und Pansegrau erinnert hat. Hinsichtlich der Person des Rapportführers hat sich der Zeuge richtig daran erinnert, daß nach Olejak ein älterer dicker SS.Mann, der vorher Blockführer gewesen ist, nämlich Otto Hablesreiter, Rapportführer in Jaworzno war. Allerdings ist die Aussage des Zeugen über den Zeitpunkt des Wechsels in der Person des Rapportführers nicht richtig. Der Zeuge meint, Olejak sei solange Rapportführer gewesen, wie er selbst Läufer gewesen sei. Als Läufer sei er etwa einen Monat nach der Ankunft der jüdischen Häftlinge aus Ungarn abgelöst worden. Diese Häftlinge kamen, wie bereits ausgeführt wurde, Anfang Juni 1944 nach Jaworzno. Die Ablösung des Zeugen Orenbach als Läufer ist demnach Ende Juni oder Anfang Juli 1944 erfolgt. Zu dieser Zeit befand sich aber der Angeklagte Olejak schon mehrere Monate nicht mehr in Jaworzno, sondern im Lager Blechhammer. Auch die weitere Aussage des Zeugen Orenbach,

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er habe den Angeklagten Olejak nach dessen Ablösung noch regelmäßig Im Lager Jaworzno gesehen, ist nicht richtig, da Olejak mindestens bis zum 9.11.1944 in Blechhammer gewesen ist.

 

Schließlich hält die Kammer die Aussage des Zeugen Orenbach für den Vorfall mit der Erschießung von Häftlingen auf dem LKW in der 2. Nacht des Evakuierungsmarsches insgesamt nicht für glaubhaft. Insoweit wird auf die Aussage des Zeugen im Rahmen der Ausführungen zum Anklagepunkt I 7 noch näher eingegangen werden. In diesem Zusammenhang sei nur darauf hingewiesen, daß keiner der übrigen Zeugen, die den Evakuierungsmarsch mitgemacht haben, einen solchen Vorfall erwähnt hat, obwohl er sich nach der Aussage des Zeugen Orenbach mitten in der Häftlingskolonne abgespielt haben soll.

 

Insgesamt sieht die Kammer deshalb die Aussage des Zeugen Orenbach nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak über seinen Aufenthalt in Czechowitz zu widerlegen.

 

30. Auch der Zeuge Abraham Nizachon wurde im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht in Tel Aviv vernommen. Dabei hat er ausgesagt, nach seiner Festnahme in Griechenland sei er im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen. Ihm sei aus der Lagerzeit nur ein Name in Erinnerung geblieben, nämlich der des Rapportführers Olejak. Dieser sei kurze Zelt nach ihm selbst nach Jaworzno gekommen und sei dann bis zum Schluß Rapportführer geblieben. Es sei unmöglich, daß Olejak 6 oder 7 Monate nicht in Jaworzno gewesen sei, nachdem er ihn kennengelernt habe. Er sei höchstens einmal für wenige Tage nicht im Lager gewesen.

 

Er habe Olejak täglich bei der Rückkehr von der Arbeit ins Lager bei Kontrollen gesehen. Er habe besonders 2 Vorfälle in Erinnerung, die sich im Juli oder August 1944, jedenfalls im Sommer dieses Jahres, bei der Rückkehr in das Lager zugetragen hätten.

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Auch auf dem Evakuierungsmarsch sei Olejak dabei gewesen. Er habe mit einer Pistole viele Häftlinge erschossen. Dies sei am 2 Tag des Marsches gewesen. Am 1. Tag sei Olejak an der Spitze der Kolonne marschiert, da habe er ihn nicht schießen sehen. Er selbst habe mehr als 30 solcher Erschießungen durch Olejak am 2. Tag des Marsches gesehen. Von den SS.Leuten hätten jedoch nicht nur er geschossen. Von den 4.000 Häftlingen, die aus Jaworzno abmarschiert seien, seien nur 200 in Blechhammer angekommen.

 

Auf Vorhalt, daß er bei seiner polizeilichen Vernehmung im Jahre 1976 davon gesprochen habe, der Rapportführer habe auch mit einer Maschinenpistole Häftlinge erschossen, erklärte der Zeuge, dies könne er ausschließen. Er habe nicht mit einer automatischen Waffe, sondern mit einer Pistole geschossen. Er habe nur allgemein davon gesprochen, daß SS.Leute Maschinenpistolen gehabt hätten und wahrscheinlich seien diese Angaben dann auch auf den Rapportführer bezogen worden.

 

Auch die Aussage dieses Zeugen ist in wesentlichen Punkten unrichtig. Weder kann der Zeuge, der als griechischer jüdischer Häftling, wie erwähnt, Anfang Juli 1943 nach Jaworzno gekommen ist, den Rapportführer in der Folgezeit täglich gesehen haben, noch kommt der Rapportführer Olejak für die von dem Zeugen geschilderten Mißhandlungen im Sommer 1944 als Täter in Betracht.

 

Unter diesen Umständen hält die Kammer die Aussage dieses Zeugen über die angebliche Teilnahme des Rapportführers Olejak am Evakuierungsmarsch nicht für so zuverlässig, um damit die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen. In diesem Zusammenhang ist auch noch darauf hinzuweisen, daß der Zeuge über die Waffen, mit denen Olejak angeblich Häftlinge erschossen haben soll, bei der Polizei und bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht in Tel Aviv widersprüchliche Angaben gemacht hat.

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31. Der Zeuge David Zimmermann, der nach dem Krieg in die USA ausgewandert ist, hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung am 2.5.1978 ausgesagt, er sei am 6.9.1943 nach Jaworzno gekommen.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung hat der Zeuge sowohl den Angeklagten Olejak als auch den Angeklagten Pansegrau erkannt, als diese noch im Zuhörerraum des Sitzungssaales saßen. Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge zu Bild 11 (SS. Oberscharführer Knoblich), dies sei der Olejak und zu Bild Nr. 17 (Olejak), dies sei der Pansegrau.

 

Bei Vorlage des Bildbandes erkannte der Zeuge Olejak auf Bild 18 wieder. Bei Vorlage der Bildtafeln, bei denen dieses Bild die Nummer 16 hat, erkannte der Zeuge Olejak nicht. Zu den Bildern 19 (Olejak) und 24 (dieses Bild stellt einen SS.Mann Wodan Weißmann dar) bekundete der Zeuge, daß es sich hierbei um Bilder des Pansegrau handele, wobei er sich bei Nr. 24 sicher sei. Im Lager habe es immer nur einen Rapportführer gegeben. Wer dies im einzelnen gewesen sei, könne er nicht sagen. Olejak sei ebenfalls wie Pansegrau in Jaworzno als Blockführer tätig gewesen. Seinen Namen habe er etwa ab Oktober 1943 gekannt. Bei den Häftlingen habe er den polnischen Spitznamen „Krewonovy“ gehabt, was auf deutsch „krumme Beine“ bedeutet habe. Olejak sei auch immer mit zu der Grube gegangen, in der er gearbeitet habe.

 

Außerdem habe es bei den Blockführern noch die SS.Leute Markewicz, Lapka, Schwarz, König und Gruber gegeben. Gruber habe geschielt, sei 35 - 40 Jahre alt und sehr stark gewesen.

 

Beim Evakuierungsmarsch sei Olejak dabei gewesen, ebenso wie König, Markewicz, Pansegrau und Gruber. Nach einer Übernachtung in einer Scheune seien viele in der Nacht erfrorene Häftlinge beerdigt worden. Unter den in die Grube geworfenen Häftlingen

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seien auch solche gewesen, die noch nicht tot gewesen seien. Diese hätten versucht, wieder aus der Grube zu kriechen. Daran seien sie von Olejak, Pansegrau, König und Markewicz gehindert worden, die die Häftlinge mit den Stiefeln wieder in die Grube zurückgetreten hätten. Er selbst sei beim Ausheben und Zuschaufeln der Grube dabei gewesen.

 

Nach Vorhalt seiner Aussago vor dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Los Angeles vom 31.10.1972, in der er als einen der Täter an der Grube den SS. Mann Gruber genannt und sich an einen SS.Mann namens Olejak nicht erinnert hat, erklärte der Zeuge Zimmermann dann, Olejak sei derjenige, den er bei dieser Vernehmung als Gruber bezeichnet habe.

 

Die Kammer sieht die Aussago dieses Zeugen nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak zu widerlegen. Zum einen sind die Angaben des Zeugen Zimmermann zu dem SS.Mann Olejak, dieser sei Blockführer in Jaworzno und immer da gewesen, nicht richtig. Zum anderen ist die am Ende der Vernehmung gemachte Aussage, Olejak und der von ihm zuvor genannte SS.Mann Gruber seien identisch, nicht glaubhaft. Denn der Zeuge hat zu Beginn seiner Vernehmung von Olejak und Gruber als 2 verschiedenen Blockführern gesprochen und diese auch gesondert und unterschiedlich beschrieben Schließlich will der Zeuge Zimmermann auch den Blockführer König auf dem Evakuierungsmarsch gesehen haben. Dieser SS.Mann, der als Zeuge in der Hauptverhandlung vernommen wurde, hat jedoch glaubhaft bekundet, daß er nach seinem Selbstmordversuch im Frühjahr 1944 nicht mehr nach Jaworzno zurückgekehrt ist.

 

32. Der Zeuge Max Diamond, der in Kanada wohnhaft ist, kam nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung im September 1943 nach Jaworzno.

 

Obwohl der Zeuge den Angeklagten sowohl bei der Personenerkennung als auch auf Bildern richtig erkannt hat, kommt seiner

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Aussage keine besondere Bedeutung zu. Denn er bringt diesen Mann, den er meint, mit einer Funktion im Häftlingskrankenbau in Verbindung. Eine solche Funktion hat den Angeklagte Olejak in Jaworzno jedoch sicherlich nicht ausgeübt. Desweiteren will er den Angeklagten Olejak bei einem Appell kurz vor Weihnachten 1944 erlebt haben, bei dem die Häftlinge aufgefordert worden seien, Verstecke von Schmuck und anderen Wertgegenständen mitzuteilen. Von einem solchen Appell hat außer dem Zeugen Diamond kein anderen Zeuge berichtet.

 

Dafür, daß nicht der Angeklagte Olejak diesen Appell gemacht hat, falls er überhaupt stattgefunden hat, spricht auch die Tatsache, daß sich der betreffende SS.Mann nach der Aussage des Zeugen Zimmermann eines Dolmetschers für die polnische Sprache bedient hat. Bei dem Angeklagten Olejak wäre dies aber, da er in Oberschlesien aufgewachsen ist und dadurch die polnische Sprache beherrscht, nicht notwendig gewesen.

 

33. Der Zeuge Jakob Glazer hat bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei im Herbst 1943 nach Jaworzno gekommen. Er sei während den ganzen Zeit bis zur Auflösung des Lagers im Lager selbst als Maler eingesetzt worden.

 

Er hat weiter ausgesagt, Olejak sei über 40 Jahre alt, klein und dick gewesen. Er habe jiddisch gesprochen und aus Rumänien gestammt. Bei der Evakuierung sei er in das Lager zurückgefahren und habe die Kranken umgebracht.

 

Zum Rapportführer könne er nur sagen, daß es einen solchen gegeben habe.

 

Mit dem SS.Mann Olejak meint dieser Zeuge offensichtlich den Blockführer Lausmann. Die von dem Zeugen gegebene Beschreibung paßt nicht auf den Angeklagten Olejak, aber auf Lausmann. Dieser war, wie bereits festgestellt wurde, klein, dick, stammte aus Rumänien und sprach auch jiddisch.

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34. Zu den in dieser Ziffer aufgeführten Zeugen ist zu bemerken, daß sie weder in der Hauptverhandlung noch im Wege den Rechtshilfe vernommen werden konnten, da sie zwischenzeitlich verstorben sind (Zeuge Mittelmann) oder ihr Gesundheitszustand eine Vernehmung nicht mehr zuläßt (die übrigen Zeugen).

 

34.1 Der Zeuge Abraham Rabinowicz wurde am 7.5.1975 durch den israelischen Polizeibeamten Edelsberg in Anwesenheit des Ersten Staatsanwaltes Gandorfer vernommen.

 

Dabei hat der Zeuge ausgesagt, er sei im Herbst 1943 nach Jaworzno gekommen. Er erinnere sich an den Rapportführer Olejak, der damals noch keine 30 Jahre alt gewesen sei Dieser sei zumindest am Ende der Lagerzeit Rapportführer gewesen. Vorher sei einmal ein älterer, dicker Mann Rapportführer gewesen. Auch den SS.Mann mit dem Spitznamen Mietliczka habe gelegentlich den Rapport abgenommen.

 

Bei Vorlage des Bildbandes erkannte der Zeuge auf Bild 17 den Rapportführer Olejak wieder.

 

Im weiteren Verlauf der Vernehmung schilderte der Zeuge Rabinowicz dann einen Vorfall, der sich im November oder Dezember 1944 zugetragen habe. Insoweit wird auf die Aussage des Zeugen im Rahmen des Anklagepunktes I 4 noch näher eingegangen werden.

 

Olejak sei zusammen mit anderen SS.Leuten auch beim Evakuierungsmarsch dabei gewesen. Er habe selbst gesehen, wie Olejak und Markewicz Häftlinge erschossen hätten.

 

34.2. Den Zeuge Isaak Mittelman wunde am 13.9.1970 von dem Zeugen Edelsberg (3, 239) und am 5.5.1975 von Edelsberg in Anwesenheit des Ersten Staatsanwaltes Gandorfer vernommen (16, 9).

 

Bei der Vernehmung im Jahre 1970 hat den Zeuge ausgesagt, er sei im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen, wo er als Schmied im Lager habe arbeiten müssen. Von den SS.Leuten in Jaworzno

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könne er sich lediglich noch an den Rapportführer erinnern. Sein Name sei ihm allerdings entfallen, er werde ihm vielleicht im Laufe den weiteren Vernehmung wieder einfallen. Sein Äußeres sei ihm jedoch im Gedächtnis geblieben. Der Rapportführer sei groß, korpulent und zwischen 40 und 43 Jahre alt gewesen, sein Haar sei braun oder brünett gewesen. Er habe ihn täglich im Lager bei der Rapportabnahme bzw. beim Zählappell gesehen. Er habe stets einen Schäferhund dabeigehabt, den er auch auf Häftlinge gehetzt habe.

 

Im Jahre 1945 nach Kriegsende sei ihm dieser Rapportführer in einer bayerischen Kleinstadt begegnet. Er habe dies sofort der dortigen Ortspolizei gemeldet und der Rapportführer sei auch aufgrund diesen Anzeige festgenommen worden. Nach 2 Tagen sei er jedoch wieder freigelassen worden. Zur Begründung sei ihm gesagt worden, die Freilassung sei deswegen erfolgt, weil es keine weiteren Zeugen gegeben habe.

 

Im Rahmen der Angaben des Zeugen über die Hinrichtung von ca. 30 Häftlingen erklärte er dann, jetzt sei ihm der Name des Rapportführers wieder eingefallen, dieser habe Olejak geheißen.

 

Bei der Evakuierung sei dieser Rapportführer dabei gewesen. Er habe selbst gesehen, wie Olejak, glaublich mit einem Karabiner, ..zig Häftlinge erschossen habe. Olejak habe sich vorwiegend am Ende den Kolonne aufgehalten und dort erschöpfte Häftlinge erschossen.

 

Auf Befragen erklärte der Zeuge dann weiter, die Namen Lossmann und Morgewicz seien ihm bekannt.

 

Bei den 2. Vernehmung im Jahre 1975 erklärte der Zeuge Mittelman nach einer kurzen Schilderung des Lagers, er erinnere sich an die SS.Leute Pansegrau, Olejak, Lapka, Markewicz und Lausmann. Pansegrau sei von den Juden Besen und von den Polen Mietliczka genannt worden.

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Er habe einmal selbst gesehen, wie der Rapportführer Olejak einen Häftling im Rahmen einer Kontrolle am Lagereingang erschlagen habe.

 

Auf dem Evakuierungsmarsch zwischen Jaworzno und Blechhammer sei über die Hälfte den Häftlinge erschossen worden. Geschossen worden sei von allen SS.Leuten, die er gekannt habe. Besonders Markewicz habe es großes Vergnügen gemacht. En selbst sei nicht hinten gegangen und wisse daher auch nicht, wer dort geschossen habe. Er wisse nun, daß, wer zurückgefallen sei, am Ende den Kolonne erschossen worden sei.

 

Auf Frage erklärte der Zeuge, den Rapportführer habe er nicht gesehen.

 

Auf Vorhalt seinen Aussage aus dem Jahre 1970 erklärte der Zeuge dann, er erinnere sich jetzt, daß alles, was er damals gesagt habe, richtig sei. Den Olejak sei ein großer Menschenfresser gewesen. Er möchte jetzt sagen, daß er Olejak. auf dem Marsch habe schießen sehen. Die Erinnerung daran verwische sich „allmöglich“ in ihm. Er bemühe sich auch zu vergessen.

 

Auf die Person angesprochen, die er nach dem Kriege in der bayerischen Kleinstadt getroffen habe, erklärte der Zeuge, er glaube jetzt nicht mehr, daß es Olejak gewesen sei.

 

Olejak habe er als 27 bis 30 Jahre alten Mann in Erinnerung, der mittelgroß gewesen sei und dunkle Haare gehabt habe. Da en polnisch gesprochen habe, müsse er aus Schlesien gestammt haben.

 

Infolge den erheblichen Widersprüche zur Person des Rapportführers hält die Kammer die Aussagen dieses Zeugen nicht für geeignet, um auf sie eine Entscheidung stützen zu können. So stimmen die Beschreibungen, die er von dem Rapportführer im

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Jahre 1970 und 1975 gegeben hat, nicht überein. Auf diesen Widerspruch ist der Zeuge bei der 2. Vernehmung nach dem Inhalt den Niederschrift nicht hingewiesen worden und er wurde nicht gefragt, warum er den Rapportführer 1975 nach Aussehen, Größe, Alter und Haarfarbe ganz anders beschrieben hat als im Jahre 1970. Der Zeuge wurde auch nicht danach gefragt, warum er sich 1975 an den SS.Mann Pansegrau mit dem Spitznamen Besen oder Mietliczka erinnert hat, obwohl er 5 Jahre früher zu diesem SS.Mann keine Angaben gemacht hat. Auch was die angebliche Teilnahme von Olejak am Evakuierungsmarsch und die Erschließung von Häftlingen dabei betrifft, sind beide Aussagen des Zeugen nicht in Übereinstimmung zu bringen. So hat den Zeuge 1970 erklärt, er habe zahlreiche Erschießungen von Häftlingen durch den Rapportführer Olejak gesehen, das sei am Ende den Kolonne passiert. 1975 dagegen hat der Zeuge ausgesagt, er sei gar nicht am Ende der Kolonne gegangen und wisse deshalb nicht, wer dort geschossen habe. Den Rapportführer habe er nicht beim Schießen auf Häftlinge gesehen. Erst nach Vorhalt seiner Aussage aus dem Jahre 1970 erklärte den Zeuge dann, was er damals gesagt habe sei richtig und er glaube jetzt, daß er Olejak auf dem Marsch doch habe schießen sehen. Auf den sich hieraus ergebenden Widerspruch, daß nämlich Olejak am Ende den Kolonne auf Häftlinge geschossen habe, der Zeuge selbst aber nach seiner eigenen Aussage nie am Ende der Kolonne gewesen ist, wurde der Zeuge nicht hingewiesen.

 

34.3 Der Zeuge Jechiel Sieradzki wurde am 30.3.1976 von dem Zeugen Edelsberg in Anwesenheit des Ersten Staatsanwaltes Gandorfer vernommen (22, 157).

 

Dabei hat den Zeuge ausgesagt, er sei im Winter 1943 nach Jaworzno gekommen. Von den SS.Leuten des Lagers Jaworzno erinnere er sich an den Rapportführer, der Olejak geheißen habe und ein Schlesier gewesen sei. Er sei ein junger Mensch, mittelgroß und glaublich blond gewesen. Dieser Rapportführer sei

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schon im Lager gewesen, als er selbst dorthin gekommen sei. Auch zum Zeitpunkt den Evakuierung sei er in Jaworzno gewesen. Zwischendurch habe er ihn einige Zeit nicht gesehen. Wer während dieser Zeit Rapportführer gewesen sei, könne er nicht sagen.

 

Bei der Evakuierung auf dem Weg nach Blechhammer sei er selbst immer am Ende der Kolonne gegangen. Dort sei auch Olejak gewesen und er habe gesehen, daß dieser mindestens 10 Häftlinge mit einer Pistole erschossen habe. Er habe die Häftlinge von hinten aus kurzer Entfernung in den Kopf geschossen.

 

Auf die Frage, warum er sich nur an Olejak erinnert habe und nicht an andere SS. Leute, erklärte der Zeuge, er habe den Rapportführer praktisch jeden Tag im Lager bei den Morgen- und Abendappellen gesehen. Außerdem sei er einmal selbst von ihm geschlagen worden. Diese Mißhandlung sei im Winter 1944, etwa einen Monat nach den Hinrichtung der etwa 20 Häftlinge gewesen. Den Namen Olejak kenne er noch aus den Lagerzeit. En habe ihn nicht später erst von ehemaligen Mithäftlingen erfahren.

 

Hinsichtlich dieses Zeugen wurde weiter ein Bericht des zwischenzeitlich verstorbenen Polizeibeamten Edelsberg vom 22.1.1975 über eine informatorische Befragung verlesen (13, 147). Nach diesem Bericht hat den Zeuge damals angegeben, er erinnere sich an den Rapportführer Olejak, der auf dem Evakuierungsmarsch viele Häftlinge erschossen habe. Er sei auch Augenzeuge gewesen, wie Olejak auf dem Lagergelände einen Häftling totgeschlagen habe. Außer Olejak erinnere er sich von den SS. Angehörigen aus Jaworzno noch an einen namens Lausmann, der Häftlinge schwer mißhandelt habe. Nach der Ankunft in Blechhammer sei er Augenzeuge von Häftlingserschießungen gewesen, die von Marcelli oder Marselie verübt worden seien.

 

Nach Vorhalt dieser Angaben erklärte der Zeuge bei seiner Vernehmung im Jahre 1976, er erinnere sich jetzt nicht mehr

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daran, daß er im Lager gesehen habe, wie Olejak einen Häftling totgeschlagen habe. Hinsichtlich den Erschießung von Häftlingen in Blechhammer erklärte der Zeuge, er habe zwar das Schießen auf Häftlinge gesehen, die Namen der SS.Leute kenne er jedoch nicht.

 

Auch bei diesem Zeugen bestehen zwischen seinen Angaben bei den informatorischen Befragung gegenüber dem Polizeibeamten Edelsberg und seiner förmlichen Vernehmung Widersprüche, die nicht mehr aufgeklärt wenden können.

 

34.4 Der Zeuge Chaim Schulz schließlich wurde am 1.9.1970 von dem Zeugen Edelsberg vernommen (3, 191). Dabei hat er ausgesagt, er sei im Sommer 1943 nach Jaworzno gekommen. Von den im Lager tätigen SS.Leuten seien ihm Markewicz und Losmann gut im Gedächtnis haften geblieben. Sie seien Kommandoführer gewesen. Etwas schwächer könne er sich noch an den SS.Mann mit dem Spitznamen Lapka und einem weiteren SS.Mann namens Olejak entsinnen. Letzterer habe etwas mit der Erhängung von 20 Häftlingen zu tun gehabt, und zwar mit den Organisation dieses Vorhabens.

 

Zum Evakuierungsmarsch erklärte der Zeuge, fast alle SS.Leute, die dabei gewesen seien, hätten geschossen. Olejak habe er beobachtet, wie er auf Häftlinge, die zurückgeblieben seien, geschossen habe. Seinen Schätzung nach sei die Hälfte der Häftlinge unterwegs erschossen worden.

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II. In diesen Gruppe sind die Zeugen zusammengefaßt, die Anfang Juni 1944 im Rahmen der Judendeportationen aus Ungarn nach Jaworzno gekommen sind. (vgl. 96 - 98). Wie bereits ausgeführt, können diese Zeugen bei ihrer Ankunft im Lager Jaworzno den Angeklagten Olejak nicht als Rapportführer kennengelernt haben. Während des weitaus größten Teils des Aufenthaltes diesen Zeugen im Lager Jaworzno, nämlich von Anfang Juni bis fast Mitte November 1944 war auch ein anderer oder mehrere andere SS.Leute als Rapportführer tätig.

 

1. Der Zeuge David Preisler, den bei seinem Aufenthalt im Lager Jaworzno 16 Jahre alt gewesen ist, hat zu Beginn seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, als die beiden Angeklagten noch im Zuhörerraum saßen, diese nicht erkannt. Er deutete vielmehr auf einen Zuhörer und einen Justizangestellten und erklärte, diese beiden seien ihm aus Jaworzno bekannt. En sei sich aber nicht sicher.

 

Nachdem die beiden Angeklagten auf den Anklagebank Platz genommen hatten meinte den Zeuge Preisler dann, er glaube, den Angeklagten Olejak aus dem Lager Jaworzno wieder zu erkennen. Was er im Lager gemacht habe, wisse er nicht.

 

 

Einmal sei bei der Rückkehr seines Arbeitskommandos, das Gleise verlegt habe, ein Häftling erschossen worden. Täter sei ein SS.Mann gewesen, der an einer Hand keine Finger gehabt und immer einen Hund mitgeführt habe. Diesen Vorfall sei im September oder Oktober 1944 gewesen, hinsichtlich des Zeitpunktes sei er sich jedoch nicht ganz sicher.

 

In Jaworzno habe es auch einen Rapportführer gegeben. Welche Aufgabe dieser im Lager gehabt habe und wer dies gewesen sei, könne en nicht sagen.

 

Da der Zeuge den Angeklagten Olejak erst zu einem Zeitpunkt wiedererkannt haben will, in dem er für den Zeugen bereits als

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Angeklagten erkennbar war, mißt die Kammer der Aussage dieses Zeugen keine entscheidende Bedeutung bei.

 

2. Der Zeuge Jonah Schwarz hat zu Beginn seinen Vernehmung in der Hauptverhandlung, als sich die Angeklagten noch im Zuhörerraum aufhielten, auf den Angeklagten Olejak gedeutet und erklärt, diese Person sei möglicherweise Rapportführer in Jaworzno gewesen. Den Namen wisse er nicht, den Namen des Rapportführers habe er auch damals schon nicht gewußt.

 

Bei Vorlage den Bildtafeln meinte den Zeuge Schwarz zu den Lichtbildern 5, 6 und 7 (Bilder des Angeklagten Pansegrau), dies sei den SS.Mann Mietliczka, den von den Häftlingen auch Besen genannt worden sei.

 

Zu den Lichtbildern 14, 15 und 16 (Bilder des Angeklagten Olejak) erklärte der Zeuge, das sei der Rapportführer. Die gleichen Angaben machte den Zeuge dann bei Vorlage den Bildmappe zu den Lichtbildern den beiden Angeklagten.

 

Zur Person des Rapportführers erklärte der Zeuge, dieser sei 30 - 40 Jahre alt gewesen, jedenfalls im mittleren Alter. Dieser Rapportführer habe die Häftlinge seines Transportes bei der Ankunft in Jaworzno in Empfang genommen. Ob dieser Rapportführer abgelöst worden sei, könne er nicht sagen, ebenso nicht, ob er beim Evakuierungsmarsch dabeigewesen sei. Er habe ihn dabei jedenfalls nicht gesehen.

 

Er sei sich jedoch sicher, daß der Angeklagte Olejak in Jaworzno als Rapportführer gewesen sei. Vielleicht sei es im Mai 1944, vielleicht auch im September 1944 gewesen, als er ihn in Jaworzno gesehen habe. Er selbst sei im November oder Dezember 1944, jedenfalls kurz vor den Evakuierung, einmal 3 Wochen im Häftlingskrankenbau stationär behandelt worden.

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Auf die Frage eines Verteidigers des Angeklagten Pansegrau, warum er, wenn er von dem SS.Mann Mietliczka spreche, auf den Angeklagten Pansegrau zeige, erklärte der Zeuge, ihm sei bei Gericht gesagt worden, daß er es sei. Er habe eine Vorladung bekommen und wisse deshalb, daß sich das Verfahren gegen diese Leute richte. Er sei sich dann sicher gewesen, daß einer der Angeklagten den Rapportführer des Lagers Jaworzno und der andere der SS.Mann mit dem Spitznamen Mietliczka sei. Außerdem werde ja vom Gericht kein anderer auf die Anklagebank gesetzt werden. Mietliczka habe sich seit damals im Ganzen verändert, der Rapportführer nicht.

 

Bei den Würdigung der Aussage dieses Zeugen ist davon auszugehen, daß die Beschreibung, die er von dem Ihm in Erinnerung gebliebenen Rapportführer gibt ( 30 bis 40 Jahre alt) auf den im Jahre 1918 geborenen Angeklagten Olejak nicht zutrifft. Auch die Aussage des Zeugen, der Angeklagte Olejak habe sich in seinem Aussehen nicht verändert, ist nicht richtig, da der Angeklagte Olejak, wie bereits ausgeführt, damals 64 kg gewogen hat, während er heute ca. 85 kg wiegt. Schließlich treffen auch die Angaben des Zeugen, den Rapportführer, den er meine, habe ihn bei seiner Ankunft in Jaworzno in Empfang genommen, auf den Angeklagten Olejak nicht zu. Den Zeuge Schwarz könnte den Angeklagten Olejak, wenn dieser nach Jaworzno zurückgekehrt wäre, allenfalls in der Zeit vom 9. oder 10.11.1944 bis zum Beginn des Evakuierungsmarsches in Jaworzno gesehen haben, wobei der Zeuge in dieser Zeit noch 3 Wochen im HKB gelegen ist, wo der Rapportführer keine Funktion zu erfüllen hatte.

 

Auch die Angaben, die der Zeuge zu der Person des Rapportführers bei seiner Vernehmung durch den Zeugen Edelsberg im Beisein vom Ersten Staatsanwalt Gandorfer am 31.3.1976 gemacht hat und die ihm mehrfach vorgehalten wurden, sprechen dafür, daß der Zeuge an den oder die Rapportführer, die er

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im Lager Jaworzno erlebt hat, keine sichere Erinnerung hat. Bei dieser erwähnten Vernehmung hat der Zeuge ausgesagt, er habe nur einen SS.Mann als Rapportführer in Erinnerung. Dieser sei ca. 40 Jahre alt gewesen und habe ihn bei seiner Ankunft in Jaworzno in Empfang genommen. Ob dieser Mann bis zum Evakuierungsmarsch in Jaworzno geblieben sei, wisse er nicht mehr. Bei Vorlage der Lichtbildmappe erklärte der Zeuge Schwarz bei dieser Vernehmung zunächst von sich aus, die Bilder 18 und 19, die den Angeklagten Olejak darstellen, kämen ihm bekannt vor. Von der darauf abgebildeten Person habe er jedoch keine bestimmte Vorstellung mehr.

 

Auf die ausdrückliche Frage, ob der auf Bild 17 und 18 dargestellte Mann der Rapportführer sei, den er beschrieben habe, antwortete der Zeuge, das könne er nicht sagen.

 

Auf einen entsprechenden Vorhalt hin, warum er diese Bilder damals im Gegensatz zu seiner Aussage in der Hauptverhandlung nicht als solche des Rapportführers identifiziert habe, erklärte der Zeuge, er könne sich jetzt besser erinnern als bei der polizeilichen Vernehmung.

 

Schließlich trifft die Erklärung, die der Zeuge dafür gegeben hat, warum er wisse, daß sich das Verfahren gegen den Rapportführer des Lagers Jaworzno und gegen den SS.Mann Mietliczka richte, nicht zu. Weder wurde ihm dies während der Hauptverhandlung erklärt, noch konnte er eine solche Schlußfolgerung aus der Ladung zur Hauptverhandlung, die nur die Namen der beiden Angeklagten enthalten hat, entnehmen. Der Zeuge Schwarz muß also von dritter Seite erfahren haben, daß einer der Angeklagten Rapportführer in Jaworzno gewesen ist oder gewesen sein soll und daß der andere Angeklagte von den Häftlingen den Spitznamen Besen oder Mietliczka erhalten haben soll.

 

Unter diesen Umständen sieht die Kammer die Aussage des Zeugen Schwarz nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak in Verbindung mit dem unter D, E und F

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geschilderten Ergebnis der Beweisaufnahme zu widerlegen.

 

3. Der Zeuge Meir Mosche Shimoni hat den Angeklagten Olejak bei der Personenerkennung zu Beginn seiner Vernehmung nicht erkannt. Den Angeklagten Pansegrau hat er dabei als den SS.Mann mit dem Namen Mietliczka bezeichnet.

 

Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge zu den Bildern 14, 15 und 16 (Bilder des Angeklagten Olejak), er glaube, dies sei der von ihm genannte Mietliczka. Auch zu einem Bild des Angeklagten Pansegrau (Nr. 6 der Bildtafeln) sagte der Zeuge, dies sei Mietliczka. Zu den Bildern 8 und 9 der Bildtafeln (Bilder des Lagerführers Pfütze) meinte der Zeuge, dies seien Bilder des Rapportführers des Lagers Jaworzno, er sei sich dabei allerdings insoweit nicht sicher. Auch bei Vorlage des Bildbandes machte der Zeuge Shimoni ähnliche Angaben.

 

Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung, als die beiden Angeklagten schon auf der Anklagebank Platz genommen hatten und für den Zeugen deshalb als Angeklagte erkennbar waren, erklärte der Zeuge dann zur Person des Angeklagten Olejak, dieser sei Rapportführer in Jaworzno gewesen. Von Augenblick zu Augenblick erkenne er ihn mehr. Sicher könne er es jedoch nicht sagen. Diesen Rapportführer, an den er sich erinnere und den er meine, habe er am 2. Tag seines Lageraufenthaltes in Jaworzno kennengelernt. Da sei ihm von anderen Häftlingen gesagt worden, dies sei der Rapportführer. Dieser Rapportführer sei kräftiger gewesen als der Angeklagte Olejak heute sei, auch größer. Dieser Rapportführer sei auch auf dem Evakuierungsmarsch dabeigewesen und habe dabei einen Häftling erschossen.

 

Bei diesem Zeugen ist zu berücksichtigen, daß er den Rapportführer, an den er sich erinnert, am 2. Tag nach seiner Ankunft in Jaworzno, also noch im Juni l944 erstmals gesehen haben will. Dies kann nicht der Angeklagte Olejak gewesen sein.

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Die Beschreibung, die der Zeuge Shimoni von dem Rapportführer gibt (kräftiger und größer als Olejak heute ist) spricht dafür, daß sich der Zeuge Shimoni an den SS.Mann Otto Hablesreiter als Rapportführer erinnert, der nach der Versetzung des Angeklagten Olejak aus Jaworzno längere Zeit Rapportführer gewesen ist. Dieser SS.Mann war nach übereinstimmenden Aussagen der Zeugen, die sich an ihn erinnert haben, größer und älter als die übrigen Angehörigen der Lagerkommandantur. Wenn der Zeuge Shimoni den Rapportführer, den er meint, als größer und stärker in Erinnerung hat als der Angeklagte Olejak heute ist, kann er mit dieser Person nicht den Angeklagten Olejak meinen, da dieser damals ca. 20 kg weniger wog als heute.

 

4. Der Zeuge Schmuel Grol hat zu Beginn seiner Vernehmung auf den Angeklagten Olejak gedeutet und erklärt, dies sei der Olejak. Olejak habe im Lager die Appelle durchgeführt, er sei Rapportführer gewesen.

 

Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge zu Bild 16 (Olejak), er glaube die abgebildete Person sei der Rapportführer Olejak.

 

Den Namen Olejak kenne er schon die ganze Zeit. Er könne sich jedoch nicht daran erinnern, ob er diesen Namen auch bei seiner polizeilichen Vernehmung genannt habe.

 

Olejak sei damals 25 - 26 Jahre alt gewesen und etwas größer als er selbst (1,64 m) gewesen. Er habe ihn im September 1944 in Jaworzno kennengelernt, vielleicht auch schon im Juli oder August 1944. Er habe den Rapportführer Olejak in Jaworzno sowohl im Lager als auch auf seiner Arbeitastelle, wo ein Kraftwerk errichtet worden sei, gesehen. Warum er diesen Rapportführer bei seiner polizeilichen Vernehmung auf den vorgelegten Lichtbildern nicht erkannt habe, könne er nicht sagen.

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Er habe den Rapportführer bei mehreren Anlässen im Lager Jaworzno und auf seiner Arbeitsstelle beim Kraftwerkbau gesehen. Einmal sei nach Arbeitsschluß festgestellt worden, daß 2 Häftlinge geflüchtet seien. Daraufhin sei noch an Ort und Stelle eine Untersuchung durchgeführt worden, an der auch der Rapportführer Olejak teilgenommen habe. Im Laufe dieser Untersuchung seien mehrere Häftlinge geschlagen worden. Dieser Vorfall habe sich anfangs des Winters 1944 abgespielt, es habe noch kein Schnee gelegen und es sei auch noch nicht besonders kalt gewesen.

 

Im Gegensatz zu seiner polizeilichen Vernehmung erklärte der Zeuge, er erinnere sich nicht mehr daran, daß Olejak dabei einen Häftling geschlagen habe. Kurz nach einer Operation, die an ihm nach einem Unfall vorgenommen worden sei, habe es in Jaworzno eine Selektion gegeben, bei der Olejak auch eine gewisse Rolle gespielt habe. Die Operation sei zweieinhalb bis drei Monate nach seinem Eintreffen in Jaworzno durchgeführt worden. Er erinnere sich auch noch an einen dritten Vorfall. Da sei nach der Rückkehr von der Arbeit beim Kraftwerk ein Häftling aus der Reihe geholt und in einem Büro geschlagen worden. Olejak habe dabei den Häftling selbst aus der Reihe geholt und ihn in das Büro geführt. Dieser Vorfall habe sich ziemlich lange vor der Evakuierung des Lagers zugetragen.

 

Bei der Würdigung der Aussage dieses Zeugen ist zunächst darauf hinzuweisen, daß zwischen seiner polizeilichen Vernehmung vom 25.3.1976 und seiner Aussage in der Hauptverhandlung zur Person des Rapportführers erhebliche Differenzen bestehen. Dies gilt sowohl für das Erkennen der Lichtbilder als auch die Nennung des Namens. Soweit der Zeuge angibt, er habe den Angeklagten Olejak schon im Sommer 1944, spätestens im September 1944 in Jaworzno kennengelernt, ist seine Aussage nicht richtig.

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Auch wenn er den Rapportführer bei einem Vorfall „kurz nach seiner Operation“ und bei einem anderen Vorfall lange vor dem Evakuierungsmarsch gesehen haben will, kann es sich dabei nicht um den Angeklagten Olejak gehandelt haben.

 

5. Der Zeuge Mordechaj Hoffmann erklärte zu Beginn seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, als die beiden Angeklagten noch im Zuhörerraum saßen, er könne niemanden aus dem Lager Jaworzno erkennen. Auf eine entsprechende Aufforderung hin schaute sich der Zeuge dann nochmals um, deutete auf den Ergänzungsschöffen Flörchinger und den Angeklagten Olejak und erklärte: Diese könnten der Rapportführer oder der Lagerführer mit den Hunden gewesen sein. Weiter zeigte der Zeuge auf einen Justizangestellten sowie einen Zuhörer und erklärte, einer der beiden könne Pansegrau sein. Er sei sich aber nicht sicher. Einer habe immer einen Hund gehabt, er meine dies sei der Rapportführer gewesen. Dieser sei ca. 1,70 m groß, etwa 30 Jahre alt und habe dunkle Haare gehabt. Er habe eine Verletzung an den Fingern der linken Hand gehabt.

 

Der Rapportführer sei bei den Appellen dabei gewesen und habe in den Häftlingsblocks kontrolliert. Er habe einmal gesehen, daß sich ein Häftling an dem im Lager befindlichen Bassin aufgehalten habe. Da sei der Rapportführer mit seinem Hund gekommen und habe dem Häftling befohlen, in das Becken zu steigen. Nachdem er wieder herausgekommen sei, habe er sich ausziehen müssen. Dann habe der Rapportführer den Häftling geschlagen, in das Wasser geworfen und seinen Kopf unter Wasser gedrückt. Dieser Häftling sei ganz geschwollen gewesen. Ob er den Vorfall überlebt habe, wisse er nicht.

 

Nach Vorhalt seiner Aussage in der polizeilichen Vernehmung, wonach der Rapportführer und der SS.Mann mit den fehlenden Fingern verschiedene Leute gewesen seien, erklärte der Zeuge:

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Der Rapportführer hatte keine Finger. Der Rapportführer war der Mann, dem die Finger fehlten.

 

Weiter bekundete der Zeuge, dieser SS.Mann sei bei seiner eigenen Ankunft in Jaworzno nicht dort gewesen, sondern erst im Juli oder August 1944 in das Lager gekommen. Im August oder September 1944 sei dieser SS.Mann in Jaworzno gewesen, im Dezember 1944 sei er nicht dort gewesen und im Januar 1945 sei er wieder in das Lager zurückgekehrt. Ob er beim Evakuierungsmarsch dabei gewesen sei, könne er nicht sagen. Er sei sich ganz sicher, daß dieser SS.Mann, den er meine, der Angeklagte Olejak sei.

 

Im weiteren Verlauf seiner Aussage ging der Zeuge Hoffmann dann davon aus, daß der Angeklagte Olejak mit dem SS.Mann ohne Finger nicht identisch ist.

 

Bei der Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge Hoffmann zu den Bildern Nr. 6 und 7 (Pansegrau), die abgebildete Person sei der Angeklagte Pansegrau. Zu den Bildern Nr. 14 und 15 der Bildtafeln meinte der Zeuge, dies sei der Rapportführer.

 

Bei der polizeilichen Vernehmung am 12.3.1976, die ihm wiederholt vorgehalten wurde, beschrieb der Zeuge Hoffmann den Rapportführer als einen über 30 Jahre alten, dunkelblonden Mann mit athletischer Gestalt, dessen Namen ihm nicht erinnerlich sei.

 

Zur Aussage dieses Zeugen, auf die im Rahmen der Ausführungen zu dem dem Angeklagten Pansegrau zur Last liegenden Einzeltaten noch ausführlich eingegangen werden wird, ist zu bemerken, daß er zur Person des oder der Rapportführer im Lager Jaworzno unterschiedliche Angaben gemacht hat. Soweit der Zeuge davon spricht, der Angeklagte Olejak sei Juli oder August 1944 nach Jaworzno gekommen und sei auch im August und September 1944 dort gewesen, sei im Dezember 1944 nicht in Jaworzno gewesen und im Januar 1945 wieder zurückgekehrt, können diese Zeitangaben auf den Angeklagten Olejak nicht

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zutreffen. Der Angeklagte Olejak war in der Zeit von Juli bis September 1944 nicht in Jaworzno, sondern im Lager Blechhammer. Wenn er tatsächlich im November 1944 nach Jaworzno zurückgekehrt wäre, so wäre er auch im Dezember 1944 in Jaworzno gewesen.

 

Auch die Beschreibung, die der Zeuge bei seiner Vernehmung im Jahre 1976 von dem Rapportführer gegeben hat, nämlich über 30 Jahre alt, dunkelblond, athletische Gestalt, paßt nicht auf den Angeklagten Olejak, der damals 26 Jahre alt, nur 1,68 m groß und 64 kg schwer war und dunkle Haare hatte.

 

Die Kammer sieht deshalb die Aussage dieses Zeugen, die im übrigen, was die Täter bei bestimmten Vorfällen betrifft, zahlreiche Widersprüche zur polizeilichen Vernehmung aufweist, auf die noch einzugehen sein wird, nicht als geeignet an, die Einlassung des Angeklagten Olejak in Verbindung mit dem übrigen Beweisergebnis zu widerlegen.

 

6. Der Zeuge Chaim Schuler, der bei seiner Ankunft im Lager Jaworzno 16 Jahre alt war, hat zu Beginn seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung keinen der Angeklagten erkannt. Bei Vorlage der Bildtafeln erklärte der Zeuge zu den Bildern 14, 15 und i6 (Bilder des Angeklagten Olejak), dies sei der Kommandoführer, der die ins Lager zurückkehrenden Häftlingskommandos am Tor gezählt und kontrolliert habe. Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung erklärte der Zeuge dann, dies sei der Rapportführer gewesen. Ob dieser Mann bei seiner eigenen Ankunft im Lager schon dort gewesen sei, wisse er nicht. Er könne auch nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt er ihn erstmals im Lager gesehen habe. Ob er am Ende der Lagerzeit in Jaworzno gewesen sei, wisse er ebenfalls nicht. Er selbst sei wegen einer Lungenentzündung etwa 3 Wochen vor der Evakuierung in den HKB eingeliefert worden und habe deswegen auch den Evakuierungsmarsch nicht mitgemacht.

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Die Kammer verkennt nicht, daß die Aussage dieses Zeugen, der in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen hat, ein gewisses Indiz für eine Rückkehr des Angeklagten Olejak nach Jaworzno darstellt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß sich der Zeuge nur an diesen einen SS.Mann als Rapportführer erinnert, obwohl er den Angeklagten Olejak, wenn er tatsächlich nach Jaworzno zurückgekehrt wäre, nur etwa 6 - 7 Wochen als Rapportführer hat erleben können, nämlich von 9. oder 10.11.1944 bis Ende Dezember 1944, als der Zeuge in den HKB gekommen ist. Normalerweise müßte sich der Zeuge Schuler unter diesen Umständen viel besser an den Rapportführer erinnern, der von Juli 1944 bis November 1944 diese Funktion innegehabt hat.

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III. Unter dieser Ziffer sind die Zeugen zusammengefaßt, die bei der Auflösung des Lagers Lagischa in der 2. Septemberhälfte 1944 nach Jaworzno gekommen sind. Wie bereits ausgeführt, könnten diese Zeugen den Angeklagten Olejak wenn er am 9. oder 10.11.1944 nach Jaworzno zurückgekehrt wäre weder bei ihrer Ankunft im Lager noch während der ersten eineinhalb Monate ihres Aufenthaltes im Lager Jaworzno gesehen und kennengelernt haben.

 

1. Der Zeuge Arie Leon Rosenkranz wurde am 1.3., 3.3. und 6.3. vernommen. 1978 in der Hauptverhandlung vernommen. Gleichzeitig mit dem Zeugen Rosenkranz wurde am 1.3.1978 auch der Zeuge Wigdor Siwek, auf dessen Aussage bereits eingegangen wurde, vernommen.

 

Zu Beginn seiner Vernehmung deutete der Zeuge Rosenk